100er-Zulassung für Anhänger und Wohnwagen
Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Als Gespann schneller unterwegs mit der 100 km/h-Zulassung
Wer mit einem Anhänger oder Wohnwagen in den Urlaub fährt, kommt häufig nicht so schnell voran, wie ihm lieb wäre. Gründe dafür sind unter anderem die zahlreichen Baustellen und Staus. Aber auch die gesetzlichen Vorschriften zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Gespannen können einer zügigen Fahrt im Wege stehen.
Denn in der Regel sieht der Gesetzgeber für die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger außerorts maximal Tempo 80 vor. Wem dies zu langsam ist, der kann sich um eine sogenannte 100er-Zulassung bemühen.
Doch welche Voraussetzungen müssen Anhänger für eine 100er-Zulassung erfüllen? Gelten besondere Vorgaben für Wohnwagen? Wo erhalten Sie die Tempo-100-Plakette? Und was kann bei einem Pkw-Anhänger eine 100-km/h-Zulassung kosten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: 100er-Zulassung und Plakette
Nein, es müssen bestimmen Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine solche Zulassung für einen Anhänger erteilt wird.
Ja, ohne dieses ist sie nicht gültig und der Anhänger darf nicht mit Tempo 100 gefahren werden.
Sind bestimmte Vorgaben erfüllt, kann eine solche Plakette auch für einen Bus erteilt werden.
Finden Sie jetzt Ihr persönliches Wunschkennzeichen
Welchen Zweck erfüllt die 100er-Zulassung für Anhänger?
Wie schnell ein Kraftfahrzeug in Deutschland grundsätzlich fahren darf, schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor. So beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Personenkraftwagen mit Anhänger gemäß § 3 Abs. 2 StVO außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h.
Hält sich der Fahrzeugführer nicht an diese Vorgabe – zum Beispiel weil er auf der Autobahn nicht von den anderen Verkehrsteilnehmern abgehängt werden möchte –, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog sieht für eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung je nach Ausmaß ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot vor.
Es gibt allerdings auch eine Möglichkeit, mit der sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Gespanne erhöhen lässt. Hierbei handelt es sich um die sogenannte 100er-Zulassung, die Wohnwagen und andere Anhänger unter bestimmten Voraussetzungen bei der zuständigen Zulassungsbehörde erhalten können.
Welche Voraussetzungen gelten für die Tempo-100-Zulassung für Anhänger?
Damit ein Gespann bzw. ein Anhänger in Deutschland eine 100er-Zulassung erhalten kann, schreibt der Gesetzgeber verschiedenste Voraussetzungen vor. Diese ergeben sich aus § 1 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO und sollen insbesondere sicherstellen, dass die Teilnahme am Straßenverkehr trotz der gesteigerten Höchstgeschwindigkeit weiterhin möglichst sicher erfolgt.
So ist die 100-km/h-Zulassung für Anhänger unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:
- Zugfahrzeug:
- zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t
- verfügt über ein Antiblockiersystem (ABS)
- Anhänger:
- generell für den Einsatz bei Tempo 100 geeignet
- Reifen sind jünger als sechs Jahre
- Reifen sind für mindestens 120 km/h ausgelegt (Geschwindigkeitsindex „L“ oder höher)
Darüber hinaus existieren noch weitere Kriterien, damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Anhänger 100 km/h beträgt. Eine Voraussetzung stellt die Einhaltung der Gewichtsvorgaben dar, zu denen insbesondere die Stütz- und Anhängelasten zählen. Zudem müssen die Bestandteile des Gespanns grundsätzlich miteinander kompatibel sein. So ist bei einem ungebremsten Anhänger mit 750 kg Gesamtgewicht die 100-km/h-Zulassung in der Regel nur möglich, wenn das Zugfahrzeug mindestens 2.500 kg auf die Waage bringt.
Wie und wo erhalte ich die 100er-Zulassung?
Damit Sie in Ihrem Pkw samt Anhänger mit der 100-km/h-Zulassung über die Autobahn (auf der Landstraße gelten weiterhin 80 km/h) düsen können, ist vorher allerdings ein Besuch bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde notwendig. Denn dort müssen Sie die Fahrzeugpapiere aktualisieren und erhalten zudem den Aufkleber für die 100-km/h-Zulassung.
Enthalten bereits die Fahrzeugpapiere einen Vermerk, dass der Anhänger oder Wohnwagen für eine 100er-Zulassung geeignet ist, reicht es üblicherweise aus, wenn Sie das entsprechende Dokument bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Als Nachweis kann außerdem auch eine Bestätigung des Herstellers dienen.
Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie zur Erfüllung der Vorgaben für die 100-km/h-Zulassung am Anhänger Umbaumaßnahmen durchgeführt haben. Denn in diesem Fall müssen Sie – wie bereits erwähnt – zur Begutachtung bei TÜV, DEKRA & Co. Das dort ausgestellte Gutachten ist dann ebenfalls bei der Zulassungsstelle vorzulegen.
Sind alle Kriterien erfüllt und liegen die notwendigen Unterlagen vor, erfolgt die Änderung der Fahrzeugpapiere. Darüber hinaus erhält der Fahrzeugbesitzer eine gesiegelte Plakette, die als Nachweis der 100er-Zulassung dient.
Wo muss ich bei einem Anhänger das 100-km/h-Schild anbringen?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die gesiegelte Plakette auf der Rückseite des Anhängers angebracht werden muss und somit Auskunft über die zulässige Höchstgeschwindigkeit gibt. Auf dem Zugfahrzeug ist der 100-km/h-Aufkleber hingegen keine Pflicht.
Welche Kosten fallen an, wenn Sie beim Wohnwagen eine Tempo-100-Zulassung wünschen?
Wünschen Sie sich für Ihren Anhänger eine 100er-Zulassung, ist dies mit Kosten verbunden. Bei den Ausgaben, die Sie dafür einplanen müssen, spielen vor allem folgende Punkte ein wichtige Rolle:
- Gebühr für die gesiegelte Plakette
- Gebühr für die Änderung der Fahrzeugpapiere
- Kosten für die Umbaumaßnahmen
- Ausgaben für das Gutachten eines Sachverständigen
Die Zulassungsbehörde verlangt für die Plakette zur 100er-Zulassung im Durchschnitt 2,50 Euro und für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere fallen mindestens 12 Euro an. Somit halten sich die Kosten grundsätzlich im Rahmen.
Teurer wird das Unterfangen in der Regel nur, wenn für die 100er-Zulassung Reparaturen am Anhänger notwendig sind. Denn dies bedeutet auch, dass Sie zusätzlich einen Gutachter bezahlen müssen. Aus diesem Grund sollten Sie im Vorfeld abwägen, ob sich der Aufwand tatsächlich lohnt. Ein wichtiger Aspekt ist dabei, wie oft der Anhänger oder Wohnwagen tatsächlich im Einsatz ist.
Der Fahrzeugschein gibt an welche Voraussetzungen das Zugfahrzeug haben muss, in deinem Fall Leergewicht von 2500kg dann darf 100 kmh gefahren werden.
Alternativ kann man den Anhänger ablasten lassen auf einem Faktor 0.3 deines Leergewichts.
Hallo. Kurze Frage :
Ich habe meinen Anhänger (ZGG 750KG / ungebremst) 2012 mit einer 100 Km/h Regelung zugelassen.
Gilt diese auch weiterhin oder was muss ich bzgl. der weiteren Nutzung der 100 ter Regelung nun zusätzlich etwas beachten ?