Abgemeldetes Auto abschleppen: Was ist erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Das Recht setzt dem Abschleppen von nicht zugelassenen Autos enge Grenzen
Viele Jahre lang hat Ihr Auto Ihnen gute Dienste geleistet, doch nun ist es an der Zeit, Abschied zu nehmen. Der Motor stottert, die Karosserie rostet und Ihr Wagen wollte schon öfter nicht anspringen, als Sie es besonders eilig hatten. Beim Gebrauchtwagenhändler erhalten Sie keinen Cent mehr für Ihren Wagen, und deshalb bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als ihn auf dem nächstgelegenen Schrottplatz zu entsorgen.
Damit Sie keine Transportkosten zahlen müssen, möchten Sie Ihr Auto selber zum Schrotthändler bringen, und vielleicht noch eine handvoll Euro dafür erhalten. Das Problem ist aber, dass Ihr Wagen nicht mehr zugelassen ist, und Sie ihn zumindest nicht aus eigener Kraft zum Schrottplatz fahren dürfen. Allerdings besitzen Sie bereits einen neuen Wagen, mit dem Sie Ihr altes Auto transportieren könnten. Und Sie fragen sich: Darf ich ein abgemeldetes Fahrzeug überhaupt abschleppen?
Es kann aber auch sein, dass Sie Ihren Zweitwagen vorübergehend abgemeldet haben, damit Sie eine Zeit lang keine Kfz-Steuer und keine Versicherungsbeiträge bezahlen müssen. Nun möchten Sie Ihn wieder anmelden, und müssen ihn dafür zur Zulassungsstelle bewegen. Auch hier müssten Sie ein abgemeldetes Auto abschleppen und fragen sich, ob dies gesetzlich erlaubt ist.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Abgemeldetes Auto abschleppen
Nein, denn in diesem Fall liegt in der Regel keine Panne und somit keine Nothilfe vor. Zudem dürfen sich abgemeldete Fahrzeuge nicht im öffentlichen Straßenland bewegen.
Wird das Abschleppen als vorschriftswidriges Ziehen eines Anhängers gewertet, bedeutet das ein Bußgeld von 25 Euro. Hinzu kommt dann meist auch das Fahren eines Fahrzeugs ohne Zulassung, was 70 Euro und einen Punkt mit sich bringt.
Unter bestimmten Umständen kann ein bereits abgemeldetes Fahrzeug abgeschleppt werden. Welche das sind, zeigt unsere Zusammenfassung hier.
Darf man ein abgemeldetes Auto abschleppen?
Bei dem, was Sie vorhaben, liegt kein unmittelbarer Notfall vor, wie das beim Abschleppen der Fall ist (siehe Box). Von daher spricht man in Ihrem Fall von „Schleppen“. Schleppen bedeutet, dass Sie mit Ihrem Auto ein anderes Fahrzeug im Straßenverkehr hinter sich herziehen, das eigentlich für einen eigenen Antrieb vorgesehen ist. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Auto im Moment nicht fahrtüchtig ist. Das Schleppen von Kraftfahrzeugen ist illegal, wie § 33 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) feststellt:
Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.
Dieser Paragraph gilt also auch dann, wenn das zu schleppende Fahrzeug ein gültiges Kennzeichen besitzt.
Wenn Sie ein abgemeldetes Auto abschleppen wollen, geraten Sie noch an anderer Stelle mit dem Gesetz in Konflikt. Denn nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen Sie generell nicht im öffentlichen Raum bewegen. Sie müssen ja bereits nicht motorisierte Kraftfahrzeuganhänger für den Straßenverkehr zulassen, da sie nicht durch das ziehende Fahrzeug mitversichert sind, wie § 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) in Absatz 1 und 5 vorschreibt.
Ein abgemeldetes Fahrzeug kann zwar weiterhin einen eingeschränkten Versicherungsschutz besitzen, wenn es zum Beispiel in Ihrer Garage steht. Dieser gilt aber nur dann, wenn Ihr Auto auf Privatgrundstücken bleibt und nicht im öffentlichen Raum bewegt wird.
Was droht Ihnen, wenn Sie ein Auto ohne Zulassung abschleppen?
