80 ccm-Führerschein: Welche Klasse benötige ich?
Letzte Aktualisierung am: 22. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: 80 ccm-Führerschein
Ein Führerschein, der zum Fahren eines Zweirads mit 80 ccm beziehungsweise bis maximal 125 ccm Hubraumleistung berechtigt, ist der Führerschein der Klasse A. Auch die Fahrerlaubnis der Klassen A1 und B196 genügen.
Für 80 ccm ist ein Führerschein der Klasse B nicht ausreichend. Für einen Hubraum von 80ccm wird der Führerschein der Klasse B mit der Schlüsselnummer B196 benötigt. Wie Sie diesen erwerben, erfahren Sie hier. Solange Sie den Zusatz nicht vorweisen können, sind Sie lediglich berechtigt, motorisierte Zweiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 ccm zu fahren.
Mit seinen weit über 80 ccm Hubraum benötigt dieser Roller einen Führerschein der Klasse A1, A oder B196. Mit ihren 125 ccm Hubraum ist die beliebte Vespa 125 an der oberen Leistungsgrenze der Leichtkrafträder und wesentlich leistungsstärker als Zweiräder mit 80 ccm.
Inhaltsverzeichnis:
80 ccm: Dieser Führerschein reicht aus
Um Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von 80 ccm zu fahren, wird ein Führerschein benötigt. Das mag wenig überraschen, jedoch stellt sich die Frage, welcher Führerschein für 80 ccm Hubraum ausreicht. Das betrifft vor allem Leichtkrafträder. Als Leichtkraftrad sind Zweiräder bis zu 125 ccm zu verstehen.
Es lassen sich grob zwei Kategorien von Führerscheinen unterscheiden, die dem Inhaber erlauben ein Leichtkraftrad zu fahren, Zweiradführerscheine und der Pkw-Führerschein mit einer zusätzlichen Schlüsselnummer:
- Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder A
- Fahrerlaubnis der Klasse B196
Der Führerschein der Klasse AM reicht nicht aus, um Krafträder mit 80 ccm fahren zu dürfen. Hier gibt es eine Beschränkung auf 50 ccm Hubraum.
Schlüsselzahl 196: Wer darf mit einem Autoführerschein bis zu 125 ccm fahren?
In der Führerscheinklasse B (Pkw-Führerschein) ist auch die Klasse AM (Rollerführerschein) enthalten. Die Klasse AM gestattet lediglich das Fahren mit Krafträdern und Leichtfahrzeugen mit einem maximalen Hubraum von 50 ccm.
Dennoch gibt es eine Möglichkeit, wie Sie Krafträder mit 80 ccm mit dem Pkw-Führerschein fahren können, ohne einen Motorrad-Führerschein zu besitzen: die Schlüsselzahl 196. Der B196-Führerschein ermöglicht es, Zweiräder bis zu 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von maximal 11 kW zu fahren. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Diese Voraussetzungen müssen Sie zur Eintragung der Schlüsselzahl 196 in Ihren B-Führerschein erfüllen:
- Sie müssen mindesten 25 Jahre alt und mindestens seit 5 Jahren Inhaber der Führerscheinklasse B sein
- Teilnahme an einer Fahrerschulung: Diese enthält Theorie- und Übungsstunden
- Theoretischer Teil der Schulung: 4 Stunden à 90 Minuten
- Praktischer Teil der Schulung: Fünf Doppelstunden à 90 Minuten
Mit einer Teilnahmebescheinigung an einem B196-Kurs kann die Schlüsselzahl 196 eingetragen werden. Für 80 ccm ist dieser Führerschein mehr als ausreichend, sogar 125 ccm dürfen damit gefahren werden. Die bloße Teilnahme genügt, eine theoretische oder praktische Prüfung muss nicht absolviert werden.
Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 ist nicht gleichwertig zum Erwerb der Führerscheinklasse A1. Sie ist demnach auch nicht ausreichend, um darauf aufbauend die Klasse A2 zu erwerben.
Ein für 80 ccm gültiger Motorrad-Führerschein bringt Kosten mit sich. Während entsprechende Zweirad-Führerscheine wie die Klasse A(1) meist nicht unter 1000 Euro zu bekommen sind, kostet die B196-Erweiterung maximal 1000 Euro und ist bei einigen Fahrschulen sogar für nur 500-600 Euro zu bekommen.
Im Video: Die Erweiterung auf B196
Der alte „80er-Führerschein“: Der alte 80 ccm-Führerschein der Klasse 1b
Die Grenze von 80 ccm ist beim Führerschein heute nicht mehr aktuell. Noch bis 1996 war der Hubraum von Leichtkrafträdern, etwa von Klassikern wie der Zündapp KS 80, auf 80 ccm begrenzt. Heute gelten Zweiräder bis 125 ccm als Leichtkrafträder. Bis zur Reform der Führerscheinklassen war der Führerschein der Klasse 1b auch als „80er-Führerschein“ bekannt. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres war es mit 1b nur erlaubt, Zweiräder bis zu 80 ccm Hubraum zu fahren.
Seit 2013 befähigt die Klasse 1b auch vor Vollendung des 18. Lebensjahres zum Führen von Zweirädern mit über 80 ccm beziehungsweise bis zu 125 ccm Hubraum.
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte: