100er-Zulassung für Anhänger und Wohnwagen

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Als Gespann schneller unterwegs mit der 100 km/h-Zulassung

Wann erhalten Anhänger oder Wohnwagen eine 100er-Zulassung?
Wann erhalten Anhänger oder Wohnwagen eine 100er-Zulassung?

Wer mit einem Anhänger oder Wohnwagen in den Urlaub fährt, kommt häufig nicht so schnell voran, wie ihm lieb wäre. Gründe dafür sind unter anderem die zahlreichen Baustellen und Staus. Aber auch die gesetzlichen Vorschriften zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Gespannen können einer zügigen Fahrt im Wege stehen.

Denn in der Regel sieht der Gesetzgeber für die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger außerorts maximal Tempo 80 vor. Wem dies zu langsam ist, der kann sich um eine sogenannte 100er-Zulassung bemühen.

Doch welche Voraussetzungen müssen Anhänger für eine 100er-Zulassung erfüllen? Gelten besondere Vorgaben für Wohnwagen? Wo erhalten Sie die Tempo-100-Plakette? Und was kann bei einem Pkw-Anhänger eine 100-km/h-Zulassung kosten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: 100er-Zulassung und Plakette

Ist eine 100er-Zulassung für alle Anhänger möglich?

Nein, es müssen bestimmen Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine solche Zulassung für einen Anhänger erteilt wird.

Muss die Plakette ein Siegel aufweisen?

Ja, ohne dieses ist sie nicht gültig und der Anhänger darf nicht mit Tempo 100 gefahren werden.

Für welche Fahrzeuge gibt es eine 100er-Zulassung noch?

Sind bestimmte Vorgaben erfüllt, kann eine solche Plakette auch für einen Bus erteilt werden.

Finden Sie jetzt Ihr persönliches Wunschkennzeichen

Welchen Zweck erfüllt die 100er-Zulassung für Anhänger?

Wie schnell ein Kraftfahrzeug in Deutschland grundsätzlich fahren darf, schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor. So beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Personenkraftwagen mit Anhänger gemäß § 3 Abs. 2 StVO außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h.

Hält sich der Fahrzeugführer nicht an diese Vorgabe – zum Beispiel weil er auf der Autobahn nicht von den anderen Verkehrsteilnehmern abgehängt werden möchte –, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog sieht für eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung je nach Ausmaß ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot vor.

Es gibt allerdings auch eine Möglichkeit, mit der sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Gespanne erhöhen lässt. Hierbei handelt es sich um die sogenannte 100er-Zulassung, die Wohnwagen und andere Anhänger unter bestimmten Voraussetzungen bei der zuständigen Zulassungsbehörde erhalten können.

Wichtig! Eine bestehende 100-km/h-Zulassung für Wohnwagen oder Anhänger gilt grundsätzlich nur in Deutschland. Fahren Sie mit dem Gespann ins Ausland, greifen die nationalen Verkehrsregeln. Informieren Sie sich daher im Vorfeld über die geltenden Vorgaben.

Welche Voraussetzungen gelten für die Tempo-100-Zulassung für Anhänger?

Welche Bedingungen gelten, um einen Anhänger auf 100 km/h zulassen zu können?
Welche Bedingungen gelten, um einen Anhänger auf 100 km/h zulassen zu können?

Damit ein Gespann bzw. ein Anhänger in Deutschland eine 100er-Zulassung erhalten kann, schreibt der Gesetzgeber verschiedenste Voraussetzungen vor. Diese ergeben sich aus § 1 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO und sollen insbesondere sicherstellen, dass die Teilnahme am Straßenverkehr trotz der gesteigerten Höchstgeschwindigkeit weiterhin möglichst sicher erfolgt.

So ist die 100-km/h-Zulassung für Anhänger unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Zugfahrzeug:
    • zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t
    • verfügt über ein Antiblockiersystem (ABS)
  • Anhänger:
    • generell für den Einsatz bei Tempo 100 geeignet
    • Reifen sind jünger als sechs Jahre
    • Reifen sind für mindestens 120 km/h ausgelegt (Geschwindigkeitsindex „L“ oder höher)

Darüber hinaus existieren noch weitere Kriterien, damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Anhänger 100 km/h beträgt. Eine Voraussetzung stellt die Einhaltung der Gewichtsvorgaben dar, zu denen insbesondere die Stütz- und Anhängelasten zählen. Zudem müssen die Bestandteile des Gespanns grundsätzlich miteinander kompatibel sein. So ist bei einem ungebremsten Anhänger mit 750 kg Gesamtgewicht die 100-km/h-Zulassung in der Regel nur möglich, wenn das Zugfahrzeug mindestens 2.500 kg auf die Waage bringt.

