125ccm-Motorrad: Führerschein und zulässige Geschwindigkeit
Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten
Mit dem B-Führerschein oder schon mit 16 Motorrad fahren: 125ccm-Motorräder machen es möglich!
Jedes Jahr im Frühjahr zeigt sich das gleiche Bild: Kaum sind die ersten Sonnenstrahlen zu sehen, startet die Zweiradsaison. Motorrad-Fans wecken ihre Lieblinge aus dem Winterschlaf in der Garage und können endlich wieder unterwegs die Freiheit der Straße spüren.
Motorräder wirken auf viele Personen eine besondere Faszination aus. Schon bei vielen jungen Leuten ist der Wunsch groß, ein eigenes Zweirad zu besitzen. Es bietet Freiheit, Mobilität und Fahrspaß.
Schon ab 16 Jahren dürfen junge Biker sich auf ein 125ccm-Motorrad schwingen – insofern sie die richtige Fahrerlaubnis vorweisen können. Im Folgenden verraten wir Ihnen, wodurch sich ein Motorrad mit 125 Kubik auszeichnet, wie es versichert werden kann und was bei der Zulassung zu beachten ist. Des Weiteren erfahren Sie, was Sie für einen 125ccm-Führerschein benötigen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: 125ccm-Motorrad
In Deutschland darf ein Motorrad mit 125ccm bereits ab 16 Jahren gefahren werden, wenn die richtige Fahrerlaubnis vorhanden ist. Der 125-Kubik-Führerschein ist also schon für Jugendliche zulässig.
Es muss mindestens der Führerschein der Klasse A1 vorhanden sein. Darüber hinaus berechtigen auch die Klassen A und A2 zum Fahren. Seit 1.1.2020 berechtigt auch der Führerschein Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 zum Fahren eines 125ccm-Motorrads. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Das kommt darauf an, um welchen Führerschein es sich handelt. Ohne entsprechende Fahrstunden dürfen mit der Klasse B oder einem der Klasse 3 ab April 1980 diese Motorräder nicht gefahren werden. Allerdings schließt die Klasse B seit 2020 einen 125er-Führerschein mit ein. Wurde die Klasse 3 bis März 1980 ausgestellt, ist dies erlaubt. Wenn Sie zu Ihrem B-Führerschein auch die Schlüsselzahl 196 haben, ist es aber möglich ein 125-Motorrad zu fahren. Alle Voraussetzungen dazu finden Sie hier.
Was zeichnet ein 125-Kubik-Motorrad aus?
Ein 125ccm-Motorrad ist, wie der Name schon sagt, ein Zweirad mit einem Hubraum von maximal 125 Kubikzentimetern. Der Hubraum gibt an, wie groß das Volumen ist, welches die Kolben innerhalb des Zylinders bei jedem Hub zwischen den oberen und unteren Umkehrpunkt verdrängen. Je größer der Hubraum ist, über desto mehr Leistung verfügt der Motor.
Ein 125ccm-Motorrad wird auch als Leichtkraftrad bezeichnet. Sie sind weniger leistungsstark als andere Motorräder mit einem größeren Hubraum und erreichen deshalb auch eine geringere Höchstgeschwindigkeit.
Es gibt viele verschiedene Formen von Krafträdern dieser Art. Für welche Sie sich dabei entscheiden, hängt von Ihren persönlichen Präferenzen ab. Ein Roller bringt Sie schnell durch die Stadt, wer es sportlicher mag, setzt auf Racer oder Nakedbikes und etwas gemütlicher wird es auf einem Cruiser.
Welcher Führerschein für ein 125ccm-Motorrad?
In Deutschland gibt es viele verschiedene Fahrerlaubnisklassen. Sie werden mit Buchstaben gekennzeichnet. Der herkömmliche Pkw-Führerschein ist beispielsweise die Klasse B, die unterschiedlichen Lkw-Klassen sind durch am Buchstaben C zu erkennen. Des Weiteren gibt es insgesamt vier verschiedene Fahrerlaubnisklassen für Zweiräder.
