Abgasuntersuchung bei Pkw, Motorrad und Oldtimer: Was passiert?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Abgaswerte auf dem Prüfstand

Die Abgasuntersuchung soll dazu beitragen die Umwelt zu schonen.
Die Abgasuntersuchung soll dazu beitragen die Umwelt zu schonen.

In letzter Zeit rückte das Thema „Abgaswerte“ immer mehr in das Zentrum des Interesses. Gründe dafür sind zum einen der im September 2015 aufgedeckten Dieselskandal und zum anderen die Überschreitungen der Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide, was in vielen deutschen Städten zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge führte.

Das Kfz negative Auswirkungen auf die Umwelt haben können, sind dabei keine neue Erkenntnis. Denn bereits seit 1985 schreibt der Gesetzgeber für diese regelmäßig eine Abgasuntersuchung vor, bei der untersucht wird, ob die Abgaswerte die zulässigen Grenzwerte einhalten.

Doch was wird genau im Zuge der Abgasuntersuchung überprüft? Wie lange ist diese gültig? Bei welchen Fahrzeugen ist die Prüfung der Abgaswerte vorgeschrieben? Wer kann eine entsprechende Kontrolle durchführen? Und was sollten Autobesitzer bei den Kosten für eine Abgasuntersuchung einplanen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Spezifische Ratgeber über die Abgasuntersuchung

FAQ: Abgasuntersuchung

Was wird bei der Abgasuntersuchung gemacht?

Zunächst erfolgt eine Sichtprüfung, anschließend werden die Schadstoffwerte gemessen. In der Regel geht die Abgasuntersuchung mit der Hauptuntersuchung (HU) einher.

In welchen Abständen muss mein Kfz zur Abgasuntersuchung?

Üblicherweise ist die AU alle zwei Jahre fällig. Lkw über 3,5 Tonnen und Omnibusse müssen jährlich zur Untersuchung.

Was kommt auf mich zu, wenn ich den Termin für die Abgasuntersuchung verpasse?

Das Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit liegt bei 15 bis 60 Euro. Auch ein Punkt in Flensburg kann drohen. Hier können Sie mit einem Klick die Bußgeldtabelle sehen.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Termin der HU bzw. AU überschritten

BeschreibungBußgeldPunkte
Termin der AU überschritten für
2 bis 4 Monate15 Euro
4 bis 8 Monate25 Euro
mehr als 8 Monate60 Euro1

Bußgeldrechner: Haupt- bzw. Abgasuntersuchung überzogen

Was ist eine Abgasuntersuchung?

Alle zwei Jahre werden bei der Abgasuntersuchung die Grenzwerte überprüft.
Alle zwei Jahre werden bei der Abgasuntersuchung die Grenzwerte überprüft.

Bei der Abgasuntersuchung (AU) handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung bei Kraftfahrzeugen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Abgaswerte von zugelassenen Kfz auch weiterhin unter den vorgeschriebenen Grenzwerten liegen. Die Abgasuntersuchung soll dadurch unter anderem dazu beitragen die Umweltverschmutzung zu begrenzen.

Eine entsprechende Kontrolle existiert in Deutschland bereits seit 1985, damals unter der Bezeichnung „Abgas-Sonderuntersuchung“ (ASU). Diese war ausschließlich für Kfz mit Ottomotor vorgeschrieben. Seit 01. Dezember 1993 ist die Rede von der „Abgasuntersuchung“, wobei die Pflicht im Zuge dessen auch auf Diesel-Fahrzeuge ausgeweitet wurde.

Zum 01. Januar 2010 erfolgte die Zusammenlegung von Haupt- und Abgasuntersuchung. Letztere trägt seitdem offiziell die Bezeichnung „Untersuchung des Motormanagement-/ Abgasreinigungssystems“ (UMA).

In welchen Abständen müssen Kfz zur Abgasuntersuchung?

In der Regel müssen Pkw und Motorräder alle zwei Jahre zur Abgasuntersuchung. Allerdings gilt für Pkw nach der Erstzulassung eine Besonderheit, denn in diesem Fall ist die erste Untersuchung erst nach drei Jahren vorgeschrieben. Für Lkw über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Omnibusse ist die Abgasuntersuchung sogar jährlich Pflicht.

Was wird bei der Abgasuntersuchung bei Pkw überprüft?

