Abgemeldetes Auto abschleppen: Was ist erlaubt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Das Recht setzt dem Abschleppen von nicht zugelassenen Autos enge Grenzen

Darf man ein nicht zugelassenes Auto abschleppen, zum Beispiel wenn es zum Schrottplatz muss?
Darf man ein nicht zugelassenes Auto abschleppen, zum Beispiel wenn es zum Schrottplatz muss?

Viele Jahre lang hat Ihr Auto Ihnen gute Dienste geleistet, doch nun ist es an der Zeit, Abschied zu nehmen. Der Motor stottert, die Karosserie rostet und Ihr Wagen wollte schon öfter nicht anspringen, als Sie es besonders eilig hatten. Beim Gebrauchtwagenhändler erhalten Sie keinen Cent mehr für Ihren Wagen, und deshalb bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als ihn auf dem nächstgelegenen Schrottplatz zu entsorgen.

Damit Sie keine Transportkosten zahlen müssen, möchten Sie Ihr Auto selber zum Schrotthändler bringen, und vielleicht noch eine handvoll Euro dafür erhalten. Das Problem ist aber, dass Ihr Wagen nicht mehr zugelassen ist, und Sie ihn zumindest nicht aus eigener Kraft zum Schrottplatz fahren dürfen. Allerdings besitzen Sie bereits einen neuen Wagen, mit dem Sie Ihr altes Auto transportieren könnten. Und Sie fragen sich: Darf ich ein abgemeldetes Fahrzeug überhaupt abschleppen?

Es kann aber auch sein, dass Sie Ihren Zweitwagen vorübergehend abgemeldet haben, damit Sie eine Zeit lang keine Kfz-Steuer und keine Versicherungsbeiträge bezahlen müssen. Nun möchten Sie Ihn wieder anmelden, und müssen ihn dafür zur Zulassungsstelle bewegen. Auch hier müssten Sie ein abgemeldetes Auto abschleppen und fragen sich, ob dies gesetzlich erlaubt ist.

FAQ: Abgemeldetes Auto abschleppen

Ist es erlaubt, ein abgemeldetes Auto abzuschleppen?

Nein, denn in diesem Fall liegt in der Regel keine Panne und somit keine Nothilfe vor. Zudem dürfen sich abgemeldete Fahrzeuge nicht im öffentlichen Straßenland bewegen.

Welche Sanktionen drohen, wenn ein abgemeldetes Fahrzeug abgeschleppt wird?

Wird das Abschleppen als vorschriftswidriges Ziehen eines Anhängers gewertet, bedeutet das ein Bußgeld von 25 Euro. Hinzu kommt dann meist auch das Fahren eines Fahrzeugs ohne Zulassung, was 70 Euro und einen Punkt mit sich bringt.

Gibt es Ausnahmen beim Abschleppen, wenn das Auto nicht angemeldet ist?

Unter bestimmten Umständen kann ein bereits abgemeldetes Fahrzeug abgeschleppt werden. Welche das sind, zeigt unsere Zusammenfassung hier.

Darf man ein abgemeldetes Auto abschleppen?

Bei dem, was Sie vorhaben, liegt kein unmittelbarer Notfall vor, wie das beim Abschleppen der Fall ist (siehe Box). Von daher spricht man in Ihrem Fall von „Schleppen“. Schleppen bedeutet, dass Sie mit Ihrem Auto ein anderes Fahrzeug im Straßenverkehr hinter sich herziehen, das eigentlich für einen eigenen Antrieb vorgesehen ist. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Auto im Moment nicht fahrtüchtig ist. Das Schleppen von Kraftfahrzeugen ist illegal, wie § 33 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) feststellt:

Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.

Dieser Paragraph gilt also auch dann, wenn das zu schleppende Fahrzeug ein gültiges Kennzeichen besitzt.

Abschleppen bedeutet, dass Sie ein Fahrzeug, das normalerweise einen Antrieb hat, aber im Moment nicht fahrfähig ist, aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernen. Dies ist durch die so genannte Nothilfe gedeckt und dient dazu, ein Auto mit einer Panne möglichst schnell zu entfernen, damit es den Straßenverkehr nicht weiter behindert (§ 15a der Straßenverkehrsordnung).

