Ab wann zur Abgasuntersuchung mit Pkw, Motorrad oder Oldtimer?
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
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Abgasuntersuchung: Ab wann drohen Sanktionen?
Seit dem 1. Januar 2018 müssen sich alle Autos einer Abgasuntersuchung mit einer Endrohrmessung unterziehen, um Manipulationen zu entdecken und zu erkennen, wenn bei einem Auto die Abgasreinigung nicht ordnungsgemäß funktioniert.
Bisher mussten zwar alle Fahrzeuge zur Hauptuntersuchung (HU oder umgangssprachlich TÜV), bei der auch eine Abgasuntersuchung stattfindet, jedoch waren Fahrzeuge ab Baujahr 2006 von der Endrohrmessung befreit. Statt dieser wurde ein Diagnose-Adapter (OBD-Anschluss) ausgelesen. Die Abgasuntersuchung galt als bestanden, solange kein Fehler ermittelt wurde.
Was hat sich nun bei der Abgasuntersuchung 2018 im Detail geändert? Und ab wann müssen Fahrzeuge die Endrohrmessung absolvieren?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wann muss das Kfz zur Abgasuntersuchung?
Pkw müssen alle zwei Jahre, Kfz über 3,5 Tonnen sogar jährlich zur AU. Wenn Sie hier klicken, können Sie sich die Fristen selbst durchlesen.
Neue Pkw müssen erst 36 Monate nach der Neuzulassung erstmals zur Abgasuntersuchung.
Oldtimer, die ab dem 1. Juli 1969 zugelassen wurden, müssen zur Abgasuntersuchung. Stichtag für Diesel-Oldtimer ist der 1. Januar 1977.
Motorräder müssen wie Pkw alle 2 Jahre zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Das gilt aber nur für Modelle, die seit dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden. Krafträder, die zuvor zugelassen wurden, müssen nicht zur Abgasuntersuchung. Eine Ausnahme von der AUK besteht überdies auch für Krafträder mit Kompressionszündungsmotoren.
Dies können Sie anhand der TÜV-Plakette ablesen. Wie das geht, erfahren Sie, wenn Sie hier klicken.
Fristen für die Abgasuntersuchung
Fahrzeug | Wie oft müssen Sie zur Abgasuntersuchung? |
---|---|
Autos, Motorräder, Wohnmobile | alle 2 Jahre |
Neuwagen (nur Pkw) | 36 Monate nach der Erstzulassung |
Wohnmobile über 3,5 Tonnen | alle 12 Monate |
Haupt- und Abgasuntersuchung bei Kfz: Ab wann sind sie Pflicht?
Wie oft müssen Sie zur Abgasuntersuchung? Ab wann ist es notwendig? In der Regel müssen Autos, Motorräder und Wohnmobile alle 2 Jahre im Rahmen der Hauptuntersuchung auch zur Abgasuntersuchung. Neuwagen müssen allerdings erst 36 Monate nach der Erstzulassung zur Abgasuntersuchung. Anschließend gilt für sie ebenfalls die 2-Jahres-Frist. Für Wohnmobile und Motorräder gilt diese Ausnahme übrigens nicht. Diese Kfz müssen schon früher untersucht werden. Wohnmobile über 3,5 Tonnen müssen z. B. alle 12 Monate zur Abgasuntersuchung.
Ab wann Sie genau zur Abgasuntersuchung müssen, können Sie der TÜV-Plakette am Autokennzeichen oder bei Neuwagen der Zulassungsbescheinigung Teil I entnehmen.
Wie Sie den Termin auf der Plakette richtig ablesen, zeigt Ihnen unser Beispiel:
Abgasuntersuchung beim Motorrad: Ab wann ist sie Pflicht?
Wann müssen Motorräder zur Abgasuntersuchung? Seit wann ist diese für diese Kfz verpflichtend?
Motorräder müssen alle zwei Jahre zur Abgasuntersuchung. Lange Zeit waren Motorradfahrer aber von der Pflicht zur Abgasuntersuchung befreit, doch seit April 2006 müssen auch Motorräder zu einer Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK). Dies gilt für Fahrzeuge, die mehr als 50 ccm Hubraum haben, schneller als 45 km/h fahren und ab dem 1. Januar 1989 zugelassen wurden.
Bei der AUK wird nicht die OBD ausgelesen, vielmehr werden die Motorräder mit einer Abgassonde gemessen.
Ab wann braucht man keine Abgasuntersuchung?
Oldtimer mit Ottomotor, die vor dem 1. Juli 1969 erstmals zugelassen wurden, müssen nicht zur AU. Gleiches gilt für Oldtimer mit Dieselmotor, deren Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977 lag. Motorräder müssen nicht zur Abgasuntersuchung, wenn sie vor dem 1. Januar 1989 das erste Mal zugelassen wurden oder sie einen Kompressionszündungsmotor (Diesel) besitzen. Ebenfalls von der Abgasprüfung ausgenommen sind Kleinkrafträder (weniger als 50cm3 Hubraum oder 4 KW Motorleistung).
Abgasuntersuchung verpasst: Ab wann bekommen Sie Punkte in Flensburg?
Haben Sie einen Termin zur Abgasuntersuchung, sollten Sie diesen unbedingt einhalten. Das Ziel der Abgasuntersuchung ist schließlich, Schadstoffe zu verringern und die Umwelt zu schonen. Bei Überziehung der Abgasuntersuchung riskieren Sie, dass die Abgasreinigung Ihres Autos nicht ordnungsgemäß funktioniert und damit die Umwelt belastet. Aus diesem Grund sieht die Straßenverkehrszulassungsordnung hohe Sanktionen für die Überziehung der Abgasuntersuchung vor. Ab wann haben Sie was zu befürchten?
Wird der Termin für die Abgasuntersuchung versäumt, müssen Sie zunächst mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Überziehen Sie den Termin aber über einen langen Zeitraum, droht ein Bußgeld mit Punkten. Wann das genau der Fall ist, zeigt die folgende Aufstellung:
- 2 bis 4 Monate: 15 Euro
- 4 bis 8 Monate: 25 Euro
- Ab 8 Monate: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.