Ab wann wird von Fahrerflucht gesprochen?
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Das Bedeutungsspektrum des Tatbestandes „Fahrerflucht“ analysiert
Sich nach einem Unfall vom Ort des Geschehens zu entfernen, ohne mit dem Opfer oder zumindest der Polizei zu sprechen, ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich um eine Straftat mit hohem Strafmaß.
Und doch sind nach einer von der Versicherungsgesellschaft CosmosDirekt in Auftrag gegebenen Umfrage schon über 70% aller Deutschen mindestens einmal Opfer dieses Tatbestandes gewesen.
Dabei tun sich jedoch Fragen auf: Verstehen alle Befragten das Gleiche unter Unfallflucht wie der Gesetzgeber? Ab wann kann von Fahrerflucht gesprochen werden? Der vorliegende Ratgeber beantwortet letztere Frage und definiert den Tatbestand genau. Zudem klärt er, ob in jedem Fall immer ein Schaden beim Unfall auftreten muss, damit es zur Straftat und zur Verfolgung durch die Polizei kommen kann.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wann liegt Unfallflucht vor?
Unfallbeteiligte müssen nach einem Unfall anderen Betroffenen notwendige Kontaktdaten zur Verfügung stellen oder eine angemessene Zeit warten, wenn niemand da ist. Wer dies nicht tut, macht sich u. U. wegen Unfallflucht strafbar.
Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, beispielsweise von der Tageszeit und vom Ort. In einer Ortschaft können 30 min angemessen sein. Im Zweifel sollten Sie die Polizei informieren.
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren – dies entscheidet der Richter individuell. Ein Fahrer, der sich nach einem Unfall mit Personenschaden unerlaubt entfernt, wird gewöhnlich härter bestraft als jemand, der nach einem Unfall mit Blechschaden davonfährt. Wer sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann mit einer Strafmilderung rechnen.
Keine Lust zu lesen? Fahrerflucht im Video erklärt
Die wichtigsten Ratgeber zur Verfolgung & Ahndung von Fahrerflucht
Die Definition der Unfallflucht
In § 142 Strafgesetzbuch (StGB) definiert der Gesetzgeber den Tatbestand der „Unerlaubte[n] Entfern[ung] vom Unfallort“ und dessen Strafmaß. Demnach kann eine Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen, wenn ein Unfallbeteiligter sich entfernt, ohne anderen Betroffenen nötige Auskünfte zu übermitteln und zusammen den entstandenen Schaden zu begutachten.
Weiterhin schreibt die Gesetzgebung vor, dass Beteiligte am Unfallort eine angemessene Zeit lang warten müssen, wenn Sie dort niemanden antreffen. Tagsüber sollte die Wartezeit mindestens 30 Minuten betragen. Erscheint auch dann niemand, muss in jedem Fall die Polizei verständigt werden. Tun Unfallbeteiligte dies nicht und fertigen nur ein Schriftstück an, begehen sie immer noch Fahrerflucht.
Zu Unrecht beschuldigt – was nun?
Verkehrsteilnehmer sind sich nicht immer einig darüber, ab wann von Fahrerflucht gesprochen werden kann. Oft werden auch vorhandene Schäden erst spät entdeckt. So kann es vorkommen, dass völlig unerwartet eine Anzeige aufgegeben wird.
Es spielt für Sie zunächst keine Rolle, ob Sie zu Recht oder zu Unrecht der Fahrerflucht angeklagt werden. In jedem Fall ist es ratsam, sich anwaltliche Hilfe zu beschaffen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihren Einzelfall genau analysieren und Ihr Recht für Sie kompetent vertreten.
Es besteht dem Gesetz nach eine Chance auf Strafmilderung. Dafür muss sich ein Unfallbeteiligter jedoch innerhalb von 24 Stunden melden, beispielsweise bei einer Polizeidienststelle, und die nötigen Angaben machen. Dadurch kann sogar völlig von einer Strafe abgesehen werden. Das kommt aber auf den Einzelfall an.
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Muss meinen Führerschein abgeben. Konnte aber nicht nachgewiesen werden das es Unfallflucht gewesen ist. Staatsanwaltschaft hat ein Schreiben mir zugeschickt 2Wochen Führerschein erst mal abgegeben. Jürgen
Unsere Bundesregierung plant gerade, Unfallflucht nicht mehr als Straftat zu bezeichnen, sondern als Ordnungswidrigkeit.
Im “Ordnungswidrigkeiten-Katalog findet man höchstens Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Beträgen im dreistelligen Bereich.
