Was ist Abblendlicht? Funktion, Symbol und Einstellung

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Was genau ist beim Abblendlicht am Auto zu beachten?

Das Abblendlicht gehört zu den vorgeschriebenen Beleuchtungsmitteln an Fahrzeugen.
Das Abblendlicht gehört zu den vorgeschriebenen Beleuchtungsmitteln an Fahrzeugen.

Bei jedem Auto zählt das Abblendlicht zu den vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen. Ohne entsprechende Einrichtungen dürfen Fahrzeuge innerhalb der EU nicht zugelassen werden. Umso wichtiger ist es, dass die Leuchten stets ordnungsgemäß funktionieren und richtig eingestellt sind.

Doch worin unterscheidet sich das Abblendlicht von Tagfahrlicht, Standlicht, Fernlicht und ähnlichen Fahrzeugscheinwerfern? Wie können Sie prüfen, ob die Scheinwerfer an Ihrem Fahrzeug optimal funktionieren? Und wann müssen Sie das Abblendlicht überhaupt einschalten?

Diese und weitere Fragen sollen im Folgenden geklärt werden.

FAQ: Abblendlicht

Was ist das Abblendlicht?

Beim Abblendlicht handelt es sich um weiße, nach vorn wirkende Scheinwerfer, die hauptsächlich der Ausleuchtung der Fahrbahn dienen. Abblendlicht ist als Beleuchtung an jedem Fahrzeug vorgeschrieben.

Wann müssen Sie das Abblendlicht einschalten?

Abblendlicht muss bei Dunkelheit in der Nacht bzw. in der Dämmerung und bei schlechten Sicht- und Lichtbedingungen (bei Regen, Schnee und Nebel oder im Tunnel) am Tage eingeschaltet werden.

Was droht, wenn Sie das Abblendlicht nicht eingeschalten?

Schalten Sie innerorts das Abblendlicht nicht ein, kann ein Bußgeld von 25 Euro fällig werden. Außerorts droht hingegen ein Bußgeld von 60 Euro.

Kann Abblendlicht auch als Tagfahrlicht verwendet werden?

Sie können auch am Tage bei guten Sichtbedingungen mit Abblendlicht fahren, allerdings verbraucht dieses wesentlich mehr Energie als Tagfahrlicht.

Der Bußgeldrechner zum Licht

Zur Funktion vom Abblendlicht

Die Nutzung der Abblendscheinwerfer soll zum einen der eigenen Sichtbarkeit im Straßenverkehr dienen. Zum anderen hat das Abblendlicht aber eine wesentlich wichtigere Funktion: Es soll die Straßenverhältnisse vor dem Kfz ausreichend ausleuchten, sodass auch bei Dunkelheit Verkehrsschilder, Straßenführung und mögliche Hindernisse für den Fahrer erkennbar sind. Daraus lässt sich bereits der Unterschied zwischen dem Abblendlicht und anderen Beleuchtungseinrichtungen ableiten.

Unterschied zu anderen Beleuchtungseinrichtungen

Worin unterscheidet sich das Abblendlicht von anderen Beleuchtungseinrichtungen?
Worin unterscheidet sich das Abblendlicht von anderen Beleuchtungseinrichtungen?

Der Unterschied zwischen Abblendlicht und Fernlicht ergibt sich vor allem aus der Leuchtweite. Das Fernlicht dient dazu, einen wesentlich größeren Bereich vor dem Fahrzeug auszuleuchten. Die Nutzung dieser Fahrzeugscheinwerfer ist dabei nur dann zulässig, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer durch den Gebrauch geblendet werden kann.

Das heißt: Es dürfen keine entgegenkommenden oder vorausfahrenden Fahrzeuge vorhanden sein. Andernfalls darf bei Dunkelheit stets nur das Abblendlicht für die Ausleuchtung der Verkehrswege eingeschaltet sein.

Bei Standlicht und Abblendlicht verhält es sich hingegen vollkommen entgegengesetzt. Das Standlicht dient an Fahrzeugen lediglich der Kenntlichmachung eines abgestellten Fahrzeuges an schwer einsehbaren Stellen. Der Scheinwerfer leuchtet nach vorne dabei wesentlich schwächer als bei eingeschaltetem Abblendlicht.

