§ 14 StVO: Welche Sorgfaltspflichten gelten beim Ein- und Aussteigen?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Achten Sie beim Ein- und Aussteigen auf andere

Was regelt § 14 StVO?
Was regelt § 14 StVO?

Täglich kommt es zu einigen Unfällen, die mit der Teilnahme am Straßenverkehr in Zusammenhang stehen. Die Gründe dafür reichen von Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zur Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht.

Letztere kann auch zu Kollisionen im ruhenden Verkehr führen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Fahrzeuginsassen nach dem Parken einfach die Tür aufreißen. § 14 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt das korrekte Verhalten in solchen Situationen vor.

Wie können Sie also verhindern, dass Sie beim Ein- und Aussteigen jemanden gefährden oder gar verletzten? Welche Sanktionen drohen, wenn Sie die Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen haben? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

FAQ: § 14 StVO

Was regelt Paragraph 14 StVO?

In § 14 der StVO wird die Sorgfaltspflicht von Verkehrsteilnehmern beim Ein- und Aussteigen in das bzw. aus dem Kfz beschrieben.

Gibt es ein Bußgeld für das Dooring?

Ja. Reißen Sie die Tür Ihres Kfz plötzlich auf und gefährden dadurch einen Radfahrer, wird ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro fällig.

Welche Strafe droht, wenn ich jemanden durch eine aufgerissene Tür verletze?

Verletzten Sie jemanden, weil Sie die Tür aufreißen, ohne auf andere zu achten, handelt es sich um fahrlässige Körperverletzung. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe bestraft werden.

StVO § 14: Was steht drin?

Wie bereits erwähnt, regelt § 14 StVO die Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen. Konkret heißt es in § 14 Abs. 1 StVO:

Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.

Diese Vorgabe richtet sich nicht nur an den Fahrer, sondern an alle Fahrzeuginsassen, die den Wagen verlassen wollen. Damit eine Gefährdung anderer möglichst ausgeschlossen ist, sollten Sie stets den Verkehr beobachten.

Bedenken Sie, dass E-Bikes oder E-Scooter ein hohes Tempo haben können, sodass diese auch mit vermeintlich viel Abstand schnell Ihre Autotür erreichen. Daher sollten Sie beim Öffnen der Tür die nachfolgende Regel beachten:

Versuchen Sie überzugreifen. Wenn Sie zum Beispiel die linke Tür mit der rechten Hand öffnen, entsteht dadurch fast automatisch ein Schulterblick. So sehen Sie ggf., dass sich ein Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer nähert.

Wichtig: Um sich als Radfahrer zu schützen, sollten Sie immer einen ausreichenden Abstand zu parkenden Fahrzeugen wahren und stets bremsbereit sein.

Welche Strafe droht, wenn Sie jemanden beim Ein- oder Aussteigen gefährden?

Verstogen Sie gegen § 14 StVO, droht ein Bußgeld.
Verstogen Sie gegen § 14 StVO, droht ein Bußgeld.

Trotz der von § 14 StVO geforderten Sorgfalt kommt es immer wieder zu Kollisionen zwischen Personen und der Tür eines Kfz. Doch welche Konsequenzen hat das für den Unfallverursacher? Der Bußgeldkatalog sieht eine Geldbuße von 40 Euro für das Dooring vor, wenn dabei andere gefährdet wurden.

Kam es zu einem Unfall, erhöht sich die Geldbuße auf insgesamt 50 Euro. Neben den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog kann das Dooring allerdings auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Verletzt sich der Verunfallte dabei, kann dieser eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstatten. § 229 Strafgesetzbuch (StGB) sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Gut zu wissen: Aus einem solchen Unfall ergeben sich für den Geschädigten in aller Regel auch zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Was regelt Absatz 2 von § 14 StVO

§ 14 StVO hält noch einen weiteren Punkt zur Sorgfaltspflicht beim Ein- und Aussteigen bereit. In Absatz 2 heißt es konkret:

Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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