Meine Frage: Würde Max Mustermann eine Fahrerflucht mit einem Schaden des Geschädigten in Höhe von 3.000 EUR begehen, und würde im Nachhinein ermittelt, wäre der Geldbetrag für die Ordnungswidrigkeit auch 3.000 EUR, mehr oder weniger? Können sie mir einen Mindest- oder Höchstbetrag nennen?
Wäre die Beträge der Ordnungswidrigkeit niedriger als der Schaden, wär Mustermann dumm, einen Schaden zu melden, denn nur ca 30% der Unfallflucht werden aufgeklärt.
Hallo ist es Fahrerflucht wenn man eine Person leicht mit dem Spiegel berührt anhält und Nachfrage einem gesagt wird alles gut und man weiter fährt ?
Hallo Lars,
wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Jedoch ist in diesem Fall wahrscheinlich nicht davon auszugehen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
mein Sohn (18 J.) ist betrunken Fahrrad (morgen gegen 2 Uhr) gefahren. Er hat noch keinen Führerschein, ist aber in einer Fahrschule angemeldet. Sein Freund, auch mit dem Fahrrad, ist vor ihm gefahren, hat aber nichts getrunken. Dabei hat ein LKW versucht ihn zu überholen. Die Verfahrbahnbreite hat diese aber nicht hergegeben. Der Fahrer ist ihm zu dicht gefahren, so er vor Angst gestürzt ist. Er lag einige Sekunden reglos auf der Straße. Der LKF-Fahrer konnte ausweichen und bremsen. Der LKW-Fahrer hat seinen Freund (17 J.) gefragt, ob alles in Ordnung sein. Dier antwortet:”Ich weiß nicht, aber ich glaube schon, aber er blutet.” Danach ist ist der LKW-Fahrer weiter gefahren. Kurzer Zeit später kamen zufällig 2 Polizisten und haben den Krankwagen gerufen. Die Polizei hat keinen Bericht oder den Vorfall protokolliert. Mein Sohn hat 2 Schneiderzähne verloren und einige Prellung und Schurfwunden und das Fahrrad hat einige Dellungen. Meine Fragen: 1. Hat der LKW-Fahrer Fahrerflucht begannen?,
2. Der LKW-Fahrer war verpflichtet Hilfe zu leisten bzw einen Krankenwagen zu rufen und dementsprechend auf Hilfe warten? So hat er sich doch auch aus diesem Blickwinkel sich strafbar gemacht oder?,
3. Und welche Strafe oder Anzeigen könnten auf meinen Sohn zukommen, wenn ich bei der Polizei eine Anzeige stelle?
Danke für wuere Antworten.
Hallo Gestern an der Tankstelle beim Rückwärts rausfahren bin ich ganz langsam rausgefahren und habe eine Frau leicht angefahren. Ich bin sofort zu ihr und habe Sie gefragt ob alles in Ordnung ist. Ob sie verletzt ist, sie sagte Nein habe sie mehrfach gefragt. Sie sagte das alles gut ist und ist dann zum Auto gelaufen und dann bin ich zum Auto.
Auf den Kameras ist alles festgelegt. Es gibt auch Videoaufnahmen.
Gilt das als Fahrerflucht ? Hätte sie nämlich gesagt Ihr geht es schlecht hätte ich einen Krankenwagen gerufen.
“Im Zweifel sollten Sie die Polizei informieren.”
Nur blöderweise wird die nicht kommen wegen so einer Sache – die telefonische Aufnahme eines Parkschadens ist nicht möglich. Wenn man die Polizei an Ort und Stelle anruft (und sich dabei ohnehin schon keinen Meter wegbewegen traut, damit man sich JA NICHT den Vorwurf gefallen lassen muss, sich “vom Unfallort entfernt” zu haben), dann bekommt man die Auskunft: “Gehen Sie zur nächsten Polizeiinspektion”. Nur: wie soll ich mich dort hinbewegen, wenn ich mich vom Unfallort nicht entfernen darf? Zu Fuß etwa? Und das Auto am besten mitten im Weg stehen lassen?
Jetzt kommt das Paradoxe: Fahre ich unverzüglich zur Polizei (und bewege mich somit schon rein aus praktischen Gründen vom Unfallort weg), gelte ich vor dem Gesetz als “fahrerflüchtig” und müsste eine fette Verwaltungsstrafe bekommen, *obwohl* ich die Polizei verständigt habe. Tue ich es nicht, passiert meistens gar nichts, wenn der Schaden am gegnerischen Fahrzeug niemandem zugerechnet werden kann. Da ist der Ehrliche der Dumme.