Bei einer Abgasuntersuchung werden die verschiedenen Gase und Schadstoffe gemessen, die das Kfz über den Auspuff ausstößt. Bei Benzinern handelt es sich dabei vor allem um Kohlenstoffmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC), Sauerstoff (O2) und Stichoxide (NOx). Wohingegen für die Abgasuntersuchung beim Dieselmotor vor allem die Rußpartikel relevant sind.

Bevor es allerdings zur Messung der Schadstoffe kommt, erfolgt eine Sichtprüfung. Mit dieser sollen etwaige Schäden an Auspuff, Einspritzanlage und Luftfilter erkannt werden. Erst im Anschluss daran überprüft der Sachverständige die Einstellungen und Werte des Motors. Seit dem 01. Januar 2018 ist dafür die sogenannte Endrohrmessung vorgeschrieben.

Bei der Abgasuntersuchung mit einem Diesel ist der Trübungswert des Abgases (k-Wert) durch Ruß entscheidend. Der gesetzliche Grenzwert liegt dabei bei 2,5 m-1. Für Fahrzeuge nach Euro4-Norm gilt darüber hinaus ein verschärfter Grenzwert von 1,5 m-1.

Welche Grenzwerte von Benzinern mit Otto-Motor einzuhalten sind, hängt vor allem vom eingebauten Katalysator ab. Demnach wird wie folgt unterschieden:

  • Benziner mit ungeregeltem Katalysator: 3,5 Prozent Kohlenstoffmonoxid
  • Benziner mit geregeltem Katalysator: Messung mit erhöhter Leerlaufdrehzahl: 0,3 Prozent Kohlenstoffmonoxid bzw. bei Euro-4-Norm 0,2 Prozent; Messung mit Leerlaufdrehzahl: 0,5 Prozent Kohlenstoffmonoxid bzw. bei Euro-4-Norm 0,3 Prozent
  • Benziner ohne Katalysator: 3,5 Prozent Kohlenstoffmonoxid: 3,5 Prozent Kohlenstoffmonoxid
Bis vor kurzem reichte es bei Fahrzeugen mit einem Onboard-Diagnose-System (OBD) aus, dieses auf mögliche Fehlermeldungen zu überprüfen. Zeigte das System keinen Fehler an, galt die Abgasuntersuchung Dank OBD bereits als bestanden. Eine Kontrolle des tatsächlichen Abgasausstoßes erfolgte somit nicht. Nach dem Diesel-Abgasskandal wurde dieses Vorgehen in Frage gestellt, sodass nun für alle Fahrzeuge die Endrohrmessung Pflicht ist.

Gelten für Oldtimer bei der Abgasuntersuchung Sonderregelungen?

Abhängig vom Datum der Erstzulassung kann die Abgasuntersuchung für Oldtimer entfallen.
Abhängig vom Datum der Erstzulassung kann die Abgasuntersuchung für Oldtimer entfallen.

Oldtimer genießen als „kraftfahrzeugtechnische Kulturgüter“ einen besonderen Status. Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal in den Verkehr gekommen sind, größtenteils dem Originalzustand entsprechen und einen guten Erhaltungszustand aufweisen. Erfüllt ein Kfz diese Anforderungen, erhält es nach einer entsprechenden Überprüfung ein historisches Kennzeichen (H-Kennzeichen).

Damit diese Fahrzeuge für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, dürfen diese allerdings keine erkennbaren Mängel aufweisen. Daher ist auch für Oldtimer eine regelmäßige Hauptuntersuchung (HU) verpflichtend. Allerdings kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Abgasuntersuchung verzichtet werden.

So entfällt die Teiluntersuchung zum Abgas, wenn bei einem Benziner die Erstzulassung vor dem 01. Juli 1969 bzw. bei einem Diesel vor dem 01. Januar 1977 erfolgte.

Wichtig! Auch wenn bei der Abgasuntersuchung von einem Oldtimer die Grenzwerte für eine grüne Plakette überschritten sind, dürfen diese in der Umweltzone verkehren. Denn Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen benötigen grundsätzlich keine Feinstaubplakette.

Abgasuntersuchung beim Motorrad (AUK)

Auch beim Motorrad ist eine Abgasuntersuchung Pflicht. Der Gesetzgeber schreibt eine entsprechende Überprüfung seit April 2006 alle zwei Jahre für Krafträder vor, die über einen Hubraum von mehr als 50 cm3 und/oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h verfügen. Gleiches gilt darüber hinaus auch für Quads und Trikes.

Im Zuge der Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) werden die Motortemperatur, die Motordrehzahl und der Gehalt von Kohlenstoffmonoxid im Abgas gemessen. Darüber hinaus überprüfen die Werkstätten, ob die Bauteile der Gemischaufbereitung und der Abgasanlage den Vorschriften entsprechen bzw. ob diese beschädigt sind.

