Welche 7 Todsünden im Straßenverkehr gibt es?
Letzte Aktualisierung am: 28. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
7 Todsünden im Verkehrsrecht und ihre Folgen
Hochmut, Geiz, Wollust, Zorn, Völlerei, Neid und Faulheit – das sind die 7 Todsünden, welche die katholische Kirche definiert hat. Wer eine dieser Sünden begeht, verlässt die Gemeinschaft mit Gott willentlich.
Von diesen 7 ausgehend ist es sehr schwer, die Todsünden auf die Teilnahme im Straßenverkehr zu übertragen. Dennoch gibt es auch hier Verstöße, die als besonders schwerwiegend gelten und ein hohes Maß an Gefährdung für Andere darstellen.
Doch was genau sind die 7 Todsünden im Straßenverkehr? Und wie werden Verkehrsteilnehmer bestraft, die eine solche begehen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: 7 Todsünden im Straßenverkehr
Zu den 7 Todsünden im Straßenverkehr gehört zum Beispiel das grob verkehrswidrige und rücksichtslose Missachten der Vorfahrt oder falsche Überholen. Welche weiteren Verstöße dazuzählen, können Sie hier nachlesen.
Begehen Sie eine dieser 7 Todsünden im Straßenverkehr, können Sie dafür wegen Gefährdung des Straßenverkehrs strafrechtlich belangt werden. Als Strafmaß gibt § 315c StGB eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe an.
Nein. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht keine besonderen Verstöße vor, welche als Todsünden bezeichnet werden. Diese treten erst ein, wenn es sich um grobe Vergehen handelt, welche strafrechtlich verfolgt werden.
Strafenkatalog zu den 7 Todsünden im Straßenverkehr (nach § 315c StGB)
Tatbestand | Strafe |
---|---|
Gefährdung des Straßenverkehrs | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre Nebenfolgen: a) Fahrverbot bis 6 Monate + 2 Punkte oder b) Fahrerlaubnisentzug + 3 Punkte |
... Gefahr fahrlässig verursacht | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahre Nebenfolgen: a) Fahrverbot bis 6 Monate + 2 Punkte oder b) Fahrerlaubnisentzug + 3 Punkte |
... durch fahrlässige Handlung die Gefahr fahrlässig verursacht | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahre Nebenfolgen: a) Fahrverbot bis 6 Monate + 2 Punkte oder b) Fahrerlaubnisentzug + 3 Punkte |
Infografik zu den 7 Todsünden im Straßenverkehr
Was sind die 7 Todsünden im Straßenverkehr?
Die meisten Regelmissachtungen, die im Straßenverkehr geahndet werden, sind Ordnungswidrigkeiten. Dabei kann es sich zum Beispiel um das Überschreiten der Parkzeit, geringfügige Geschwindigkeitsverstöße oder das Überfahren einer durchgestrichenen Linie handeln.
In aller Regel kommen bei diesen Verstößen keine anderen Personen oder Sachen zu Schaden. Dementsprechend erwarten den Verkehrssünder dann Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Diese können aus einer Geldbuße, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten bestehen.
Die sogenannten 7 Todsünden im Straßenverkehr sind hingegen strafrechtlich relevant. § 315c Absatz 1 Nummer 2 Strafgesetzbuch (StGB) definiert diese schlimmen Regelmissachtungen und welche Konsequenzen sie nach sich ziehen können:
[Wer im Straßenverkehr]
grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Damit die Stufe zu einer Straftat überschritten wird, muss bei diesen Handlungen also eine konkrete Gefährdung für Leib und Leben oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert vorliegen.
Wichtig: Begeht jemand eine der 7 Todsünden im Straßenverkehr und wird dafür zur Rechenschaft gezogen, so stuft das Gericht den Täter in aller Regel als ungeeignet für die Teilnahme am Straßenverkehr ein und es erfolgt ein Fahrerlaubnisentzug.
