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E-Parkplatz: Wer darf dort parken und wer nicht?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 26. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Parkplätze für Elektroautos sind langsam keine Besonderheit mehr

Für ein Elektroauto ist ein Parkplatz in der Regel mit einer Ladesäule ausgestattet.
Für ein Elektroauto ist ein Parkplatz in der Regel mit einer Ladesäule ausgestattet.

Verbrennungsmotoren haben derzeit einen schweren Stand. Dieselskandal, Fahrverbote und steigende Kosten für Kraftstoffe machen es nicht gerade einfach, Argumente für sie zu finden. Als Alternative wird daher viel über die sogenannte E-Mobilität gesprochen und die Anschaffung von Elektrofahrzeugen gefördert. Allerdings hakt es oft noch an der vergleichsweise geringen Reichweite der Fahrzeuge sowie am Fehlen von Ladestationen. Ein weiterer Punkt ist das Thema Parken, das ohnehin schon für Unmut sorgt. Viele Verkehrsteilnehmer wissen ganz einfach auch nicht, wer einen ausgewiesenen E-Parkplatz überhaupt nutzen darf.

Ob es gesetzliche Vorgaben für solche Parkplätze gibt und welche Fahrzeuge hier wie lange abgestellt werden können, erläutert der nachfolgende Ratgeber näher. Des Weiteren wird das Thema Sanktionen beim Parken auf einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge ebenfalls betrachtet.

FAQ: E-Parkplatz

Wer darf auf einem E-Parkplatz parken?

In der Regel dürfen nur Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen diese Parkplätze nutzen.

Ist das Parken auf einem E-Parkplatz immer kostenlos?

Nein, die Gemeinden und Städte bestimmten, ob und unter welchen Bedingungen auf einem E-Parkplatz kostenlos geparkt werden kann. Oft gibt es auch hier eine Parkraumbewirtschaftung.

Wie hoch fallen die Bußgelder aus, wenn unberechtigter Weise auf einem E-Parkplatz geparkt wird?

Hierfür droht ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog

Durch die Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung am 9. November 2021 gibt es deutschlandweit ein einheitliches Bußgeld, wenn Sie sich mit einem Diesel oder Benziner unberechtigt auf einen E-Parkplatz stellen.

Bußgeld Parken auf einem Elektroauto-Parkplatz

VerstoßBußgeld
Unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge geparkt55 €

Elektro-Parkplatz: Was ist das eigentlich genau?

Elektor-Parkplatz: Ein Schild weist den Standort der Ladesäule aus.
Elektor-Parkplatz: Ein Schild weist den Standort der Ladesäule aus.

Grundsätzlich ist bekannt, was ein E-Parkplatz ist und welchen Verkehrsteilnehmern dieser vorrangig zur Verfügung stehen soll. Was jedoch meist zu Unsicherheiten führt, ist das Unwissen darüber, ob auch andere Fahrzeuge hier abgestellt werden können, für wie lange Elektroautos hier stehen dürfen und welche Beschilderung nun bindend ist.

Ein Parkplatz für ein Elektroauto ist mit einer Lademöglichkeit ausgestattet und wird entweder durch besondere Markierungen auf dem Boden bzw. Verkehrszeichen oder nur eines von beiden gekennzeichnet. Besitzer von E-Autos bzw. auch Verleiher von diesen (z. B. beim Carsharing) dürfen diese Flächen dann nutzen, um ihre Fahrzeuge aufzuladen.

Rechtlich ist für einen solchen E-Parkplatz nicht definiert, wie dieser ausgestattet sein muss. Das heißt auch, dass es keine einheitlichen Vorgaben für die Gestaltung der Flächen gibt. Je nachdem wer den Parkplatz einrichtet, die Infrastruktur zur Verfügung stellt oder von den Kommunen gefördert wird, unterscheiden sich die Ladestationen und auch das Aussehen der Flächen an sich. Fahrer müssen also immer genau schauen, welches System angeboten wird und ob ihr Fahrzeug mit diesem kompatibel ist.

Was legen die StVO und das Elektromobilitätsgesetz zum E-Parkplatz fest?

