Was ist Abblendlicht? Funktion, Symbol und Einstellung
Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Was genau ist beim Abblendlicht am Auto zu beachten?
Bei jedem Auto zählt das Abblendlicht zu den vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen. Ohne entsprechende Einrichtungen dürfen Fahrzeuge innerhalb der EU nicht zugelassen werden. Umso wichtiger ist es, dass die Leuchten stets ordnungsgemäß funktionieren und richtig eingestellt sind.
Doch worin unterscheidet sich das Abblendlicht von Tagfahrlicht, Standlicht, Fernlicht und ähnlichen Fahrzeugscheinwerfern? Wie können Sie prüfen, ob die Scheinwerfer an Ihrem Fahrzeug optimal funktionieren? Und wann müssen Sie das Abblendlicht überhaupt einschalten?
Diese und weitere Fragen sollen im Folgenden geklärt werden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Abblendlicht
Beim Abblendlicht handelt es sich um weiße, nach vorn wirkende Scheinwerfer, die hauptsächlich der Ausleuchtung der Fahrbahn dienen. Abblendlicht ist als Beleuchtung an jedem Fahrzeug vorgeschrieben.
Abblendlicht muss bei Dunkelheit in der Nacht bzw. in der Dämmerung und bei schlechten Sicht- und Lichtbedingungen (bei Regen, Schnee und Nebel oder im Tunnel) am Tage eingeschaltet werden.
Schalten Sie innerorts das Abblendlicht nicht ein, kann ein Bußgeld von 25 Euro fällig werden. Außerorts droht hingegen ein Bußgeld von 60 Euro.
Sie können auch am Tage bei guten Sichtbedingungen mit Abblendlicht fahren, allerdings verbraucht dieses wesentlich mehr Energie als Tagfahrlicht.
Der Bußgeldrechner zum Licht
Zur Funktion vom Abblendlicht
Die Nutzung der Abblendscheinwerfer soll zum einen der eigenen Sichtbarkeit im Straßenverkehr dienen. Zum anderen hat das Abblendlicht aber eine wesentlich wichtigere Funktion: Es soll die Straßenverhältnisse vor dem Kfz ausreichend ausleuchten, sodass auch bei Dunkelheit Verkehrsschilder, Straßenführung und mögliche Hindernisse für den Fahrer erkennbar sind. Daraus lässt sich bereits der Unterschied zwischen dem Abblendlicht und anderen Beleuchtungseinrichtungen ableiten.
Unterschied zu anderen Beleuchtungseinrichtungen
Der Unterschied zwischen Abblendlicht und Fernlicht ergibt sich vor allem aus der Leuchtweite. Das Fernlicht dient dazu, einen wesentlich größeren Bereich vor dem Fahrzeug auszuleuchten. Die Nutzung dieser Fahrzeugscheinwerfer ist dabei nur dann zulässig, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer durch den Gebrauch geblendet werden kann.
Das heißt: Es dürfen keine entgegenkommenden oder vorausfahrenden Fahrzeuge vorhanden sein. Andernfalls darf bei Dunkelheit stets nur das Abblendlicht für die Ausleuchtung der Verkehrswege eingeschaltet sein.
Bei Standlicht und Abblendlicht verhält es sich hingegen vollkommen entgegengesetzt. Das Standlicht dient an Fahrzeugen lediglich der Kenntlichmachung eines abgestellten Fahrzeuges an schwer einsehbaren Stellen. Der Scheinwerfer leuchtet nach vorne dabei wesentlich schwächer als bei eingeschaltetem Abblendlicht.
Zusätzlich zur Lampe vorne am Fahrzeug kann das Standlicht mit der Kennzeichenbeleuchtung oder den Rückleuchten kombiniert sein, um die Maße des abgestellten Kfz besser abschätzbar werden zu lassen. Das Standlicht leuchtet zudem stets mit, wenn andere Beleuchtungseinrichtungen eingeschaltet werden.
Bei Tagfahrlicht und Abblendlicht liegt der Unterschied ebenfalls nicht nur in der Reichweite des gestreuten Lichtes, sondern auch in der Funktion. Das Tagfahrlicht dient allein der Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeuges bei Tage. Studien haben gezeigt, dass auch bei Helligkeit eingeschaltete Fahrzeugleuchten die Sichtbarkeit eines Kfz erhöht werden kann. Dadurch sinkt das allgemeine Unfallrisiko. Das Tagfahrlicht hat jedoch kaum Streuwirkung und kann deshalb die Straße vor dem Wagen nicht ausleuchten. Aus diesem Grund kann das Tagfahrlicht nicht bei Dunkelheit als adäquater Ersatz für das Abblendlicht genutzt werden.
Wann müssen Sie das Abblendlicht einschalten?