Wenn Sie ein abgemeldetes Auto abschleppen wollen, geraten Sie noch an anderer Stelle mit dem Gesetz in Konflikt. Denn nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen Sie generell nicht im öffentlichen Raum bewegen. Sie müssen ja bereits nicht motorisierte Kraftfahrzeuganhänger für den Straßenverkehr zulassen, da sie nicht durch das ziehende Fahrzeug mitversichert sind, wie § 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) in Absatz 1 und 5 vorschreibt.

Ein abgemeldetes Fahrzeug kann zwar weiterhin einen eingeschränkten Versicherungsschutz besitzen, wenn es zum Beispiel in Ihrer Garage steht. Dieser gilt aber nur dann, wenn Ihr Auto auf Privatgrundstücken bleibt und nicht im öffentlichen Raum bewegt wird.

Was droht Ihnen, wenn Sie ein Auto ohne Zulassung abschleppen?

Wenn Sie ein abgemeldetes Auto abschleppen wollen, müssen Sie einiges beachten.
Wenn Sie ein abgemeldetes Auto abschleppen wollen, müssen Sie einiges beachten.

Wenn Sie ein abgemeldetes Auto abschleppen, begehen Sie also ein doppeltes Vergehen. Das Besondere hierbei ist jedoch, dass der Gesetzgeber für beide Vergehen ein unterschiedliches Strafmaß vorsieht. Dafür, dass Sie ein Fahrzeug ohne Zulassung fuhren, ist eine deutlich höhere Strafe fällig als für den Umstand, dass Sie ein Kraftfahrzeug geschleppt haben.

Welche Strafe erwartet Sie denn nun konkret?

In so einem Fall gilt normalerweise der Grundsatz der Tateinheit nach § 19 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG), welcher besagt, dass Sie nur für das „schwerere“ Vergehen belangt werden. Wenn Sie ein abgemeldetes Auto abschleppen, ist Ihr größeres Vergehen das Fahren eines Fahrzeuges ohne Zulassung, wofür 70 Euro und ein Punkt fällig werden.

Ver­stoßBußgeldPunkte
Das Kraftfahr­zeug wurde vorschrifts­widrig als Anhänger betrieben (Schleppen), ohne dass eine Ausnahme­geneh­migung vorlag.25 €-
Das Fahr­zeug wurde gefahren, obwohl es nicht zuge­lassen war.70 €1

Wie kann ich ein nicht angemeldetes Auto abschleppen lassen?

Wenn Sie ein Auto abschleppen wollen, das ohne Kennzeichen ist, können Sie wie folgt vorgehen:

Ein abgemeldetes Fahrzeug abschleppen dürfen Sie dann, wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen.
Ein abgemeldetes Fahrzeug abschleppen dürfen Sie dann, wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen.
  • Ist Ihr Auto noch fahrtüchtig, und genießt es einen eingeschränkten Versicherungsschutz für die Zeit in der Garage? Dann können Sie Ihre Kfz-Versicherung um eine kurzfristige Deckungszusage bitten. Mit dieser können Sie ein Kurzzeitkennzeichen (siehe Box) beantragen, mit dem Sie Ihren alten Wagen selbst zum Schrottplatz, zur Werkstatt oder zur Zulassungsstelle fahren dürfen.
  • Besonders einfach wird die Sache, wenn Sie Ihren Wagen am selben Tag abmelden, an dem sie ihn zum Schrottplatz fahren. Nachdem die Kennzeichen bei der Zulassungsstelle entwertet wurden, montieren Sie diese wieder an Ihren Wagen. Damit dürfen Sie Ihr Auto auf seiner letzten Fahrt selber steuern, weil der Versicherungsschutz eines Autos nämlich noch bis Mitternacht des Tages gilt, an dem es offiziell abgemeldet wurde. Sie müssen jedoch daran denken, die Papiere der Zulassungsbehörde mitzuführen, welche die Entwertung belegen.
  • Wenn Ihr Auto nicht mehr fahrtüchtig ist, können Sie Ihren Wagen mit einem anderen Kraftfahrzeug abschleppen. Dazu müssen Sie allerdings eine Sondergenehmigung bei der lokalen Zulassungsstelle beantragen. Die Gebühr für eine Schleppgenehmigung kann je nach Landkreis eine Höhe von 10 bis 500 Euro annnehmen, und die Behörde kann die Distanz der Schleppfahrt einschränken. Nur mit solch einer Genehmigung können ein abgemeldetes Auto selbst abschleppen, obwohl es ohne Zulassung ist.
  • Dies ist jedoch nicht der einzige Weg, wie Sie ein Auto ohne Kennzeichen abschleppen können, wenn es nicht mehr fahrtüchtig ist. Es ist auch möglich, den Wagen von einem professionellen Transportunternehmen zu Ihrem gewünschten Zielort bringen zu lassen, wobei das Auto auf einer Ladefläche transportiert wird, wie Sie es vom Abschleppen her kennen. Dies kann für Sie dann interessant werden, wenn Sie von Ihrer Zulassungsstelle keine Schleppgenehmigung erhalten haben.

