Abknickende Vorfahrt: Wer darf zuerst fahren? Wer muss blinken?
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Abknickende/abbiegende Vorfahrtsstraße
Wer an einer Kreuzung Vorfahrt hat, wird in Deutschland durch entsprechende Verkehrszeichen geregelt. Dabei gibt es das „Vorfahrts-Schild“, ein „Vorfahrt-Gewähren-Schild“ und eine „Einmalige Vorfahrt”. Ist keines dieser Zeichen vorhanden, gilt die Regel rechts-vor-links.
Allerdings existiert noch ein Sonderfall: Die abknickende Vorfahrt (ebenfalls per Schild gekennzeichnet). Diese wird meist durch das Vorfahrts-Zeichen und ein Zusatzschild, welches den Verlauf der Straße zeigt, angegeben.
In der Fahrschule werden solche Gegebenheiten in den Fahrstunden explizit geübt, da Sie sowohl in der praktischen als auch in der theoretischen Prüfung eine wichtige Rolle spielen können.
Viele Fahrschüler stehen vor der Frage, ob eine abknickende Vorfahrtstraße durch Blinken befahren werden muss bzw. wann dieser Blinker zum Einsatz kommen soll.
Die Antwort und die Vorfahrtsregeln für eine abknickende Vorfahrt (auch abbiegende Hauptstraße genannt), lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Abknickende Vorfahrt
Im folgenden Abschnitt haben wir alle Schilder abgebildet, die eine abknickende Vorfahrt anzeigen.
Derjenige Fahrer, der der abknickenden Vorfahrt folgt, darf zuerst passieren. Kraftfahrer, die von einer Nebenstraße kommen, müssen Fahrzeugen auf der Vorfahrtstraße Vorrang gewähren.
Die nach dem Bußgeldkatalog drohenden Sanktionen können Sie im folgenden Absatz nachlesen.
Keine Lust zu lesen? Die abknickende Vorfahrtstraße im Video erklärt
Diese Verkehrszeichen zeigen die abknickende Vorfahrt an
Abknickende Vorfahrt – Wer hat Vorfahrt?
Zunächst müssen für eine abknickende Vorfahrt die Verkehrsregeln definiert werden. Dazu muss vorab geklärt werden, wer an dieser Kreuzung zuerst fahren darf. Der Fahrer, welcher der Vorfahrtstraße folgt (dicke Linie auf dem Schild) hat grundsätzlich Vorrang gegenüber den anderen Fahrzeugen an der Kreuzung.
Eine abgeknickte Vorfahrtsstraße wird immer durch ein Schild mit Zusatzzeichen für den Verkehr gekennzeichnet. Darauf wird der Verlauf der Straße für den Fahrer ersichtlich. Fahrzeuge, die sich nicht auf der zur Vorfahrt berechtigten Straße befinden (dünne Linien auf dem Schild), müssen die abknickende Vorfahrt gewähren. Auch dies wird durch ein Schild an der Kreuzung verdeutlicht.
Abknickende Vorfahrt – der Vorfahrtsstraße folgen
Wenn Sie eine abbiegende Vorfahrtstraße weiterfahren, ist Blinken Pflicht. So zeigen Sie den anderen Verkehrsteilnehmer an, dass Sie diese Straße weiterhin befahren möchten. Wird für eine abbiegende Hauptstraße das Blinken vergessen, kann dies zu schweren Unfällen führen.
Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen
Verlassen Sie die Vorfahrtsstraße, zum Beispiel, indem Sie rechts abbiegen, müssen Sie dies ebenfalls durch den Blinker anzeigen. Es handelt sich dabei um einen normalen Abbiegevorgang, mit dem Sie die abknickende Vorfahrt verlassen.
Blinken bei abknickender Vorfahrt – eine Grafik zur Erklärung
In unserer Grafik für eine abbiegende Vorfahrt wird deutlich, dass der Blinker betätigt werden muss, wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen möchten.
