Gegenstand auf Straße gebracht bzw. nicht rechtzeitig beseitigt
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nicht zugelassenes Fahrzeug so abgestellt, dass es den Verkehrs behindert oder gefährdet
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Verkehrsgefährdung durch Gegenstände auf der Fahrbahn
“Vorsicht auf der A 4 zwischen Dreieck Dresden und Dreieck Nossen: Hier liegen Fahrzeugteile auf der Fahrbahn!” Diese und ähnliche Durchsagen laufen tagtäglich im Radio. Ob nun eine abgefallene Radkappe oder verlorene Ladung: Ein Verkehrshindernis kann für nachfolgende Autofahrer gefährlich sein – selbst wenn es vermeintlich harmlos scheint.
Erst im Mai 2017 führte etwa ein auf der Fahrbahn liegender grauer Styroporblock zu einer verheerenden Massenkarambolage, weil das Straßenhindernis einem Betonblock stark ähnelte. Ein Mülllastwagen konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und schob den vor ihm stehenden Lkw auf die Fahrzeuge davor. Resultat: zehn zum Teil schwer verletzte Personen.
Welche Bestimmungen enthält § 32 StVO? Und wie reagieren Sie auf Verkehrshindernisse richtig?
FAQ: § 32 StVO
Was regelt § 32 StVO?
Unter § 32 StVO definiert der Gesetzgeber die gesetzlichen Vorgaben zu Verkehrshindernissen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Gegenstände oder eine Ölspur auf der Fahrbahn handeln.
Wie verhalte ich mich bei einem Verkehrshindernis richtig?
Befindet sich ein Hindernis auf der Fahrbahn, sollten Sie die Geschwindigkeit reduzieren und die Warnblinkanlage einschalten. Zudem ist es sinnvoll, die Polizei zu verständigen.
Was droht bei einem Verstoß gegen § 32 StVO?
Für die Beschmutzung der Straße müssen Sie mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Welche Tatbestände der Bußgeldkatalog darüber hinaus vorsieht, verrät diese Tabelle.
Verstoß gegen § 32 StVO = gefährdende Ordnungswidrigkeit
Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen zum Straßenverkehrshindernis finden sich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). In § 32 Absatz 1 wird ein entsprechendes Verbot aufgeworfen:
Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.” (§ 32 Absatz 1 StVO)
Die Verursacher der Hindernisse auf der Fahrbahn sind auch für deren umgehende Beseitigung zuständig. Geschieht dies nicht, können Verwarn- und Bußgelder zwischen 10 und 60 Euro drohen. Gefährden oder behindern insbesondere Gegenstände den fließenden Verkehr, ist laut Bußgeldkatalog zusätzlich ein Punkt in Flensburg vorgesehen.
Kommt es durch das Straßenverkehrshindernis gar zu einem Unfall, kann der Verursacher zusätzlich bei der Schadensregulierung in Haftung genommen werden, da er durch einen Verstoß gegen § 32 StVO auch den Unfall verursachte.
Vorausgesetzt, die Polizei kann den Schuldigen ausmachen. Hierbei ist sie oft auf die Hilfe von Augenzeugen angewiesen. Denn viele Fahrer bemerken nicht einmal, dass Sie Gegenstände verlieren – oder sie ignorieren es aus Leichtsinnigkeit.
Optimale Ladungssicherung zur Vermeidung von einem Hindernis auf der Straße
In den meisten Fällen kommt es zu einem Verkehrshindernis, weil die betroffenen Fahrer sich nicht an die Vorgaben zur Ladungssicherunghalten. Zu schlaffe Zurrgurte oder einfach gleich keine zusätzliche Befestigung: Die ein oder andere Holzlatte oder eben ein Styroporblock können sich dann schon einmal auf die Verkehrswege verirren. Gerade bei hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn, können sich schnell Ladungsteile lösen.
Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, entsprechend vorzubeugen, um gar nicht erst Hindernisse auf der Straße hinter sich zu verteilen. Sichern Sie die Ladung auf der Ablagefläche gut vor Herumrutschen und einem möglichen Herabfallen.
Sicher vorbeifahren an Hindernissen auf der Fahrbahn
Wie sollen Sie sich verhalten, wenn vor Ihnen auf der Fahrbahn Verkehrshindernisse auftauchen, weil ein anderer Fahrer gegen die Bestimmungen in § 32 StVO verstoßen hat?
Fahren Sie langsam an das Hindernis heran und halten Sie wenn nötig an.
Schalten Sie dabei aber die Warnblinkanlage an, um den nachfolgenden Verkehr auf das Verkehrshindernis aufmerksam zu machen.
Wenn Sie ausreichend Platz nach links oder rechts haben, können Sie auch vorsichtig an dem Hindernis vorbeifahren. Auch hier sollten Sie Gebrauch von der Warnblinklichtanlage machen.
Informieren Sie idealerweise auch die Polizei oder direkt die Straßenmeisterei, damit das Verkehrshindernis zeitnah beseitigt wird.
Vorsicht auf der Autobahn! Sie sollten auf Schnellstraßen dringend davon absehen, auf der Fahrbahn befindliche Verkehrshindernisse eigenhändig zu beseitigen. Die Geschwindigkeit der anderen Fahrzeuge lässt sich hier nur schwer abschätzen. Zudem sind Personen auf der Fahrbahn schlecht auszumachen. Sie würden sich beim Betreten der Strecke selbst in akute Lebensgefahr bringen. Informieren Sie stattdessen die Polizei über das Verkehrshindernis. Diese kann die Strecke entsprechend absichern und das Straßenverkehrshindernis entfernen.
Jana studierte Germanistik, Philosophie und Englischen Literaturwissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.