Was sind das bitte für Gesetze?!?
Ich habe mal eine Frage und zwar habe ich vor circa einem halben Jahr, mit meinen Taxi einen Unverschuldeten Unfall.
Zur Situation, mir ist aufgefallen dass ein LKW-Fahrer in Schlangenlinien beziehungsweise sehr auffällig eine Bundesstraße befuhr,. Da ich seine Fahrweise ziemlich gefährlich einschätzte habe, habe ich die Polizei über diesen Vorfall informiert und den Standort immer wieder durchgegeben. Nach etwa 100 m an einer Kreuzung stoppte der LKW ich konnte den Standort der Polizei durchgeben, da ich dachte der Fahrer würde jetzt anhalten. Leider war dies nicht der Fall, der LKW legte seinen Rückwärtsgang ein und fuhr mir in meine Taxe. Daraufhin legte er den Vorwärtsgang ein und wollte abhauen. Da die Beschädigung an meinem Fahrzeug nicht so groß waren und es noch einigermaßen fahrbereit war, bin ich dem LKW-Fahrer gefolgt und habe ihn gestellt. Dort kam nach kurzer Zeit auch schon die Polizei. Es stellte sich raus das der Fahrer unter Drogen Einfluss gefahren ist. meine Frage ist, Habe ich mich mit nach Paragraph 142 StGB strafbar gemacht in dem ich den Täter circa 30-50 gefolgt bin und ihm gestellt habe?
Hallo Viktor,
bitte wenden Sie sich an die Behörden und ggf. einen Anwalt, um einen möglichen Vorwurf in diese Richtung prüfen zu lassen. Eine Einschätzung können wir an dieser Stelle nicht abgeben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
30 zone, Es hat geregnet, mein Sohn 9 Jahre alt ausgestiegen weil ich parken musste , da es regnete hat er auf mich nicht gewartet und auf andere Seite wartete seine Cousine auf ihn, wollte die Straße rüber , auf einmal kam auto und hat ihn angefahren, keine Notbremsung sondern 4-5 Meter weiter erst stehen geblieben, ich bin sofort raus aus meinem Auto, mein Sohn aufgestanden, hält mit Arm seine schulter, ihm war schwinderlich , hatte sich erschrocken, hatte um ihn erst mal gekümmert, Autofahrer ausgestiegen, seine Nummer mir eingedrückt und weg gefahren, habe mein Sohn zur Notaufnahme krankenhaus gefahren, denn ich mir Sorgen um sein Leben gemacht habe, was soll ich machen? Es ist 3 Tage vorbei nach dem Unfall, muss ich zur Polizei gehen ?
Vor vielen Jahren bin ich in einem öffentlichen Parkplatz wohl an ein anderes Auto gestoßen. Muss aber sagen, das ich das nicht bemerkt hatte, das die Alarmanlage angeblich anging hatte ich wohl auch ausgeblendet…dann bin ich ganz normal nach Hause gefahren und sofort klingelte es an meiner Haustür da mich eine Rentnerin angezeigt hatte. Ist der Fall durch eine Anzeige einmal eingeleitet kann das auch die Polizei nicht stoppen und der Fall wandert zum Staatsanwalt. Die Polizei nahm mir nicht sofort meinen Führerschein weg, da ich Ihnen alles schilderte…ich meldete alles der Versicherung, aber es war Fahrerflucht. Den Führerschein musste ich erst 3 Monate später abgeben. Beinahe dadurch Job verloren…10 Monate Führerschein weg!! Es stellte sich heraus das nur ein minimaler Sachschaden von 600€ war. Seidem kontrolliere ich immer beim Aussteigen auf Parkplätzen, denkt daran es kann teuer werden!
Hallo,
Ich hatte heut nach der Arbeit leider einen kleinen Zwischenfall und zwar bin ich mir nicht sicher ob ich einen Fahrradfahrer angefahren habe.
Ich war beim rechts abbiegen und hatte nicht noch einmal nach rechts geguckt, da ich mich auf den Verkehr von links konzentriert hatte. Als ich abbog, hörte ich es rufen.
Ich guckte nach hinten und sah, dass bei der Seitenstraße aus der ich kam ein Fahrradfahrer stand und sein Fahrrad auf der Straße lag. Vor Schreck habe ich auf der Hauptstraße angehalten und den Warnblinker eingeschaltet, damit die anderen Fahrer wussten, dass sie besser auf die andere Spur machen.
Als ich stand, bin ich ausgestiegen und zu dem Fahrradfahrer gegangen. Er hat schon von weiten gebrüllt, dass ich aufpassen solle wenn ich abbiege. Das er aufgebracht war ist verständlich.