Abgeknickte Vorfahrtsstraße missachtet: Strafen laut Bußgeldkatalog
Wer das Verkehrszeichen „Abknickende Vorfahrt“ missachtet, muss mit Sanktionen laut Bußgeldkatalog rechnen. Neben einem Bußgeld, sind auch Punkte in Flensburg möglich. Die Vergehen im Überblick:
- Vorfahrt nicht beachtet: 25 Euro Bußgeld
- … mit Gefährdung: 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
- … mit Sachbeschädigung: 120 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Kommt es durch eine Missachtung der Vorfahrt zusätzlich zu einem Unfall mit Personenschaden, ist der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung zu prüfen. Der entstandene Schaden wird durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgerechnet.
VZ 1002-23
Ich kam von unten und ging nach rechts. Polizei möchte jetzt von mir Geld, weil ich nichts nach rechts geblinkt habe. Ist dies richtig so? Ich habe ja gar keine Möglichkeit gerade aus zu fahren, sondern nur nach links.
Wenn man abbiegt, muss man blinken. Auch wenn man nur in eine Richtung abbiegen kann, muss man blinken.
hallo
meine Frage
bei einer ampel die grün anzeigt und unten drunter abknickende vorfahrt angezeigt wird,der ich folge, muss ich da auch blinken?
danke für die mühe
danke für antwort
felix
interessante meinungen gibr es hier. normalerweise gilt aber: gibts es an einer Kreuzung 3 möglichkeiten zur weiterfahrt wird logischerweise bei der ganz linken auch links geblinkt bei der rechten rechts geblinkt und bei der mittleren, in welche richtung auch immer sie abknickt, nicht geblinkt
sehr ausführlich und gut verständlich.Es wurden alle Fragen zu diesem Thema behandelt. Danke!!!
Wir haben bei uns im Ort auch so eine Kreuzung mit diesem Verkehrsschild. Das Problem hier ist aber, dass man laut dem Verkehrsschild die abknickende Vorfahrtstraße zwar geradeaus verlässt, die tatsächliche Straßenführung aber nach einem Linksabbiegen aussieht. Gemäß der Regelung braucht man in diesem Fall nicht zu blinken, aber ich finde es gefährlich, weil man hier wie gesagt eher nach links abbiegt (anstatt geradeaus zu fahren) und das durchaus zu gefährlichen Situationen führen kann, wenn man den Blinker weglässt.
Oft geht man im Bsp von einer Kreuzung aus.
Man sollte dabei nicht vergessen das es auch Einmündungen gibt, an denen man die Abknickende Vorfahrt regelt..Hier ist doch grundsätzlich beim Verlassen der Vorfahrtsstaße der Fahrrichtungsanzeiger zu setzen….also auch dann wenn man geradeaus verlässt. Da das verlassen der Vorfahrtsstaße ja grundsätzlich ein Abbiegevorgang ist….
Das ist falsch! Wo steht bitte, dass das Verlassen der Vorfahrtstraße ein Abbiegevorgang sei? Quelle?
Wir haben uns soeben über einen Abbiegevorgang gestrittten. Angezeigt ist dort das folgende Verkehrszeichen
VZ 1002-22 Verlauf der Vorfahrtsstraße an Kreuzungen von unten nach rechts.
Ich behaupte, laut Verkehrsregeln, die ich im Zuge meiner Führerschein-Ausbildung erhalten habe, muss mann dort der Vorfahrtsstraße folgend den rechten Blinker setzen, auch wenn die Vorfahrtsstraße nur einen relativ kleinen Knick nach rechts (bergabwärts) macht und die geradeaus abbiegende Straße (auf gleicher Höhe verbleibend, aber eindeutig die untergeordnete Straße) die Vorfahrtsstraße verlässt. Ich stehe jetzt mit meiner Meinung völlig alleine da, nachdem ich auch noch niemand gesehen habe, der wie ich an dieser Stelle einen (rechten) Blinker setzt, wenn er nach rechts auf der Vorfahrtstraße abbiegt. Geblinkt (nach links) wird an dieser Stelle (wo es gar keine Abbiegemöglichkeit nach nach links gibt) immer nur, wenn jemand geradeaus in die untergeorndete Straße einfahren will. Bin ich jetzt der Idiot (als solcher musste ich mich leider titulieren lassen) oder sind er die anderen?