Wenn Sie ein abgemeldetes Auto abschleppen, begehen Sie also ein doppeltes Vergehen. Das Besondere hierbei ist jedoch, dass der Gesetzgeber für beide Vergehen ein unterschiedliches Strafmaß vorsieht. Dafür, dass Sie ein Fahrzeug ohne Zulassung fuhren, ist eine deutlich höhere Strafe fällig als für den Umstand, dass Sie ein Kraftfahrzeug geschleppt haben.
Welche Strafe erwartet Sie denn nun konkret?
In so einem Fall gilt normalerweise der Grundsatz der Tateinheit nach § 19 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG), welcher besagt, dass Sie nur für das „schwerere“ Vergehen belangt werden. Wenn Sie ein abgemeldetes Auto abschleppen, ist Ihr größeres Vergehen das Fahren eines Fahrzeuges ohne Zulassung, wofür 70 Euro und ein Punkt fällig werden.
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Das Kraftfahrzeug wurde vorschriftswidrig als Anhänger betrieben (Schleppen), ohne dass eine Ausnahmegenehmigung vorlag. | 25 € | - |
Das Fahrzeug wurde gefahren, obwohl es nicht zugelassen war. | 70 € | 1 |
Wie kann ich ein nicht angemeldetes Auto abschleppen lassen?
Wenn Sie ein Auto abschleppen wollen, das ohne Kennzeichen ist, können Sie wie folgt vorgehen:
- Ist Ihr Auto noch fahrtüchtig, und genießt es einen eingeschränkten Versicherungsschutz für die Zeit in der Garage? Dann können Sie Ihre Kfz-Versicherung um eine kurzfristige Deckungszusage bitten. Mit dieser können Sie ein Kurzzeitkennzeichen (siehe Box) beantragen, mit dem Sie Ihren alten Wagen selbst zum Schrottplatz, zur Werkstatt oder zur Zulassungsstelle fahren dürfen.
- Besonders einfach wird die Sache, wenn Sie Ihren Wagen am selben Tag abmelden, an dem sie ihn zum Schrottplatz fahren. Nachdem die Kennzeichen bei der Zulassungsstelle entwertet wurden, montieren Sie diese wieder an Ihren Wagen. Damit dürfen Sie Ihr Auto auf seiner letzten Fahrt selber steuern, weil der Versicherungsschutz eines Autos nämlich noch bis Mitternacht des Tages gilt, an dem es offiziell abgemeldet wurde. Sie müssen jedoch daran denken, die Papiere der Zulassungsbehörde mitzuführen, welche die Entwertung belegen.
- Wenn Ihr Auto nicht mehr fahrtüchtig ist, können Sie Ihren Wagen mit einem anderen Kraftfahrzeug abschleppen. Dazu müssen Sie allerdings eine Sondergenehmigung bei der lokalen Zulassungsstelle beantragen. Die Gebühr für eine Schleppgenehmigung kann je nach Landkreis eine Höhe von 10 bis 500 Euro annnehmen, und die Behörde kann die Distanz der Schleppfahrt einschränken. Nur mit solch einer Genehmigung können ein abgemeldetes Auto selbst abschleppen, obwohl es ohne Zulassung ist.
- Dies ist jedoch nicht der einzige Weg, wie Sie ein Auto ohne Kennzeichen abschleppen können, wenn es nicht mehr fahrtüchtig ist. Es ist auch möglich, den Wagen von einem professionellen Transportunternehmen zu Ihrem gewünschten Zielort bringen zu lassen, wobei das Auto auf einer Ladefläche transportiert wird, wie Sie es vom Abschleppen her kennen. Dies kann für Sie dann interessant werden, wenn Sie von Ihrer Zulassungsstelle keine Schleppgenehmigung erhalten haben.
Ein Kurzzeitkennzeichen erlaubt es Ihnen, in einem Zeitraum von fünf Tagen eine einmalige Probe- oder Überführungsfahrt zu unternehmen. Sie können dies bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Allerdings muss Ihr Wagen der Zulassungsbehörde bekannt sein sowie mindestens kurzfristig Versicherungsschutz genießen.