Ich hatte mich mehrfach entschuldigt und ihn gefragt, ob es ihm gut ginge. Er sagt “Ja” ich fragte ob mit seinem Fahrrad alles okay wäre. Er sagt “Dass hoffe ich doch.”
Danach sagte er noch eins zwei mal, dass ich besser aufpassen solle und ich entschuldigte ich wieder. Er wand sich leicht von mir ab mit seinem Handy in der Hand. Ich dachte, dass es soweit geklärt wäre und bin gegangen. Er hätte die Chance gehabt mich zurück zu rufen, tat dies aber nicht. Wir haben also keine Namen oder Versicherungen ausgetauscht, jetzt ist meine Frage, zählt das noch als Fahrerflucht?
Hallo, erst einmal vielen Dank für Ihren Service!!!
Meine Mutter hat ein Fahrzeug beim Ausparken “gestupst” und ist dummerweise, nachdem sie keinerlei Schaden an beiden Wagen feststellen konnte, weg gefahren. Nun hat sie eine Anzeige wg. Unfallflucht. Meine konkrete Frage: In welcher Frist muss die Halterin des Wagens, den meine Mutter berührt hat, ihr Auto in einer Werkstatt auf eventuelle Folgeschäden untersuchen lassen? Muss dies nicht zeitnah passieren, um zu dokumentieren, dass es sich bei einem eventuellen Schaden definitiv um einen Folgeschaden aus o.g. Angelegenheit handelt?
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Hallo Eva-Marie B.,
der Schaden sollte auf jeden Fall zeitnah der Versicherung gemeldet werden, spätestens nach zwei Wochen. Aufgrund der Anzeige wegen Unfallflucht empfehlen wir Ihnen, sich in Ihrer Situation an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Moin meine Mama hat heute bei der Krankengymnastik auf dem Parkplatz geparkt ( neuer Golf plus ) . Da ist ihr jemand beim verlassen des Parkplatzes reingefahren u hat den Ort verlassen . Ein Zeuge hat den Unfall gesehen u sich in der Praxis gemeldet. Die sagten dann der unfallverursacher wird sich dann bei meiner Mutter melden. Was kann sie jetzt am besten machen? Ich habe gesagt sie sollte sofort zur Polizei gehen. Soll sie jetzt warten ob der Verursacher sich meldet oder besser zur Polizei?
Ich habe eine Fußgängerin, die plötzliche zwischen 2 Auto die Straße betreten hat, mit dem rechten Außenspiegel angefahren. Ich bin sofort angehalten und mich um Sie gekümmert. Wir haben lediglich Telefonnummern ausgetauscht und waren uns einig nicht die Polizei zu rufen. Nächsten Tag waren die Polizei da und ermitteln wegen Fahrerflucht. Bei der Anhörung sagte der Beamte, es wäre Fahrerflucht da nicht die Kompletten Adresdaten ausgetauscht wurden…in wie weit ist das Fahrerflucht?
Ich bin auf einer zweispurigen straße gefahren und hab nach rechts geblinkt und habe ein auto an der rechten seite erwischt. Ich bin naturlich sofort stehen geblieben doch das auto ist einfach weiter gefahren wer ist da eigentlich schuld und kann ich ihn wegem fahrerflucht melden. Ich bin sogar eime stunde am unfallort stehen gelblieben
Ich bin noch in der Probezeit und müsste auch schon ein Aufbauseminar machen. Ich habe scheinbar auf einem Parkplatz einen anderen Wagen beim ausparken gestreift, was ich allerdings nicht bemerkt habe. Ich bin lediglich nochmal ausgestiegen weil der Kofferraum nicht richtig zu war. Ein Zeuge behauptet ich hätte noch nachgehen und wäre einfach gefahren. Ich wurde dann angeschrieben um eine schriftliche Aussage zu machen. 3 Monate später stand die Polizei morgens um 8 Uhr auf der Matte und hat meinen Führerschein mitgenommen. Ich habe jetzt Wiederspruch eingelegt. Kann mir da jemand weiter helfen .
Hallo Andrea,
wenden Sie sich an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, bin in der hauseigenen Tiefgarage raus gefahren. Jetzt behauptet ein Nachbar, dass ich dadurch einen Kratzer an seinem Auto verursacht habe. Er veranlasste mich, ein Schreiben mit einem Schuldeingeständnis, zu verfassen. Das tat ich auch. Im Nachhinein bin ich mir aber nicht sicher, dass ich den Schaden verursacht habe. Was kann ich tun?