das schild ist ja eindeutig. eine möglichkeit für geradeaus und eine nach rechts. das bedeutet in einem fall wird nicht, und in dem anderen rechts geblinkt auch wenn sich das reale strassenbild von dem symbolischen auf dem schild unterscheidet. wenn sie mit leuten streiten die keine ahnung haben und das nicht einsehen wollen, dann sind sie tatsächlich ein idiot und denn sie verschwenden ihre kostbare zeit ;)
Der BGH sieht es anders: wer auf der Hauptstraße bleibt und dabei dem natürlichen Verlauf der Straße folgt, biegt nicht ab.
Folgende Situation: Abknickende Vorfahrtsstraße nach Links, und Verlassen der Vorfahrtsstraße nach Rechts (VZ 1002-13).
ich fahre von unten auf die Vorfahrtsstraße und möchte nach Rechts abbiegen, also die Vorfahrtsstraße verlassen. Ein anders Auto fährt zeitgleich von Links, also von der anderen Seite auf die Vorfahrtstraße und möchte die Vorfahrtsstraße geradeaus verlassen. Beide wollen also in die Selbe Straße abbiegen und fahren auf der Vorfahrtsstraße, beide wollen sie verlassen.
Wer hat Vorfahrt? Ich weil ich Rechtsabbieger bin (Rechts vor Links) oder der andere Fahrer weil er gerade aus fährt?
da Sie sich beide auf der Prioritätsspur befinden, gilt: Rechts vor links; Das bedeutet, dass der andere Fahrer Ihnen Vorrang gewähren muss.
wer die spur des anderen überfährt, muss warten
Wer fahrt zuerst? Eine 4er Kreuzung ist mit Ampeln versehen. Ich fahre nach vorne auf eine Ampel zu, will geradeaus weiter. Ampel ist grün.
An meiner der Ampel steht ein Schild, das besagt, dass dies eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt ist und der mir entgegenkommende sich auf der abknickenden Vorfahrtstr. befindert und vor mir nach rechts abbbiegen will. Er ist demnach aus seiner Richtung gesehen Linksabbieger auf einer linksabbiegenden, abknickenden Vorfahrtstr. Seine Ampel zeigt auch grün. Die beiden anderen Straßen rechts und links haben rot. Ich bin also bei grün der Geradeausfahrer und der Entgegenkommende ist trotz grün Linksabbieger und würde meine Fahrbahn kreuzen. Wer hat Vorfahrt?
Ernst
Ist eine Ampelanlage in Betrieb sind alle Vorfahrtzeichen ausser Kraft gesetzt. Somit gibt es auch keine abknickende Vorfahrtstrasse. Wieder gilt: Wer die Fahrbahn eines anderen Verkehrsteilnehmers kreuzt hat Wartepflicht. Das nennt sich dann übrigens Vorrang und nicht Vorfahrt.
Wie ist das? siehe Bild oben. Das rote Auto möchte nach rechts abbiegen und von links kommt ein Auto, das geradeausfährt. Wer hat Vorfahrt?
Auch wenn eine abknickende Vorfahrt besteht, sind Fußgänger beispielsweise an einem Zebrastreifen berechtigt, die Straße vor Ihnen zu überqueren.
Was ist, wenn kein Zebratreifen da ist, sondern “nur” eine Überquerungshilfe, nach einer nichteinsehbaren Kurve nach rechts?
Hallo,
Folgende Situationen:
Ich möchte gerade aus auf die abknickende Vorfahrtsstraße fahren, komme sozusagen von der Nebenstraße.