Darüber hinaus ist es notwendig, dass Sie noch eine gültige Hauptuntersuchung vorweisen können. Wenn Sie das Kurzzeitkennzeichen nur für eine Fahrt zum TÜV beantragen, ist hingegen keine gültige Hauptuntersuchung notwendig. Die Anmeldegebühren und die Schilder kosten Sie zusammen zwischen 20 und 30 Euro.
Die Schilderung ist sehr gut, übersichtlich und informativ.
Habe allerdings noch einen Sonderfall, den ich aktuell noch nicht eindeutig erklärt sehe.
Bewegen des FZG nicht komplett auf einer Ladefläche, sondern nur mit aufgelegten Vorderrädern. Also Hinterräder rollen noch auf der öff. Straße.
Vielleicht kann dies noch ergänzt werden.
Darf man trotzdem nicht. Es geht hier hauptsächlich um den Versicherungsschutz bzw. Kfz Steuer, weshalb man Fahrzeuge nicht einfach so mit einem anderen Kfz (Ausnahme entsprechende Anhänger etc.) abschleppen darf
Frage:
Wie lange darf das Nicht angemeldet Auto beim Abschleppdienst stehen ? Das es stand kosten gibt weiß ich bereits.
Oh mein Gott…
Ich bin geschockt, das habe ich nicht gewusst.
Will morgen ein PKW was abgemeldet zzu Werkstatt schleppen dami es Tüv fertig gemacht wird laut Mängellist.
Ich hätte ihn also nichtmal zu Tüv abschlepoen dürfen, 1 Punkt drohen und bis zu 60 Euro…
Was solll ich jetzt tun, sind doch nur 1 Km zur Werkstatt.
Hallo,
ich habe heute einen etwas längeren Marathon zum ‘Thema KFZ ohne Kennzeichen von A nach B schleppen gehabt.
In KS ist für die Schleppgenehmigungen das Regierungspräsidium zuständig (Nach den Zulassungsbehörden von Kreis und Stadt, den Straßenverkehrsbehörden von Kreis und Stadt und der Polizei) würde mir dann die Aussage gegeben, das man das seit 5 Jahren nicht mehr macht, weil das ein wirtschaftlicher Grund ist und deshalb auch ein Hänger oder ein Kurzkennzeichen bezahlt werden kann.
Find ich grad ziemlich kacke, aber is dann halt so.
200m weit von meine Wohnung ist ein Waschanlage. Ich arbeite im Moment in einem abgemeldetes Auto in meinem Garage und ich will einmal waschen und zurück (also insgesamt weniger als 400m). Auto ist voll fahrbereit mit gültigem TÜV, ich will es aber noch nicht anzumelden. Was sollte eine Lösung hier sein ??
Wie sieht es aus, wenn der das nicht ZUGELASSENE Kfz abschleppende PKW Fahrer, den Führerschein Kl. 2 (BCE) hat?
Hallo, das “geht” heute auch noch, man darf sich nur nicht erwischen lassen.
Das ist und war so noch nie zulässig, mindestens seit Mitte der 1960er Jahre.
“Abschleppen”: Hilfeleistung bei einem liegen gebliebenen Fahrzeug, d.h., ordnungsgemäß zugelassen, Panne während der Fahrt. der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs braucht den FS für das ziehende Fahrzeug, der Lenker des gezogenen FZ braucht keinen FS, muss das FZ aber sicher beherrschen.
“Schleppen”: Bewegen eines nicht mehr zugelassenen FZ im öffentlich zugänglichen Verkehrsraum. Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Fahrer ziehendes FZ: FS-Klasse CE, Lenker gezogenes FZ: FZ für das gezogene FZ. Genaueres ergibt sich aus der Genehmigung (Abmeldung und einschl. Rückfahrt mal ausgenommen).
Transport auf Trailer ist zwar zulässig, aber: ein Trailer wiegt ca. 800 kg, ein VW Golf ca. 1.600/1.700 kg, zusammen also ca. 2.500 kg / 2,5 t. Es gibt nur wenige PKW, an die man sowas anhängen darf. Wenn man damit trotzdem erwischt wird, viel Spaß, die Überladung ist erheblich und wird nicht billig!
Super erklärt !
Darf man ein Auto 25km abschleppen ohne Zulassung aber mit TÜV?
Darf man damit auf der Straße oder eher Feldweg fahren?