Eine einheitliche, rechtliche Vorschrift gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Parken für ein Elektrofahrzeug seit Inkrafttreten der StVO-Novelle (28. April 2020). Sind solche Parkplätze amtlich durch Verkehrszeichen als Parkfläche ausgewiesen, gelten die allgemeinen Regelungen der StVO. Seit November 2021 gibt es durch die Änderung des Bußgeldkataloges auch ein einheitliches Bußgeld in Höhe von 55 Euro, wenn Verkehrsteilnehmer unberechtigt auf einem E-Parkplatz parken.

Wichtig in Bezug auf das Parken der Elektrofahrzeuge ist das Elektromobilitätsgesetz (EmoG). Dieses Gesetzt gibt den Kommunen die Möglichkeit, das Parken und Aufladen von E-Autos einfacher zu gestalten. So definiert § 3 EmoG, dass es Parkerleichterungen für E-Autos auf „öffentlichen Straßen und Wegen“ geben kann und diese Bevorzugung auch in Bezug auf die Parkgebühren anwendbar ist. Allerdings ist dies eine Kann-Regelung, sodass es den Gemeinden obliegt, diese möglichen Erleichterungen anzuwenden oder eben auch nicht.
Strafzettel: Auf einem Elektro-Parkplatz widerrechtlich zu parken, bedeutet Sanktionen.
Strafzettel: Auf einem Elektro-Parkplatz widerrechtlich zu parken, bedeutet Sanktionen.

Nicht nur das Aussehen oder die Ausstattung können sich daher regional unterscheiden, auch das Parken an den Ladestationen ist je nach Region, Kommune oder Stadt verschieden geregelt. Die Kommunen entscheiden also selbst, wie ein E-Parkplatz aussieht, mit welchem System er ausgestattet ist, ob mehrere Anbieter Flächen ausstatten dürfen und auch ob Elektroautos kostenlos parken können.

So ist es beispielsweise oft so, dass kostenlos zu parken mit einem Elektroauto nur dann zulässig ist, wenn dieses gleichzeitig aufgeladen wird. Auf diese Einschränkung wird in der Regel dann durch Zusatzschilder am Parkplatz entsprechend hingewiesen. Kostenloses Parken und das Laden des Fahrzeugs stehen dann im direkten Zusammenhang.

Parken auf einem Elektro-Parkplatz: Wann ein Bußgeld droht

Wer grundsätzlich einen E-Parkplatz nutzen darf, wird durch die zuständigen Gemeinden und Städte bestimmt. In der Regel ist das Abstellen, egal ob im Zusammenhang mit dem Aufladen oder als reines Parken, nur Fahrzeugen gestattet, deren Kennzeichen ein „E“ für Elektrofahrzeug aufweist. Es kann daher gut sein, dass Behörden Autos ohne das E oder mit einem Verbrennungsmotor, die auf einem amtlich ausgewiesenen Elektro-Parkplatz stehen, abschleppen lassen.

Da die Anzahl vorhandener Elektroparkplätze immer noch sehr begrenzt ist, wollen Städte und Gemeinden meist verhindern, dass diese dauerhaft durch nur wenige Nutzer besetzt sind. Daher ist auf einem solchen Elektro-Parkplatz das Parken oft zeitlich begrenzt. Neben der Einschränkung, dass das Parken nur beim Laden zulässig ist, kann generell die erlaubte Parkdauer ebenfalls durch Zusatzbestimmungen begrenzt sein.

Ist das Abstellen ohne Laden zulässig, sollten Fahrer darauf achten, dass sie dann unter Umständen einen Parkschein ziehen oder eine Parkscheibe einlegen müssen. Letzteres kann auch notwendig sein, wenn das Fahrzeug geladen wird und das kostenlose Parken nur für einen bestimmten Zeitraum möglich ist. Die Beschilderung ist in jedem Fall wichtig und sollte nicht ignoriert werden.
Parken auf einem Elektro-Parkplatz: Welcher Tatbestand erfüllt ist, hängt vom Verstoß ab.
Parken auf einem Elektro-Parkplatz: Welcher Tatbestand erfüllt ist, hängt vom Verstoß ab.

Stehen Fahrzeuge unberechtigter Weise auf einem E-Parkplatz, kann das also Sanktionen nach sich ziehen. Ist ein Elektro-Parkplatz durch ein Schild und etwaige Zusätze gekennzeichnet, kann ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro drohen, sollten Sie einen E-Parkplatz ohne Berechtigung blockieren.

Das Falschparken auf einem Elektro-Parkplatz zieht keine Strafe im rechtlichen Sinn nach sich, kann aber neben einem Verwarngeld auch hohe Abschleppkosten bedeuten.