Dem zuvor Geschriebenen kann ich nur zustimmen. Man könnte die Liste noch ins Unendliche fortführen. Bei uns habe ich festgestellt, dass das Fahren in den, im und aus dem Kreisverkehr, insbesondere dabei das Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers (“Blinken”), ein Buch mit sieben Siegeln ist. Dabei ist es doch sooo einfach: Beim Einfahren NICHT blinken, beim Ausfahren sehr wohl (sprich: JA). Weiter geht es über das Nichtanschnallen, das verbotene Halten und Parken – insbesondere das Benutzen von Behinderten-Parkplätzen -, das Befahren von Fußgängerzonen, das viel zu schnelle Fahren, das zu dichte Auffahren, das Fahren ohne Licht, insbesondere bei Nebel und und und…
Ist das, was man in der Fahrschule gelernt hat, etwa nur eine Empfehlung? Bei der Prüfungsfahrt jedenfalls wären diese Verkehrsteilnehmer jedenfalls mit Pauken und Trompeten durchgefallen. Vielleicht sehe ich das alles aber auch nur als ehemaliger Polizeibeamter so genau. Vieles kann man einfach nicht ablegen. Im Gespräch mit Anderen, Nicht-Polizeibeamten, erfahre ich aber, dass auch diese gleicher Meinung sind.
Die Verwarn- und Bußgelder sind m. E. hoch genug, man muss nur öfters kontrollieren. Leider muss ich hier den “aktiven” Kollegen aber eher ein Armutszeugnis ausstellen.
Richtig was vorher schon gesagt wurde. Diese Unarten kommen immer wieder und das Tag täglich vor. Es wird aber entweder zu wenig oder zu lasch durchgegriffen. Meistens wird zu schnelles Fahren kontrolliert. Meine Beobachtungen der letzten vier Jahre, dass dan Ampel Lichtzeichen, bei grün auf gelb und auch bei rot, bewußt noch weitergefahren wird. Und auch auf Linksabbiegerstreifen, dann trotzdem geradeaus weiter, um als Erster an der “Schlange” vorbei zu sein.
Hallo, als Vielfahrer (ohne Punkte o.ä. in Flensburg) fallen mir immer wieder Verkehrsteilnehmer auf, die
– beim Abbiegen nicht blinken
– an unübersichtlichen Stellen überholen
– mit viel zu hoher Geschwindigkeit in Ortschaften einfahren ( Argument : Man muß nicht ab dem Ortsschild 50 Km/h fahren ! )
– auf mehrspurigen Straßen ohne Notwendigkeit links fahren
– keinen Blick in ihren Rückspiegel wagen
Viele weitere Fehlverhalten resultieren m.E. daraus, daß beim Fahren an alles gedacht wird, nur nicht an das Fahren selbst.
Früher gab es im Fernsehen eine Sendung ” Der siebte Sinn ” Das wäre doch für Sie mal ein Tipp, eine solche wichtige Information per TV
z.B. kurz vor der Tagesschau wieder zu beleben.
Vielen dank für Ihre fundierten Infos unud Recherchen.
Beste Grüße,
Wolfgang
Als Fahrradfahrer habe ich SCHON manchmal ‘das Totenhemdchen’ an, werde ich doch mit gefühlten 40km/h und mit maximal 50cm Abstand überholt -und wenn die kommende Ampel in 200m Entfernung auf Gelb geht,wird nochmal mehr Gas gegeben. Telefonieren im Auto (mit Handy am Ohr ist üblich. Manchmal schaltet die Ampel auf Grün … erst durch Anhupen wird losgefahren. Vielen fällt erst NACH der Ampel ein, den Finger krumm zu machen (zu Blinken. Andere Fahrradfahrer und Fußgänger halten eine rot zeigende Ampel für einen Vorschlag (wenn das Auto noch 50m weg ist,nun … dann rennt man … egal ob da ein Kind steht)
Schlimm