§ 37 StVO: Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
Letzte Aktualisierung am: 30. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Was ist bei Ampeln und anderen Lichtzeichenanlagen zu beachten?
„Bei Rot bleibst du stehen, bei Grün darfst du gehen!“ Mithilfe dieses kleinen Reims lernen bereits Kinder, welche grundlegenden Regeln beim Überqueren von Ampeln gelten. Für Autofahrer gestalten sich die Vorschriften der Lichtzeichenanlagen allerdings etwas komplizierter. Dies liegt unter anderem auch daran, dass diese eine zusätzliche Ampelphase in der Farbe Gelb berücksichtigen müssen.
Doch welche Vorschriften definiert der Gesetzgeber für die Nutzung von Ampeln in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unter § 37? Wann ist von Wechsel- und Dauerlichtzeichen die Rede? Was unterscheidet einfache und qualifizierte Rotlichtverstöße? Welche Regeln gelten beim grünen Pfeil? Und drohen Sanktionen bei einem Rotlichtverstoß gemäß § 37 StVO? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: § 37 StVO
Beim Wechsellichtzeichen handelt es sich um die amtliche Bezeichnung für Ampeln. Die Überkopfanzeigen auf der Autobahn, die unter anderem Fahrstreifen sperren oder vor Staus warnen, werden als Dauerlichtzeichen bezeichnet.
Wie Sie sich bei Grün, Gelb oder Rot verhalten müssen, wird in der StVO unter Paragraph 37 Absatz 2 definiert. Hier haben wir die Bedeutung aufgeschlüsselt.
Abhängig von der Art des Rotlichtverstoßes und den Umständen der Tat können die Sanktionen variieren. Eine Übersicht der verschiedenen Tatbestände liefert diese Tabelle.
Video: Alles zu Dauerlichtzeichen und deren Bedeutungen
Bußgeldkatalog zu § 37 StVO
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Näher als 10 m vor einem Lichtzeichen halten und dieses verdecken | 10 Euro | eher nicht | ||
… mit Behinderung | 15 Euro | eher nicht | ||
Näher als 10 m vor einem Lichtzeichen parken und dieses verdecken | 15 Euro | eher nicht | ||
… mit Behinderung | 25 Euro | eher nicht | ||
… länger als eine Stunde | 25 Euro | eher nicht | ||
… länger als eine Stunde mit Behinderung | 35 Euro | eher nicht | ||
Gelblichtverstoß | 10 Euro | eher nicht | ||
Rotlichtverstoß als Fußgänger | 5 Euro | eher nicht | ||
… mit Unfallfolge | 10 Euro | eher nicht | ||
Falschen Fahrstreifen zum Abbiegen an einer roten Ampel mit Grünpfeil genutzt | 15 Euro | eher nicht | ||
… mit Behinderung | 35 Euro | eher nicht | ||
Lichtzeichen „weißer waagerechter Lichtbalken“ für Straßenbahn / Bus / Taxi missachtet mit Unfallfolge | 240 Euro | 1 Monat | Hier prüfen ** | |
… Lichtzeichen dauerte länger als 1 Sekunde | 360 Euro | 1 Monat | Hier prüfen ** | |
Einfacher Rotlichtverstoß | 90 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
… mit Gefährdung | 200 Euro | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
… mit Unfallfolge | 240 Euro | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
Qualifizierter Rotlichtverstoß | 200 Euro | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
… mit Gefährdung | 320 Euro | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
… mit Unfallfolge | 360 Euro | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
Einfacher Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad / E-Scooter | 60 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
… mit Gefährdung | 100 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
… mit Unfallfolge | 120 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad / E-Scooter | 100 Euro | 1 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
… mit Gefährdung | 160 Euro | 1 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
… mit Unfallfolge | 180 Euro | 1 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
Abbiegen beim Grünpfeil ohne vorher anzuhalten | 70 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
… mit Gefährdung des Fahrzeugverkehrs | 100 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
… mit Unfall mit Fahrzeugverkehr | 120 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
… mit Behinderung von Fußgängern / Fahrradfahrern | 100 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
… mit Gefährdung von Fußgängern / Fahrradfahrern | 150 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
… mit Unfall mit Fußgängern / Fahrradfahrern | 180 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
Dauerlichtzeichen „rote gekreuzte Schrägbalken“ missachtet | 90 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
… mit Gefährdung | 200 Euro | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
… mit Unfallfolge | 240 Euro | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
… mit Fahrrad / E-Scooter | 60 Euro | 1 | Hier prüfen ** |
Leuchtende Signale für mehr Verkehrssicherheit
Lichtzeichenanlagen wie Ampeln ermöglichen eine Regulierung des Verkehrsflusses und können insbesondere an viel befahrenen Kreuzungen dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Möglich ist dies allerdings nur, wenn die Signale auch gesehen werden. Aus diesem Grund gilt 10 m vor der Anlage ein Halteverbot, wenn diese durch Fahrzeuge verdeckt werden könnte.