Hallo hartje,
wenden Sie sich an einen Anwalt.
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Hallo. Gibt es eine Grenze fur die Strafe? Wann bekommt man nur Bußgeld,Punkte und Fahrverbot und sogar Freiheitstrafe? Kann man auch freihetsrafe bekommen wenn die Schaden auf 500 liegen und die bezahlt werden? Da sind keine verletzte. Es geht um ein geparktes Fahrzeug. Danke.
Hallo,
ich hatte einen leichten Zusammenstoß (pkw) mit einem Passanten, der die Straße überquerte.
Ich bin zu ihm und habe mich nach ihm erkundigt und Hilfe angeboten. Er meinte es sei nichts schlimmes passiert und ich solle weiterfahren bevor mir jmd hinten ins Auto fährt. Was ich auch tat.
Später teilte mir die polizei mit, dass der Passant die Polizei gerufen hat und mir fahrerflucht vorgeworfen wird.
Ist es Fahrerflucht wenn das Unfallopfer hilfe abweist und mich zum weiterfahren auffordert?
Hallo,
ich habe da etwas was mich ärger und gleichermaßen verunsichert.
Kam gestern aus einem Gebäude und ging zu meinem Auto. Hatte ein paar Sachen die ich im Auto verstauen wollte. Schließe mein Auto auf und öffne die hintere Türe, der Beifahrerseite. Sehe mein Enkel ist nicht neben mir. Er öffnete gerade die hintere Türe der Fahrerseite und berührte dabei wohl die Fahrertür eines neben mir parkenden Fahrzeug. Ich ging sofort um mein Auto, sah mir die Türe an, ging sogar mit der Hand darüber und war erleichtert das nicht war. Beendete meinen Vorgang die Sachen in meinem Auto zu verstauen. In dem besagten Auto saß ein Mann halb im Kofferraum und tipperte an seinem Handy. Er sagte aber auch nichts. Ich stand noch ca einen Meter von diesem Mann entfernt, ermahnte meinen Enkel. Dieser Mann sagte immer noch nichts. Ich ließ mein Auto stehen, ging für ein paar Minuten weg, kam wieder und fand eine Nachricht, da er nicht mehr vor Ort war. >Ich hätte sein Auto beschädigt und sollte ich ihn nicht anrufen ginge er zur Polizei und würde mich Anzeigen. Er hätte Fotos vom entstanden schaden< Ich dachte welcher Schaden *DA WAR DOCH NICHTS*. Führ noch einkaufen. Ca. 40 Minuten später bin ich aber zur Polizeiwache gefahren. Haben erklärt was passiert ist und habe das Schreiben vorgelegt. So und jetzt kommt was ich nicht verstehe. *ICH HABE FAHRERFLUCHT BEGANGEN*
Hätte ich nur im entferntesten gesehen dass etwas am Wagen ist hätte ich diesen Mann angesprochen. Der Mann tipperte weiter an seinem Handy und sprach mich auch nicht an. "Wie sie gehen jetzt ohne sich um den entstanden Schaden zu kümmern" oder so ähnlich, nichts. Ich war ca. 1 Stunde später bei der Polizei. Von mir aus. Dachte noch vielleicht haben sie die beiden Türen ja noch nicht einmal berührt. Weil ich nichts sah… Und dann das jetzt. Wieso bin ich jetzt
Fahrerflüchtig? Und die Sache geht zur Staatsanwaltschaft! Habe ich mich wirklich so falsch verhalten?
Gruß
Chris
Hallo Chris,
in der Regel ist Voraussetzung für Unfallflucht ein entstandener Schaden. Wenden Sie sich unbedingt an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Morgen,
als ich gestern nach der Arbeit zu meinem Wagen kam, ich habe auf einem gekennzeichneten firmeneigenen Parkplatz geparkt, hing hinter einem Scheibenwischer ein Zettel mit folgendem Inhalt “schuldiging, einer Email Adresse und einer Anschrift im Holland”. Ich bin um’s Auto gegeangen und konnte auf den ersten Blick nichts erkennen, da es schön dämmerig war, zu Hause in der Garage habe ich gesehen, das die hintere Stoßstange beschädigt ist.
Nach den oben gelesenen Fällen handelt es sich wohl auch in diesem Falle um Fahrerflucht. Wie verhalte ich mich jetzt? Zur Polizei gehen, einen Anwalt einschalten oder soll ich den Verursacher direkt kontaktieren?
Freue mich auf Ihre Antwort
Freundliche Grüße,
Katja D.