Rechts von mir, von der anderen Nebenstraße, kommt ein weiterer Fahrer. Dieser blinkt rechts um auf die Vorfahrtsstraße zu kommen.
Wer hat hier Vorfahrt?
Bzw. wie wäre die Regel, wenn auch er gerade aus fahren will und nicht rechts abbiegt.
Du nicht! Weil der Andere von rechts kommt.
Im Grunde ist es eigentlich ziemlich einfach:
Der Blinker wird korrekt als “Fahrtrichtungsanzeiger” tituliert. Das sagt eigentlich schon alles.
Hallo,
weshalb ist das Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstrasse in gerader Richtung kein *Spur*wechsel, der durch Blinken angezeigt werden muss? Die Fahrbahnmarkierungen folgen der abknickenden Vorfahrtstrasse, ich überfahre diese Fahrbahnmarkierungen beim Geradeausfahren.
Vielen Dank.
Hallo,
ich mache Frisch meinen Führerschein. wenn ich auf einer Vorfahrtstr bin, und ich will wenden vor mir will ein Autofahrer Rechts abbiegen, der Rechts Abbieger hat aber ein Vorfahrt gewähren Schild auf seiner Seite. Auch wenn ich auf einer Vorfahrtsstraße bin, gilt doch trotzdem das Linksabbieger Wartepflichtig sind? Der Rechtsabbieger hat trotzdem vorfahrt?
Hallo,
bei meiner heutigen praktischen Prüfung bin ich leider durchgefallen, aus folgendem Grund:
Bei einer T-Kreuzung mit abknickender Vorfahrt nach rechts bin ich geradeaus gefahren und habe NICHT geblinkt, weil ich ja geradeaus gefahren bin. Frage: Muss ich hier blinken, obwohl ich geradeaus fahre? Links ist keine Straße! Gegenverkehr habe ich beachtet!!
Vielen Dank
nein dieser Prüfer muss selbst überprüft werden. es sei denn du hast dir das Verkehrzeichen nur eingebildet, dann hast du beim abbiegen aus der hauptstrasse nicht geblinkt.
Ich finde es erstaunlich, daß ein Fahrprüfer auf dem Mainstream rudert – und falch herum in eine Einbahnstraße fährt…
Ich, Sattelzugmaschine mit Auflieger, komme an eine nach Links abknickende Vorfahrtstraße.
Jetzt meinte ein Kollege, ich hätte vorfahrt und die PKW müssten warten.
Wenn ich mit meinem Sattelzug auf eine nach rechts abknickender Vorfahrtstraße kommen würde,
müsste ich die PKW zuerst durchlassen.
Ist da was dran?
Wer hat Vorfahrt bei einer Abknickenden Vorfahrtsstraße wenn beide aus der Vorfahrtsstraße kommen und beide gerade Ausfahren möchten ?
Gleichberechtigte Straßen: rechts vor links!
Leider wurde diese Frage nicht beantwortet :
Hallo!
Gelten für Radfahrer besondere Regeln, wenn sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtsstraße folgen?
Wie sieht es aus bei folgender Situation an einer solchen T-Kreuzung aus: Ein Radfahrer is parallel zur Vorfahrtsstraße auf einem Radweg unterwegs und möchte geradeaus weiterfahren. Die Vorfahrtsstraße macht eine Rechtsbiegung. Dabei würde der Radfahrer ja die Vorfahrtsstraße kreuzen. Hat er Vorfahrt vor Autofahrern, die in der selben Richtung fahren? Hat er Vorfahrt vor PKW die aus der Nebenstraße kommen? Hat er grundsätzlich keine Vorfahrt solange er auf dem Radweg fährt?
