Paragraph 28 StVO: Tiere im Straßenverkehr

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Tierisch unterwegs im Straßenverkehr

Verkehrsregeln gemäß § 28 StVO: Worauf müssen Hunde und ihre Halter auf Spaziergängen achten?
Verkehrsregeln gemäß § 28 StVO: Worauf müssen Hunde und ihre Halter auf Spaziergängen achten?

Gehwege und Straßen stehen nicht nur Menschen und Fahrzeugen zur Verfügung, sondern werden auch von Tieren genutzt. Dabei handelt es sich üblicherweise um Hunde und Pferde, auch wenn Nutztiere in ländlichen Regionen hin und wieder die Straßen überqueren müssen oder sich so manche Katze zu einem Spaziergang an der Leine überreden lässt. Dabei gilt es die Vorgaben aus Paragraph 28 der Straßenverkehrsordnung zu befolgen.

Doch was besagt der Gesetzestext konkret? An welche Vorschriften müssen sich zum Beispiel Reiter halten? Worauf gilt es gemäß § 28 StVO achten, wenn Tiere – also vor allem Hunde – am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen? Und welche Sanktionen können bei einem Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben drohen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: § 28 StVO

Gibt es spezielle Verkehrsregeln für Tiere?

Ja, in der StVO befasst sich Paragraph 28 unter anderem mit Haus- und Stalltieren. 

Welche Vorschriften gelten beim Reiten?

Grundsätzlich müssen Sie beim Reiten von Pferden die generell geltenden Verkehrsregeln beachten. Dies beinhaltet neben den Vorgaben zur Straßennutzung unter anderem auch Regelung zur Beleuchtung.

Was droht bei einem Verstoß gegen § 28 StVO?

Mögliche Sanktionen haben wir in dieser Tabelle zusammengetragen.

Bußgeldkatalog zu § 28 StVO

Verstoß Bußgeld
Tiere ohne Begleitpersonal auf die Straße lassen mit Gefährdung
5 Euro
… mit Unfallfolge10 Euro
Tier von einem Kraftfahrzeug ausführen5 Euro

Was besagt die StVO zu Tieren?

Dürfen Hunde alleine unterwegs sein? Nein, die StVO besagt laut § 28, dass Tiere sich im Verkehr in Begleitung befinden müssen.
Dürfen Hunde alleine unterwegs sein? Nein, die StVO besagt laut § 28, dass Tiere sich im Verkehr in Begleitung befinden müssen.

Rennen Haustiere plötzlich auf die Straße oder blockiert eine Herde Schafe die Fahrbahn, stellt dies mindestens eine Behinderung des Verkehrs dar und kann schlimmstenfalls zu einem schweren Unfall führen. Daher dürfen Tiere nur unter bestimmten Voraussetzungen in die Nähe von Straßen. So heißt es in der StVO unter § 28 Abs. 1:

Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können.

Tiere müssen sich demnach in der Nähe von öffentlichen Straßen immer in Begleitung einer Person befinden, die über ausreichend Erfahrung im Umgang mit dem entsprechenden Tier verfügt. Es gilt daher gründlich zu überlegen, ob Kinder alleine mit dem Hund Gassi gehen oder ob Reitanfänger solo unterwegs sein sollten

Gemäß § 28 StVO ist es untersagt, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Brauchen Pferd, Hund und Co. Bewegung, müssen sich also auch die Halter körperlich betätigen. Bei Hunden besteht zudem die Möglichkeit, mithilfe des Fahrrads Gassi zu „gehen“.

Darüber hinaus gelten für Reiter und Viehtreiber die allgemeinen Vorgaben des Fahrverkehrs. Demnach darf zum Reiten – solange keine Verkehrszeichen etwas anderes vorschreiben – nur die Straße genutzt werden. Zudem sind bei Dunkelheit gemäß § 28 Abs. 2 StVO folgende Beleuchtungseinrichtungen vorgeschrieben:

  • Viehtrieb oder Ausritt im Verband: weiße, nicht blendende Leuchte vorn, rote Leuchte hinten
  • einzelnes Großtier oder einzelner Reiter: weiße, nicht belendende Leuchte links (nach vorn und hinten gut sichtbar)

Wichtig! Nehmen Sie Katzen oder Hunde im Auto mit, gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorgaben zur Ladung. Sie müssen also gewährleisten, dass die Vierbeiner selbst bei einer Vollbremsung gesichert sind. Möglich ist dies mithilfe entsprechende Transportboxen oder der Installation eines Hundegitters zum Kofferraum.

Mit welchen Sanktionen bei einer unzureichenden Ladungssicherung von Tieren zu rechnen ist, verrät das nachfolgende Video:

Wie Tiere im Auto sicher transportiert werden, erfahren Sie in diesem Video.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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