Hallo Katja D.,
es ist uns untersagt, Ihnen eine Rechtsberatung anzubieten. Das bedeutet, wir dürfen weder zu Schritten raten noch davon abraten.
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Hallo, ich bin letztens beim Rückwärts ausparken gegen ein anderes Auto gekommen, leicht berührt, dann bin ich los gefahren, weil ich dachte da wäre nichts, dann hab ich mein Auto mir in einen Seitenstraße angeschaut, hab nichts feststellen können, dann bin ich trotzdem wieder zurückgefahren, dort war dann schon die Polizei, weil einer sie gerufen hatte, ich hab mein Auto abgestellt & bin hingegangen & hab Ihnen alles geschildert, Adressen ausgetauscht etc, was erwartete mich jetzt?
Mir ist bewusst, dass ich den Schaden zu bezahlen habe, auch wenn es nur ein paar Kratzer sind, aber wie geht es weiter?
(Fahranfänger)
Hallo Arne,
evtl. kommt eine Anzeige wegen Fahrerflucht auf Sie zu. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
n´Abend,
hab Post bekommen von meiner Versicherung mein Fahrzeug wäre an einem Unfall beteiligt gewesen. Konnte ich mir nicht erklären weil ich keine Unfall hatte. Jetzt ist ein Brief von der Polizei gekommen zur Fahrerfeststellung wegen Fahrerflucht. Auf einem Parkplatz soll ich mit meiner Tür gegen ein anderes Fahrzeug geschlagen haben. Ja ich hab da geparkt und beim Aussteigen ist es aufgrund der Enge zu einem leichten Kontakt gekommen ich habe aber keinen Schaden wahrgenommen, auch an meinem Fahrzeug nicht. Gilt das als Fahrerflucht, zumal die angegebene Zeit nicht paßt und auf der polizeilichen Skizze keine Anstoßstelle eingezeichnet wurde?
Hallo Alex,
bitte konsultieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht und lassen sich von ihm beraten. Unter Umständen kann er Ihnen helfen, einen Einspruch einzulegen.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo,
am Nachmittag des 9. März 2018 klingelte plötzlich die Polizei an der Haustür und teilte mir mit, dass die Schäden an der Hängerkupplung unseres Autos, welches ich auf einem Parkstreifen vor unserer Haustür abgestellt hatte, zu dem hinter uns parkenden Audi passten. Ich sagte den Beamten, dass unser Wagen seit dem 22. Februar dort stehe und seitdem nicht mehr bewegt worden sei, weil meine Mutter (82) an jenem Tag ins Krankenhaus kam.
Aufgrund der damals winterlichen Witterungsbedingungen bin ich eine Woche lang mit dem Bus ins Krankenhaus gefahren.
Daraufhin sagte mir der Beamte, dass es um die Nacht vom 8. zum 9. März 2018 (22-6 Uhr)ginge, in der ich angeblich den Audi beschädigt habe.
Ich erklärte den Beamten, dass ich den Audi zum ersten Mal am Abend des 8. März 2018 in unserer Straße gesehen hätte und dass ich alle Fahrzeuge und deren Halter benennen kann, die jeden Abend auf dem Parkstreifen parken und dass der Halter des Audis – diese Vermutung äußerte auch eine Nachbarin – uns unter die Hängerkupplung gefahren sei.
In der Nachbarschaft habe ich sechs Zeugen gefunden, die alle bestätigen können, dass unser Wagen in besagter Nacht keinen Zentimeter bewegt wurde und dass ich nachts grundsätzlich nicht mit dem Auto unterwegs bin.
Bisher habe ich noch keinen Bescheid erhalten, in der ich seitens Polizei bzw. Staatsanwalt noch kein Schreiben erhalten, in dem ich dieses Delikts beschuldigt werde.
In welcher Frist muss einem ein solcher Bescheid zugestellt werden?
Was kann ich gegen den Halter des Audis unternehmen, der mich zu Unrecht dieser Straftat bezichtigt?
Welche Strafen drohen bei falscher Anschuldigung?
Hallo Antje,
in der Regel verjährt Fahrerflucht nach 5 Jahren. Für diese Frist ist es völlig unerheblich, wie groß der entstandene Schaden ist.
Bei Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat, die eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren nach sich ziehen kann. Die Höhe der Strafe hängt von dem angerichteten Schaden ab.
Darüber hinaus dürfen wir Ihnen keine Auskünfte geben, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Es steht Ihnen allerdings frei, sich juristischen Rat bei einem Anwalt einzuholen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Mitte Januar ist ein Wagen auf einer 2spurigen Bundesstraße ohne Standstreifen ca 10 Sekunden neben mir gefahren und der Beifahrer zeigte nach hinten.