Zusätzlich zur Lampe vorne am Fahrzeug kann das Standlicht mit der Kennzeichenbeleuchtung oder den Rückleuchten kombiniert sein, um die Maße des abgestellten Kfz besser abschätzbar werden zu lassen. Das Standlicht leuchtet zudem stets mit, wenn andere Beleuchtungseinrichtungen eingeschaltet werden.

Bei Tagfahrlicht und Abblendlicht liegt der Unterschied ebenfalls nicht nur in der Reichweite des gestreuten Lichtes, sondern auch in der Funktion. Das Tagfahrlicht dient allein der Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeuges bei Tage. Studien haben gezeigt, dass auch bei Helligkeit eingeschaltete Fahrzeugleuchten die Sichtbarkeit eines Kfz erhöht werden kann. Dadurch sinkt das allgemeine Unfallrisiko. Das Tagfahrlicht hat jedoch kaum Streuwirkung und kann deshalb die Straße vor dem Wagen nicht ausleuchten. Aus diesem Grund kann das Tagfahrlicht nicht bei Dunkelheit als adäquater Ersatz für das Abblendlicht genutzt werden.

Während Stand-, Fern- und Abblendlicht in der Regel in einem kombinierten Scheinwerfer verbaut sind bzw. auf ein und dieselbe Leuchte zugreifen, handelt es sich bei der Tagfahrleuchte häufig um eine gesondert verbaute Beleuchtungseinrichtung. Allen gemein ist jedoch die Farbe des abgestrahlten Lichtes: Wie alle Leuchten strahlen sie wie das Abblendlicht in weißer Farbe Licht nach vorne ab.

Wann müssen Sie das Abblendlicht einschalten?

Wann müssen Sie das Abblendlicht einschalten?
Wann müssen Sie das Abblendlicht einschalten?

Wie bereits erwähnt gehört das Abblendlicht zu den zwingend vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug. Doch nicht nur das, es ist auch die wichtigste, da sie am häufigsten am Fahrzeug zum Einsatz kommt. Da das Fernlicht nur dann verwendet werden darf, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer durch die weitstrahlenden und hochstehenden Lichtkegel geblendet werden kann, ist bei Dunkelheit meistens das Abblendlicht einzuschalten, um den Verkehrsweg vor sich auszuleuchten. Ist das Abblendlicht dann defekt, abgedeckt oder falsch eingestellt, können Bußgelder bis zu 35 Euro drohen.

Doch auch bei anderweitig schlechten Licht- und Sichtbedingungen muss das Abblendlicht selbst am Tag eingeschaltet sein (z. B. bei starkem Regen, Nebel, Schneefall usf.). Nebelscheinwerfer etwa dürfen erst ab einer Sichtweite von maximal 50 Metern genutzt werden, darüber ist das Abblendlicht das Mittel der Wahl, um sichtbar zu sein und besser sehen zu können. Fahren Sie am Tage bei entsprechenden Sichtverhältnissen nicht mit eingeschaltetem Abblendlicht oder das Abblendlicht ist kaputt, kann ein Bußgeld bis 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg drohen, sollte es zum Unfall kommen. Ebenso greift die Pflicht, das Abblendlicht einzuschalten, auch bei jeder Tunneldurchfahrt, da hier die Lichtverhältnisse entsprechend schlecht sind.

Daneben ist es in Deutschland zulässig, das Abblendlicht am Tag als Tagfahrlichtersatz einzuschalten. Alle Neuwagen müssen mittlerweile mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein, aber gerade an älteren Fahrzeugen sind entsprechende Einrichtungen noch nicht vorhanden. Hier können Sie also alternativ auch immer das Abblendlicht verwenden. Da es jedoch hierzulande – anders als in anderen europäischen Ländern – noch keine Nutzungspflicht für das Tagfahrlicht gibt (bzw. für das Fahren mit Licht auch am Tage), obliegt die Entscheidung derzeit noch dem jeweiligen Fahrer.

Achtung: Die Pflicht zum Fahren mit Tagfahrlicht besteht in Deutschland zwar nicht für Pkw, Lkw & Co., jedoch für sämtliche Krafträder. Allerdings können diese alternativ das Abblendlicht auch am Tag einschalten.