Möchten Sie ein 125-Kubik-Motorrad fahren, müssen Sie den Führerschein der Klasse A1 oder B196 besitzen. Mit dem A1-Führerschein dürfen Sie Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm führen. Des Weiteren darf die Motorleistung höchstens 11 kW betragen und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht (hinsichtlich der Leermasse) darf bei maximal 0,1 kW/kg liegen.
Noch bis Anfang Januar 2013 war für ein Motorrad mit 125 ccm eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren vorgegeben. Diese Begrenzung wurde jedoch aufgehoben. Damit dürfen auch junge Fahrer nun mit einem Zweirad mit 125 ccm gut 110 km/h schnell fahren. Das ist bei vielen Modellen die maximale Höchstgeschwindigkeit.
Gut zu wissen: Verfügen Sie über einen A1-Führerschein für ein 125ccm-Motorrad, ist die Fahrerlaubnis der Klasse AM damit eingeschlossen. Sie dürfen also auch Roller mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sowie einem Hubraum von bis zu 50 ccm fahren.
Mit dem PKW-Führerschein 125er-Leichtkrafträder fahren: Möglich seit 2020
Wer einen B-Führerschein besitzt, darf seit 1.1.2020 ohne eine zusätzliche Fahrprüfung leichte Motorräder bis 125 cm3 fahren. Der Bundesrat hatte Ende 2019 trotz Kritik zahlreicher Verbände und Prüfgesellschaften wie etwa TÜV und DEKRA einem Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums unter Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zugestimmt. Seit 2020 können Autofahrer nach Absolvieren einiger Fahrstunden ihren PKW-Führerschein auf Leichtkrafträder durch Eintragung der Schlüsselzahl 196 erweitern.
Das sind die Bedingungen für das Fahren einer 125er mit dem B-Führerschein
Auch wenn Sie keine weitere Prüfung nach der Fahrschule ablegen müssen, bedarf es dennoch einiger Fahrstunden, damit Sie mit Ihrem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder bewegen dürfen. Sie müssen:
- mindestens 25 Jahre alt sein,
- seit fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen,
- neun Unterrichtseinheiten (vier Theorie– und fünf Praxis-Einheiten) zu je 90 Minuten ableisten und
- die Eintragung innerhalb eines Jahres, nachdem Sie die Bescheinigung über die Fahrstunden erhalten haben, bei der Führerscheinstelle vornehmen lassen.
Danach sind Sie berechtigt, Leichtkrafträder bis 125 cm3 Hubraum auch mit einem Beiwagen in Deutschland zu fahren. Das Kraftrad darf jedoch eine Motorleistung von 11 kW nicht übersteigen und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1 kW/kg bleiben. Solche leichten Motorräder können zum Teil bis zu 120 km/h fahren.
Mehr zur Schlüsselzahl 196 im Video
Einen Überblick zu den wichtigsten Infos zum Führerschein B mit Schlüsselzahl 196 erhalten Sie im folgenden Video:
Motorrad mit PKW-Führerschein fahren: Wie stehen Sie dazu? Stimmen Sie ab!
Aber Achtung: Wenn Sie mit Ihrem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder fahren dürfen, erhalten Sie keine Eintragung für die Fahrerlaubnis der Klasse A1! Sie dürfen nach Erfüllen der Bedingungen zwar Motorräder der Klasse A1 bedienen, erhalten dann aber lediglich die Eintragung der Schlüsselzahl 196 zu Ihrer Fahrerlaubnis der Klasse B.
Demzufolge ist es auch nicht möglich, nach Erteilung der Schlüsselzahl 196 auf etwa die Klasse A2 zu erweitern. Dazu wäre dann das vollständige Durchlaufen der Ausbildung für den A1-Führerschein inklusive theoretischer und praktischer Prüfung notwendig.
Wie läuft die Ausbildung zum 125ccm-Motorrad-Führerschein ab (Klasse A1)?