Dann fuhr das Fahrzeug weiter ohne weitere Zeichen zu geben. Auch auf meiner dashcam zu sehen.
Ich bin zur nächsten Tankstelle gefahren. ca 3 Kilometer entfernt und habe den Anhänger auf Unregelmäßigkeiten abgesucht und ein defektes Rücklicht erkannt. Diese ausgetauscht und weiter gefahren.
Am nächsten Tag stand die Polizei vor meiner Tür und sagte ich hätte 2 Eistüten von meinem Anhängerdach verloren und diese hätten dieses Fahrzeug beschädigt. 3 Zeugen im beschädigtem Fahrzeug.
Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen uerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Meine Frage dazu: Ist dieses Unfallflucht.
Hallo Manfred,
in § 142 StGB ist die Unfallflucht näher definiert. Dort heißt es: “Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”
Ob es sich in Ihrem Fall tatsächlich um Unfallflucht handelt, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
War auf der Autobahn in den Urlaub unterwegs. Es rumpelte plötzlich als wäre ich über was drüber gefahren. Schock. Meine Kinder schrien. Meine Frau auch. Wir dachten wir wären über was drüber gefahren. Ca. 2 km fuhren wir vorsichtig und langsam rechts ran auf den Standstreifen weil der Sharan nur noch rumpelte und wackelte.
Dann der Schock: Der Dachboxdeckel war komplettvabgerissen und weg. Der Inhalt der Dachbox überwiegend auch. Handtücher Bettzeug u.ä.
Mein erster Gedanke war…
Vor lauter Schock …die Entscheidung…
Sofort zurück zur “Unfallstelle’ und retten was zu retten ist. Hoffentlich kein Personenschaden…
Rückwärts auf der Autobahn ging nicht. Also bis zur nächsten Abfahrt. Die Reste der Box (Boden ) entfernen weil so mit dem Restboden kaum zu fahren war. Und zurück!
An Polizeianruf nicht gedacht! Warum auch immer. Wohl wg. des Schocks?!?
An der Unfallstelle sahen wir auf der Gegenfahrbahn schon den Stau und Polizei war auch schon aktiv mit der Räumung. Aber kein Dahinkommen weil 3 km Stau. Hätten uns da ja hinten anstellen müssen. Was tun??? Da dachten wir nur. Oh Gott… wer weiss wo die nächste Polizeidienststelle hier ist. Mitten in der Voreifel. Besser…ab Richtung nach Hause, da wissen wir wo die ist und auch noch geöffnet ist. Und dann ab zur Selbstanzeige in direkter Linie!. Ich hoffe die Entscheidung war gut. Keine Ahnung was dennoch auf uns zu kommt.
Fahrerfluchtanzeige???
Ein Fahrzeug hat wohl einen Windschutzscheibenschaden (Stand heute) ??? Wohl kein Personenschaden! Anzeige wg. gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr???
Wäre das haltbar.?
Die Box war definitiv zu. Habe Zeugen. War m.E. Materialermüdung. Der Frontalwind muss sie aufgerissen haben. Bei ca. 120 km/h.
Hat jemand ähnliche Erfahrung oder Tipps ???
Die Box hat eine 3er-Schließe und der Schlüssel lässt sich auch nur abziehen wenn ales Riegel klar zu sind.
Es ist eine “Ultraplast-Box ” ca. 6 Jahre alt. 3x jährlich für Spanienurlaube im Einsatz. Bislang tadellos im Einsatz.
Hallo,
wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und müssen Sie deshalb an einen Anwalt für Verkehrsrecht verweisen.
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Hallo ich habe einen Unfall gebaut beim rückwertz fahren habe ich nichts gehört das ich das Auto geknallt habe ich bin Weg gefahren Fahrerflucht dän wieder geparkt geguckt schtoßstange kapun dann bin ich zurück gekommen Polizei stand schon da was droht mir?
Hallo Johannes,
da Sie innerhalb von 24 Stunden zurückgekommen sind, haben Sie eine Chance auf Strafmilderung. Welche Sanktionen Sie noch zu erwarten haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte kontaktieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Ihren Einzelfall genau analysieren und Ihr Recht für Sie vertreten kann.
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Hallo, ich bin als Radfahrer von einem Transporter, der die Vorfahrt mißachtet hat angefahren worden und zum Sturz gekommen. Ich lag noch am Boden als das Fahrzeug los fuhr und abbog. An der nächsten Ampel wurde der Fahrer angehalten. Ich fuhr gleich hinterher. Laut Polizei war das keine Fahrerflucht, da der Fahrer ja, wenn auch später angehalten hat. Ich denke er wäre ohne das eingreifen weiter gefahren. Ist das wirklich so???