Welche Vorschriften zu beachten sind, zeigen nicht nur die jeweiligen Verkehrszeichen an, auch die zuständigen Behörden können Verkehrsteilnehmer in der Regel darüber informieren, wann und für wie lange sie ihr Elektroauto auf einem E-Parkplatz abstellen dürfen.

Voraussetzung zum Parken auf einem E-Parkplatz

Obwohl es keine einheitlichen Vorgaben bezüglich der Ausstattung, Kennzeichnung und Nutzung für E-Parkplätze gibt, sind in der Regel einige grundsätzliche Voraussetzungen zu erfüllen, damit ein Fahrzeug dort parken darf.

Folgende Bedingungen gelten üblicherweise für die Nutzung von einem E-Parkplatz:

  • Das Fahrzeug muss einen Elektromotor aufweisen und ein E-Kennzeichen. Fahrzeuge ohne diese Kennzeichen dürfen diese Flächen in der Regel nicht nutzen.
  • Kostenloses Parken ist meist nur erlaubt, wenn das Fahrzeug aufgeladen wird. Oftmals ist das Parken ohne Laden ebenfalls nicht zulässig. Hier ist unbedingt auf die Beschilderung zu achten.
  • Ist das Parken ohne Laden zulässig, kann die Parkdauer eingeschränkt und das Abstellen gebührenpflichtig sein. Auch hier ist die Beschilderung der Flächen wichtig.
  • Wie bei jedem anderen ausgewiesenen Parkplatz darf eine angegebene Höchstparkdauer nicht überschritten werden. Missachtungen ziehen Verwarngelder nach sich.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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84 Kommentare

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  1. andreas t
    Am 22. Dezember 2023 um 16:59

    Ich habe auf einem E-Auto Parplatz “zum laden” von E-Autos ( Zusatzschild 1Sdt. ) geparkt. Allerdings fehlt auf dem Parkplatz die Ladesäule )))
    ich wurde trotzdem abgeschleppt, und 55 € Bussgeld.
    Ist schon merkwürdig, oder….

  2. Franziska
    Am 17. Dezember 2023 um 21:59

    Wir haben heute unser E Auto auf einem E Parkplatz geparkt, wo man parken darf, wenn man auch Läd. Jedoch war die Ladestation kaputt und auf dem Bildschirm stand, dass das Problem bereits gemeldet wurde (haben auch ein Foto gemacht). Haben unser Auto dennoch stehen gelassen für ca 3 Stunden und ein Knöllchen bekommen. Kann ich dagegen was machen ?

  3. Müller
    Am 13. Dezember 2023 um 20:20

    Dem Halter von einem E-Fahrzeug ist es freigestellt sein Fahrzeug mit oder ohne E auf dem amtl. Kennzeichen zu zulassen. Oder hat sich das geändert? Wie verhält es sich, wenn der öffentliche Ladeplatz auf einem Privatgrundstück oder dem Gelände eines Autohauses ist. Dürfen auf diesen Parkplätze mit Ladesäule auch Fzg mit Verbrennermotor parken, wenn keine anderen Parkplätze frei sind?

  4. Sebastian
    Am 8. November 2023 um 13:01

    Wie sieht die Regelung für ausländische Kennzeichen ohne E aus?
    Gibt es eine Möglichkeit mit einem ausländischem (hier dänischen) Kennzeichen legal auf Parkplätzen parken zu können welche für E-Kennzeichen kostenlos bis zur maximalen Parkdauer freigegeben sind?

  5. Ron B
    Am 10. Oktober 2023 um 17:03

    Darf ich mich auf einen Ladeparkplatz stellen und die Ausgeschilderte Zeit von 2 Stunden ausnutzen und mich dann auf den zweiten Ladestellplazt stellen und einen erneuten Ladevorgang starten und das gleiche nach Ablauf der dort ausgeschilderten Maximalladezeit (2 Studen) wieder tun?

  6. Kai
    Am 22. September 2023 um 10:46

    Darf ich mich eigentlich mit einem Verbrenner an eine Ladesäule stellen, wenn dort kein Schild vorhanden ist, das den Parkplatz als einen für E-Fahrzeuge kennzeichnet?

