Welche 7 Todsünden im Straßenverkehr gibt es?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 28. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

7 Todsünden im Verkehrsrecht und ihre Folgen

7 Todsünden im Straßenverkehr: Überhöhte Geschwindigkeit gehört dazu.
7 Todsünden im Straßenverkehr: Überhöhte Geschwindigkeit gehört dazu.

Hochmut, Geiz, Wollust, Zorn, Völlerei, Neid und Faulheit – das sind die 7 Todsünden, welche die katholische Kirche definiert hat. Wer eine dieser Sünden begeht, verlässt die Gemeinschaft mit Gott willentlich.

Von diesen 7 ausgehend ist es sehr schwer, die Todsünden auf die Teilnahme im Straßenverkehr zu übertragen. Dennoch gibt es auch hier Verstöße, die als besonders schwerwiegend gelten und ein hohes Maß an Gefährdung für Andere darstellen.

Doch was genau sind die 7 Todsünden im Straßenverkehr? Und wie werden Verkehrsteilnehmer bestraft, die eine solche begehen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

FAQ: 7 Todsünden im Straßenverkehr

Was sind die 7 Todsünden im Straßenverkehr gemäß § 315c StGB?

Zu den 7 Todsünden im Straßenverkehr gehört zum Beispiel das grob verkehrswidrige und rücksichtslose Missachten der Vorfahrt oder falsche Überholen. Welche weiteren Verstöße dazuzählen, können Sie hier nachlesen.

Was droht bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs?

Begehen Sie eine dieser 7 Todsünden im Straßenverkehr, können Sie dafür wegen Gefährdung des Straßenverkehrs strafrechtlich belangt werden. Als Strafmaß gibt § 315c StGB eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe an.

Gibt es auch 7 Todsünden laut StVO?

Nein. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht keine besonderen Verstöße vor, welche als Todsünden bezeichnet werden. Diese treten erst ein, wenn es sich um grobe Vergehen handelt, welche strafrechtlich verfolgt werden.

Strafenkatalog zu den 7 Todsünden im Straßenverkehr (nach § 315c StGB)

Tatbe­standStrafe
Gefähr­dung des Straßen­verkehrsGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 5 Jahre

Nebenfolgen:
a) Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate + 2 Punk­te oder
b) Fahr­erlaub­nisent­zug + 3 Punk­te
... Gefahr fahr­lässig verur­sachtGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 2 Jahre

Nebenfolgen:
a) Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate + 2 Punk­te oder
b) Fahr­erlaub­nisent­zug + 3 Punk­te
... durch fahr­lässige Hand­lung die Gefahr fahr­lässig verur­sachtGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 2 Jahre

Nebenfolgen:
a) Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate + 2 Punk­te oder
b) Fahr­erlaub­nisent­zug + 3 Punk­te

Infografik zu den 7 Todsünden im Straßenverkehr

Infografik: Diese 7 Todsünden im Straßenverkehr können strafbar sein.
Infografik: Diese 7 Todsünden im Straßenverkehr können strafbar sein.

Was sind die 7 Todsünden im Straßenverkehr?

Begehen Sie eine der 7 Todsünden im Straßenverkehr, kann das fatale Folgen haben.
Begehen Sie eine der 7 Todsünden im Straßenverkehr, kann das fatale Folgen haben.

Die meisten Regelmissachtungen, die im Straßenverkehr geahndet werden, sind Ordnungswidrigkeiten. Dabei kann es sich zum Beispiel um das Überschreiten der Parkzeit, geringfügige Geschwindigkeitsverstöße oder das Überfahren einer durchgestrichenen Linie handeln.

In aller Regel kommen bei diesen Verstößen keine anderen Personen oder Sachen zu Schaden. Dementsprechend erwarten den Verkehrssünder dann Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Diese können aus einer Geldbuße, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten bestehen.

Die sogenannten 7 Todsünden im Straßenverkehr sind hingegen strafrechtlich relevant. § 315c Absatz 1 Nummer 2 Strafgesetzbuch (StGB) definiert diese schlimmen Regelmissachtungen und welche Konsequenzen sie nach sich ziehen können:

[Wer im Straßenverkehr]

grob verkehrswidrig und rücksichtslos

a) die Vorfahrt nicht beachtet,

b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,

d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,

e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,

f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder

g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Damit die Stufe zu einer Straftat überschritten wird, muss bei diesen Handlungen also eine konkrete Gefährdung für Leib und Leben oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert vorliegen.