Sind nicht alle Voraussetzungen erfüllt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, den Anhänger für die 100-km/h-Plakette nachrüsten zu lassen. Allerdings schreibt der Gesetzgeber im Anschluss an die Umbauten eine Begutachtung durch eine anerkannte Prüforganisation (TÜV, DEKRA, etc.) vor. Dort erhalten Sie ein Gutachten über die Eignung zur 100er-Zulassung.

Wie und wo erhalte ich die 100er-Zulassung?

Damit Sie in Ihrem Pkw samt Anhänger mit der 100-km/h-Zulassung über die Autobahn (auf der Landstraße gelten weiterhin 80 km/h) düsen können, ist vorher allerdings ein Besuch bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde notwendig. Denn dort müssen Sie die Fahrzeugpapiere aktualisieren und erhalten zudem den Aufkleber für die 100-km/h-Zulassung.

Enthalten bereits die Fahrzeugpapiere einen Vermerk, dass der Anhänger oder Wohnwagen für eine 100er-Zulassung geeignet ist, reicht es üblicherweise aus, wenn Sie das entsprechende Dokument bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Als Nachweis kann außerdem auch eine Bestätigung des Herstellers dienen.

Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie zur Erfüllung der Vorgaben für die 100-km/h-Zulassung am Anhänger Umbaumaßnahmen durchgeführt haben. Denn in diesem Fall müssen Sie – wie bereits erwähnt – zur Begutachtung bei TÜV, DEKRA & Co. Das dort ausgestellte Gutachten ist dann ebenfalls bei der Zulassungsstelle vorzulegen.

Sind alle Kriterien erfüllt und liegen die notwendigen Unterlagen vor, erfolgt die Änderung der Fahrzeugpapiere. Darüber hinaus erhält der Fahrzeugbesitzer eine gesiegelte Plakette, die als Nachweis der 100er-Zulassung dient.

Wo muss ich bei einem Anhänger das 100-km/h-Schild anbringen?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die gesiegelte Plakette auf der Rückseite des Anhängers angebracht werden muss und somit Auskunft über die zulässige Höchstgeschwindigkeit gibt. Auf dem Zugfahrzeug ist der 100-km/h-Aufkleber hingegen keine Pflicht.

Welche Kosten fallen an, wenn Sie beim Wohnwagen eine Tempo-100-Zulassung wünschen?

Die Behörde erhebt bei der Tempo-100-Zulassung verschiedene Gebühren.
Die Behörde erhebt bei der Tempo-100-Zulassung verschiedene Gebühren.

Wünschen Sie sich für Ihren Anhänger eine 100er-Zulassung, ist dies mit Kosten verbunden. Bei den Ausgaben, die Sie dafür einplanen müssen, spielen vor allem folgende Punkte ein wichtige Rolle:

  • Gebühr für die gesiegelte Plakette
  • Gebühr für die Änderung der Fahrzeugpapiere
  • Kosten für die Umbaumaßnahmen
  • Ausgaben für das Gutachten eines Sachverständigen

Die Zulassungsbehörde verlangt für die Plakette zur 100er-Zulassung im Durchschnitt 2,50 Euro und für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere fallen mindestens 12 Euro an. Somit halten sich die Kosten grundsätzlich im Rahmen.

Teurer wird das Unterfangen in der Regel nur, wenn für die 100er-Zulassung Reparaturen am Anhänger notwendig sind. Denn dies bedeutet auch, dass Sie zusätzlich einen Gutachter bezahlen müssen. Aus diesem Grund sollten Sie im Vorfeld abwägen, ob sich der Aufwand tatsächlich lohnt. Ein wichtiger Aspekt ist dabei, wie oft der Anhänger oder Wohnwagen tatsächlich im Einsatz ist.