Mit der Klasse A1 dürfen Sie ein 125ccm-Motorrad fahren. Doch wie genau können Sie diese Fahrerlaubnisklasse erwerben? Hierzu müssen Sie eine Ausbildung bei einer Fahrschule absolvieren. Diese besteht aus zwei Teilen: einem theoretischen und einem praktischen.
Der Theorieteil, damit Sie für ein Motorrad mit 125 ccm den Führerschein machen können, umfasst mindestens zwölf Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) Grundstoff, wenn Sie vorher noch keine andere Fahrerlaubnis besessen haben. Handelt es sich um eine Erweiterung einer bereits vorhandenen Führerscheinklasse, haben Sie beispielsweise schon den Rollerführerschein AM, so verringert sich der Grundstoff auf sechs Doppelstunden.
Zusätzlich müssen Fahrschüler an vier Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) in klassenspezifischem Zusatzstoff teilgenommen haben. Hierbei lernen die Schüler unter anderem, wie Sie sich selbst und Beifahrer richtig schützen, wie sie möglichst umweltschonend fahren und welche besonderen Gefahren für Motorradfahrer im Straßenverkehr bestehen.
In der Praxis müssen Fahrschüler, die den A1-Führerschein für ein 125ccm-Motorrad machen möchten, zum einen die sogenannte Grundausbildung absolvieren. Wie viele Stunden diese umfasst, ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern hängt vielmehr vom Lernfortschritt und den persönlichen Fähigkeiten des Schülers ab.
Zum anderen sind Fahrschüler dazu verpflichtet, für den 125-Kubik-Führerschein der Klasse A1 eine gewisse Anzahl an Sonderfahrten zu absolvieren. Dazu gehören die Folgenden:
- Fahrten auf der Autobahn: 4 Mal jeweils 45 Minuten
- Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen: 5 Mal jeweils 45 Minuten
- Fahrten in der Dämmerung oder der Nacht: 3 Mal jeweils 45 Minuten
125ccm-Führerschein: Welche Kosten sind für den A1-Führerschein zu erwarten?
Für viele Fahrschüler ist es wichtig, im Vorhinein zu wissen, wie teuer der Führerschein für ein 125ccm-Motorrad wohl ausfallen mag. In diesem Alter verfügen schließlich noch nicht viele über ein dickes finanzielles Polster, mit dem sich Ausgaben dieser Art leicht bestreiten lassen.
Wie teuer der Führerschein für ein 125ccm-Motorrad genau ausfällt, lässt sich leider nicht pauschal angeben. Hierbei sind nämlich viele unterschiedliche Faktoren zu beachten. Jede Fahrschule kann ihre eigenen Preise festlegen und auch von Region zu Region sind unterschiedliche Preisniveaus zu erwarten. Bevor Sie sich für eine Fahrschule entscheiden, sollten Sie sich zunächst bei unterschiedlichen Anbietern eine Preisübersicht geben lassen.
125er-Führerschein: Ab welchem Alter dürfen Sie fahren?
In Deutschland ist genau festgelegt, ab welchem Alter Sie eine bestimmte Fahrerlaubnisklasse erhalten dürfen. So ist den meisten wohl bekannt, dass sie den Pkw-Führerschein der Klasse B ab 17 Jahren (beim begleiteten Fahren) bzw. 18 Jahren machen können. Doch wie verhält es sich mit dem 125ccm-Motorrad-Führerschein? Welches Alter ist hier für die Klasse A1 vorgegeben?
Grundsätzlich gilt: Sie dürfen den Führerschein für ein 125ccm-Motorrad im Alter von 16 Jahren erhalten. Die Fahrschule dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vor Ihrem 16. Geburtstag besuchen, um mit der Ausbildung zu beginnen. Die theoretische Prüfung dürfen Sie frühestens drei Monate vor dem 16. Geburtstag ablegen.
Auch für die Führerscheinklasse AM (Roller bis 45 km/h) muss ein Mindestalter von 16 Jahren erfüllt werden. Ausnahmen gelten jedoch in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In diesen Bundesländern läuft noch ein Modellversuch, bei dem junge Menschen den Führerschein der Klasse AM schon ab 15 Jahren erhalten können.