Vielen Dank für eine Antwort.
Hallo Stefan,
für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
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Heute wollte ich rechts ab biegen und von links kam ein radfahrer, vielleicht haben wir beide die Situation falsch eingeschätzt, auf jeden fall zog er aufeinmal auf die andere straßenseite womit ich nicht gerechnet habe bin natürlich gleichzeitig langsam beim ab biegen weiter gefahren, weil ich davon aus ging das er hinter mir langwollte(ganz normal grade über die straße) dies tat er jedoch nicht, hab dann natürlich gebremst und er ist aus gewichen und hintermir vorbei gefahren, auf die andere seite rauf. Ich hab nichts krachen gehört oder sonst was oder das er hingefallen sei mit dem rad nicht gehört ich konnte ihn auch hinter den anderen autos logischerweise nicht mehr sehen, wie gesagt ich er is auf die andere seite rauf. in dem moment habe ich aber nicht nach gedacht und bin halt normal weitergefahren, es hat auch kein anderer autofahrer gehupt oder aufmerksamkeit erregt zählt das als faherfluch? oder unfallflusch, wenn der radfahrer im nachhinein doch hingefallen ist ohne das ichs gesehen habe oder gehört habe?
Hallo Timo,
von Fahrerflucht wird grundsätzlich dann gesprochen, wenn Sie sich unerlaubt von einem Unfallort entfernen. Kam es wegen Ihnen zum Sturz des Radfahrers, wird es sich wohl um Fahrerflucht handeln.
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Hallo,
an einer Kreuzung, habe ich neulich im Berufsverkehr warten müssen.
Hinter mir ereignete sich ein Unfall, woraufhin ein Motorradfahrer links neben mir, die Kontrolle über sein Bike verlor und zu Fall kam.
Da der Motorradfahrer sofort wieder stand habe ich meine Fahrt fortgesetzt.
Ist dies als Unfallflucht zu werten?
Hallo Dirk,
in der Regel wird dann von Fahrerflucht gesprochen, wenn eine Person selbst den Unfall verschuldet hat oder irgendwie beteiligt war. Das Sie dies nicht waren und der zu Schaden-Gekommene offensichtlich in einer stabilen Lage war, dürfte dies also nicht als Unfallflucht gelten.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe in einem Tunnel einen Unfall verursacht. Offensichtlich bin ich von der linken Spur etwas nach rechts gekommen und habe ein Fahrzeug leicht berührt. Es kam zu Lackschaden und einer leichten Delle. Ich war völlig überrascht von dem plötzlichen Schlag. Ich hatte Angst (1Woche Führerschein) im Tunnel zu halten. Ich bin auf die rechte Spur und weiter gefahren. Sofort nach dem Tunnel bin ich auf den Parkplatz und habe kurz gewartet, ob der andere Teilnehmer auch rausfahrt. Dies passierte nicht. Dann habe ich die Polizei gerufen. Kann das als Fahrerflucht ausgelegt werden? Danke!
Hallo Tim,
in der von Ihnen beschriebenen Situation sollte der Tatbestand der Fahrerflucht nicht als erfüllt angesehen werden.
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Das ist so leider nicht korrekt. In diesem Fall handelt es sich definitiv um eine Unfallflucht und wird stellenweise auch so geahndet. Für exakt diesen Fall habe ich bereits eine harte Strafe erhalten. (Ich habe in Dachau ein Fahrzeug, das während meines Wendemanövers hinter mir durchgefahren ist, berührt und bin dann etwa 20m weitergefahren und habe recht auf einen Parkplatz gehalten. Polizei gerufen – Unfallflucht.) Ergebnis: der Anwalt konnte dann den Entzug der Fahrerlaubnis in 1.000,- € an eine soziale Einrichtung umwandeln, so dass ich wenigstens nicht arbeitslos wurde.
Andererseits hat mir auch mal eine Dame in München einen Zettel hinterlassen, nachdem sie mich gerammt hat (das war ein wirklich gröberer Schaden). Die Polizei München hat dann das Verfahren eingestellt, da sie ja einen Zettel mit ihrer Telefonnummer hinterlassen hatte.
Hallo Richard,
wir schrieben “sollte als nicht erfüllt angesehen werden”, nicht “wird als erfüllt angesehen”. Je nach Einzelfall kann die Situation von den Behörden unterschiedlich eingeschätzt werden.
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