Im Video zusammengefasst: So erhalten Sie die 100er Zulassung

In diesem Video beantworten wir die Frage, wie Autofahrer eine 100er Zulassung für ihren Anhänger bekommen.
In diesem Video beantworten wir die Frage, wie Autofahrer eine 100er Zulassung für ihren Anhänger bekommen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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42 Kommentare

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  1. Thomas
    Am 24. Juni 2024 um 12:30

    Ich habe einen Anhänger zGG 750 Kg Ungebremst und ist 100 kmh geeignet

    Zugfahrzeug Lehrgewicht x0,3 ergibt bei mir 367 kg zGG bei meinem Gespann.

    Muss ich den Anhänger ablasten auf diese 367 kg ? ( macht für mich keinen sinn , da man ja ein schwereres zugfahrzeug nehmen könnte bei fahrzeugwechsel um mehr gewicht ziehen zu dürfen )
    oder muss ich je nach zugfahrzeug nur darauf achten das, das errechnete Anhänger zGG nach faktor rechnung nicht überschritten wird um 100 kmh auf der Autobahn fahren zu dürfen ?

  2. Britta.N
    Am 18. Juni 2024 um 14:00

    Hallo, kurze Frage….
    wir haben für unseren Anhänger schon seit Jahren eine 100 Plakette. Nun haben wir ein neues Auto, welches laut der Papiere dafür geeignet ist. Muss ich das an der KFZ-Prüfstelle nochmals bestätigen lassen?

  3. Marcus
    Am 31. Mai 2024 um 8:34

    Wir haben im Verein ein gebrauchten Anhänger gekauft um Material zu transportieren. Dieser Anhänger hat die entsprechende Voraussetzung für den 100km/h betrieb. Als wir diesen in der zuständigen Zulassungsstelle zugelassen / umgeschrieben haben. Haben wir uns auch nach der 100km/h Ausnahme erkundigt. Da hieß es nur wenn die Daten Anhänger im Verhältnis zum Auto passt denn können Sie die 100km/h ausfahren. Von einer TÜV Bescheinigung über das entsprechende Gespann wurde nicht gefordert. Der Anhänger ist ein 1,3 to zGG Anhänger welcher vom 1,450 to Zugfahrzeug mit Eintrag bis 1,4 to gebremsten Anhänger ziehen darf. Auch wurde nicht überprüft ob die 100 km/h “Marke” ein entsprechendes Siegel hat. Der Anhänger, bzw. das Gespann hätte der Zulassungsbehörde vorgeführt werden können. Es war bei der Zulassung zugegen. Daher bin ich doch etwas verwundert….

    • Dudixus
      Am 20. August 2024 um 14:36

      Das Tempo100-Schild muß grundsätzlich das Siegel einer deutschen Zulassungsstelle tagen. Es muß nicht von der Zulassungsstelle des Fahrzeugs stammen.

  4. SH
    Am 23. April 2024 um 13:11

    Habe einen gebrauchten PWK Anhänger 750kg gekauft, welche eine 100km/h Zulassung hat und auch einen entsprechenden gesiegelten 100km/h Aufkleber einer Zulassungsstelle A. Brauche ich einen neuen gesiegelten Aufkleber der Zulassungsstelle B bei welcher ich den Anhänger zugelassen habe? Oder kann der “alte” Aufkleber weiterverwendet werden?

    • Daniel
      Am 13. Mai 2024 um 23:23

      Du kannst den “alten” Aufkleber weiter verwenden. Mein Pferdeanhänger besitzt seit 16 Jahren einen 100er Aufkleber mit dem Siegel aus einem anderen Landkreis … das ist völlig in Ordnung.

  5. ziran
    Am 10. April 2023 um 21:07

    Werde immer beim Kauf von Reifen für meinen Wohnwagen betrogen Neureifen laut DOT 2 Jahre alt manchmal auch bisschen älter darf max 4 Jahre damit 100 km/h fahren , und dann? Wieder neue für max 4 Jahre. Darf mit über 6 Jahre alten Reifen nicht mal bis zum 7.Jahr mit 80 km/h zu Nahen Zielen ohne Autobahn oder Kraftfahrstr. fahren obwohl Reifen noch perfekt sind. Wird bei PKw Reifen nicht so genau vorgeschrieben. Kenne einige PKW mit 10 Jahre alten Reifen, die fahren noch mit 160 km/h und mehr durch die Gegend .Für mich alles stark übertrieben.

