Ab wann dürfen Kinder im Auto vorne sitzen?
Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Der Beifahrersitz wird mit zunehmendem Alter immer verlockender
Je älter Kinder werden, desto größer wird häufig auch der Wunsch, im Auto vorne zu sitzen. Schließlich ist die Sicht vom Beifahrersitz aus um einiges besser als auf der Rückbank. Oft ist die Traurigkeit jedoch groß, wenn Mama oder Papa es den Kleinen verbieten, im Auto vorne Platz zu nehmen. Meist begründen sie ihre Entscheidung damit, das Kind sei noch zu jung oder zu klein.
Aber ab wann darf man im Auto vorne sitzen? Darf beispielsweise ein 4-jähriges Kind vorne im Auto sitzen oder ist ein höheres Alter vonnöten? Oder sollte die Frage möglicherweise eher heißen: „Ab welcher Größe darf man vorne sitzen?“ Informationen rund um die Frage „Ab wann dürfen Kinder vorne sitzen?“ finden Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
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FAQ: Ab wann dürfen Kinder vorn im Auto sitzen?
Grundsätzlich dürfen Kinder jeden Alters vorne auf dem Beifahrersitz sitzen. Für Kinder unter 12 Jahren oder einer Größe von unter 150 cm schreibt der Gesetzgeber allerdings einen Kindersitz vor, der als Rückhalteeinrichtung genutzt wird.
Ist ein Kind mindestens 150 cm groß, darf es – unabhängig davon, wie alt es ist – vorne sitzen. Das Gleiche gilt – unabhängig von der Größe -, sobald das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet hat. Diese Vorschriften dienen der Verkehrssicherheit.
Sorgen Sie nicht dafür, dass ein Kind während der Autofahrt ausreichend gesichert ist, können gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg auf Sie zukommen.
Wann darf ein Kind vorne sitzen und wann nicht?
Die Rückbank gilt für Kinder als besonders sicher, dennoch bedeutet dies nicht automatisch, dass jüngere oder kleinere Kinder immer hinten sitzen müssen. Aber ab wann genau dürfen Kinder vorne sitzen? Die Antwort darauf lautet: mit einer ausreichenden Sicherung grundsätzlich.
Um eine solche zu gewährleisten, benötigen Sie als Elternteil oder erziehungsberechtigte Person eine sogenannte Rückhalteeinrichtung für den Kindersitz. Demzufolge dürfen diese Kinder also im Kindersitz auf dem Beifahrersitz laut Gesetz auch vorne sitzen. Übrigens: Eine Rückhalteeinrichtung ist ohnehin vorgeschrieben, wenn Kinder unter zwölf Jahren, die noch keine 150 cm groß sind, auf der Rückbank transportiert werden sollen.
Doch ab wann dürfen Kinder ohne Kindersitz vorne sitzen im Auto? Die Antwort auf diese Frage befindet sich in § 21 Absatz 1a Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Dort heißt es:
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den […] Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.“
Dies bedeutet: Kinder, die mindestens 150 cm groß sind, dürfen ohne Probleme auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. In diesem Fall ist es völlig unerheblich, wie alt das betroffene Kind ist. Doch wie sieht das Ganze aus, wenn der Sprössling eine Größe von 150 cm noch nicht erreicht hat? Ab welchem Alter dürfen Kinder im Auto vorne sitzen?
Die Grenze dafür bildet das zwölfte Lebensjahr. Sobald ein Kind also mindestens zwölf Jahre alt ist, darf es ohne Kindersitz völlig legal vorne sitzen. Es ist jedoch dennoch empfehlenswert, eine Sitzerhöhung zu verwenden – auch wenn Ihr Kind zwar bereits zwölf Jahre alt, aber noch keine 150 cm groß ist.
Welche Sanktionen sind bei Missachtung dieser Vorschriften möglich?
Die Frage „Ab wann dürfen Kinder im Auto vorne sitzen?“ wurde somit ausführlich beantwortet. Halten Sie sich als erziehungsberechtigte Person oder Elternteil allerdings nicht an die Sicherungsvorschriften, können Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zukommen. Diese bestehen bei einem Kind normalerweise aus einem Bußgeld von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg.
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Guten Tag
ich bräuchte mal Ihre Hilfe.
