§ 1 StVO: Welche Grundregeln gelten im Straßenverkehr?
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Was steht in Paragraph 1 StVO?
Wer am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss sich an bestimmte Regeln halten. Diese Regeln sind alle in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten. Sie sollen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer fördern. Das kann allerdings nur funktionieren, wenn auch jeder sie kennt und sie gewissenhaft befolgt.
Der Paragraph 1 der StVO beinhaltet die Grundregeln, an die sich jeder Verkehrsteilnehmer zu jeder Zeit zu halten hat. Der § 1 StVO ist sozusagen der Kernparagraph, auf dem alle anderen Paragraphen aufbauen und ohne den die anderen Regeln auch nicht funktionieren. Es gibt zwei Grundregeln, die Sie als Verkehrsteilnehmer verinnerlichen müssen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: § 1 StVO
Der 1. Paragraph (StVO) legt die zwei Grundregeln für das sichere Verhalten aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr fest.
Eine Übersicht über die Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.
Ohne die Grundregeln ist ein sicherer Straßenverkehr kaum möglich. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass die anderen Verkehrsregeln befolgt und Verkehrsschilder und –einrichtungen beachtet werden.
Sanktionen bei Missachtung des § 1 StVO
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Beschmutzung eines anderen Verkehrsteilnehmers aufgrund von mangelnder Rücksicht | 10 € |
Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt | 10 € |
Fahrzeug falsch abgestellt, so dass ein anderes Fahrzeug nicht wegfahren konnte | 20 € |
Behinderung eines anderen Verkehrsteilnehmers, indem ihm das Einordnen im Reißverschlussverfahren nicht ermöglicht wurde | 20 € |
Parken auf einer Fußgängerfurt einer Ampel mit Behinderung anderer | 20 € |
Behinderung anderer durch Parken | 20 € |
Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt | 20 € |
Einfahren in den Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich, ohne einem vekehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben, diesen zu verlassen | 30 € |
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt | 30 € |
Beschädigung eines Fahrzeugs beim Ein- oder Ausfahren einer Parklücke | 30 € |
Abkommen von der Fahrbahn mit Sachbeschädigung zur Folge | 35 € |
Ins Schleudern geraten mit Sachbeschädigung zur Folge | 35 € |
Beim Vorbeifahren ein Fahrzeug streifen mit Sachbeschädigung zur Folge | 35 € |
Fahrbahnverengung nicht sorgfältig beachtet und Unfall mit Sachbeschädigung zur Folge | 35 € |
Einfahen in den Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich, ohne einem vekehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben, diesen zu verlassen - Unfall zur Folge | 35 € |
Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt | 35 € |
Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt und das Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug zur Folge | 35 € |
Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt und das Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug zur Folge | 35 € |
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch das Fahren auf dem Hinterrad mit einem Kraftrad | 50 € |
Die erste Grundregel in der StVO: § 1 Absatz 1
„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“
Die erste Grundregel fordert gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsicht: Jedem Verkehrsteilnehmer sollte klar sein, dass er sich durchgängig rücksichtsvoll und vorsichtig im Straßenverkehr zu verhalten hat. Rücksicht und Vorsicht sind das A & O.
Auch wenn es 35 Paragraphen in der Straßenverkehrsordnung gibt, die sich ausnahmslos mit den Verkehrsregeln befassen, wird keine Regel der Welt einen sicheren Verkehr gewährleisten können, wenn sich nicht alle Verkehrsteilnehmer behutsam im Straßenverkehr bewegen.
Sie müssen bedenken, dass es immer mal passieren kann, dass ein anderer Autofahrer ein Verkehrsschild oder eine Ampel übersieht, eine Verkehrsregel missachtet oder Sie beim Abbiegen vielleicht nicht bemerkt.
Sie sollten anderen Autofahrern immer einen Schritt voraus sein, falls sie Fehler machen. Schließlich wird es Ihnen auch das eine oder andere Mal passieren, dass Sie ein Schild oder einen anderen Verkehrsteilnehmer übersehen. Jeder macht mal Fehler, weshalb die 1. Grundregel so wichtig ist.
Die zweite Grundregel in der StVO: § 1 Absatz 2
„Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
Anschließend an die 1. Grundregel erklärt die 2. Grundregel, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, dass er die anderen nicht schädigt, gefährdet, behindert oder belästigt.
Auch dafür gibt es selbstverständlich die vielen Verkehrsregeln und Verkehrsschilder. Trotzdem sollten Sie sich Ihrer Verantwortung als Verkehrsteilnehmer bewusst sein und auf die anderen achten.
Besonders als Kraftfahrzeughalter sollten Sie auf „schwächere“ Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Fahrradfahrer oder Rollerfahrer Acht geben, die im Zweifelsfall trotz Regelbefolgung bei einem kleinen Fehler Ihrerseits große Schäden davontragen können.
Welche Sanktionen drohen bei Missachtung des § 1 StVO?
Die Grundregeln der StVO sind zwar sehr allgemein und abstrakt formuliert, trotzdem müssen Verkehrsteilnehmer sich daran halten. Damit nicht jeder macht was er will, wird auch die Missachtung des 1. Paragraphen mit Bußgeldern sanktioniert. Für welches Fehlverhalten Sie welche Strafe zu erwarten haben, sehen Sie in der obigen Tabelle.
Ich denke dieser Paragraph dürfte der einzige sein, der auch auf das Anbringen von z.B. Clownsmasken an Nackenstützen bezogen sein könnte… oder hat jemand einen anderen Ansatz?
Immer mehr Idioten fahren neuerdings mit diesen Masken spazieren, was speziell auch in der Nacht auf so manchen sehr erschreckend wirken kann.
Dies sollte m.E. nach nicht erlaubt sein. Ich könnte mir tatsächlich auch vorstellen, dass so evtl. Zeugen von Unfällen in die Irre geführt werden sollen, damit ihre Aussagen nicht ernst genommen werden.
Steffen, § 1 der stvo besagt eindeutig, das alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind.
Ihr Vorschlag wird missverstanden, so meinen dann vermeintlich schwächere in stvo Privilegierte zu sein, und so §1 missachten.
Besonders Fahrradfahrer schreien danach, weil sie meinen die stvo-regeln gelten nur für Autofahrer.
“Besonders als *Kraftfahrzeughalter* sollten Sie auf „schwächere“ Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Fahrradfahrer oder Rollerfahrer Acht geben, die im Zweifelsfall trotz Regelbefolgung bei einem kleinen Fehler Ihrerseits große Schäden davontragen können.”
gemeint ist hier wohl der Fahrer (der Halter muss ja nicht fahren).