    • D. N.
      Am 20. März 2024 um 14:45

      Nur wenn du 100 km/h auf Autobahn und Kraftsfahrstraßen fahren möchtest muß das Reifenalter 6 Jahre, kannst du immer noch mit dem Anhänger fahren, dann gilt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Ein Reifenalter > 6 Jahre ist bei der HU kein Mangel.

      • kaychen
        Am 25. Oktober 2024 um 10:05

        mein 2,5 Tonnen Tandemachser hat immer noch die ersten Socken drauf… Zugelassen hab ich ihn im November 2004… Tüv hat er noch, und die Socken sehen prima aus ;)

  6. Emanuel A
    Am 28. September 2022 um 4:40

    Hallo, die 100er Zulassung zählt für PKW mit Anhänger bis 3,5t ist das auch bei einem Wohnwagen so, wenn PKW und Wohnwagen über 3.5t sind dann nur 80km/h?

  7. Karl
    Am 30. August 2022 um 14:17

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe meinen Motorradanhänger auf 100 km/h beim TÜV zugelassen und bei der Zulassungsstelle umschreiben lassen.
    Nun bekam ich ein 20 cm Durchmesser 100 Aufkleber. Dieser passt nicht auf den Anhänger drauf. Mit Mühe und Not über einen Reflektor geklebt und oben und unten abgeschnitten….
    Darf ich den Aufkleber auch auf das Zugfahrzeug kleben und auf den Anhänger einen kleineren 100 Aufkleber machen?

    Oder wie soll ich hier vorgehen?

    Besten Dank für Ihre Antwort,

    Karl

  8. Horst
    Am 5. Juli 2022 um 19:02

    Hallo,
    mein Auto hat ein Leergewicht von 1480 kg und darf maximal 1500kg ziehen. Der Anhänger, den ich ziehen will hat ein Gesamtgewicht von 1800 kg und ein Leergewicht von 1100 kg. Nun möchte ich für den Anhänger eine 100 km/h Zulassung haben. Laut dem Faktor von 1,2 darf ich den Anhänger aber nur ziehen, wenn er 1776 kg wiegt. Fallen diese 24 kg Differenz (1,3 %) tatsächlich so sehr ins Gewicht?

    Vielen Dank!

  9. Andy
    Am 9. Februar 2022 um 0:57

    Sorry für meine Frage wegen des zulässigen Gesamtgewichts:

    Mein Anhänger hat 3,5 to. mein Fahrzeug darf 3,5 to. ziehen,
    was bedeutet jetzt das zul. Gesamtgewicht?
    Danke für eine kurze Rückmeldung.

  10. Erich M
    Am 11. Dezember 2021 um 10:29

    Sehr geehrte Redaktion, bitte entschuldigen Sie meine unbedarfte Frage. Sie schreiben:

    Zugfahrzeug:
    zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t
    verfügt über ein Antiblockiersystem (ABS)

    Meine Frage: Zulässiges Gesamtgewicht minimal oder maximal 3,5 t?

  11. Frank
    Am 24. September 2021 um 11:08

    in der 9. AusnV steht der Begriff “Kombination”.
    … Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) …
    Wie ist das zu verstehen? Dürfen nur die Gespanne bestehend aus Kfz mit Anhanhänger bis 3,5to die Ausnahme (unter Beachtung der sonstigen Voraussetzungen) anwenden?

  12. H. G. Oelrichs
    Am 28. August 2021 um 10:26

    Habe mein Wohnmobil von 3,5 T auf 4,0 T aufrüsten lassen. Mein Anhänger hat die 100 Km Zulassung.
    Wie schnell darf ich jetzt mit dem Anhänger fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2021 um 12:40

      Hallo H.G.Oelrichs,

      Das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs darf nicht 3,5t überschreiten. Daher gilt die vorher eingetragene zugelassene Höchstgeschwindigkeit.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. MartinH.
    Am 23. August 2021 um 18:00

    Hallo! Wie siehts denn mit ausländischen Anhägern aus? Ich habe einen Wohnwagen, welcher in Österreich mit 100km/h zugelassen ist. Darf ich in Deutschland damit 100km/h fahren? Brauche ich eine 100er Plankette bzw. wo bekomme ich die? Welche Unterlagen muss ich wo einreichen? Danke schon mal für die Rückmeldung!