Früher ging das doch auch da brauchte der fahrer des ziehenden Fz. Den Führerschein 2 und der Fahrer des mit Abschleppstange gezogenen Fz. keinen Führerschein. Musste nur voll fähig sein ein Fahrzeug zu lenken!!Alles seltsam.Nebenwirkungen vonCorona oder wss??
Wie sieht das aus wenn ich ein abgemeldetes Auto mit einem Traktor abschleppen will. Die ziehen doch auch nicht angemeldete Sachen hinter sich her.
Wenn bei einem KFZ die Hauptuntersuchung abgelaufen ist und das KFZ bereits abgemeldet ist und eventuell nicht fahrtauglich ist beispielsweise Motorschaden, wie muss ich dann vorgehen ? Darf ich das Auto irgendwie von A nach B transportieren ? Was wäre die günstigste Variante ohne sich strafbar zu machen ?
Guten Tag unser Wagen ist gestern liegen geblieben. Wir wollten das Auto heute abholen mit einem Anhänger. Unser Auto war aber nicht mehr da. So hin und her telefoniert . Die Polizei sagte uns das sie das Fahrzeug abgeschleppt haben . Und das unsere Autoversierrung nicht mehr gültig sei . Das Auto läuft über meiner Mutter. Und nach abschprache mit meiner Mutter hatte sie bestätigt das die Verwirrung gekündigt worden ist . Sie wusste das aber nicht da sie die Briefe nicht aufgemacht hatte -.- . Die Polizei sagt aber das wir unser Auto erst wieder bekommen . Wenn wir den aktuellen Versicherrungsschutz nachweisen. Dies können wir aber nicht da sie ja gekündigt worden ist . Meine Frage ist kriegen wir unser Auto jetzt gar nicht mehr wieder ? Lg
Hallo
Wie ist das?
Ein bekannter möchte sein auto zu mir 3km per hand schieben, braucht er dafür auch eine Genehmigung oder ähnliches?
Auto wird nicht von einem anderem auto gezogen, wenn’s hochkommt mit dem Fahrrad (dreirad der mutter)
Infos zum auto:
Kein tüv
Nicht fahrtauglich
Nicht zugelassen oder ähnliches.
Sehr gute Frage…
Ich habe da ein ähnliches Problem.
Wenn ich erwicht werde und die 25 Euro bezahlt hab, muss ich dann nicht das Auto danach stehen lassen?
Hallo Daniel D.,
ggf. kann die Polizei dies anordnen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Vielen Dank!
Auf meinem Privatgrundstück steht seit über 3 Jahren eine abgemeldete Schrottkarre,
welche andere Mieter beim Ein und Ausfahren aus Ihre Garage erheblich behindert.
Meine Frage ,was kann ich tun????????????????
MfG K.S.
Hallo Krimhild,
bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Vermieter oder das Ordnungsamt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
da haben die Volksvertreter ja kräftige Hürden eingebaut um den Bürgern den Erwerb älterer Fahrzeuge zu verwehren – klar immer schön im Sinne der Industrie, damit die ihre Neuwagen loswerden.
Danke bin mit meinem Empfinden also nicht allein. Wo bleibt der Schrauber der nicht so viel Geld hat.
Man kann das Fahrzeug auch einfach auf einen Autotransportanhänger aufladen und transportieren. Dazu muss es weder eine HU haben, zugelassen oder verkehrstauglich sein.
@Simon – ganz einfach :) und ihn dann per hand hinter sich her ziehen… So einfach ist das für die meisten nicht , da unter Umständen mit ordentlichen Mehrkosten verbunden… So einen Anhänger haben die meisten nicht zuhause stehen – also Ausleihgebühr und eine Anhängerkupplung besitzen auch nicht alle Fahrzeuge.
Die Zusammenfassung hier ist auf jeden Fall sehr dienlich und beweist wieder einmal unsere perfekt funktionierende Bürokratie. seinem treuen Auto den letzten Gang so einfach wie möglich gestalten gleich bis zu 2 Ordnungswidrigkeiten mit nem Punkt und 95 € ;)
Vielen Dank für die ausführlichen und übersichtlichen konkreten Informationen. Top!
5 Sterne!
:)
Die Darstellung war sehr gut, übersichtlich und informativ. Vielen Dank!