  7. Markus
    Am 28. August 2023 um 18:56

    Wie sieht es eigentlich mit elektrischen Leicht-KFZ wie zum Beispiel dem Opel Rocks e aus? Der ist ein reines und noch dazu sehr sparsames E-Fahrzeug, hat aber nur ein Versicherungskennzeichen. Darf er oder darf er nicht auf ausgewiesenen E-Parkplätzen parken?

  8. Mariam
    Am 6. Juni 2023 um 10:08

    Wie sieht die Lage in Köln aus wenn man einen Anwohnerparkausweis besitzt und die Fläche laut Schildern zwar zum Aufladen genutzt werden kann aber kein Verbotsschild vorhanden ist. Darf man dann einen Strafzettel bekommen? Wenn Sie diese doch sehr konkrete Frage nicht beantworten können, wo findet man antworten? Beste Grüße Mariam

  9. Simone S
    Am 3. Juni 2023 um 17:09

    Habe mit meinem E Auto mit E Kennzeichen und angesteckt, auf einem E Parkplatz geparkt. hab ne Strafe von 25€ wegen absolutem Halteverbot bekommen, der Zeitraum der mir vorgeworfen wird ist während das Auto noch mitten am laden war und unter 1 Stunde, 12:01 – 12:44 Uhr. Ist das rechtens ?

    • Christian D
      Am 18. Januar 2024 um 13:09

      Das kommt auf die Beschilderung an. Diese ist leider nicht beschrieben.

      Mit freundlichen Grüßen
      C.D.

    • mz
      Am 18. Januar 2024 um 12:26

      vermutlich, weil du keine parkscheibe drinnen hattest.

  10. Fabian E.
    Am 6. Mai 2023 um 15:22

    Guten Tag, ist es normal, dass Städte bei einem gekennzeichneten Parkplatz für Elektrofahrzeuge mit dem Hinweis “während des Ladevorgangs” und zwei Schilder weiter unten “werktags 4 Stunden” ein Verwarngeld aussprechen?
    Durch die automatisch entstehende Blockiergebühr an der öffentlichen Ladesäule kann nach erster Einschätzung doch auf die Nutzung einer Parkscheibe verzichtet werden, oder?

  11. Nicola
    Am 14. November 2022 um 20:42

    Darf man ein Elektrisches Auto (mit E Kennzeichen) nachts auf einen elektrischen Parkplatz lassen ohne zu laden? (In Berlin)

    Auf dem Schild stand früher ‚E-Autos während des Ladevorgangs 8-20.00’ jetzt gibt es keine Zeit Angabe mehr, nur noch ‚während des Ladevorgangs‘

    • Fabian
      Am 2. März 2023 um 16:34

      Habe mit meinem E-Fahrzeug (mit E-Kennzeichen) an einer örtlichen Ladesäule vor dem Rathaus geparkt und geladen. Da meine Buchse hinten rechts ist habe ich diesen Ladeplatz rückwärts befahren und dadurch das Schild übersehen welches eine Parkscheibe verlangt und keine eingelegt.

      Nach meinem Arztbesuch sah ich das Knötchen mit 20€ Verwarngeld. Auf der Ladesäule wird die Ladedauer dauerhaft angezeigt, kann ich mit einem Nachweis über die ladedauer/Stehzeit dieses utopische Verwarngeld anfechten?

      • Roman
        Am 8. April 2024 um 19:08

        Wäre froh über diese utopische Summe….. Bei mir sind es wahnsinnige 55,- Euro. Wow. Bei uns in der Kleinstadt am Bahnhof. Da lädt nie einer. 4 Plätze. Davon nur 2 auf dem Boden markiert, stand ganz rechts auf dem Platz ohne Markierung. Schon ärgerlich…. Teurer als mein Deutschland Ticket. :(

  12. T.Lotter
    Am 28. Oktober 2022 um 12:55

    Habe ein Bmw i3s und habe in einer Park einbuchtung geparkt wo dran steht nur mit Parkscheibe muss ich als E-Fahrzeughalter eine rein machen da ich ein Knöllchen von 20€

  13. Julia H
    Am 11. September 2022 um 7:35

    Wo darf ich mit einem elektrischen Leicht Fahrzeug mit Versicherungs-Kennzeichen parken?