Eigentlich sollte dieser Modellversuch bis April 2020 laufen und danach entschieden werden, ob die Regelung bundesweit eingeführt wird. Das Bundeskabinett hat jedoch im Mai 2019 eine Gesetzesänderung beschlossen. Diese sorgt dafür, dass die Bundesländer nun selbst entscheiden können, ob sie den AM-Führerschein ab 15 oder 16 Jahren erteilen wollen. In Nordrhein-Westfalen ist die neue Regelung bereits in Kraft. Dort können Sie also mit 15 Jahren den Rollerführerschein machen.
Mit welchen Autoführerscheinen dürfen Sie ein 125ccm-Motorrad fahren?
Zum 1. Januar 1999 kam es in Deutschland zu einer großen Änderung bezüglich der Fahrerlaubnisklassen. Wurden die verschiedenen Klassen bis dahin durchnummeriert (Klassen 1 bis 5), so kam es nun zu einer Bezeichnung mit Buchstaben. Zudem wurde der sogenannte rosafarbene Papierführerschein von einem Dokument im Scheckkartenformat abgelöst.
Der alte „Lappen“ blieb jedoch weiterhin gültig und musste nicht sofort umgetauscht werden. Das gilt auch heute noch. Beachten Sie allerdings: Je nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers müssen Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, spätestens 2024 bis 2033 umgetauscht werden.
Das Nebeneinanderbestehen der verschiedenen Führerscheine und Fahrerlaubnisklassen sorgt jedoch seit jeher für Verwirrung. Viele Führerscheinbesitzer fragen sich, ob sie mit ihrem alten Autoführerschein ein 125ccm-Motorrad fahren dürfen.
Dazu hier eine Übersicht:
- Fahrerlaubnis der Klasse 3 (erteilt bis zum 31.03.1980): Sie dürfen ein Motorrad mit 125 ccm mit diesem Führerschein fahren.
- Fahrerlaubnis der Klasse 3 (erteilt ab dem 01.04.1980 bis zum 31.12.1998): Mit diesem Führerschein dürfen Sie kein 125er-Motorrad fahren.
- Fahrerlaubnis der Klasse B (erteilt ab dem 01.01.1999): Mit diesem Führerschein dürfen Sie ein Leichtmotorrad mit 125ccm fahren, wenn Sie zusätzlich die Schlüsselzahl B196 besitzen.
Beachten Sie jedoch Folgendes: Bei all den in der obigen Liste genannten Führerscheinen ist die Klasse AM eingeschlossen. Besitzen Sie den Führerschein der Klasse B oder der alten Klasse 3, dürfen also leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h sowie einem Hubraum von höchstens 50ccm (bei einem Verbrennungsmotor) fahren.
Probezeit beim 125-Kubik-Führerschein (Klasse A1)
Handelt es sich beim Führerschein für ein 125ccm-Motorrad um Ihre erste Fahrerlaubnis? In diesem Fall, durchlaufen Sie nach Übergabe des Führerscheins zunächst eine zweijährige Probezeit. In diesem Zeitraum gelten ganz besonders strenge Regeln für Fahranfänger.
Bestimmte Verstöße werden in dieser Zeit härter geahndet. Es wird dabei zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Erstere sind schwerwiegende Regelverletzungen. Hierzu zählen unter anderem eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h oder das Überfahren einer roten Ampel. B-Verstöße sind im Vergleich weniger schwerwiegend. Dazu gehört unter anderem das Fahren mit abgefahrenen Reifen.
Begehen Sie mit Ihrem 125ccm-Motorrad einen A- oder zwei B-Verstöße, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Kommt es zu einem weiteren A-Verstoß oder zwei zusätzlichen B-Verstößen, so werden Sie kostenpflichtig verwarnt und erhalten eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung.
Wie können Sie ein Motorrad bis 125ccm zulassen?