Wichtig: Begeht jemand eine der 7 Todsünden im Straßenverkehr und wird dafür zur Rechenschaft gezogen, so stuft das Gericht den Täter in aller Regel als ungeeignet für die Teilnahme am Straßenverkehr ein und es erfolgt ein Fahrerlaubnisentzug.

Video: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Wann liegt ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor? Das und mehr erfahren Sie in diesem Video.
Wann liegt ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor? Das und mehr erfahren Sie in diesem Video.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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4 Kommentare

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  1. Bitbull
    Am 7. November 2023 um 15:06

    Dem zuvor Geschriebenen kann ich nur zustimmen. Man könnte die Liste noch ins Unendliche fortführen. Bei uns habe ich festgestellt, dass das Fahren in den, im und aus dem Kreisverkehr, insbesondere dabei das Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers (“Blinken”), ein Buch mit sieben Siegeln ist. Dabei ist es doch sooo einfach: Beim Einfahren NICHT blinken, beim Ausfahren sehr wohl (sprich: JA). Weiter geht es über das Nichtanschnallen, das verbotene Halten und Parken – insbesondere das Benutzen von Behinderten-Parkplätzen -, das Befahren von Fußgängerzonen, das viel zu schnelle Fahren, das zu dichte Auffahren, das Fahren ohne Licht, insbesondere bei Nebel und und und…
    Ist das, was man in der Fahrschule gelernt hat, etwa nur eine Empfehlung? Bei der Prüfungsfahrt jedenfalls wären diese Verkehrsteilnehmer jedenfalls mit Pauken und Trompeten durchgefallen. Vielleicht sehe ich das alles aber auch nur als ehemaliger Polizeibeamter so genau. Vieles kann man einfach nicht ablegen. Im Gespräch mit Anderen, Nicht-Polizeibeamten, erfahre ich aber, dass auch diese gleicher Meinung sind.
    Die Verwarn- und Bußgelder sind m. E. hoch genug, man muss nur öfters kontrollieren. Leider muss ich hier den “aktiven” Kollegen aber eher ein Armutszeugnis ausstellen.

  2. Latsch
    Am 3. Februar 2023 um 20:18

    Richtig was vorher schon gesagt wurde. Diese Unarten kommen immer wieder und das Tag täglich vor. Es wird aber entweder zu wenig oder zu lasch durchgegriffen. Meistens wird zu schnelles Fahren kontrolliert. Meine Beobachtungen der letzten vier Jahre, dass dan Ampel Lichtzeichen, bei grün auf gelb und auch bei rot, bewußt noch weitergefahren wird. Und auch auf Linksabbiegerstreifen, dann trotzdem geradeaus weiter, um als Erster an der “Schlange” vorbei zu sein.

  3. Wolfgang
    Am 2. Mai 2022 um 9:35

    Hallo, als Vielfahrer (ohne Punkte o.ä. in Flensburg) fallen mir immer wieder Verkehrsteilnehmer auf, die
    – beim Abbiegen nicht blinken
    – an unübersichtlichen Stellen überholen
    – mit viel zu hoher Geschwindigkeit in Ortschaften einfahren ( Argument : Man muß nicht ab dem Ortsschild 50 Km/h fahren ! )
    – auf mehrspurigen Straßen ohne Notwendigkeit links fahren
    – keinen Blick in ihren Rückspiegel wagen
    Viele weitere Fehlverhalten resultieren m.E. daraus, daß beim Fahren an alles gedacht wird, nur nicht an das Fahren selbst.
    Früher gab es im Fernsehen eine Sendung ” Der siebte Sinn ” Das wäre doch für Sie mal ein Tipp, eine solche wichtige Information per TV
    z.B. kurz vor der Tagesschau wieder zu beleben.
    Vielen dank für Ihre fundierten Infos unud Recherchen.
    Beste Grüße,
    Wolfgang

    • DD9KWA
      Am 1. August 2022 um 11:11

      Als Fahrradfahrer habe ich SCHON manchmal ‘das Totenhemdchen’ an, werde ich doch mit gefühlten 40km/h und mit maximal 50cm Abstand überholt -und wenn die kommende Ampel in 200m Entfernung auf Gelb geht,wird nochmal mehr Gas gegeben. Telefonieren im Auto (mit Handy am Ohr ist üblich. Manchmal schaltet die Ampel auf Grün … erst durch Anhupen wird losgefahren. Vielen fällt erst NACH der Ampel ein, den Finger krumm zu machen (zu Blinken. Andere Fahrradfahrer und Fußgänger halten eine rot zeigende Ampel für einen Vorschlag (wenn das Auto noch 50m weg ist,nun … dann rennt man … egal ob da ein Kind steht)
      Schlimm

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