Hallo Reiner,
soweit nicht anders ausgewiesen, gelten für Radfahrer keine speziellen Regeln an einer abknickenden Vorfahrtsstraße. Der Radweg gilt dabei als eigenständige Spur. Da der Radfahrer in Ihrem Beispiel die Vorfahrtsstraße geradeaus verlässt, hat die Vorfahrtsstraße vorfahrt, soweit dies nicht durch bspw. spezielle Fahrradampel anders geregelt ist.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Quatsch!!! In diesem Fall befinden sich beide auf der Hauptstrasse, wer wohin will ist egal. Der Radfahrer befindet sich am weitesten rechts und hat somit auch Vorfahrt! Ausschlagende ist immer wo ich herkomme und nicht wo ich hin will, sprich beide befinden sich auf der Hauptstrasse.
Was du sagst ist aber auch Quatsch! Seit wann gibt es eine Vorfahrtsregelung für Verkehrsteilnemer auf der gleichen Fahrbahn in der gleichen Richtung? Wenn ich rechts Abbiegen will, habe ich den geradeausfahrenden Radfahrer zu beachten! Ich kreuze schliesslich seinen Fahrweg.
Hallo,
die abknickenden Vorfahrten sind ja nicht immer so genau rechtwinklig wie in den Zeichnungen oben!
Wie ist z.B. folgende Situation eines befreundeten Radfahrers:
(Ach schade, ich kann hier meine Zeichnung nicht einfügen, muss es also beschreiben. Ich beziehe mich auf das linke Bild oben: “Wann blinken – Geradeaus”.):
Der Radfahrer kommt von rechts aus einer kleinen Nebenstraße, sieht auf der Vorfahrtsstraße von unten (also hinter ihm) ein Auto kommen, das nicht blinkt. Die andere größere Nebenstraße vor ihm führt von rechts oben, vielleicht im 70Grad-Winkel in die Hauptstraße. Der Radfahrer geht davon aus (wie Lothar S. schreibt: “der Mensch ist offenbar so gepolt, dass er den Verlauf des Hauptweges, auch wenn gebogen, als geradeaus empfindet”), dass das nicht blinkende Auto auf der Vorfahrtstraße bleibt (ist die Regel in Fahrschulen nicht so gelehrt worden?), die Nebenstraße von oben ist verkerhrsfrei, er fährt also langsam auf dieser rechts der gestrichelten Linie weiter, um dann hinter dem schnell fahrenden Auto in die Hauptstraße einzubiegen, das Auto biegt aber doch im leichten Bogen rechts ab und erfasst den Radfahrer seitlich.
Wie ist denn hier die Lage?
Vielen Dank für eine Antwort.
Beste Grüße
Erwin Aschenbrenner
Noch ein Nachtrag zu meinem letzten Kommentar. Es ging um die Frage nach der Begründung für das “nicht blinken” beim Geradeausfahren in einer abknickenden Vorfahrt obwohl gemäß §9 doch der auf der Vorfahrtstraße entgegenkommenden Verkehr durchgelassen werden muss, dann aber auch gem. §9 Absatz 1 eine Pflicht zur Ankündigung des “Abbiegevorganges” mit Fahrtrichtungsanzeigern besteht.
Ich fand eine mögliche Begründung in einem alten Urteil:
Der BGH (Urteil vom 16.11.1965 – VI ZR 137/64)
In den “Entscheidungsgründen” findet sich u.a. eine Begründung, warum nun beim Geradeausfahren nicht zu blinken sei. Und zwar wird (sinngemäß) zwischen dem “natürlichen Straßenverlauf” und dem durch die Beschilderung definierten Straßenverlauf unterschieden. Ersterer sei nach damaliger Ansicht des BGH für die Bedienung der Fahrtrichtungsanzeiger ausschlaggebend, da es so durch z.B. andere “verkehrsunerfahrene Personen” weniger/nicht überfordern würde. Wenn man also eine abknickende Vorfahrt geradeaus verläßt, dann folgt man dem “natürlichen Straßenverlauf” daher biegt man nicht ab (mein Verständnis) und daher sei die Pflicht zur Fahrtrichtungsanzeige gemäß §9 (damals noch §11) nicht gegeben.