Zweiräder, die nicht schneller als 45 km/h fahren können und deren Hubraum bei nicht mehr als 50 ccm liegt, haben es einfach: Fahrer müssen diese nicht ordentlich bei der Zulassungsstelle anmelden, sondern müssen lediglich ein sogenanntes Versicherungskennzeichen erwerben und an das Zweirad anbringen.
Beim 125ccm-Motorrad ist es leider nicht ganz so unkompliziert. Hier wird eine ordentliche Kfz-Zulassung bei der Zulassungsbehörde notwendig. Sie müssen dabei in der Regel unter anderem die folgenden Unterlagen vorlegen:
- Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II, ehemals Fahrzeugschein und -brief)
- Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer als Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes für die 125er-Maschine)
- unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuern fürs 125ccm-Motorrad
- u. U. vorhandene Kfz-Kennzeichen
125er-Versicherung: Worauf ist beim Versicherungsschutz zu achten?
Wie wir oben bereits erwähnt haben, muss ein Kfz zwingend über einen Versicherungsschutz verfügen, damit Sie es zulassen können. Pflicht ist dabei das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Das gilt nicht nur für Pkw und Lkw, sondern natürlich auch für Motorräder.
Der große Vorteil: Die 125cm-Versicherung verursacht geringere Kosten, als wenn Sie ein leistungsfähigeres Motorrad versichern möchten. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt dabei unter anderem davon ab, für welchen Versicherer Sie sich entscheiden und welches Modell versichert wird. Wichtig ist auch die Höchstgeschwindigkeit des Motorrads sowie das Alter des Versicherungsnehmers. Im Durchschnitt müssen Sie meist mit etwa 50 bis 100 Euro pro Jahr für die Versicherung für Ihr 125ccm-Motorrad rechnen.
Die Kfz-Haftpflicht sichert Sie ab, wenn Sie selbst einer anderen Person bei der Benutzung des Motorrads einen Schaden verursachen. Möchten Sie auch Ihr eigenes Motorrad schützen, müssen Sie zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen.
Darf ich mit meinem 125er Motorrad, das in Frankreich zugelassen ist mittlerweile auch in Deutschland fahren?
Ich freue mich meinen Führerschein schon 1961 gemacht zu haben.Somit keine Diskussion wo und was ich mit meinem Führerschein,A1 fahren darf.
Bin heute noch zügig mit einer Vespa 125 GTS unterwegs.
Wieder typisch das in Deutschland die Leute wieder abgezockt werden . In jedem anderen EU Land plus schweiz Land kann ich seit 15 Jahren schon 125cc fahren wenn ich 3 Jahre in Besitz des Führerscheines B war .Brauchte nie eine Eintragung oder sonstigen Nachweis
Hallo,
dann kann ich also im Ausland generell mit dem B-Führerschein ein 125er fahren? Ich habe unseren Fahrschullehrer um die Ecke gefragt, ob ich mit dem 196 Eintrag auch im Ausland fahren dürfte, welches er verneinte.
Sorry, aber ich finde dieses gesamte Regel und Paragraphen Chaos absolut nicht zeitgemäß. Mit meinem FS B darf ich nur mit 45kmh eine Verkehrsbehinderungen auf der Landstraße sein, kann aber auch mit 1000ps und 350 über die Autobahn ballern. Wo ist da der Sinn? Ich will ja kein großes Motorrad fahren, aber es muss doch möglich sein das wir Dorftrottel auch einen Roller mit 80kmh bewegen dürfen. Das ging mit dem alten FS3 vor 1980 ja auch. Und da waren die Pkw weit weg von den Leistungswerten heute. Ich will mich umweltbewusst mit einem Roller zur Arbeit begeben, Zeit, Energie und Geld sparen. Ist in diesem Land nur möglich wenn man in der Stadt lebt, oder noch Mal 900€ für einen Führerschein investiert. So wird’s nichts mit der Mobilitätswende auf dem Dorf…
Hallo
Ich finde es auch abzocke das man jetz geld dafür zahlen soll.
