§ 37 StVO: Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Was ist bei Ampeln und anderen Lichtzeichenanlagen zu beachten?

Womit befasst sich § 37 StVO?
Womit befasst sich § 37 StVO?

„Bei Rot bleibst du stehen, bei Grün darfst du gehen!“ Mithilfe dieses kleinen Reims lernen bereits Kinder, welche grundlegenden Regeln beim Überqueren von Ampeln gelten. Für Autofahrer gestalten sich die Vorschriften der Lichtzeichenanlagen allerdings etwas komplizierter. Dies liegt unter anderem auch daran, dass diese eine zusätzliche Ampelphase in der Farbe Gelb berücksichtigen müssen.

Doch welche Vorschriften definiert der Gesetzgeber für die Nutzung von Ampeln in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unter § 37? Wann ist von Wechsel- und Dauerlichtzeichen die Rede? Was unterscheidet einfache und qualifizierte Rotlichtverstöße? Welche Regeln gelten beim grünen Pfeil? Und drohen Sanktionen bei einem Rotlichtverstoß gemäß § 37 StVO? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: § 37 StVO

Was sind Wechsel- und Dauerlichtzeichen?

Beim Wechsellichtzeichen handelt es sich um die amtliche Bezeichnung für Ampeln. Die Überkopfanzeigen auf der Autobahn, die unter anderem Fahrstreifen sperren oder vor Staus warnen, werden als Dauerlichtzeichen bezeichnet.

Was bedeuten die verschiedenen Ampelphasen?

Wie Sie sich bei Grün, Gelb oder Rot verhalten müssen, wird in der StVO unter Paragraph 37 Absatz 2 definiert. Hier haben wir die Bedeutung aufgeschlüsselt.

Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen die Vorschriften aus § 37 StVO?

Abhängig von der Art des Rotlichtverstoßes und den Umständen der Tat können die Sanktionen variieren. Eine Übersicht der verschiedenen Tatbestände liefert diese Tabelle.

Bußgeldkatalog zu § 37 StVO

VerstoßBuß­geldPunk­teFahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
Nä­her als 10 m vor einem Licht­zei­chen hal­ten und die­ses ver­dec­ken10 Euroeher nicht
… mit Be­hin­de­rung15 Euroeher nicht
Nä­her als 10 m vor einem Lich­tzei­chen par­ken und die­ses ver­dec­ken15 Euroeher nicht
… mit Behin­de­rung25 Euroeher nicht
… län­ger als eine Stun­de25 Euroeher nicht
… län­ger als eine Stun­de mit Be­hinde­rung35 Euroeher nicht
Gelb­licht­ver­stoß10 Euroeher nicht
Rot­licht­ver­stoß als Fuß­gän­ger5 Euroeher nicht
… mit Un­fall­fol­ge10 Euroeher nicht
Fal­schen Fahr­strei­fen zum Ab­bie­gen an ei­ner ro­ten Am­pel mit Grün­pfeil ge­nutzt15 Euroeher nicht
… mit Be­hin­de­rung35 Euroeher nicht
Licht­zei­chen „wei­ßer waage­rech­ter Licht­bal­ken“ für Stra­ßen­bahn / Bus / Taxi miss­ach­tet mit Un­fall­fol­ge240 Euro1 MonatHier prüfen **
… Licht­zei­chen dau­erte län­ger als 1 Se­kun­de360 Euro1 MonatHier prüfen **
Ein­facher Rot­licht­ver­stoß90 Euro1Hier prüfen **
… mit Ge­fähr­dung200 Euro21 MonatHier prüfen **
… mit Un­fall­fol­ge240 Euro21 MonatHier prüfen **
Quali­fizier­ter Rot­licht­ver­stoß200 Euro21 MonatHier prüfen **
… mit Ge­fähr­dung320 Euro21 MonatHier prüfen **
… mit Un­fall­fol­ge360 Euro21 MonatHier prüfen **
Ein­facher Rot­licht­ver­stoß mit dem Fahr­rad / E-Scoo­ter60 Euro1Hier prüfen **
… mit Ge­fähr­dung100 Euro1Hier prüfen **
… mit Un­fall­fol­ge120 Euro1Hier prüfen **
Quali­fizier­ter Rot­licht­ver­stoß mit dem Fahr­rad / E-Scoo­ter100 Euro11 MonatHier prüfen **
… mit Ge­fähr­dung160 Euro11 MonatHier prüfen **
… mit Un­fall­fol­ge180 Euro11 MonatHier prüfen **
Ab­bie­gen beim Grün­pfeil ohne vor­her an­zu­hal­ten70 Euro1Hier prüfen **
… mit Ge­fähr­dung des Fahr­zeug­ver­kehrs100 Euro1Hier prüfen **
… mit Un­fall mit Fahr­zeug­ver­kehr120 Euro1Hier prüfen **
… mit Be­hin­de­rung von Fuß­gän­gern / Fahr­rad­fah­rern100 Euro1Hier prüfen **
… mit Ge­fähr­dung von Fuß­gän­gern / Fahr­rad­fah­rern150 Euro1Hier prüfen **
… mit Un­fall mit Fuß­gän­gern / Fahr­rad­fahr­ern180 Euro1Hier prüfen **
Dauer­licht­zei­chen „rote ge­kreuz­te Schräg­bal­ken“ miss­ach­tet90 Euro1Hier prüfen **
… mit Ge­fähr­dung200 Euro21 MonatHier prüfen **
… mit Un­fall­fol­ge240 Euro21 MonatHier prüfen **
… mit Fahr­rad / E-Scoo­ter60 Euro1Hier prüfen **