Wie bereits erwähnt gehört das Abblendlicht zu den zwingend vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug. Doch nicht nur das, es ist auch die wichtigste, da sie am häufigsten am Fahrzeug zum Einsatz kommt. Da das Fernlicht nur dann verwendet werden darf, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer durch die weitstrahlenden und hochstehenden Lichtkegel geblendet werden kann, ist bei Dunkelheit meistens das Abblendlicht einzuschalten, um den Verkehrsweg vor sich auszuleuchten. Ist das Abblendlicht dann defekt, abgedeckt oder falsch eingestellt, können Bußgelder bis zu 35 Euro drohen.
Doch auch bei anderweitig schlechten Licht- und Sichtbedingungen muss das Abblendlicht selbst am Tag eingeschaltet sein (z. B. bei starkem Regen, Nebel, Schneefall usf.). Nebelscheinwerfer etwa dürfen erst ab einer Sichtweite von maximal 50 Metern genutzt werden, darüber ist das Abblendlicht das Mittel der Wahl, um sichtbar zu sein und besser sehen zu können. Fahren Sie am Tage bei entsprechenden Sichtverhältnissen nicht mit eingeschaltetem Abblendlicht oder das Abblendlicht ist kaputt, kann ein Bußgeld bis 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg drohen, sollte es zum Unfall kommen. Ebenso greift die Pflicht, das Abblendlicht einzuschalten, auch bei jeder Tunneldurchfahrt, da hier die Lichtverhältnisse entsprechend schlecht sind.
Daneben ist es in Deutschland zulässig, das Abblendlicht am Tag als Tagfahrlichtersatz einzuschalten. Alle Neuwagen müssen mittlerweile mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein, aber gerade an älteren Fahrzeugen sind entsprechende Einrichtungen noch nicht vorhanden. Hier können Sie also alternativ auch immer das Abblendlicht verwenden. Da es jedoch hierzulande – anders als in anderen europäischen Ländern – noch keine Nutzungspflicht für das Tagfahrlicht gibt (bzw. für das Fahren mit Licht auch am Tage), obliegt die Entscheidung derzeit noch dem jeweiligen Fahrer.
Video: Fahrzeugbeleuchtung richtig nutzen
Diese Bußgelder drohen, wenn Sie das Abblendlicht nicht ordnungsgemäß verwenden
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
mit Standlicht statt erforderlichem Abblendlicht gefahren | 10 € | |
... mit Gefährdung | 15 € | |
... mit Unfall | 35 € | |
bei Tage kein Abblendlicht/Tagfahrlicht am Kraftrad eingeschaltet | 10 € | |
... mit Gefährdung | 15 € | |
... mit Unfall | 35 € | |
Tunneldurchfahrt ohne eingeschaltetes Abblendlicht | 10 € | |
... mit Gefährdung | 15 € | |
... mit Unfall | 35 € | |
bauliche Mängel beim Abblendlicht | 15 € | |
nicht rechtzeitig abgeblendet (von Fern- auf Abblendlicht) | 20 € | |
... mit Gefährdung | 25 € | |
... mit Unfall | 35 € | |
Nichtnutzung des Abblendlichts, obwohl angesichts der Sichtverhältnisse erforderlich | 20 € | |
... mit Gefährdung | 25 € | |
... mit Unfall | 35 € | |
Abblendlicht am Tag trotz schlechter Sicht wegen Nebel, Schneefall oder Regen nicht eingeschaltet | 25 € | |
... mit Gefährdung | 35 € | |
... mit Unfall | 60 € | 1 |
Zur Leuchtweite vom Abblendlicht
Die Reichweite ist beim Abblendlicht an die Verbauungshöhe des Scheinwerfers am Fahrzeug gebunden. Gemäß Vorschrift sollte die Leuchtweite dem hundertfachen Abstand zwischen Scheinwerfer und Fahrzeuguntergrund entsprechen. Das bedeutet: Ist der Scheinwerfer am Fahrzeug in einer Höhe von 60 cm angebracht, beträgt die Leuchtweite vom Abblendlicht durch eine geringe Neigung nach unten 60 m (also 60 cm x 100 = 6.000 cm). Gemäß § 50 Absatz 3 Satz 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen Scheinwerfer für Abblendlicht nur in einer Höhe zwischen 50 und 120 cm verbaut sein.
Was bedeutet “asymmetrisches Abblendlicht”?
Die beiden für das Abblendlicht genutzten Scheinwerfer leuchten die Fahrbahn vor dem Fahrzeug in der Regel nicht gleichmäßig, sondern asymmetrisch aus. Welche Fahrbahnseite stärker ausgeleuchtet wird, richtet sich nach der Verkehrsausrichtung des jeweiligen Landes (bei Rechtsverkehr die rechte Fahrbahnseite, bei Linksverkehr die linke). So können in Deutschland durch die asymmetrische Schaltung von rechts kommende Fußgänger, Fahrzeuge, Radler oder auch Wildtiere besser und schneller wahrgenommen werden.