Ich habe führerschein klasse b seid 2010 und lkw klasse c seid 2014 und fahre seid dem neben Auto noch ne 50er zündapp mit schaltung und soll für ne 125er trotzdem Fahrstunden nehmen!? Macht keinen Sinn fü mich! Da muss was geendert werden!
Ich habe meinen Führerschein 1990 gemacht und mir wurde von einer Fahrschule gesagt, das ich mit meinem Führerschein eine 125ccm fahren darf, aber nur mit Beiwagen. Ohne Beiwagen würde es als Motorrad zählen und mit als Dreirädriges Kraftfahrzeug.
Hallo Stephan R.,
die Informationen können unter folgendem Artikel nachgelesen werden: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/fuehrerschein-klasse-3/#was_ist_ein_fuehrerschein_der_klasse_3_heute_wert
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich habe den A1 führerschein den ich mal vor mehreren Jahrzehnten -als ich noch sehr jung war- gemacht habe. Weil in meiner Stadt die Parkplatzsituation so schlecht geworden ist, möchte ich mir eine 125er kaufen, für Fahrten in die City.
Auf meiner Suche nach einer 125er habe ich gesehen, dass einige ihr Leichtkraftrad mit nur einem Versicherungskennzeichenangemeldet haben und fahren…
Nun meine Frage: Welche bedingungen muß ich erfüllen um meine 125er nur mit einem Versicherungskennzeichen zu fahren???
Mit freunlichen Grüßen
RolandR
Alle 125ccm leichtmorräder müssen eine Zulassung ( Nummernschild) vorweisen.
Selbst mein “Simson Sperber” mit 50ccm!
Dieser ist mit 75 km/h zugelassen und aus diesem Grund als ” Leichtmorrad” eingestuft.
Warum darf man keine 250ccm Oldtimer fahren obwohl die nur wenig ps und Geschwindigkeit fahren
Ja, 196 ist sicher sinnvoll, so kann ich auch mein 80er Moped legal ausführen ohne den “Großen A1” zu zahlen.
Gruß Steph
Hallo, ich besitze bereits einen Führerschein der Klasse B, aber noch keine 5 Jahre. Kann ich trotzdem schon zur Fahrschule und die Theorie und die Praxis machen für den 125ccm?
Habe gelesen, man hat ein Jahr Zeit um dies bei der Zulassungsstelle einzureichen. Bei mir wären es jetzt nur noch 4.Monate bis ich die 5 Jahre voll habe.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
LG
Hallo Bastian,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die Fahrerlaubnisbehörde oder die Fahrschule.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Bei mir waren es 750 Euro Kosten für Schein, xmax 125er Roller nun, in die Arbeit die Hälfte Zeit, das war überfällig. Leider einbußen aufgrund Sicherheit, naja, man ist halt der Schwächere, man muss für die anderen mitdenken, trotzdem, gute Entscheidung, I love it.
@tommy und stano
Man hat in den 80er Jahren entschieden, dass es eben nicht mehr reicht, wenn man auf dem Auto lernt, dass man dann auch ein Zweirad fahren kann. Für ALLE die danach einen neuen Führerschein machten, gab es damit eine an die aktuellen Entwicklungen angepasste Regel. Für ältere Führerscheinbesitzer gibt es die Besitzstandswahrung – ein Grundpfeiler des Rechts in Deutschland.
Zitat Wikipedia: “Seitdem finden sich Bestandsschutzklauseln weltweit in Gesetzen, behördlichen Genehmigungen und Verträgen. Diese Klauseln sichern dem Begünstigten seine bisherigen Rechte oder Vorteile als Ausnahmetatbestand, obwohl die generelle Rechtssituation für künftige Betroffene anders geregelt ist. Dem Begünstigten wird somit zugesichert, dass er ausnahmsweise jene historischen Vorteile behalten darf, die in künftigen, vergleichbaren Fällen nicht mehr eingeräumt werden. ”
Oft gibt es Übergangsregeln, hier waren diese aber dauerhaft. Es ist und bleibt aber eine Ausnahme!