Alles gut und schön. Ich weiß nicht wie der §11 der StVO damals genau lautete, aber das erklärt leider nicht wieso ich dann den Gegenverkehr durchlassen muss, wo ich doch angeblich nicht abbiege.
Wie begründet sich eigentlich der Entfall der Blinkpflicht beim “Geradeaus”-Verlassen der Abknickenden Vorfahrt?
Ich lese immer nur “muss so sein”, “macht man so”. Aber ich finde keine Verweise auf eine Rechtsvorschrift oder Herleitung. Ich finde auch im “Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog” kein Bußgeld dafür, wenn man wider der “kollektiven Meinung” hier doch geblinkt hat.
Ist das ein Mythos? Hat das irgendwann einmal ein Fahrlehrer behauptet und dann wurde es “einfach so” als “best practice” von allen Fahrlehrern (gar Prüfern?) und Journalisten kopiert?
(Hier meine bislang nicht erfolgreichen Gedankengänge zum Thema:)
Gemeinhin wendet man §9 StVO an, wenn man eine Straße verläßt. Das kann ich nur Annehmen, denn der Begriff “Abbiegen” ist in der StVO ja nicht definiert. Recht klar ist, daß das Folgen einer Abknickenden Vorfahrt kein Abbiegevorgang ist. Klar, man verläßt die Vorfahrt-“Straße” ja nicht und alles sonst erforderliche (blinken, Fußgängervorrang) ist in $42 Abs. 2 Anlage 3 (re-)definiert.
Demgegenüber wäre aber das Verlassen der Abknickenden Vorfahrt aber definitiv ein Abbiegevorgang gemäß §9. Nicht Auszudenken, wenn dem nicht so wäre. Schließlich soll man doch z.B. gemäß §9 (3) (auf der Vorfahrtstraße) entgegenkommenden Verkehr “durchfahren lassen”. Wenn aber §9 gilt und es keine anderweitigen Einschränkungen gibt, dann gilt es auch vollumfänglich. Somit auch §9 (1) (Fahrtrichtungsanzeiger). Und da haben wir den Salat.
Man könnte jetzt natürlich den “Gesunden Menschenverstand” anführen. Aber der würde (mich) hier die Abknickende Vorfahrt gedanklich (analog §9) geradebiegen lassen und somit stets eine passende Richtung finden. Schließlich finden sich an abknickenden Vorfahrtstraßen manchmal auch Rechts-/Linksabbiegespuren, die aber in Folge schlicht Geradeaus führen und mit ihrer Blinkpflicht das bestätigen würden.
Die Begründung ist eine ganz einfache: Keine Änderung der Fahrtrichtung! Somit ist der Fahrtrichtungsanzeiger -der Name sagt eigentlich alles- nicht zu betätigen. Und die Diskussion mit der Abbiegenden Vorfahrtstrasse ist eigentlich müßig. Bei Fahrtrichtungsänderung hat man zu blinken! Das wurde nur zum Thema, weil Leute der Meinung waren, dass sie nicht blinken müssten weil sie ja die Hauptstrasse nicht verlassen! Und das ist eben falsch! Es gibt keine explizite Regel, dass man bei einer abbiegenden Vorfahrtstrasse zu blinken hätte. Diese Pflicht ergibt sich ausschliesslich aus $9 StVO. Genauso falsch ist die Annahme, dass man beim Verlassen einer Abbiegenden Vorfahrtstraße blinken müsse, auch wenn man geradeaus in eine untergeordnete Straße fährt. Völliger Nonsens!
Das ist glücklicherweise Klar geregelt: Es gilt (1) (für das linke Bild).
Erklärung:
Ein Fahrzeug, das sich auf einer Vorfahrtsstraße (auch einer abknickenden) befindet hat in jedem Fall Vorfahrt gegenüber nachrangigen Straßeneinmündungen (welche auch mit dem “Vorfahrt Achten” Zeichen 205 gekennzeichnet sind).