Symbol für das Abblendlicht: Welche Farbe und Gestalt hat es?
Damit die Fahrer wissen, welche Beleuchtungseinrichtungen an ihrem Kfz aktuell eingeschaltet sind, werden auf der Armaturenanzeige im Cockpit entsprechende Symbole eingeblendet. Das für das Abblendlicht verwendete Symbol zeigt dabei einen idealisierten Scheinwerfer, der leicht nach unten geneigt Lichtstrahlen aussendet. Es ist dabei in der Regel in Grün gehalten. Ein entsprechendes Symbol findet sich regelmäßig an der Schaltung für die Beleuchtung.
Das Symbol für das Abblendlicht lässt sich leicht merken, indem Sie sich ins Gedächtnis rufen, dass die Leuchten bei entsprechender Einstellung nach vorne, aber leicht nach unten geneigt strahlen. Sie sollen die unmittelbare Wegstrecke vor Ihrem Fahrzeug ausleuchten, dabei andere Verkehrsteilnehmer aber nicht blenden. Das Fernlicht hingegen strahlt vergleichsweise parallel zur Fahrbahn Licht ab. Das Symbol hierfür zeigt deshalb auch gerade nach vorne ausgerichtete Lichtstrahlen.
Das Abblendlicht muss richtig eingestellt sein
Grundsätzlich sollte die Einstellung der Scheinwerfer verhindern, dass andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Wodurch kann also auch mit Abblendlicht der Gegenverkehr geblendet werden? Zum einen durch eine entsprechend falsche Einstellung (Lichtkegel zu wenig nach unten abgelenkt), zum anderen aber auch durch eine falsche in das Abblendlicht eingesetzte Birne.
Zunächst: Die in das Abblendlicht eingebaute Lampe muss den rechtlichen Vorgaben entsprechen und darf selbst nicht zu grell leuchten. Alle nach vorne abstrahlenden Leuchten an Fahrzeugen müssen weißes Licht aussenden (Ausnahme sind hier nur die Richtungsanzeiger).
Welche Leuchtstärke im Einzelfall benötigt wird, können Sie dem Fahrzeughandbuch oder den Anweisungen für nachträglich verbaute Scheinwerfer entnehmen.
Überprüfen Sie regelmäßig die Einstellung Ihrer Scheinwerfer. Das Abblendlicht sollte leicht nach unten geneigt sein (zirka 1 % Gefälle). Sie können dies prüfen, indem Sie das Fahrzeug auf geradem Untergrund mit der Front zu einer Wand parken und das Licht einschalten.
Sollten bei der Einstellung Probleme bestehen, ist der Weg in eine Werkstatt zu empfehlen. Die Profis verfügen über exakte Lichteinstellgeräte, mit deren Hilfe sie die Ausrichtung der Lichtkegel nach gesetzlichen Vorgaben genauestens gestalten können. Zudem wird die Einstellung auch regelmäßig bei der Hauptuntersuchung geprüft. Von umständlichen Experimenten in Eigenregie sollten Laien hier grundsätzlich Abstand nehmen.
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Hallo.
In meinen Augen sollte die Polizei gerade zu Beginn der Wintermonate stärker auf das Licht achten! Was man da – leider – oft sieht, ist schon kriminell! Und dann sind die Strafen für falsches Licht geradezu lächerlich! Und was auch ein Witz ist: Tagfahrlicht ist zwar für Neufahrzeuge schon lange vorgeschrieben, der Witz aber, es darf deaktiviert werden! Und viele “Deppen” finden dann auch diese Einstellung!!!! Denen alle wünsche ich, dass sie einmal dieselbe Situation durchleben, wie es mir vor ca. 40 Jahren passiert ist. Sonne schon weg, starke Dämmerung, alle – nein – fast alle hatten Licht! Ich komme einem langsam fahrenden mit wesentlich höherer Geschwindigkeit näher, schaue kurz und setze zum Überholen an. Das kommt so ein unbeleuchteter “Penner” entgegen, den ich total übersehen hatte!!!! Bremsmanöver, einscheren, Bremsen blockieren, Abflug, freier Flug über einen ca. 1,5 Meter hohen Absatz mit ca. 5 – 6 Meter Flugweite, entsprechend hartem Aufsetzen in einer Wiese – PUH!! Puls bei Ultimo!!! Riesiges Glück, nichts weiter passiert dank der super weichen und langen Federwege an meinem Renault 4! Aber das war eine Lehre!!! Immer noch früher Licht einschalten, denn GESEHEHN WERDEN IST OFT DER LEBENSRETTER!!!!!
Liebe Grüße
Hermann G