Wann müssen Sie für Ihr 125-ccm-Motorrad keine Steuern zahlen?
Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Auf die Nennleistung kommt es an!
Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes nahm der Bund im gesamten Jahr 2019 rund 9,4 Milliarden Euro durch die Kraftfahrzeugsteuer ein. Das ist ein Anteil von nur 1,2 Prozent am Gesamtsteueraufkommen, welches bei 799,3 Milliarden Euro lag.
Die Einnahmen, welche der Bund mit der Kraftfahrzeugsteuer erzielt, sind nicht zweckgebunden. Das bedeutet, dass sie in den regulären Bundeshaushalt fließen. Mit der Kfz-Steuer werden also nicht nur Straßenbau und ähnliches finanziert, sondern beispielsweise auch Ausgaben für Arbeit und Soziales.
Wie hoch die Kraftfahrzeugsteuer für ein Fahrzeug ausfällt, hängt unter anderem davon ab, zu welcher Fahrzeugklasse es gehört. Wie verhält es sich mit bestimmten Zweirädern? Müssen Sie für einen Roller oder ein Motorrad mit 125 ccm Kfz-Steuern zahlen?
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Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Kfz-Steuer für ein Leichtkraftrad bzw. Motorrad mit maximal 125 ccm
Für ein Leichtkraftrad bis 125 ccm fällt keine Kfz-Steuer an. Es darf jedoch eine maximale Nennleistung von 11 kW haben.
Krafträder mit einem Hubraum von 125 ccm, deren Leistung mehr als 11 kW beträgt, werden besteuert. In diesem Fall müssen Sie eine Kfz-Steuer in Höhe von 9,20 Euro zahlen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Wie auch für andere Fahrzeugarten müssen Sie für ein Motorrad mit 125 ccm die Kfz-Steuer im Regelfall für ein Jahr im Voraus zahlen. Das erste Mal wird die Steuer fällig, wenn Sie das Motorrad zulassen.
Leichtkraftrad oder Kraftrad – Das ist hier die Frage!
Wollen wir die Frage beantworten, ob Sie für ein Zweirad mit 125 ccm Kfz-Steuern zahlen müssen, ist es zunächst nötig, dass wir den Unterschied zwischen einem Kraftrad und einem Leichtkraftrad erklären:
- Ein Leichtkraftrad hat einen Hubraum von 50 ccm bis maximal 125 ccm. Die Nennleistung darf nicht mehr als 11 kW betragen.
- Ein Kraftrad bzw. Motorrad verfügt über einen Hubraum ab 125 ccm und eine Leistung von mehr als 11 kW.
Für diese beiden Fahrzeugarten gelten unterschiedliche Regeln bezüglich der Besteuerung, wie wir im Folgenden näher erläutern.
Leichtkrafträder: Keine Kfz-Steuer für Roller etc. mit 125 ccm
Für Fahrer eines Leichtkraftrades haben wir gute Nachrichten: Für Zweiräder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm fallen keine Steuern an, insofern die Nennleistung höchstens 11 kW beträgt. Fahrzeuge dieser Art sind nämlich nicht zulassungspflichtig. Sie müssen also nicht bei der örtlichen Zulassungsstelle angemeldet werden.
Gleiches gilt bezüglich der Kfz-Steuer für Roller mit maximal 125 ccm und einer Nennleistung von höchstens 11 kW. Auch hierfür müssen Sie keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen.
Übrigens: Ein Leichtkraftrad mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Leistung von höchstens 11 kW dürfen Sie mit dem Führerschein der Klasse A1 fahren. Diese können Sie bereits mit einem Alter von 16 Jahren erwerben.
Gut zu wissen: Auch wenn Sie für Leichtkrafträder mit 125 ccm keine Kfz-Steuern zahlen müssen und diese nicht zulassungspflichtig sind, so müssen sie doch über eine Versicherung verfügen. Obligatorisch ist die Kfz-Haftpflicht, welche dann einspringt, wenn durch die Nutzung ihres Fahrzeugs einer anderen Person ein Schaden entsteht. Mit einer zusätzlichen Teil- bzw. Vollkasko sichern Sie zusätzlich Ihr eigenes Leichtkraftrad ab.