Für Ampeln bzw. Wechsellichtzeichen ist die Reihenfolge der Farben in der StVO unter § 37 Abs. 2 genau definiert und lautet:
Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün
Was die einzelnen Phasen konkret bedeuten ergibt sich ebenfalls aus § 37 Abs. 2 StVO. Unter Nr. 1 wird dabei das vorgeschriebene Verhalten am Beispiel der Kreuzung veranschaulicht:
- Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“
- Grüner Pfeil: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“
- Gelb: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“
- Rot: „Halt vor der Kreuzung“
Ein grüner Pfeil kann grundsätzlich sowohl als Schild als auch als Lichtzeichen auftreten. Beim Schild steht es den Verkehrsteilnehmern frei, ob sie nach einem kurzen Stopp an der Haltelinie rechts abbiegen. Im Gegensatz dazu ist der grüne Leuchtpfeil verpflichtend und das Anhalten entfällt.
Wichtig! Die Lichtzeichen haben gemäß § 37 StVO Vorrang gegenüber den Anordnungen der Verkehrszeichen oder allgemeiner Vorfahrtregeln. Lediglich die Weisungen eines Polizisten wiegen schwerer als die Signale der Ampel.
Was bedeuten die Dauerlichtzeichen?
Als Dauerlichtzeichen werden die Anzeigen oberhalb der Fahrstreifen bezeichnet, die sich vor allem auf Autobahnen finden lassen. Dort dienen sie dazu, einzelne Spuren freizugeben oder zu sperren und dadurch den Verkehr zu regulieren. Doch welche Bedeutung haben die Signale der Dauerlichtzeichen? In § 37 Abs. 3 StVO werden diese wie folgt erklärt:
Rote gekreuzte Schrägbalken ordnen an:
„Der Fahrstreifen darf nicht benutzt werden“.
Ein grüner, nach unten gerichteter Pfeil bedeutet:
„Der Verkehr auf dem Fahrstreifen ist freigegeben“.
Ein gelb blinkender, schräg nach unten gerichteter Pfeil ordnet an:
„Fahrstreifen in Pfeilrichtung wechseln“.
Darüber hinaus können Dauerlichtzeichen aber auch auf Staus hinweisen, vor Glätte warnen und Baustellen ankündigen. Die Verkehrsteilnehmer haben so die Möglichkeit, sich frühzeitig auf Gefahren einstellen. Somit tragen diese Signale ebenfalls zur Verkehrssicherheit bei.
Sanktionen für Rotlichtverstöße: Einfach oder qualifiziert?
Wer gemäß Paragraph 37 Abs. 2 StVO bei einem roten Lichtzeichen nicht anhält, begeht einen Rotlichtverstoß und muss mit Sanktionen rechnen. Allerdings bewertet der Gesetzgeber nicht alle Rotlichtverstöße gleich, sondern berücksichtigt bei der Ordnungswidrigkeit, wie lange die Rotphase bereits andauert.
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt demnach vor, wenn die Ampel bereits für maximal eine Sekunde auf Rot stand. Leuchtete die Lichtzeichenanlage hingegen länger als eine Sekunde in Rot, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, der gemäß Bußgeldkatalog härter geahndet wird.
Welche Sanktionen bei Verstößen gegen § 37 StVO im Einzelnen drohen, verrät die Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgebers. Die Konsequenzen für einfache und qualifizierte Rotlichtverstöße können Sie zudem mit dem nachfolgenden Bußgeldrechner ermitteln: