Ab wann wird von Fahrerflucht gesprochen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Das Bedeutungsspektrum des Tatbestandes „Fahrerflucht“ analysiert

Fahrerflucht: Ab wann dieser Tatbestand vorliegt und es zur strafrechtlichen Verfolgung kommt, verrät dieser Ratgeber.
Fahrerflucht: Ab wann dieser Tatbestand vorliegt und es zur strafrechtlichen Verfolgung kommt, verrät dieser Ratgeber.

Sich nach einem Unfall vom Ort des Geschehens zu entfernen, ohne mit dem Opfer oder zumindest der Polizei zu sprechen, ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich um eine Straftat mit hohem Strafmaß.

Und doch sind nach einer von der Versicherungsgesellschaft CosmosDirekt in Auftrag gegebenen Umfrage schon über 70% aller Deutschen mindestens einmal Opfer dieses Tatbestandes gewesen.

Dabei tun sich jedoch Fragen auf: Verstehen alle Befragten das Gleiche unter Unfallflucht wie der Gesetzgeber? Ab wann kann von Fahrerflucht gesprochen werden? Der vorliegende Rat­geber beantwortet letztere Frage und definiert den Tatbestand genau. Zudem klärt er, ob in jedem Fall immer ein Schaden beim Unfall auftreten muss, damit es zur Straftat und zur Verfolgung durch die Polizei kommen kann.

FAQ: Wann liegt Unfallflucht vor?

Was heißt Unfallflucht?

Unfallbeteiligte müssen nach einem Unfall anderen Betroffenen notwendige Kontaktdaten zur Verfügung stellen oder eine angemessene Zeit warten, wenn niemand da ist. Wer dies nicht tut, macht sich u. U. wegen Unfallflucht strafbar.

Wie lange muss ich am Unfallort warten bzw. was ist eine angemessene Zeit?

Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, beispielsweise von der Tageszeit und vom Ort. In einer Ortschaft können 30 min angemessen sein. Im Zweifel sollten Sie die Polizei informieren.

Welche Strafe droht bei Unfallflucht?

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren – dies entscheidet der Richter individuell. Ein Fahrer, der sich nach einem Unfall mit Personenschaden unerlaubt entfernt, wird gewöhnlich härter bestraft als jemand, der nach einem Unfall mit Blechschaden davonfährt. Wer sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann mit einer Strafmilderung rechnen.

Keine Lust zu lesen? Fahrerflucht im Video erklärt

Video zur Fahrerflucht
Was passiert, wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen?

Die Definition der Unfallflucht

In § 142 Strafgesetzbuch (StGB) definiert der Gesetzgeber den Tatbestand der „Unerlaubte[n] Entfern[ung] vom Unfallort“ und dessen Strafmaß. Demnach kann eine Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen, wenn ein Unfallbeteiligter sich entfernt, ohne anderen Betroffenen nötige Auskünfte zu übermitteln und zusammen den entstandenen Schaden zu begutachten.

Weiterhin schreibt die Gesetzgebung vor, dass Beteiligte am Unfallort eine angemessene Zeit lang warten müssen, wenn Sie dort niemanden antreffen. Tagsüber sollte die Wartezeit mindestens 30 Minuten betragen. Erscheint auch dann niemand, muss in jedem Fall die Polizei verständigt werden. Tun Unfallbeteiligte dies nicht und fertigen nur ein Schriftstück an, begehen sie immer noch Fahrerflucht.

Die Frage „Ab wann gilt Fahrerflucht?“ lässt sich also präzise beantworten: Nach einem Unfall liegt ein Personen- oder Fahrzeugschaden vor. Ein Beteiligter verlässt den Unfallort, ohne sich vorher mit der Gegenseite auszutauschen oder die Polizei zu rufen. Eine Fahrerflucht ohne Schaden ist nicht möglich. Da sich Schäden aber nicht immer von außen erkennen lassen, sollte im Zweifelsfall immer den empfohlenen Handlungsweisen gefolgt werden. Nur so können Betroffene der Anzeige wegen Unfallflucht in jedem Fall entgehen.

Zu Unrecht beschuldigt – was nun?

Ab wann Fahrerflucht vorliegt, hängt auch immer damit zusammen, ob ein Sach- oder Personenschaden entstanden ist.
Ab wann Fahrerflucht vorliegt, hängt auch immer damit zusammen, ob ein Sach- oder Personenschaden entstanden ist.

Verkehrsteilnehmer sind sich nicht immer einig darüber, ab wann von Fahrerflucht gesprochen werden kann. Oft werden auch vorhandene Schäden erst spät entdeckt. So kann es vorkommen, dass völlig unerwartet eine Anzeige aufgegeben wird.

Es spielt für Sie zunächst keine Rolle, ob Sie zu Recht oder zu Unrecht der Fahrerflucht angeklagt werden. In jedem Fall ist es ratsam, sich anwaltliche Hilfe zu beschaffen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihren Einzelfall genau analysieren und Ihr Recht für Sie kompetent vertreten.

Es besteht dem Gesetz nach eine Chance auf Strafmilderung. Dafür muss sich ein Unfallbeteiligter jedoch innerhalb von 24 Stunden melden, beispielsweise bei einer Polizeidienststelle, und die nötigen Angaben machen. Dadurch kann sogar völlig von einer Strafe abgesehen werden. Das kommt aber auf den Einzelfall an.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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59 Kommentare

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  1. Franky
    Am 19. August 2017 um 15:33

    Ich bin rueckwaerts beim ausparken ganz leicht an eine laterne gekommen. Also hab sie ” beruehrt”. Ich konnte keinen schaden sehen und auch an meinem auto nicht. Ist das fahrerflucht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 14:02

      Hallo Franky,

      in der Tat kann dies bereits als Fahrerflucht gelten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Lina
    Am 7. August 2017 um 17:32

    Ich habe heute eine Radfahrerin mit dem Auto überholt. Im Rückspiegel habe ich gesehen, dass sie angehalten ist, aber ich war mir nicht sicher, ob ich zu nah vor ihr weitergefahren bin und sie sich deswegen aufgeregt hat oder ob sie zu ihren Kindern auf dem Radweg gesprochen hat. Für mich sah es nicht so aus, als hätte sie sich verletzt und ich bin nicht angehalten. Ist das auch schon Fahrerflucht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 9:41

      Hallo Lina,

      eine Fahrerflucht liegt dann vor, wenn ein Personen- oder Sachschaden entstanden ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Jennifer
    Am 31. Juli 2017 um 19:40

    Was passiert wenn man beim Fahrerflucht gesehen wurde und dabei abhaut ? Kommt die Polizei direkt zu uns oder bekommt man eine Strafe gegen Bußgeld?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 9:39

      Hallo Jennifer,

      in der Tat kann die Polizei in diesem Fall direkt zu Ihnen kommen bzw. Ihnen eine Vorladung schicken. Da es sich bei Fahrerflucht um eine Straftat – nicht um eine Ordnungswidrigkeit – handelt, wird die Höhe der Strafe vor Gericht ermittelt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Ibo
    Am 22. Juli 2017 um 14:34

    Heute bin ich Auto gefahren dann hab ich gesehen das jemand verletzt wurde und da waren Polizei und Krankenwagen dann kam ein Polizist das ich umkehren soll nach 2 min bin ich umkehrt.

    Ich habe mit den Polizist nicht gesprochen er hat mir den Handzeichen für umkehren gegeben
    Ist das Fahrerflucht? Bin Fahranfänger.

    Werde ich eine Strafe bekommen oder nicht?

    Ich hab Kein Unfall verursacht.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 11:44

      Hallo Ibo,

      da Sie den Unfall nicht verursacht haben und sowohl Polizisten als auch Mediziner am Unfallort waren, werden Sie keine Strafe erhalten.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

      • Garik
        Am 8. April 2018 um 0:33

        Am 25.Dezember.2017 um ca 18uhr20 ist die Polizei zu mir gekommen und hat behauptet ich hätte einen schweren Unfall verursacht obwohl ich von den Unfall nichts mitbekommen habe weil ich Musik gehört habe. Am gleiche Abend hat die Polizei mein Führerschein weggenommen und ich hab an die Staatsanwtschaft Mönchengladbach ein Brief geschrieben um zu erfahren wann ich mein Führerschein wiederbekommen. Das ist jetzt schon über einen Monat her und immer noch keine Antwort. Was kann ich tun das ich mein Führerschein wiederbekommen

        • bussgeldkatalog.org
          Am 4. Mai 2018 um 15:47

          Hallo Garik,

          wir dürfen Ihnen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Sie haben allerdings die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten, der Sie juristisch über das weitere Vorgehen beraten kann.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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