Video: Fahrzeugbeleuchtung richtig nutzen

Video: Wann ist welcher Kfz-Scheinwerfer einzuschalten?

Diese Bußgelder drohen, wenn Sie das Abblendlicht nicht ordnungsgemäß verwenden

Tatbe­standBußgeldPunkte
mit Stand­licht statt erforderlichem Abblendlicht gefahren10 €
... mit Gefährdung15 €
... mit Unfall35 €
bei Tage kein Ab­blend­licht/Tag­fahr­licht am Kraftrad eingeschaltet10 €
... mit Gefährdung15 €
... mit Unfall35 €
Tunnel­durchfahrt ohne eingeschaltetes Abblendlicht10 €
... mit Gefährdung15 €
... mit Unfall35 €
bauliche Mängel beim Abblendlicht15 €
nicht rechtzeitig abgeblendet (von Fern- auf Abblendlicht)20 €
... mit Gefährdung25 €
... mit Unfall35 €
Nichtnutzung des Abblendlichts, obwohl angesichts der Sicht­verhältnisse erforderlich20 €
... mit Gefährdung25 €
... mit Unfall35 €
Abblendlicht am Tag trotz schlechter Sicht wegen Nebel, Schneefall oder Regen nicht eingeschaltet25 €
... mit Gefährdung35 €
... mit Unfall60 €1

Zur Leuchtweite vom Abblendlicht

Die Reichweite ist beim Abblendlicht an die Verbauungshöhe des Scheinwerfers am Fahrzeug gebunden. Gemäß Vorschrift sollte die Leuchtweite dem hundertfachen Abstand zwischen Scheinwerfer und Fahrzeuguntergrund entsprechen. Das bedeutet: Ist der Scheinwerfer am Fahrzeug in einer Höhe von 60 cm angebracht, beträgt die Leuchtweite vom Abblendlicht durch eine geringe Neigung nach unten 60 m (also 60 cm x 100 = 6.000 cm). Gemäß § 50 Absatz 3 Satz 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen Scheinwerfer für Abblendlicht nur in einer Höhe zwischen 50 und 120 cm verbaut sein.

Was bedeutet “asymmetrisches Abblendlicht”?

Die beiden für das Abblendlicht genutzten Scheinwerfer leuchten die Fahrbahn vor dem Fahrzeug in der Regel nicht gleichmäßig, sondern asymmetrisch aus. Welche Fahrbahnseite stärker ausgeleuchtet wird, richtet sich nach der Verkehrsausrichtung des jeweiligen Landes (bei Rechtsverkehr die rechte Fahrbahnseite, bei Linksverkehr die linke). So können in Deutschland durch die asymmetrische Schaltung von rechts kommende Fußgänger, Fahrzeuge, Radler oder auch Wildtiere besser und schneller wahrgenommen werden.

Symbol für das Abblendlicht: Welche Farbe und Gestalt hat es?

Das Abblendlicht sorgt bei Tage und in der Nacht für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Das Abblendlicht sorgt bei Tage und in der Nacht für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

Damit die Fahrer wissen, welche Beleuchtungseinrichtungen an ihrem Kfz aktuell eingeschaltet sind, werden auf der Armaturenanzeige im Cockpit entsprechende Symbole eingeblendet. Das für das Abblendlicht verwendete Symbol zeigt dabei einen idealisierten Scheinwerfer, der leicht nach unten geneigt Lichtstrahlen aussendet. Es ist dabei in der Regel in Grün gehalten. Ein entsprechendes Symbol findet sich regelmäßig an der Schaltung für die Beleuchtung.

Das Symbol für das Abblendlicht lässt sich leicht merken, indem Sie sich ins Gedächtnis rufen, dass die Leuchten bei entsprechender Einstellung nach vorne, aber leicht nach unten geneigt strahlen. Sie sollen die unmittelbare Wegstrecke vor Ihrem Fahrzeug ausleuchten, dabei andere Verkehrsteilnehmer aber nicht blenden. Das Fernlicht hingegen strahlt vergleichsweise parallel zur Fahrbahn Licht ab. Das Symbol hierfür zeigt deshalb auch gerade nach vorne ausgerichtete Lichtstrahlen.