Ein Fahrzeug, dass eine Vorfahrtstraße verläßt ist lediglich gemäß StVO §9 dem Gegenverkehr – sofern es diesen kreuzt – auf (und aus) der Abknickenden Vorfahrt und Fußgängern (gem §42 Abs2. Anlage 3) wartepflichtig.
Fahrzeuge auf nachrangigen Straßen müssen also in jedem Fall alle Fahrzeuge auf der Vorfahrtstraße passieren lassen danach gilt untereinander dann rechts vor links.
An einer Straße mit rechts abknickender Vorfahrt gibt es wie bei den Bildern oben zwei Einmündungen für die die Regel rechts vor links gilt.
Biegt nun ein Auto der nach rechts abknickenden Vorfahrtsstraße nach links ab gibt es regelmäßig Beinahe-Zusammenstöße:
(1) der Autofahrer, der nach links abbiegt beansprucht die Vorfahrt für sich, denn er kommt von einer Vorfahrtsstraße.
(2) Der Autofahrer der von der rechten Einmündung kommt beansprucht die Vorfahrt ebenfalls für sich, denn es gilt für ihn rechts vor links und derr abbiegende Autofahrer ist nicht mehr vorfahrtsberechtigt, weil er die Vorfahrtsstrasse ja verlassen hat.
(3) Allerdings muss er noch die Vorfahrt des Autofahrers an der nächsten Einmündung beachten, denn der kommt von rechts.
Was ist nun richtig 1? 2? 3?
Danke für die Bearbeitung
Mich würde interessieren ob bei dem Szenario (wie oben gezeigt), dass rote Auto auch blinken muss wenn es nicht die Möglichkeit gibt geradeaus zu fahren. Halt VZ 1001-13.
Sowohl wenn ein anderer Fahrer von links (Hauptstraße) als auch von rechts (Nebenstraße) kommt. Ich meine Nein, da ich für den der von links kommt ja vorfahrt habe. Ebenso wie für denjenigen der aus der Nebenstraße kommt. Danke für eine Antwort
Die Ampelanlage hebt nur Schilder auf die regeln wer losfahren darf. Also ein Stopp Schild oder ein Vorfahrt Achten Schild. Schilder die Vorfahrtstraßen regeln, z.B. VZ 306, evtl. mit Zusatzschild “abknickende Vorfahrt”, werden nicht durch Ampelanlagen aufgehoben. Wer also auf der Kreuzung grün hat und der Vorfahrtstraße folgt, hat Vorfahrt auf der Kreuzung. Wer aus der Nebenstraße kommt muss warten.
In Leibacah Slowenien habe ich folgendes gesehen:
Ampanlage, Rot, Gelb, Grün… drunter Schild vorfahrt Strasse ist nach Links,
Ohne Ampanlage habe ich in fahrt richtung Links vorfahrt… in fale das Ampanlage an ist wer hat vorfahrt? Ich der nach Links abbigt oder der mir entgegenkommt?
gegenüber:
Ampanlage, Rot, Gelb, Grün… drunter Schild vorfahrt Strasse ist von vorne nach Rechts.
Ich erlebe eine große Unsicherheit bei vielen Verkehrsteilnehmern, was das Blinken bei abknickender Vorfahrt betrifft. Das erste mir bekannte Urteil zugunsten der geltenden Regel stammt vom BGH vom 16.11.1965; ich selbst habe aber 1972 in der Fahrschule noch gelernt, wer der Vorfahrtstraße folgt, blinkt nicht, wer sie verlässt, blinkt. So meinen heute noch viele Leute, weil es einfach dem natürlichen Empfinden entspricht: der Mensch ist offenbar so gepolt, dass er den Verlauf des Hauptweges, auch wenn gebogen, als geradeaus empfindet. Hinzu kommt, dass einer abknickende Vorfahrtsstraße zu folgen rechtstechnisch nicht als Abbiegen gilt (§9, Abs.1 StVO): es herrscht Rechtsfahrgebot. Erst die Anlage 3 zur StVO regelt mit der speziellen Beschilderung die abknickende Vorfahrt.