  14. Bernd
    Am 1. Juni 2021 um 14:33

    Frage:
    Ich bin mit Transporter und Anhänger unterwegs und in einer 70er Zone abzgl. Toleranz mit 87 geblitzt worden.
    Der Anhänger hat eine 100er Zulassung und Zugfahrzeug entsprechend.
    Welcher Bußgeldkatalog gilt nun da in allen Katalogen nur von “PKW mit Anhänger” aber ohne Hinweis auf die höhere Zulassung geschrieben wird.
    Meines Erachtens müsste dann doch die PKW Regelung gelten also keinen Punkt da noch unter 20 Km/h zu schnell

    • Bernd
      Am 14. August 2023 um 11:44

      In diesem Fall ist es völlig egal, ob der Anhänger eine 100-km/h-Zulassung hat.
      Wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 beträgt, und man mit 87 geblitzt wird, muss man halt dafür blechen.
      Dem entsprechend gilt in diesem Fall “PKW mit Anhänger” also 140 € und ein Punkt.

  15. Georg
    Am 17. Mai 2021 um 20:02

    Hallo
    Ich habe einige Fragen zum Fahren mit Anhänger. Das Zugfahrzeug, Skoda Fabia 3, Combi 1,2 TSI wiegt 1155kg, darf ungebrems/gebremstt 560/1100 kg ziehen. Mein Motorradtransportanhänger hat ein Leergewicht von 80kg und max zulässige Masse von 450kg. Im Fahrzeugschein ist die 100km/h Zulassung bei einer Leermasse von 1500kg des Zugfahrzeug angegeben.
    Mein Motorrad, Suzuki V-Strom 1050XT, hat eine Leermasse von 247kg. Verladen habe ich eine Gesamtmasse von 330kg, evt. 340kg (sollte gemessen werden), bei einer Stützlast von ca. 20kg (310kg Radlast des Hängers)
    Nun meine Fragen: darf ich mit dem Gespann auf Autobahnen und Schnellstraßen 100 km/h fahren? Gilt die tatsächliche Anhängelast oder die zulässigen Massen? Muss ich eine Ablastung des Hängers eintragen lassen?
    Wo kann ich das Gewicht und die Stützlast des beladenen Hängers überprüfen lassen? Ist eine Bescheinigung hilfreich?
    Welche Strafe (Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h oder Überladung oder Überschreitung der zulässigen Massen?) könnten mir drohen?
    Auf Antworten freue ich mich und verbleibe hochachtungsvoll Georg

  16. Yannik
    Am 24. März 2021 um 21:11

    Ist es möglich einen Hänger mit einem zugelassenen Gesamtgewicht von 750kg auf ein niedrigeres zul. Ges.gewicht umzutragen, um diesen mit einem 2000kg Fahrzeug legal mit 100km/h fahren zu dürfen.

  17. Michaelluttgenau
    Am 4. November 2020 um 16:49

    Hallo zusammen

    Ist die Größe des 100 kmh Schild vorgeschrieben?

  18. R Roland
    Am 4. November 2020 um 13:56

    Hallo
    Ich habe einen Pferde Anhänger mit der 100 Zulassung der nun zum TÜV sollte, da ich nicht viele Autobahn Fahre brauche ich die 100 Zulassung nicht wirklich. Meine Reifen sind alle noch in einem Guten Zustand leider schon 6 Jahre Alt das für die 100 Zulassung nicht mehr reicht.
    Was muss ich tun um den Hänger mit 80 KM/H weiter Fahren zu können und beim TÜV den neuen TÜV Stempel bekomme.

    VG und Danke schon mal im Voraus

    Roland

  19. Marco B
    Am 30. Oktober 2020 um 17:32

    Hallo.
    Wo finde ich die Rechtsgrundlage für das Anbringen der 100er Kennzeichnung?
    Wir besitzen einen Fallcaravan an dem die Abdeckung ziemlich weit nach unten geht. Die Kennzeichnung am Anhänger wäre somit nur z.T. sichtbar. Ein aufkleben auf die Abdeckung halte ich für problematisch, da sicher bald unkenntlich. Radkästen, die man hätte nutzen können, sind nicht vorhanden. Muss laut Rechtsgrundlage die Kennzeichnung sichtbar angebracht werden?