Ich muss mein 2 Jähriges Kind im Transport oftmals transportieren. Es sitzt in einem Kindersitz in Fahrtrichtung. Der Sitz des Fahrzeuges lässt sich NICHT nach hinten schieben. Was mache ich mit dem Airbag? MUSS der eingeschaltet sein? Wenn dieser aufgehen würde, würde es ja mein Kind erschlagen. ..oder darf ich ihn ausschalten, trotz das mein Kind in Fahrtrichtung sitzt? Gibt es da eine rechtliche Grundlage/ Pflicht/Gesetz ??? VG
Hallo Fraka,
die Informationen können unter folgendem Artikel nachgelesen werden: https://www.bussgeldkatalog.org/kindersitz/#korrekte_nutzung_vom_kindersitz_fuer_das_auto
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mein Sohn ist ein Monat alt darf er vorne im Auto sitzen wennn ich den Airbag ausschalte und er in blickrichtung Sitz dann ist?
Straftaten? Jetzt wird es aber richtig abenteuerlich…
Hallo,
wie sieht es denn mit der Mitnahme eines Kindes unter 12 Jahren und kleiner als 150cm in einem Oldtimer, Bj.1965, aus, in dem weder Sicherheitsgurte montiert, noch vorgeschrieben sind?
Bisher hatte ich nur im §21 einen Text gefunden, der aussagt, daß wenn der Beifahrersitz bereits bestzt ist, ein Kind unter 12 Jahren und 150cm Größe, auf der Rückbank mitgenommen werden darf……
Mit freundlichen Grüßen
Michael D.
@florian p.
blödsinn natürlich sind sitzerhöher rückhalteeinrichtungen….ein sitzerhöher ist sofern ordnungsgemäss zugelassen ein ganz normaler kindersitz!….
Ich habe einen 2-jährigen Sohn, darf er auf dem Beifahrersitz des Autos sitzen?
Zu Andreas: Du riskierst schon die ganze Zeit einen Punkt. Die Sitzerhöhung ist keine Rückhalteeinrichtung. Wie oben mehrmals beschrieben, benötigt JEDES Kind eine solche, wenn es unter 12 J. alt oder unter 150cm groß ist. Also kümmere dich vll erst einmal darum, bevor du noch mehr Straftaten begehst!
Gelten die gleichen Regeln für Kinder mit Behinderung (körperlich und/oder geistig)?
Viele Greüße
Karl S (entfernt von der Redaktion)
Im Porsche 911 sind die Gurtaufnahmen sehr tiefliegend. Bei meinem 6-jährigen Sohn (130 cm gross) liegt der Gurt ohne Sitzerhöhung sauber auf der Schulter auf. Benötigt er dennoch eine Rückhaltevorrichtung auf dem Beifahrersitz damit ich keinen Punkt riskiere?
Hallo, Andreas.
Ein Sitzerhöhung ist keine Rückhalteeinrichtung im gesetzgeberischen Sinne, da diese nicht mit dem Gurtsystem fixiert werden kann. Es sind dementsprechend nur Schalensitze zugelassen, es sei denn, Ihre Sitzerhöhung ließe sich doch mit Hilfe des Gurtsystems fixieren.
Zu meiner Frage von 19:27 Uhr:
nach nochmaligem Lesen meiner o.g. Frage, habe ich Zweifel, ob ich für Dritte meine Frage verständlich formuliert habe. Deshalb zur Verdeutlichung meine konkrete Situation:
Meine Tochter (7J alt, 1,41m groß) möchte vorn auf dem Beifahrersitz mitfahren. Frage hierzu: Reicht ihre Sitzerhöhung (ca. 10cm – 15cm hoch) in Verbindung mit dem Beifahrersitz-Sicherheitsgurt aus – oder was ist im Sinne des Gesetzgebers mit einer geeigneten, angemessenen Rückhalteeinrichtung genau gemeint ?
Meines Erachtens ist hierzu der obige Text nicht eindeutig – und ich möchte keinen Punkt in Flensburg riskieren !
Ich hoffe, ich bin jetzt verständlich – Sorry
Grüße
Andreas
Zum Begriff “Rückhalteeinrichtung” Definition ?
Was genau steckt hinter diesem Begriff ? z.B. bei Sitzerhöhung in Kombination mit “normalen” Sicherheitsgurt des Autositzes ? z.B. Vollschalenkindersitz mit zusätzlichem eigenem Kindergurt ?
Grüße
Andreas
Wie kann man so eine Frage stellen? Können sie nicht lesen? Falls ja, siehe oben.
Korrekturhinweis:
StVO, § 17 ist hier falsch angegeben. (§17 = Beleuchtung).
Für die Personenbeförderung von Kindern im Kfz gilt gem. StVo 2013 der § 21 Absatz 1a.
Die Textwiedergabe ist korrekt.
Frdl. Grüße
Birgit
Hallo Birgit,
wir bedanken uns für den Hinweis. Der Text wurde korrigiert.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Habe Vorschulkinder, Max 130cm. dürfen die Kinder mit Sitzschale vorne sitzen?