Das es heute eben etwas Geld kostet ist doch normal. Weder der Fahrlehrer noch der Prüfer der Dekra arbeiten kostenlos oder gemeinnützig. Auch sie müssen ihre Miete, Raten für das Fahrzeug und ihr Essen irgendwie bezahlen.
Ähnliches gilt übrigens für das Führen kleinerer LKW. Wo früher bis 7,49t mit der Klasse 2/B möglich war, ist nun eben bei 3.5t Schluss. Manche können ein 4,5m Auto kaum vernünftig bewegen, wie sollen sie da ohne Lernen und Übung ein 12m langen LKW mit 7,5t rückwärts nur über die Spiegel einparken oder rangieren.
Hat schon alles einen Sinn!
Sind 125 er nicht steuerfrei?
Hallo kann mich diesem nur anschließen !!! habe früher eine 1000 Kava gefahren mit ca. 230 Kmh bin heute über 60 aber die Sucht nach Zweirad geht nicht verloren das verspreche ich euch habe Heute meine zwei Roller verkauft und steige jetzt auf 125 ccm um
Ich finde das jeder der einen B Führerschein besitzt auch nach der Probezeit ein 125ccm Motorrad automatisch fahren darf weil der Führerschein kostet ja jetzt schon Tausende € und jetzt soll jeder wieder 500-700€ Zahlen das ist alles Ungerecht nur wir Deutsche müssen für alles Bezahlen weil unsere Abgeordneten nicht mit den Steuergeldern umgehen können wann kommt eigentlich die Steuer die wir Zahlen müssen wenn wir auf die Toilette gehen. Die ganze Welt lacht schon über uns 800 Abgeordnete ????
Ich habe lange und schwer zu verstehen versucht, aber ich bin nicht schlauer geworden, ich bin Lette und wir dürfen ein 125 cm2 11 kW Motorrad mit Rechten der Kategorie B fahren. Aber um größer zu fahren, muss man Kurse besuchen und sowohl theoretische als auch praktische Prüfungen ablegen. Ich bin in die Schule gekommen und habe die theoretische Prüfung sowohl in der Schule als auch im Staat bestanden, aber ich habe die praktische Prüfung nicht abgeschlossen, weil ich zur Arbeit nach Deutschland gelaufen bin und mit der Korona angefangen habe. Ich wollte Zeit, nicht auf den Boden zu werfen und 125 cm2 8 kW zu kaufen, um geübt zu werden, und verstehe jetzt nicht, ob ich damit fahren und nicht gegen das Gesetz verstoßen kann. Bitte gib eine Antwort oder sag mir, wie ich es richtig machen soll. Vielen Dank.
Ich habe diese Erweiterung des Führescheins jetzt gemacht .Ich fahre seit 15 Jahren 50er Roller.
Jetzt bin ich froh nicht mehr nur rechts fahren zu müssen. Ein kleiner Traum ist in Erfüllung gegangen auch
wenn ich dafür 700 Euro bezahlt habe das ist es mir wert.
Auf dem ersten Foto auf dieser Website fahren alle auf der linken Spur, wahrscheinlich ist es seitenverkehrt eingefügt worden.
Das ist schon sehr witzig, sonst hätten den Fahrern ein paar Fahrstunden ganz gut getan. ..
Liebe Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wie kann es angehen , das jemand der vor dem 1.4.1980 seinen Führerschein gemacht hat, einen 125 er Motorrad fahren darf.
Ich bin 1966 geboren , fahre seid 20 Jahren einen 50 er Roller.
Um einen 125 er zu fahren , muss ich ca. 500 -700 € bezahlen – wo ist das Gesetzt – ALLE sind gleich ????????
Der Bundestag verabschiedet das Gesetzt , wie es gerade beliebt.
Mal Nein – mal Ja – und dann auch noch dafür etwas bezahlen.
Es ist ok , das man mindestens 5 Jahre seinen PKW Führerschein Klasse B haben sollte.