    • Siegburger
      Am 27. August 2021 um 12:44

      Gute Frage!
      Zunächst mal ist das Anbringen von Geschwindigkeitsschildern in §58 StVZO geregelt.
      Hier heißt es unter anderem in Ziffer 2: “Das Schild muss kreisrund mit einem Durchmesser von 200 mm sein und einen schwarzen Rand haben. Die Ziffern sind auf weißem Grund in schwarzer fetter Engschrift entsprechend Anlage V Seite 4 in einer Schriftgröße von 120 mm auszuführen.”
      Interessant ist allerdings Ziffer 3, wo steht: “Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein … Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h”.
      Das würde bedeuten, dass ein Anhänger mit 100km/h-Zulassung KEINE Geschwindigkeits-Plakette braucht.
      Oder liege ich da falsch???

  20. Mike
    Am 2. Oktober 2020 um 9:45

    Mein Anhänger hat eine 100 km/ Zulassung. Allerdings hatte ich die 100-Plakette noch nicht am Anhänger angebracht und wurde dabei wegen überhöhter Geschwindigkeit von einer Autobahnstreife gefilmt.
    Weiß jemand, ob bei fehlender Plakette aber vorschriftsmäßiger Zulassung für 100 km/h, dann wieder 80 km/h Pflicht besteht?
    Der Bußgeldbescheid scheint dies anzunehmen.
    :-(

    • Toruk M
      Am 2. Oktober 2023 um 0:26

      ja, nicht nur bei fehlender, sondern auch bei ungesiegelter Plakette ;-)

  21. Martin
    Am 15. September 2020 um 18:25

    Hallo,
    auf einem der obigen Bilder zieht ein Transit (fensterloser Transporter) den Wohnanhänger, im Text werden nur PKW erwähnt.
    Ich möchte mir einen Iveco Daily, Transporter/ LKW-Zulassung (?) mit AHK 3,5to Zuglast zulegen. Darf der auch 100km/h mit entsprechendem Pferdeanhänger fahren?
    Dankeschön vorab.

  22. Hubertus
    Am 8. September 2020 um 14:26

    Ich möchte nicht alle 6 Jahre die Reifen wechseln. Wie werde ich die Zulassung wieder los?

    • Siegburger
      Am 27. August 2021 um 12:34

      Die Zulassung muss nicht geändert werden, wenn die Anhänger-Reifen sechs Jahr oder älter sind. Aber man darf dann eben nur noch max. 80 km/h fahren. Dies trägt TÜV/DEKRA/etc. auch so im Prüfbericht ein.

  23. Michael V.
    Am 20. August 2020 um 10:15

    Hallo
    Ich habe einen WW gekauft der eine 100 Kmh Zulassung hat, muss ich beim Ummelden Irgendetwas beachten, wird die Zulassung Automatisch übertragen?
    VG und Dannke

  24. Kathleen S.
    Am 5. August 2020 um 21:10

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe einen Wohnanhänger auf mich zugelassen. Der Vorbesitzer hat in einem anderen Landkreis den Anhänger angemeldet gehabt. Nun klebt auf dem Anhänger die 100 – Plakette mit dem Siegel des Vorbesitzers.
    Muss ich zwingend eine Plakette mit dem Siegel von unserem Landkreis anbringen, oder kann ich die Plakette des Vorbesitzers aus einem anderen Bundesland am Anhänger belassen?

    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen
    Kathleen Schmidt

  25. Klaus
    Am 31. Juli 2020 um 9:32

    Wir haben einen neuen Wohnwagen mit einer Bescheinigung des Herstellers, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen zur 100er Zulassung erfüllt. Die Zulassungsstelle möchte aber ein TÜV Gutachten. Ist das üblich? Schließlich werden bei einer Erstzulassung ja auch die Angaben des Herstellers ohne Überprüfung durch den TÜV als richtig und zutreffend angenommen.

  26. Rene
    Am 22. Juli 2020 um 14:02

    Habe ein Zugfahrzeug (Campingbus) mit größer 2.5t Leergewicht und ein Zugfahrzeug kleiner 2.5t Leergewicht.
    Beide dürfen 750kg ungebremst ziehen.