  14. Angie
    Am 2. September 2022 um 8:22

    Wie sieht es mit dem Parken an den grünen Laternen-Ladestationen aus?
    Es befindet sich nur oben an der Laterne ein Hinweis darauf, dass man dort E Autos aufladen kann.
    Der Platz ist nicht optisch gekennzeichnet, weder mit einer Bodenmarkierung, noch mit einem Schild.
    Was passiert, wenn ich als Anwohner hier parke?

  15. Frida S
    Am 8. August 2022 um 18:33

    Seit Anfang des Jahres parke und lade ich problemlos unter einem “Absoluten Halteverbot – nur Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs”. Auch übernacht parken und laden hier alle. Vor 9 sind die meisten hier Weg, weil Blockiergebühren anfallen. Nun kriege ich Verwarngeld von 50 EUR, weil “ich geparkt war, ohne zu laden”. Anscheinend hat die Beamtin hier Fotos von 7 Uhr und dann 8 Uhr gemacht wo sich kWh Anzahl hier nicht geändert hat.
    ABER
    – Mein Auto war gerade mal bei 50%!
    – Auf der Säule steht: “Kabel entfernen, um Ladevorgang zu BEENDEN”. Heißt = der war nicht beendet!
    – Zeitgesteuert musste er die restlichen 30% kurz vor 10 Uhr zu Ende laden.
    Zeigt mir bitte mal, wo es überhaupt eindeutig beschrieben wird, was der “Ladevorgang” denn überhaupt bedeutet ?

  16. Günther
    Am 3. August 2022 um 16:42

    Mein Plugin-Hybrid hatte bisher kein E-Kennzeichen, da mir nicht klar war, welche Regelungen es dazu gab. Um den Problemen aus dem Weg zu gehen, bin ich zum Vertragshändler und fragte ob ein E-Kennzeichen für das Fahrzeug möglich sei. Laut NEFZ hat das Fahrzeug 50 km Reichweite und 38 Gramm CO2 und bekäme ein E-Kennzeichen. Erstaunen bei der KFZ Zulassung, mir wurde das E-Kennzeichen mit Hinweis auf die WLTP Umstellung verweigert. Nun bin ich völlig unsicher ob ich mein Fahrzeug an einer öffentlichen Ladesäule laden darf, oder ob ich mit Knöllchen zu rechnen habe.

  17. Moelders
    Am 2. August 2022 um 12:42

    Auch ich habe meinen Verbrennen auf einem für e Fahrzeug abgestellt. Keine Ladesäule oder ähnliches. 55 € Verwarnung Geld. Ich empfinde es als Diskriminierung, da im Sinne der Gleichstellung keine Parkplätze nur für Verbrennungsmotoren erstellt werden. Aber ein Gesetz hebt andere Gesetze aus und bringt noch zusätzliche Einnahmen in die Kasse. Beschwerde sinnlos da Gesetz.

    • Marc
      Am 13. Juni 2023 um 22:51

      Blödsinn – was ist mit Eltern/Kind? Oder Behindertenparkplätze? Diskriminiert Sie das auch, weil Sie “normal” sind?

      • Andre
        Am 29. Januar 2024 um 15:23

        Eltern/Kind Parkplätze sind freiwillige und private Angebote von Parkplatzeigentümern. Diese sind in keiner Weise bindend und werden durch den kommunalen Ordnungsdienst auch nicht abgestraft. Behindertenparkplätze unterliegen einer ganz eigenen Regelung in der StVO. Der Kommentar ist daher nicht minder Blödsinn wie das Empfinden einer Diskriminierung.

  18. Frank
    Am 12. Juni 2022 um 20:29

    An der Ladesäule ohne Parkscheibe geladen und ein Ticket kassiert.
    Kann man da gegen an gehen?
    An der Ladesäule steht die Ladezeit, was ja meist auch die Parkzeit ist…

    • John
      Am 30. August 2022 um 8:36

      Das würde mich auch interessieren. Hier steht nicht “mit Parkscheibe” – nur 4 Stunden parken und danach gibt es Strafe von der App.

      VG.

  19. Jan B
    Am 3. Mai 2022 um 16:22

    Hallo! Ich habe 2-3 mal mein E-Auto für 3-4 Tage an der Ladesäule stehen gelassen – die Stadtwerke möchten nun knapp 1000 Euro dafür haben, weil ich dies dann auch als Parkmöglichkeit genutzt habe. Ich weiß, mein Fehler. Aber das mit einer so großen Summe zu berechnen finde ich unverhältnismäßig. Kann ich hier rechtlich vorgehen? Freue mich über Rückmeldungen.