Motorrad mit 125 ccm – Wann die Kfz-Steuer doch fällig wird
Haben Sie ein Zweirad mit einem Hubraum von genau 125 ccm, bedeutet das nicht, dass Sie in keinem Fall steuerpflichtig sind. Vielmehr gilt: Verfügt es zusätzlich über eine Nennleistung von 12 kW oder mehr, so fällt eine Kfz-Steuer an.
Möchten Sie den Steuersatz berechnen, benötigen Sie folgende Formel: (Hubraum in ccm / 25) * 1,84 Euro. Für ein Motorrad mit einer Nennleistung von 12 kW und einem Hubraum von 125 ccm betragen die Steuern also 9,20 Euro pro Jahr.
Für Oldtimer-Motorräder, die über ein H-Kennzeichen verfügen, wird eine pauschale Kfz-Steuer in Höhe von 46 Euro pro Jahr fällig.
125-ccm-Motorrad: Kfz-Steuer bei einem Saisonkennzeichen
Im nassen Herbst und kalten Winter sind oft nur wenige Biker unterwegs. Wenn das Zweirad monatelang nur in der Garage steht, setzen viele Besitzer deshalb auf ein Saisonkennzeichen. Das Fahrzeug darf dann nur in einem festgelegten Zeitraum auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
Der große Vorteil: In diesem Fall müssen unter anderem die Versicherungsbeiträge nicht für ein volles Jahr geleistet werden. Gleiches gilt bezüglich der Kfz-Steuer für ein Motorrad mit 125 ccm. Die Steuern fallen hier nur für die Monate an, in denen das Kraftrad tatsächlich genutzt werden kann.
In welchen Abständen müssen Sie für ein 125er-Motorrad Kfz-Steuer zahlen?
Die Kfz-Steuer für ein Motorrad mit 125 ccm und einer Nennleistung von mehr als 11 kW müssen Sie immer für ein Jahr im Voraus bezahlen. Die Steuerpflicht entsteht, wenn Sie das Zweirad bei der zuständigen Zulassungsstelle anmelden. Genau ein Jahr später müssen Sie dann das nächste Mal zahlen.
Was geschieht, wenn Sie für Ihr Motorrad mit 125 ccm die Kfz-Steuern nicht zahlen? Zunächst erhalten Sie einen Mahnbescheid. Reagieren Sie auch nicht auf die zweite Mahnung, so kommt das Ordnungsamt ins Spiel. Dieses kann das Fahrzeug stilllegen, wenn Sie sich weiterhin weigern zu zahlen.
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Gibt noch einen Unterschied. Bis 80km und unter 11kw gleich Leichtkraftrad. Mindestalter 16 Jahre.
Ist das gleiche Teil scneller als 80km, auch wenn es unter 11kw hat, gilt es alst Kraftrad mit Leistungsbeschränkung.
Dieses Teil darf dann mit dem entsprechenden Führerschein erst ab 18 Jahren gefahren werden.
Ich habe eine Suzuki RV 125 Bj.78
mit 122 ccm und 7 KW.
Ich habe 31 Jahre lt Steuerbescheid immer Steuen bezahlt.
Jetzt wurd die Maschine verkauft abgemeldet…und vom Finanzamt festgestellt das ich gar nicht steuerpflichtig war.
Nun meint man das wäre verjährt,und ich hätte keinen Anspruch auf Rückerstattung….
Ist das rechtens?
Gruss Reinhard F
Hallo Reinhard F.,
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Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
bei der Steuerpflicht für 125er schreiben Sie zu beginn, NICHT Zulassungsplichtig.
Am Ende, bei der zuständigen Zulassungsstelle anmelden.
Also entweder sind die 125er zulassungspflichtig und bekommen von der Zulassungsstelle ein Kennzeichen zugeteilt oder eben nicht.
Wenn nicht, dann reicht dem 125er das kleine Kennzeichen der Versicherug als nachweiß ?
So ist das irgendwie verwirrend.
Gruß
J.Stender