    Habe für den 750kg Anhänger (neu) eine 100er Zulassung erhalten mit 100er Aufkleber inkl. Siegel der Zulassungsbehörde.

    Der Anhängerhändler jedoch empfahl mir den 100er Aufkleber nicht aufzukleben, da ich zu 90% mit dem “leichteren” Zugfahrzeug den ungebremsten Anhänger ziehe und mit dem 100er Schild ggfs. dann im Fokus der Polizei wäre.

    Meine Idee: Das 100er Schild “klappbar” anzubringen, dies sei lt. Händler jedoch auch nicht erlaubt :-(

    Wie kann ich hoch offiziell und gesetzestreu den Anhänger “beschildern”, um sowohl mit Fahrzeug 1 mit Tempo 100, als auch mit Fahrzeug 2 mit Tempo 80 den Anhänger zu nutzen?

    • Axel B.
      Am 26. September 2021 um 13:50

      Klebe das 100er Schild an den Anhänger. Das sagt lediglich aus, dass der Anhänger für diese Vmax zugelassen ist.
      Das heißt aber nicht, dass man nun auf allen Autobahnen unbedingt 100km/h fahren muß, denn um das zu dürfen, müssen die restlichen Bedingungen ja ebenfalls eingehalten werden.
      Der Anhängerhändler irrt sich mit seiner (m.E. unsinnigen!) Empfehlung.

  27. Steffen H.
    Am 29. Juni 2020 um 12:49

    Hallo!
    Beim Gewicht des Hänger`s zählt das ist Gesamtgewicht (Hänger + Beladung) nicht das zulässige Höchstgewicht. Mit einem Ungebremsten Hänger darf ich bei einem Leergewicht meines Fahrzeugs von 1500kg eine Gesamtlast von 450kg ziehen. (1500kg x 0,3 = 450kg) Beispiel: Ungebremster Hänger (100kg) plus Motorrad (200kg) gleich 300kg damit kann ich 100km/h fahren wend dies in der Zulassungsbescheinigung des Hängers eingetragen ist

  28. Immanuel
    Am 11. Februar 2020 um 17:32

    Hallo Redaktion,
    mein Fzg ein ist vom Hersteller für 100km/h-Zulassung werksseitig entsprechend ausgerüstet und geeignet, so laut Fzg-Schein/Zulassungsbescheinigung. Es hat ein Leergewicht von 2490kg, ZGG von 3t und eine Anhängelast von 2,5t.
    Ich möchte mir einen (evtl. neuen) Anhänger zulegen, der 2,5-3t ZGG hat. Darf logischerweise durch mein Fzg nur max. 2,5t anhängen, auch wenn der Anhänger mehr dürfte. Da ich diesen nicht nur mit meinem PKW nutzen möchte, sondern auch ggf. mit anderen Fahrzeugen mit größerer Anhängelast, würde ich diesen nur ungern ablasten. Wo befindet sich für meinem Fzg die Gewichtsgrenze für den Anhänger, bei der ich noch eine 100 km/h-Zulassung erhalten und mit meinem Fzg nutzen kann?
    Vielen Dank.
    Mfg
    Immanuel

  29. Patrick
    Am 2. Januar 2020 um 18:48

    Guten Tag,

    In ihrem Text”Wie und wo erhalte ich die 100er-Zulassung?”

    Hat sich vermutlich ein Fehler eingeschlichen? 100km/h dürfen nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gefahren werden. Sie geben an das man mit dem Anhänger über Landstraßen auch 100km/h fahren dürfen, das ist so nicht richtig.

    Freundliche Grüße,
    Patrick

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Januar 2020 um 14:41

      Hallo Patrick,

      da ist uns in der Tat ein Fehler unterlaufen. Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Textstelle korrigiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Axel
    Am 11. Dezember 2019 um 14:35

    Der Fahrzeugschein gibt an welche Voraussetzungen das Zugfahrzeug haben muss, in deinem Fall Leergewicht von 2500kg dann darf 100 kmh gefahren werden.
    Alternativ kann man den Anhänger ablasten lassen auf einem Faktor 0.3 deines Leergewichts.

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