Ein Kurzzeitkennzeichen erlaubt es Ihnen, in einem Zeitraum von fünf Tagen eine einmalige Probe- oder Überführungsfahrt zu unternehmen. Sie können dies bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Allerdings muss Ihr Wagen der Zulassungsbehörde bekannt sein sowie mindestens kurzfristig Versicherungsschutz genießen.

Darüber hinaus ist es notwendig, dass Sie noch eine gültige Hauptuntersuchung vorweisen können. Wenn Sie das Kurzzeitkennzeichen nur für eine Fahrt zum TÜV beantragen, ist hingegen keine gültige Hauptuntersuchung notwendig. Die Anmeldegebühren und die Schilder kosten Sie zusammen zwischen 20 und 30 Euro.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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27 Kommentare

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  1. Steffen T
    Am 20. Februar 2023 um 15:00

    Die Schilderung ist sehr gut, übersichtlich und informativ.
    Habe allerdings noch einen Sonderfall, den ich aktuell noch nicht eindeutig erklärt sehe.
    Bewegen des FZG nicht komplett auf einer Ladefläche, sondern nur mit aufgelegten Vorderrädern. Also Hinterräder rollen noch auf der öff. Straße.
    Vielleicht kann dies noch ergänzt werden.

  2. sss
    Am 11. Juni 2021 um 23:13

    Darf man trotzdem nicht. Es geht hier hauptsächlich um den Versicherungsschutz bzw. Kfz Steuer, weshalb man Fahrzeuge nicht einfach so mit einem anderen Kfz (Ausnahme entsprechende Anhänger etc.) abschleppen darf

  3. DenCyg
    Am 11. Mai 2021 um 13:33

    Frage:
    Wie lange darf das Nicht angemeldet Auto beim Abschleppdienst stehen ? Das es stand kosten gibt weiß ich bereits.

  4. Rüdiger
    Am 10. Mai 2021 um 2:05

    Oh mein Gott…
    Ich bin geschockt, das habe ich nicht gewusst.
    Will morgen ein PKW was abgemeldet zzu Werkstatt schleppen dami es Tüv fertig gemacht wird laut Mängellist.
    Ich hätte ihn also nichtmal zu Tüv abschlepoen dürfen, 1 Punkt drohen und bis zu 60 Euro…
    Was solll ich jetzt tun, sind doch nur 1 Km zur Werkstatt.

  5. Gooseman79
    Am 16. Februar 2021 um 15:02

    Hallo,

    ich habe heute einen etwas längeren Marathon zum ‘Thema KFZ ohne Kennzeichen von A nach B schleppen gehabt.