Das Abblendlicht muss richtig eingestellt sein

Grundsätzlich sollte die Einstellung der Scheinwerfer verhindern, dass andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Wodurch kann also auch mit Abblendlicht der Gegenverkehr geblendet werden? Zum einen durch eine entsprechend falsche Einstellung (Lichtkegel zu wenig nach unten abgelenkt), zum anderen aber auch durch eine falsche in das Abblendlicht eingesetzte Birne.

Zunächst: Die in das Abblendlicht eingebaute Lampe muss den rechtlichen Vorgaben entsprechen und darf selbst nicht zu grell leuchten. Alle nach vorne abstrahlenden Leuchten an Fahrzeugen müssen weißes Licht aussenden (Ausnahme sind hier nur die Richtungsanzeiger).

Welche Leuchtstärke im Einzelfall benötigt wird, können Sie dem Fahrzeughandbuch oder den Anweisungen für nachträglich verbaute Scheinwerfer entnehmen.

Sie können dabei auch ein geeignetes LED-Abblendlicht nachrüsten – allerdings nur insgesamt in Form eines Austauschs des gesamten Scheinwerfers. Die Scheinwerfer sind ab Werk noch immer zumeist mit Hallogen- oder auch Xenon-Strahlern ausgerüstet. Nur selten versuchen sich Autobauer an LED-Scheinwerfern. Nicht zulässig ist es hingegen in der Regel, einfach statt des normalen Leuchtmittels wie im Haushalt auch eine passende LED einzusetzen. Das Problem dabei ist, dass die Linsen der Scheinwerfer auf die entsprechenden Leuchtmittel ausgelegt sind und bei einem unsachgemäßen Tausch somit nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren. Die Allgemeine Betriebserlaubnis der Scheinwerfer kann damit erlöschen.

Überprüfen Sie regelmäßig die Einstellung Ihrer Scheinwerfer. Das Abblendlicht sollte leicht nach unten geneigt sein (zirka 1 % Gefälle). Sie können dies prüfen, indem Sie das Fahrzeug auf geradem Untergrund mit der Front zu einer Wand parken und das Licht einschalten.

Sollten bei der Einstellung Probleme bestehen, ist der Weg in eine Werkstatt zu empfehlen. Die Profis verfügen über exakte Lichteinstellgeräte, mit deren Hilfe sie die Ausrichtung der Lichtkegel nach gesetzlichen Vorgaben genauestens gestalten können. Zudem wird die Einstellung auch regelmäßig bei der Hauptuntersuchung geprüft. Von umständlichen Experimenten in Eigenregie sollten Laien hier grundsätzlich Abstand nehmen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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1 Kommentar

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  1. Hermann G
    Am 6. Januar 2021 um 11:54

    Hallo.
    In meinen Augen sollte die Polizei gerade zu Beginn der Wintermonate stärker auf das Licht achten! Was man da – leider – oft sieht, ist schon kriminell! Und dann sind die Strafen für falsches Licht geradezu lächerlich! Und was auch ein Witz ist: Tagfahrlicht ist zwar für Neufahrzeuge schon lange vorgeschrieben, der Witz aber, es darf deaktiviert werden! Und viele “Deppen” finden dann auch diese Einstellung!!!! Denen alle wünsche ich, dass sie einmal dieselbe Situation durchleben, wie es mir vor ca. 40 Jahren passiert ist. Sonne schon weg, starke Dämmerung, alle – nein – fast alle hatten Licht! Ich komme einem langsam fahrenden mit wesentlich höherer Geschwindigkeit näher, schaue kurz und setze zum Überholen an. Das kommt so ein unbeleuchteter “Penner” entgegen, den ich total übersehen hatte!!!! Bremsmanöver, einscheren, Bremsen blockieren, Abflug, freier Flug über einen ca. 1,5 Meter hohen Absatz mit ca. 5 – 6 Meter Flugweite, entsprechend hartem Aufsetzen in einer Wiese – PUH!! Puls bei Ultimo!!! Riesiges Glück, nichts weiter passiert dank der super weichen und langen Federwege an meinem Renault 4! Aber das war eine Lehre!!! Immer noch früher Licht einschalten, denn GESEHEHN WERDEN IST OFT DER LEBENSRETTER!!!!!
    Liebe Grüße
    Hermann G

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