    • Roland
      Am 20. Mai 2022 um 11:40

      Das Auto unberechtigt an der Ladesäule gleich mehrmals für mehrere Tage stehen zu lassen ist eine unglaubliche Frechheit!
      Das sollte nicht nur 1000,- kosten sondern noch viel mehr!

  20. Manuela N
    Am 29. März 2022 um 13:34

    Hallo,
    ich muss eine Strafe von 55€ bezahlen, da ich auf einem E Parkplatz stand, der als solcher nicht gekennzeichnet ist. Woher soll ich nachts wissen, dass dieser „Kasten“ eine Aufladestation ist, muss man die nicht wenigstens ausschildern und kenntlich als E Station ausweisen? Danke

  21. Daniel
    Am 10. Februar 2022 um 14:22

    Gleiche Frage. Dar man entgegen der der Fahrtrichtung Parken? Ist eine Hauptstraße.

  22. Bodo S
    Am 20. Dezember 2021 um 14:06

    Ich habe ein Elektrofahrzeug auf der gekeenzeichneten Fläche geparkt, das ich bei einem carsharingunternehmen gemietet habe (dieses Fahrzeug stand auch vorher dort und der Abstellplatz ist in der App als Standartparkplatz gekennzeichnet). Ich bin vertraglich zum Laden des Fahrezuges verpflichtet. Die Beendigung des Ladevorganges liegt außerhalb des Mietverhältnisses, sodass ich keinen Zugriff mehr hatte auf das Fahrzeug. – Auch Bußgeld von 10€ ..

  23. Peter
    Am 27. Oktober 2021 um 17:02

    Vor unserem Haus ist ein sehr schmaler Gehweg, reicht gerade für eine Person.
    Direkt vor unserem Haus parken nun ab und zu E-PKW.
    Ich habe große Bedenken, da die Akkus dieser Fahrzeuge wegen der Dendritenbildung zur
    Selbstentzündung neigen. Diesbezügliche Fälle gibt es zahlreich. Bei uns sind im Umkreis schon
    mehrere Häuser deshalb abgebrannt. In einem Fall (Eisenberg) hat es mehrere Verletzte gegeben, einer davon lebensgefährlich.
    Die Frage: kann ich es verbieten lassen, das bei mir direkt an der Hauswand unter unserem Schlafzimmer E-Autos parken?
    Dies betrifft insbesondere die Nacht.
    Wegen der großen Hitze wäre im Falle eines Akkubrandes sofort die ganze Fassade am brennen, Evakuierung schierig.
    Ich kann deshalb kaum schlafen, wenn so ein Fahrzeug dort steht.
    Die Akkus fangen nicht nur beim laden zu brennen an, das kann jederzeit passieren, insbesondere, wenn sie
    abkühlen, da die Wärmeausdehnung dann rückläufig ist. Die Elektroden sind ja nur µm auseinander, in Verbindung mit
    Dendriten ( sich bildende astförmige Strukturen auf der Elektrode ) ist die Gefahr immer gegeben.
    In manchen Parkhäusern dürfen diese Fahrzeuge ja auch nur noch auf bestimmten Ebenen, dort mit Abstand zueinander parken.

    • Stefan
      Am 7. Dezember 2021 um 11:35

      Statistisch gesehen gehen Verbrenner häufiger in Flammen auf als E-Autos. Also wenn, dann gleich ein Parkverbot für alle Fahrzeuge unter dem Schlafzimmerfenster. Neulich große Schlagzeile: E-Autos in Tiefgarage abgebrannt. Ausgelöst wurde der Brand allerdings von einem Verbrennerfahrzeug, was im folgendem Text nur nebenbei oder überhaupt nicht erwähnt wurde. So entstehen Ängste!!!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. November 2021 um 12:04

      Hallo Peter,

      wenden Sie sich am besten mit Ihrem Anliegen an das Ordnungsamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Stefan
        Am 5. Dezember 2021 um 14:55

        Dann hätte ich an Ihrer Stelle immer unruhige Nächte, denn statistisch gesehen brennen Verbrennerautos häufiger als E-Autos. Es wird nur ein Riesentheater produziert, wenn ein E-Auto brennt, da die Anzahl noch relativ selten ist. Beispiel: Brand in einer Tiefgarage, Meldung E-Auto abgebrannt, aber der Brandverursacher war ein Verbrennerauto. Wenn, dann Parkverbot für alle Fahrzeuge vor dem Schlafzimmer, dann wird das Risko sehr stark reduziert.