Das deutsche Gesetz sagt – ALLE Menschen sind gleich
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Vielleicht fahren heute mindestens 58 jährige besser Motorrad , wie ein 30 Jähriger gegen eine Gebühr von 500 € und mehr
Danke für eine logische Antwort
Für Führerscheine der Klasse B, die ab dem 01.04.1980 und vor dem 01.01.1999, sowie Führerscheine der Klasse B, die ab dem 01.01.1999 und vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, gilt außerdem: Sie dürfen zwar kein 125ccm-Motorrad führen, es ist Ihnen aber erlaubt, ein dreirädriges Kraftfahrzeuge bis 15 kW auf öffentlichen Straßen zu bewegen.
Warum klammert man die Gruppe den immer noch aus, da fühlt man sich wie in der 2. Klasse
Nun ist das Gesetz beschlossen. 125ccm darf jeder über 25 Jahre mit einem Autoführerschein und einer Schulung machen. Der Preis hierfür ist hoch, ca. 500 – 700 Euro , da die meißten Fahrschulen schon eine Grundgebühr von 100 Euro verlangen.
Der Verkersminister hat vor kurzem einen Gesetzesentwurf vorgelegt und möchte, dass nun alle die den Führerschein Klasse B besitzen, ein Leichtkraftrad (125cmm) fahren dürfen. Vorraussetzung ist eine Schulung in der Fahrschule, heißt ein paar Übungsstunden und ein paar Theoriestunden. Kostenpunkt: ca. 500€. Ich befürworte diese Sache, so kann dann jeder der gerne Roller fährt in den Genuß kommen schneller von A nach B zu gelangen und kann auf der Landstrasse, im Stadtverkehr (z.B. auf dem Stadtring) im Verkehr mitfließen. Vielleicht wird das Verkerhsaufkommen in der Innenstadt gar entlastet, wenn der Ein oder Anderen statt mit dem Auto mit dem Zweirad in die Arbeit fährt. Der “Crashkurs” in der Fahrschule muss ja absolviert werden, wobei ältere Mitmenschen, die den Führerschein vor 1981 erworben haben ohne jegliche Schulung/Übung losfahren dürfen. Die Gefährdung sehe ich eher darin, mit 45 km/h den Verkehrsfluss zu behindern und von Autofahrern genötigt (angehupt, geschnitten, drängeln etc.) zu werden. Jeder kann selbst entscheiden wie schnell er fahren möchte und was er sich auf 2 Rädern zutraut, es muss nicht das “kleine” Motorrad sein, gibt alternativ auch “kleinere” Roller die bis zu 80 km/h fahren. Ich hoffe die Idee stößt nicht auf zu viel Gegenwind und wird bald umgesetzt!
Im Internet findet man leider keine Neuigkieten zu dem Thema, kann jemand sagen wann die Gesetzesänderung in Kraft treten wird?
Hallo Chris,
bislang handelt es sich lediglich um einen Entwurf. Im Gesetzgebungsverfahren stellt dies nur einen Schritt dar. Es bedarf u. a. einer Abstimmung hierüber im Bundestag, bevor ein Entwurf zu einem Gesetz werden kann. Bislang wurde der Gesetzentwurf jedoch noch nicht weiter (öffentlich) diskutiert. Wann und ob dieser damit tatsächlich irgendwann umgesetzt wird, bleibt mithin offen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Das ist wirklich ungerecht vor 1980 Führerschein erworben darf man, danach muss man wieder Geld zahlen um den Führerschein zu bekommen! Abzocke
Ich finde das eine Ungerechtigkeit Fahrerlaubnis der Klasse 3 (erteilt bis zum 31.03.1980): Sie dürfen ein Motorrad mit 125 ccm mit diesem Führerschein fahren. Mit dieser Gesetz sogar ein Opa könnte ein 125 ccm fahren. Für mich ist dieser Gesetz nicht richtig weil alle andere die danach dieser zeit nicht dürfen es nicht. Für mich ist es eine Diskriminierung der menschen rechte.
Es wehre schön das alle rechte gleich für alle wehren oder alle 10 Jahre eine Änderung des Gesetz damit ihr auch andere menschen einbindet.
Dankeschön im voraus