Ab wann wird von Fahrerflucht gesprochen?
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Das Bedeutungsspektrum des Tatbestandes „Fahrerflucht“ analysiert
Sich nach einem Unfall vom Ort des Geschehens zu entfernen, ohne mit dem Opfer oder zumindest der Polizei zu sprechen, ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich um eine Straftat mit hohem Strafmaß.
Und doch sind nach einer von der Versicherungsgesellschaft CosmosDirekt in Auftrag gegebenen Umfrage schon über 70% aller Deutschen mindestens einmal Opfer dieses Tatbestandes gewesen.
Dabei tun sich jedoch Fragen auf: Verstehen alle Befragten das Gleiche unter Unfallflucht wie der Gesetzgeber? Ab wann kann von Fahrerflucht gesprochen werden? Der vorliegende Ratgeber beantwortet letztere Frage und definiert den Tatbestand genau. Zudem klärt er, ob in jedem Fall immer ein Schaden beim Unfall auftreten muss, damit es zur Straftat und zur Verfolgung durch die Polizei kommen kann.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wann liegt Unfallflucht vor?
Unfallbeteiligte müssen nach einem Unfall anderen Betroffenen notwendige Kontaktdaten zur Verfügung stellen oder eine angemessene Zeit warten, wenn niemand da ist. Wer dies nicht tut, macht sich u. U. wegen Unfallflucht strafbar.
Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, beispielsweise von der Tageszeit und vom Ort. In einer Ortschaft können 30 min angemessen sein. Im Zweifel sollten Sie die Polizei informieren.
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren – dies entscheidet der Richter individuell. Ein Fahrer, der sich nach einem Unfall mit Personenschaden unerlaubt entfernt, wird gewöhnlich härter bestraft als jemand, der nach einem Unfall mit Blechschaden davonfährt. Wer sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann mit einer Strafmilderung rechnen.
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Die wichtigsten Ratgeber zur Verfolgung & Ahndung von Fahrerflucht
Die Definition der Unfallflucht
In § 142 Strafgesetzbuch (StGB) definiert der Gesetzgeber den Tatbestand der „Unerlaubte[n] Entfern[ung] vom Unfallort“ und dessen Strafmaß. Demnach kann eine Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen, wenn ein Unfallbeteiligter sich entfernt, ohne anderen Betroffenen nötige Auskünfte zu übermitteln und zusammen den entstandenen Schaden zu begutachten.
Weiterhin schreibt die Gesetzgebung vor, dass Beteiligte am Unfallort eine angemessene Zeit lang warten müssen, wenn Sie dort niemanden antreffen. Tagsüber sollte die Wartezeit mindestens 30 Minuten betragen. Erscheint auch dann niemand, muss in jedem Fall die Polizei verständigt werden. Tun Unfallbeteiligte dies nicht und fertigen nur ein Schriftstück an, begehen sie immer noch Fahrerflucht.
Zu Unrecht beschuldigt – was nun?
Verkehrsteilnehmer sind sich nicht immer einig darüber, ab wann von Fahrerflucht gesprochen werden kann. Oft werden auch vorhandene Schäden erst spät entdeckt. So kann es vorkommen, dass völlig unerwartet eine Anzeige aufgegeben wird.
Es spielt für Sie zunächst keine Rolle, ob Sie zu Recht oder zu Unrecht der Fahrerflucht angeklagt werden. In jedem Fall ist es ratsam, sich anwaltliche Hilfe zu beschaffen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihren Einzelfall genau analysieren und Ihr Recht für Sie kompetent vertreten.
Es besteht dem Gesetz nach eine Chance auf Strafmilderung. Dafür muss sich ein Unfallbeteiligter jedoch innerhalb von 24 Stunden melden, beispielsweise bei einer Polizeidienststelle, und die nötigen Angaben machen. Dadurch kann sogar völlig von einer Strafe abgesehen werden. Das kommt aber auf den Einzelfall an.
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Ich bin rueckwaerts beim ausparken ganz leicht an eine laterne gekommen. Also hab sie ” beruehrt”. Ich konnte keinen schaden sehen und auch an meinem auto nicht. Ist das fahrerflucht?
Hallo Franky,
in der Tat kann dies bereits als Fahrerflucht gelten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe heute eine Radfahrerin mit dem Auto überholt. Im Rückspiegel habe ich gesehen, dass sie angehalten ist, aber ich war mir nicht sicher, ob ich zu nah vor ihr weitergefahren bin und sie sich deswegen aufgeregt hat oder ob sie zu ihren Kindern auf dem Radweg gesprochen hat. Für mich sah es nicht so aus, als hätte sie sich verletzt und ich bin nicht angehalten. Ist das auch schon Fahrerflucht?
Hallo Lina,
eine Fahrerflucht liegt dann vor, wenn ein Personen- oder Sachschaden entstanden ist.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Was passiert wenn man beim Fahrerflucht gesehen wurde und dabei abhaut ? Kommt die Polizei direkt zu uns oder bekommt man eine Strafe gegen Bußgeld?
Hallo Jennifer,
in der Tat kann die Polizei in diesem Fall direkt zu Ihnen kommen bzw. Ihnen eine Vorladung schicken. Da es sich bei Fahrerflucht um eine Straftat – nicht um eine Ordnungswidrigkeit – handelt, wird die Höhe der Strafe vor Gericht ermittelt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Heute bin ich Auto gefahren dann hab ich gesehen das jemand verletzt wurde und da waren Polizei und Krankenwagen dann kam ein Polizist das ich umkehren soll nach 2 min bin ich umkehrt.
Ich habe mit den Polizist nicht gesprochen er hat mir den Handzeichen für umkehren gegeben
Ist das Fahrerflucht? Bin Fahranfänger.
Werde ich eine Strafe bekommen oder nicht?
Ich hab Kein Unfall verursacht.
Hallo Ibo,
da Sie den Unfall nicht verursacht haben und sowohl Polizisten als auch Mediziner am Unfallort waren, werden Sie keine Strafe erhalten.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Am 25.Dezember.2017 um ca 18uhr20 ist die Polizei zu mir gekommen und hat behauptet ich hätte einen schweren Unfall verursacht obwohl ich von den Unfall nichts mitbekommen habe weil ich Musik gehört habe. Am gleiche Abend hat die Polizei mein Führerschein weggenommen und ich hab an die Staatsanwtschaft Mönchengladbach ein Brief geschrieben um zu erfahren wann ich mein Führerschein wiederbekommen. Das ist jetzt schon über einen Monat her und immer noch keine Antwort. Was kann ich tun das ich mein Führerschein wiederbekommen
Hallo Garik,
wir dürfen Ihnen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Sie haben allerdings die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten, der Sie juristisch über das weitere Vorgehen beraten kann.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org