      • Stefan A
        Am 5. Dezember 2021 um 14:48

        Es gibt E-Autos und elektrisch betriebene Fahrzeuge. Nach dem EmoG (Eletromobilitätsgesetz) sind letztere elektrisch betriebene Fahrzeuge, die mit einem “E” am Ende des Kennzeichens versehen sind. Für diese Fahrzeuge wurden extra die Zusatzschilder Z 1010-66 (Auto mit Stecker) unter dem Zeichen Z 314 (blaues Schild mit weißem P) und Z 1024-20 (Auto mit Stecker und das Wort “Frei” darunter) geschaffen. Siehe auch vzkat.de. Dort ist alles über die Problematik der Beschilderung von Parkplätzen für die Elektromobilität beschrieben und auch hier auftauchende Fragen werden beantwortet.
        Diese Zusatzschilder besagen, dass hier nur elektrisch betriebene Autos mit einem “E” am ende des Kennzeichens parken dürfen. Falls jemand ein E-Auto oder Plug-in-Hybrid ohen “E” abstellt und auch lädt, läuft Gefahr eine Anzeige zu kassieren, da keine Berechtigung zum Parken vorllegt. Diese Fahrzeuge dürfen an Ladesäulen mit dem verbalen Zusatzschild “Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges” geladen werden.

        Der Artikel fängt auch schon mit einem fehlerhaften Bild an. Das Bild zeigt das Verkehrzeichen 365-65. Dieses ist ein Hnweisschild, dient lediglich als Wegweiser oder Hinweisschild zu einem Ladepunkt, hat bzgl. des Parkens keine rechtliche Aussage. Auch das Schild darunter ist in der STVO nicht ausgewiesen.
        Darum die Bitte an die Redaktion sich mit dem Thema nochmal knkret zu beschäftigen.

        MfG Stefan A

  24. Alex W
    Am 18. Oktober 2021 um 18:54

    Hallo,

    vor Kurzem habe ich bei uns in Heilbronn in der Innenstadt mit meinem Diesel einen “normalen” Parkplatz gesucht, jedoch keinen gefunden, in der Parkzone waren aber 5-6 E Parkplätze vorhanden, diese aber alle leer. Beider Suche nach einem Parkplatz ist mir jedoch aufgefallen dass mindestens 3 E-Fahrzeuge auf “normalen” Parkplätzen standen. Sollte man da nicht auch ein Knöllchen verteilen wenn E-Fahrzeuge auf “normalen” Parkplätzen parken ob es 5-6 leer E Parkplätze gibt. Ich finde es sehr unfähr uns “Normalos” die Parkplätze zu reduzieren um E-Parkplätze daraus zu machen, und dann werden dieser noch nicht einmal von E Fahrzeugen genutzt, denn diese stehen auf “normalen” Parkplätzen und nehmen uns die auch noch weg…
    Echt sehr unfähr, dass ich dann nicht auf einem E Parkplatz parken darf… Hoffe es hat jemand verstanden was mein Problem ist???

    • Eswalt
      Am 8. Dezember 2021 um 11:17

      Da kommt es eindeutig auf die Beschilderung der E-Parkplätze an. Falls dort stehen sollte “Nur während des Ladevorganges” dürfen dort elektrisch angetriebene Fahrzeuge nicht geparkt werden, sondern müssen die normalen Parkplätze verwenden. Es kann keiner gezwungen werden sein E-Auto aufzuladen, genauso wie kein Verbrenner genötigt werden kann an jeder Tankstelle an der das Auto vorbeifährt, zu tanken.

      • Nobbi
        Am 6. Oktober 2022 um 10:15

        Es könnte doch sein, dass alle 6 e-Plätze gerade (noch) belegt sind, wenn e-Fahrzeug #7 geparkt werden soll. Somit kann dieses nur auf einem allgemein zulässigen Parkplatz parken. Kurz danach wird dann ein e-Platz frei und die beliebten Zettelschreiber dekorieren #7 mit einer Zahlungsaufforderung?
        Die Bevorzugung von e-Fahrzeugen hat schließlich den Sinn, dass diese öffentlich und überhaupt geladen werden können. Nicht jeder hat eine private Wallbox!