Im Übrigen finde ich oft bei Straßengabelungen, wo die Vorfahrtstraße schräg abschwenkt, abknickende Vorfahrt mit VZ 1102-12 bzw. VZ 1002-22 ausgeschildert. Hierbei beobachte ich folgendes: bei VZ 1002-22 blinkt niemand (obwohl er müsste), der der schräg rechts abschwenkenden Vorfahrtsstraße folgt (er gefährdet damit auch niemanden); dagegen blinkt jeder (obwohl er nicht müsste), der geradeaus die Vorfahrtstraße verlässt (schon allein, um die folgenden Verkehrsteilnehmer nicht zu irritieren, wenn er die auf der Vorfahrtstraße Entgegenkommenden abwarten muss). Bei VZ 1002-12 aber, wenn die Vorfahrtstraße schräg links abschwenkt, blinkt fast jeder, egal in welche Richtung er fährt, um den von geradeaus Kommenden, an der Einmündung zur Vorfahrtstraße Wartenden anzuzeigen ob sie eventuell schon einfahren können oder noch warten müssen. Aber auch hier kommt es immer wieder vor, dass die der abschwenkenden Vorfahrtsstraße Folgenden nicht blinken.
Ich selbst habe mir angewöhnt, lieber einmal zuviel (aber nicht missverständlich) als einmal zuwenig zu blinken.
Hallo!
Gelten für Radfahrer besondere Regeln, wenn sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtsstraße folgen?
Wie sieht es aus bei folgender Situation an einer solchen T-Kreuzung aus: Ein Radfahrer is parallel zur Vorfahrtsstraße auf einem Radweg unterwegs und möchte geradeaus weiterfahren. Die Vorfahrtsstraße macht eine Rechtsbiegung. Dabei würde der Radfahrer ja die Vorfahrtsstraße kreuzen. Hat er Vorfahrt vor Autofahrern, die in der selben Richtung fahren? Hat er Vorfahrt vor PKW die aus der Nebenstraße kommen? Hat er grundsätzlich keine Vorfahrt solange er auf dem Radweg fährt?
Hallo und vielen Dank: endlich habe ich (49) nach langer Zeit mal eine verlässliche Angabe gefunden. Bei uns im Dorf gibt es die abknickende Vorfahrt Zeichen 1002-10 und es ist erstaunlich wie oft unterschiedliches Verhalten beobachtet werden kann. Ich selbst fahre mehrfach täglich von unten kommend auf der nach links abknickenden Vorfahrtstraße und verlasse diese durch geradeaus fahren. Dabei blinke ich gern auch mal RECHTS obwohl ich gar nicht nach rechts abbiegen möchte, aber um den von vorn kommenden (und wartenden) Fahrern zu zeigen dass sie fahren dürften. Denn viele Fahrzeug blinken zwar nicht, biegen aber trotzdem auf der Vorfahrtsstraße nach links ab um ihr zu folgen.
Meine Frage: Kann meine Nettigkeit des “Rechts-Blinkens” zum Problem werden, wenn nämlich von rechts ein Fahrzeug kommt, das seinerseits rechts abbiegt (es kommt also von der Nebenstraße und biegt auf die andere Nebenstraße ab) und ich das Fahrzeug ramme weil der Fahrer mein Blinken als Rechts-Abbiegen gedeutet hat?
Die zweite Frage, die mir unter den fingern brennt: Wenn bei Zeichen 1002-10 ein Fahrzeug von unten auf der Vorfahrtstraße nach links der Vorfahrtstraße folgt OHNE links zu blinken und dabei mit einem Fahrzeug kollidiert das von oben kommt und das “nicht blinken” ja korrekterweise als “geradeaus die Vorfahrtstraße verlassen” deutet, wie ist dann die Rechtslage?
Ich weiß, Sie führen keine Rechtsberatung durch aber bekommt der Nichtblinker von der Vorfahrstraße eine Teilschuld?