Leuchtende Signale für mehr Verkehrssicherheit

Wie eine Ampel aussieht und was die Farben bedeuten, wird durch Paragraph 37 StVO in Abs. 2 definiert.
Wie eine Ampel aussieht und was die Farben bedeuten, wird durch Paragraph 37 StVO in Abs. 2 definiert.

Lichtzeichenanlagen wie Ampeln ermöglichen eine Regulierung des Verkehrsflusses und können insbesondere an viel befahrenen Kreuzungen dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Möglich ist dies allerdings nur, wenn die Signale auch gesehen werden. Aus diesem Grund gilt 10 m vor der Anlage ein Halteverbot, wenn diese durch Fahrzeuge verdeckt werden könnte.

Für Ampeln bzw. Wechsellichtzeichen ist die Reihenfolge der Farben in der StVO unter § 37 Abs. 2 genau definiert und lautet:

Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün

Was die einzelnen Phasen konkret bedeuten ergibt sich ebenfalls aus § 37 Abs. 2 StVO. Unter Nr. 1 wird dabei das vorgeschriebene Verhalten am Beispiel der Kreuzung veranschaulicht: 

  • Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“
  • Grüner Pfeil: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“
  • Gelb: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“
  • Rot: „Halt vor der Kreuzung“

Ein grüner Pfeil kann grundsätzlich sowohl als Schild als auch als Lichtzeichen auftreten. Beim Schild steht es den Verkehrsteilnehmern frei, ob sie nach einem kurzen Stopp an der Haltelinie rechts abbiegen. Im Gegensatz dazu ist der grüne Leuchtpfeil verpflichtend und das Anhalten entfällt.

Wichtig! Die Lichtzeichen haben gemäß § 37 StVO Vorrang gegenüber den Anordnungen der Verkehrszeichen oder allgemeiner Vorfahrtregeln. Lediglich die Weisungen eines Polizisten wiegen schwerer als die Signale der Ampel.

Was bedeuten die Dauerlichtzeichen?

Als Dauerlichtzeichen werden die Anzeigen oberhalb der Fahrstreifen bezeichnet, die sich vor allem auf Autobahnen finden lassen. Dort dienen sie dazu, einzelne Spuren freizugeben oder zu sperren und dadurch den Verkehr zu regulieren. Doch welche Bedeutung haben die Signale der Dauerlichtzeichen? In § 37 Abs. 3 StVO werden diese wie folgt erklärt:

Rote gekreuzte Schrägbalken ordnen an:
„Der Fahrstreifen darf nicht benutzt werden“.
Ein grüner, nach unten gerichteter Pfeil bedeutet:
„Der Verkehr auf dem Fahrstreifen ist freigegeben“.
Ein gelb blinkender, schräg nach unten gerichteter Pfeil ordnet an:
„Fahrstreifen in Pfeilrichtung wechseln“.

Darüber hinaus können Dauerlichtzeichen aber auch auf Staus hinweisen, vor Glätte warnen und Baustellen ankündigen. Die Verkehrsteilnehmer haben so die Möglichkeit, sich frühzeitig auf Gefahren einstellen. Somit tragen diese Signale ebenfalls zur Verkehrssicherheit bei.

Sanktionen für Rotlichtverstöße: Einfach oder qualifiziert?

Wer sich nicht an die in der StVO unter § 37 definierten Vorschriften hält, muss Sanktionen befürchten.
Wer sich nicht an die in der StVO unter § 37 definierten Vorschriften hält, muss Sanktionen befürchten.

Wer gemäß Paragraph 37 Abs. 2 StVO bei einem roten Lichtzeichen nicht anhält, begeht einen Rotlichtverstoß und muss mit Sanktionen rechnen. Allerdings bewertet der Gesetzgeber nicht alle Rotlichtverstöße gleich, sondern berücksichtigt bei der Ordnungswidrigkeit, wie lange die Rotphase bereits andauert.

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt demnach vor, wenn die Ampel bereits für maximal eine Sekunde auf Rot stand. Leuchtete die Lichtzeichenanlage hingegen länger als eine Sekunde in Rot, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, der gemäß Bußgeldkatalog härter geahndet wird.

Welche Sanktionen bei Verstößen gegen § 37 StVO im Einzelnen drohen, verrät die Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgebers. Die Konsequenzen für einfache und qualifizierte Rotlichtverstöße können Sie zudem mit dem nachfolgenden Bußgeldrechner ermitteln:

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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