    In KS ist für die Schleppgenehmigungen das Regierungspräsidium zuständig (Nach den Zulassungsbehörden von Kreis und Stadt, den Straßenverkehrsbehörden von Kreis und Stadt und der Polizei) würde mir dann die Aussage gegeben, das man das seit 5 Jahren nicht mehr macht, weil das ein wirtschaftlicher Grund ist und deshalb auch ein Hänger oder ein Kurzkennzeichen bezahlt werden kann.

    Find ich grad ziemlich kacke, aber is dann halt so.

  6. Georg
    Am 22. August 2020 um 2:58

    200m weit von meine Wohnung ist ein Waschanlage. Ich arbeite im Moment in einem abgemeldetes Auto in meinem Garage und ich will einmal waschen und zurück (also insgesamt weniger als 400m). Auto ist voll fahrbereit mit gültigem TÜV, ich will es aber noch nicht anzumelden. Was sollte eine Lösung hier sein ??

  7. Heinz
    Am 15. Juli 2020 um 10:16

    Wie sieht es aus, wenn der das nicht ZUGELASSENE Kfz abschleppende PKW Fahrer, den Führerschein Kl. 2 (BCE) hat?

  8. Ferdi Nand
    Am 29. Juni 2020 um 13:31

    Hallo, das “geht” heute auch noch, man darf sich nur nicht erwischen lassen.
    Das ist und war so noch nie zulässig, mindestens seit Mitte der 1960er Jahre.
    “Abschleppen”: Hilfeleistung bei einem liegen gebliebenen Fahrzeug, d.h., ordnungsgemäß zugelassen, Panne während der Fahrt. der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs braucht den FS für das ziehende Fahrzeug, der Lenker des gezogenen FZ braucht keinen FS, muss das FZ aber sicher beherrschen.
    “Schleppen”: Bewegen eines nicht mehr zugelassenen FZ im öffentlich zugänglichen Verkehrsraum. Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Fahrer ziehendes FZ: FS-Klasse CE, Lenker gezogenes FZ: FZ für das gezogene FZ. Genaueres ergibt sich aus der Genehmigung (Abmeldung und einschl. Rückfahrt mal ausgenommen).
    Transport auf Trailer ist zwar zulässig, aber: ein Trailer wiegt ca. 800 kg, ein VW Golf ca. 1.600/1.700 kg, zusammen also ca. 2.500 kg / 2,5 t. Es gibt nur wenige PKW, an die man sowas anhängen darf. Wenn man damit trotzdem erwischt wird, viel Spaß, die Überladung ist erheblich und wird nicht billig!

  9. Jürgen
    Am 27. Juni 2020 um 11:39

    Super erklärt !

  10. Marco
    Am 18. Juni 2020 um 5:31

    Darf man ein Auto 25km abschleppen ohne Zulassung aber mit TÜV?
    Darf man damit auf der Straße oder eher Feldweg fahren?

  11. S.
    Am 18. Mai 2020 um 14:05

    Früher ging das doch auch da brauchte der fahrer des ziehenden Fz. Den Führerschein 2 und der Fahrer des mit Abschleppstange gezogenen Fz. keinen Führerschein. Musste nur voll fähig sein ein Fahrzeug zu lenken!!Alles seltsam.Nebenwirkungen vonCorona oder wss??

  12. Rolf
    Am 1. Mai 2020 um 19:47

    Wie sieht das aus wenn ich ein abgemeldetes Auto mit einem Traktor abschleppen will. Die ziehen doch auch nicht angemeldete Sachen hinter sich her.

  13. Anton
    Am 5. Oktober 2019 um 10:57

    Wenn bei einem KFZ die Hauptuntersuchung abgelaufen ist und das KFZ bereits abgemeldet ist und eventuell nicht fahrtauglich ist beispielsweise Motorschaden, wie muss ich dann vorgehen ? Darf ich das Auto irgendwie von A nach B transportieren ? Was wäre die günstigste Variante ohne sich strafbar zu machen ?

