100 km/h zu schnell: Bei Vorsatz Strafe statt Bußgeld
Letzte Aktualisierung am: 4. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldtabelle: 100 km/h oder mehr zu schnell
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
100 km/h oder mehr zu schnell außerorts | 700 €* | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
100 km/h oder mehr zu schnell innerorts | 800 €* | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
* Die Regelbuße, die der Bußgeldkatalog vorsieht, kann bei Vorsatz verdoppelt werden. Ein Vorsatz ist in der Regel anzunehmen, wenn ein Fahrer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als doppelt so schnell fährt wie örtlich erlaubt |
Inhaltsverzeichnis:
Bei gravierenden Tempoverstößen drohen harte Sanktionen
Einige Autofahrer sind stets nach dem Motto „10 km/h drüber ist schon in Ordnung“ unterwegs. Die Geldbußen, die für so eine vergleichsweise geringe Geschwindigkeitsüberschreitung angesetzt werden, bewegen sich noch im Rahmen von Verwarnungsgeldern. 20 bis 30 Euro werden fällig, je nachdem, ob Sie innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs waren.
Bei höheren Tempoverstößen sieht die Welt allerdings ein wenig anders aus. Der Bußgeldkatalog sieht dann schnell Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot vor. Im folgenden Text erfahren Sie, welche Sanktionen drohen, wenn Sie 100 km/h zu schnell fahren.
FAQ: Mit 100 km/h zu schnell unterwegs
Die Bußgelder, wenn Sie 100 km/h zu schnell gefahren sind, liegen außerorts bei 700 Euro und innerorts bei 800 Euro. Geht die Behörde von Vorsatz aus, kann sie die Geldbuße verdoppelt.
Fahren Sie 100 km/h zu schnell, drohen zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot.
Ja, es kann Ihnen bspw. grob verkehrswidriges Verhalten oder illegales Straßenrennen vorgeworfen werden. Mehr dazu lesen Sie hier.
Weitere Informationen zu Geschwindigkeitsüberschreitungen
Alles Wichtige zur Geschwindigkeitsüberschreitung im Video
Bußgeldrechner: Die Geschwindigkeit um über 100 km/h überschritten
Ich bin 100 km/h zu schnell gefahren: Welche Strafe erwartet mich?
Waren Sie beispielsweise außerorts mit 100 km/h zu schnell unterwegs, werden Sie bei einem Blick in den Bußgeldkatalog oder die entsprechende Bußgeldtabelle schnell feststellen, dass Sie dort nur die Angabe „über 70 km/h zu schnell“ finden. Denn das Verzeichnis über Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr führt diese lediglich so weit aus. Was aber gilt, wenn Sie statt mit 70 km/h mit etwa 100 km/h zu schnell geblitzt werden?
Die Angabe hilft Ihnen trotzdem weiter, da diese Regelgeldbuße grundsätzlich alle Geschwindigkeitsverstöße umfasst, welche über dem Bereich von 70 km/h liegen. Demnach fallen bei 100 km/h zu schnell außerorts mindestens 700 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot an.
Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie noch tiefer in die Tasche greifen: Fahren Sie 100 km/h zu schnell innerorts, müssen Sie mindestens 800 Euro Bußgeld zahlen. Zudem werden auch hier zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen und Sie müssen Ihren Führerschein für ein dreimonatiges Fahrverbot abgeben.
Allerdings hat die Bußgeldstelle auch die Möglichkeit, höhere Bußgelder zu verhängen. Dazu im Folgenden mehr.
Über 100 km/h oder sogar 120 km/h über dem Tempolimit kann eine Haftstrafe drohen
Die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) räumt den Bußgeldstellen einigen Freiraum ein, wenn es um die Festsetzung der Bußgelder geht. So sieht die Verordnung in § 3 Abs. 4a etwa die Verdoppelung der Regelgeldbuße vor, wenn eine Tat vorsätzlich begangen wurde:
Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln […]
Das bedeutet also, dass nicht nur 700 bzw. 800 Euro fällig werden können, wenn Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit stark überschreiten. Fahren Sie zum Beispiel bei einem Tempolimit von 100 km/h noch einmal 100 km/h zu schnell auf der Autobahn beispielsweise, gehen die Behörden oftmals von Vorsatz aus. Demnach dürfen sie die Geldbuße etwa von 700 auf 1400 Euro (außerorts) bzw. von 800 auf 1600 Euro (innerorts) verdoppeln. Die Bußgeldstelle wirft einem Verkehrssünder Vorsatz vor, wenn dieser sich nach Ansicht der Behörde darüber im Klaren ist, die Geschwindigkeit drastisch zu überschreiten.
Viel schlimmer jedoch kommt es, wenn Ihnen etwa ein illegales Straßenrennen oder grob verkehrswidriges Verhalten nach § 315d Abs. 1 Strafgesetzbuch vorgeworfen wird. Hierbei handelt es sich jeweils um eine Straftat.
Wenn Sie also beispielsweise auf der Autobahn 100 km/h zu schnell fahren oder sogar mit 110 km/h zu schnell außerorts unterwegs waren, kann Ihnen eine solche Straftat vorgeworfen werden. Dann ist eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren möglich.