Bei der Abgasuntersuchung wird grundsätzlich unterschieden, ob das Kraftrad über einen geregelten, ungeregelten oder gar keinen Katalysator verfügt. So muss die Messung der CO-Werte bei einem geregelten Katalysator bei erhöhter Leerlaufdrehzahl erfolgen.

Die bei der Abgasuntersuchung geltenden Grenzwerte zeigt die nachfolgende Übersicht:

  • Krafträdern ohne bzw. mit ungeregeltem Katalysator: max. 4,5 Prozent Kohlenstoffmonoxid
  • Krafträdern mit geregeltem Katalysator: max. 0,3 Prozent Kohlenstoffmonoxid

Wie teuer ist eine Abgasuntersuchung?

Häufig erfolgen Haupt- und Abgasuntersuchung zusammen, sodass Sie einen Gesamtpreis bezahlen.
Häufig erfolgen Haupt- und Abgasuntersuchung zusammen, sodass Sie einen Gesamtpreis bezahlen.

Wer sein Auto für die Hauptuntersuchung zur Prüfstelle bringt, lässt dabei in der Regel auch gleichzeitig die Abgasuntersuchung durchführen. Denn häufig werden diese als Gesamtpaket angeboten. Eine Hauptuntersuchung darf nur bei anerkannten Prüforganisationen erfolgen, zu denen unter anderem DEKRA, GTÜ, KÜS oder TÜV zählen. Die Abgasuntersuchung kann aber auch unabhängig von der Hauptuntersuchung in einer dazu berechtigten Werkstatt stattfinden.

Die separate Abgasuntersuchung erfolgt nicht selten in der Hoffnung, damit die Kosten der Überprüfung zu senken. Denn diese können je nach Anbieter und Standort erheblich variieren. Informieren Sie sich daher im Vorfeld bei verschiedenen Werkstätten und Prüforganisationen, welchen Preis die Abgasuntersuchung hat.

Für eine Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung müssen Sie je nach Fahrzeug zwischen 69 und 120 Euro einplanen. Eine separate Abgasuntersuchung schlägt im Durschnitt mit Ausgaben in Höhe von 20 bis 75 Euro zu Buche.

Beachten Sie allerdings, dass die als Nachweis für eine bestandene Abgasuntersuchung ausgestellte Bescheinigung nur einen Monat gültig ist. Das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser Frist die restliche Hauptuntersuchung durchführen lassen und dabei die Bescheinigung vorlegen müssen. Ist die Frist von einem Monat zwischen den Untersuchung überschritten, muss auch die AU erneut erfolgen.

Abgasuntersuchung versäumt: Ab wann drohen Sanktionen?

Die Hauptuntersuchung samt Abgasuntersuchung muss beim TÜV in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Der Gesetzgeber möchte damit sicherstellen, dass mögliche Verschleißerscheinungen am Fahrzeug relativ zeitnah auffallen und behoben werden können. Daher müssen Fahrzeugbesitzer, die ihr Kfz nicht fristgerecht zur Überprüfung vorführen, mit Sanktionen rechnen.

Was dabei im Einzelnen droht, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog. Dieser sieht eine Staffelung vor, sodass längere Versäumnisse härter geahndet werden. Was dies genau bedeutet, zeigt die nachfolgende Übersicht zu den Sanktionen bei der Überschreitung der Abgasuntersuchung:

  • 2 bis 4 Monate: 15 Euro
  • 4 bis 8 Monate: 25 Euro
  • mehr als 8 Monate: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg

Wichtig! Versäumen Fahranfänger in der Probezeit die Abgasuntersuchung für mehr als 8 Monate, sieht der Bußgeldkatalog noch weitere Konsequenzen vor. Denn in diesem Fall liegt zusätzlich ein B-Verstoß vor. Sammelt ein Führerscheinneuling zwei B-Verstöße, sind diese wie ein A-Verstoß zu werten und führen dazu, dass sich die Probezeit auf insgesamt vier Jahre verlängert. Darüber hinaus ist dann die Teilnahme an einer Nachschulung dem sogenannten Aufbauseminar – vorgeschrieben.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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1 Kommentar

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  1. Werner M
    Am 26. Mai 2021 um 21:05

    Durchnittlicher pkw auf dem Prüfstand,wieviel co2 erzeugt das Fahrzeug pro Minute

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