  14. Basti
    Am 16. September 2019 um 21:16

    Guten Tag unser Wagen ist gestern liegen geblieben. Wir wollten das Auto heute abholen mit einem Anhänger. Unser Auto war aber nicht mehr da. So hin und her telefoniert . Die Polizei sagte uns das sie das Fahrzeug abgeschleppt haben . Und das unsere Autoversierrung nicht mehr gültig sei . Das Auto läuft über meiner Mutter. Und nach abschprache mit meiner Mutter hatte sie bestätigt das die Verwirrung gekündigt worden ist . Sie wusste das aber nicht da sie die Briefe nicht aufgemacht hatte -.- . Die Polizei sagt aber das wir unser Auto erst wieder bekommen . Wenn wir den aktuellen Versicherrungsschutz nachweisen. Dies können wir aber nicht da sie ja gekündigt worden ist . Meine Frage ist kriegen wir unser Auto jetzt gar nicht mehr wieder ? Lg

  15. Malte
    Am 11. Dezember 2018 um 21:53

    Hallo

    Wie ist das?
    Ein bekannter möchte sein auto zu mir 3km per hand schieben, braucht er dafür auch eine Genehmigung oder ähnliches?

    Auto wird nicht von einem anderem auto gezogen, wenn’s hochkommt mit dem Fahrrad (dreirad der mutter)

    Infos zum auto:
    Kein tüv
    Nicht fahrtauglich
    Nicht zugelassen oder ähnliches.

    • Lara
      Am 1. Februar 2019 um 13:03

      Sehr gute Frage…
      Ich habe da ein ähnliches Problem.

  16. Daniel D.
    Am 23. November 2018 um 8:56

    Wenn ich erwicht werde und die 25 Euro bezahlt hab, muss ich dann nicht das Auto danach stehen lassen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 11:52

      Hallo Daniel D.,

      ggf. kann die Polizei dies anordnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Susanne B
        Am 5. Oktober 2021 um 0:28

        Vielen Dank!

  17. Krimhild S.
    Am 8. August 2018 um 16:31

    Auf meinem Privatgrundstück steht seit über 3 Jahren eine abgemeldete Schrottkarre,
    welche andere Mieter beim Ein und Ausfahren aus Ihre Garage erheblich behindert.
    Meine Frage ,was kann ich tun????????????????
    MfG K.S.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 10:47

      Hallo Krimhild,

      bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Vermieter oder das Ordnungsamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Sascha
    Am 10. Juli 2018 um 10:00

    da haben die Volksvertreter ja kräftige Hürden eingebaut um den Bürgern den Erwerb älterer Fahrzeuge zu verwehren – klar immer schön im Sinne der Industrie, damit die ihre Neuwagen loswerden.

    • Marco
      Am 10. September 2018 um 17:20

      Danke bin mit meinem Empfinden also nicht allein. Wo bleibt der Schrauber der nicht so viel Geld hat.

  19. Simon
    Am 12. Mai 2018 um 2:29

    Man kann das Fahrzeug auch einfach auf einen Autotransportanhänger aufladen und transportieren. Dazu muss es weder eine HU haben, zugelassen oder verkehrstauglich sein.

    • ich
      Am 6. August 2018 um 6:07

      @Simon – ganz einfach :) und ihn dann per hand hinter sich her ziehen… So einfach ist das für die meisten nicht , da unter Umständen mit ordentlichen Mehrkosten verbunden… So einen Anhänger haben die meisten nicht zuhause stehen – also Ausleihgebühr und eine Anhängerkupplung besitzen auch nicht alle Fahrzeuge.

      Die Zusammenfassung hier ist auf jeden Fall sehr dienlich und beweist wieder einmal unsere perfekt funktionierende Bürokratie. seinem treuen Auto den letzten Gang so einfach wie möglich gestalten gleich bis zu 2 Ordnungswidrigkeiten mit nem Punkt und 95 € ;)

  20. Danke
    Am 10. April 2018 um 8:45

    Vielen Dank für die ausführlichen und übersichtlichen konkreten Informationen. Top!
    5 Sterne!
    :)

  21. pity Rolfes
    Am 8. November 2017 um 17:08

    Die Darstellung war sehr gut, übersichtlich und informativ. Vielen Dank!

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