  25. Patrick
    Am 19. August 2021 um 10:25

    Ich habe aktuell einen Hybrid und kein E im Kennzeichen, was bei dieses Model eigentlich Pflicht wäre.
    Ich denke es wurde ein Fehler vom StVa gemacht und mir ist es kürzlich aufgefallen. Heißt es, ich darf ihn also nicht öffentlich laden?😂

  26. Bennet
    Am 12. Juli 2021 um 21:49

    Toll das alles für E Autos ausgelegt wird, es gibt aber auch Menschen die sich kein Auto leisten können oder wollen. Als E Scooter/Roller/Bike Fahrer schaut man in die Röhre obwohl die Stationen selbst einfach um Ein oder mehrere 230v schuko Anschlüsse erweitert werden könnten.
    Darf man mit einem e Roller auf einem “Auto” Parkplatz stehen und laden ? (In der Theorie könnte man selbst über 3kw laden, oder bis 3kw mit Adapter Kabel auf schuko)

  27. Günther
    Am 17. Juni 2021 um 1:29

    In Saarbrücken wurde ein Behindertenparkplatz kurzerhand zum E-Parkplatz umfunktioniert – mit Ladesäule.
    Ob geladen wird oder nicht, spielt keine Rolle: Parkscheibe reicht und wer länger als 6 Stunden da steht, bekommt ein Knöllchen & wird abgeschleppt.

    Allerdings ist er auch weiterhin als Behindertenparkplatz ausgewiesen, was zu interessanten Situationen führt:

    – parkt jemand mit einem normalen Auto OHNE Behindertennachweis drauf, gibt’s ein Knöllchen & es wird abgeschleppt.
    – parkt jemand mit einem normalen Auto MIT Behindertennachweis drauf, gibt’s ein Knöllchen & es wird abgeschleppt.
    – parkt jemand mit einem E-Auto OHNE Behindertennachweis drauf, gibt’s ein Knöllchen & es wird abgeschleppt.
    – parkt jemand mit einem E-Auto MIT Behindertennachweis drauf, gibt’s KEIN Knöllchen & alles ist gut.

    Aber, weil es ganz offensichtlich nicht genug Autofahrer mit Behindertennachweis UND E-Auto gibt, sammelt sich dort inzwischen der Sperrmüll.
    Denn andernfalls wird ja eh alles, was da drauf steht … mit einem Knöllchen belegt & anschließend abgeschleppt.

    (entfernt von der Redaktion).

  28. Armin H
    Am 15. Juni 2021 um 12:26

    Guten Tag ! Darf ich mit einem Auto mit Verbrennungsmotor auf einem Parkplatz mit Ladestation parken, wenn ein Schild an der Ladestation mit “Außer Betrieb” oder “Defekt” steht ?
    Mfg
    H

    • Hwerglmir
      Am 22. März 2023 um 14:49

      Da darfst du nicht mal mit einem E-Auto stehen.
      Ich hab einen Strafzettel bekommen. E-Auto, Parkscheibe, Ladesäule defekt. Strafzettel über 15 €.
      Einspruch hat nichts gebracht.

  29. Norbert
    Am 13. Mai 2021 um 15:56

    Darf man auf einem Elektroauto-Parkplatz (kein Ladeplatz, reiner Parkplatz) mit einem Verbrenner Parken wenn man einen blauen Behindertenparkausweis hat?

    • Stefan
      Am 5. Dezember 2021 um 19:29

      Nein, ein entsprechend gekennzeichnetes E-Auto darf auch nicht auf dem Schwerbehindertenparkplatz stehen.

  30. Chris
    Am 6. Mai 2021 um 17:43

    Ich habe mein Auto mit E Kennzeichen an einer E-Tankstelle ohne Parkscheibe geladen, nach 20 min hatte ich ein Knöllchen. An der E-Tankstelle darf ich 3 Stunden mit Parkscheibe stehen, mein Auto ist aber erst nach 3,5 Stunden voll. Eine Strafzeit vom Elektroanbieter muss ich nach 4 Stunden tanken bezahlen. Kurz, hier arbeiten alle nicht gut zusammen und das Ganze ist vollkommen unausgereift und unsympathisch. Der Schilderwald an Hinweisschildern und Anleitungen ließ mich das Schild mit der Parkscheibe 3 Stunden übersehen.

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