Abknickende Vorfahrt: Wer darf zuerst fahren? Wer muss blinken?
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Abknickende/abbiegende Vorfahrtsstraße
Wer an einer Kreuzung Vorfahrt hat, wird in Deutschland durch entsprechende Verkehrszeichen geregelt. Dabei gibt es das „Vorfahrts-Schild“, ein „Vorfahrt-Gewähren-Schild“ und eine „Einmalige Vorfahrt”. Ist keines dieser Zeichen vorhanden, gilt die Regel rechts-vor-links.
Allerdings existiert noch ein Sonderfall: Die abknickende Vorfahrt (ebenfalls per Schild gekennzeichnet). Diese wird meist durch das Vorfahrts-Zeichen und ein Zusatzschild, welches den Verlauf der Straße zeigt, angegeben.
In der Fahrschule werden solche Gegebenheiten in den Fahrstunden explizit geübt, da Sie sowohl in der praktischen als auch in der theoretischen Prüfung eine wichtige Rolle spielen können.
Viele Fahrschüler stehen vor der Frage, ob eine abknickende Vorfahrtstraße durch Blinken befahren werden muss bzw. wann dieser Blinker zum Einsatz kommen soll.
Die Antwort und die Vorfahrtsregeln für eine abknickende Vorfahrt (auch abbiegende Hauptstraße genannt), lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Abknickende Vorfahrt
Im folgenden Abschnitt haben wir alle Schilder abgebildet, die eine abknickende Vorfahrt anzeigen.
Derjenige Fahrer, der der abknickenden Vorfahrt folgt, darf zuerst passieren. Kraftfahrer, die von einer Nebenstraße kommen, müssen Fahrzeugen auf der Vorfahrtstraße Vorrang gewähren.
Die nach dem Bußgeldkatalog drohenden Sanktionen können Sie im folgenden Absatz nachlesen.
Keine Lust zu lesen? Die abknickende Vorfahrtstraße im Video erklärt
Diese Verkehrszeichen zeigen die abknickende Vorfahrt an
Abknickende Vorfahrt – Wer hat Vorfahrt?
Zunächst müssen für eine abknickende Vorfahrt die Verkehrsregeln definiert werden. Dazu muss vorab geklärt werden, wer an dieser Kreuzung zuerst fahren darf. Der Fahrer, welcher der Vorfahrtstraße folgt (dicke Linie auf dem Schild) hat grundsätzlich Vorrang gegenüber den anderen Fahrzeugen an der Kreuzung.
Eine abgeknickte Vorfahrtsstraße wird immer durch ein Schild mit Zusatzzeichen für den Verkehr gekennzeichnet. Darauf wird der Verlauf der Straße für den Fahrer ersichtlich. Fahrzeuge, die sich nicht auf der zur Vorfahrt berechtigten Straße befinden (dünne Linien auf dem Schild), müssen die abknickende Vorfahrt gewähren. Auch dies wird durch ein Schild an der Kreuzung verdeutlicht.
Abknickende Vorfahrt – der Vorfahrtsstraße folgen
Wenn Sie eine abbiegende Vorfahrtstraße weiterfahren, ist Blinken Pflicht. So zeigen Sie den anderen Verkehrsteilnehmer an, dass Sie diese Straße weiterhin befahren möchten. Wird für eine abbiegende Hauptstraße das Blinken vergessen, kann dies zu schweren Unfällen führen.
Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen
Verlassen Sie die Vorfahrtsstraße, zum Beispiel, indem Sie rechts abbiegen, müssen Sie dies ebenfalls durch den Blinker anzeigen. Es handelt sich dabei um einen normalen Abbiegevorgang, mit dem Sie die abknickende Vorfahrt verlassen.
Blinken bei abknickender Vorfahrt – eine Grafik zur Erklärung
In unserer Grafik für eine abbiegende Vorfahrt wird deutlich, dass der Blinker betätigt werden muss, wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen möchten.
Abgeknickte Vorfahrtsstraße missachtet: Strafen laut Bußgeldkatalog
Wer das Verkehrszeichen „Abknickende Vorfahrt“ missachtet, muss mit Sanktionen laut Bußgeldkatalog rechnen. Neben einem Bußgeld, sind auch Punkte in Flensburg möglich. Die Vergehen im Überblick:
- Vorfahrt nicht beachtet: 25 Euro Bußgeld
- … mit Gefährdung: 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
- … mit Sachbeschädigung: 120 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Kommt es durch eine Missachtung der Vorfahrt zusätzlich zu einem Unfall mit Personenschaden, ist der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung zu prüfen. Der entstandene Schaden wird durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgerechnet.
Wir haben im Ort eine Kreuzung (T-Kreuzung), wobei das „T“ einmal nach rechts gekippt ist. Diese Situation entspricht der oben gezeigten Grafik, ohne die von rechts kommende Strasse.
Die Markierung (gestrichelte Linie) am Fahrbahnrand zeigt an, dass man sich auf der bevorrechtigten Strasse befindet, welche die Richtung von unten nach links ändert. Allerdings ist ca. 10-15m vor dieser Kreuzung das Verkehrsschild 301 aufgestellt. Zu meiner Zeit habe ich in der Fahrschule gelernt, dass der dicke Balken auf diesem Verkehrsschild anzeigt, wie die Strasse mit Vorfahrtsrecht verläuft, in diesem Fall geradeaus. Würde ich an dieser Kreuzung geradeaus fahren, müsste ich über den gestrichelten Fahrbahnrand fahren. Im Gegenzug bedeutet die Situation für mich, dass wenn ich nach links die Fahrtrichtung wechsel, den von geradeauskommenden Gegenverkehr die Vorfahrt gewähren muss, da diese nach dem aufgestellten Verkehrsschild von der bevorrechtigten Strasse kommen. Allerdings ist von dieser Seite das Verkehrsschild 205 (Vorfahrt gewähren) aufgestellt.
Ich als Radfahrer fuhr von unten kommend in diese Kreuzung hinein, wollte entsprechend der Fahrbahnmarkierung dem Strassenverlauf nach links folgen. Nach erfolgtem Handzeichen wurde ich in der Kreuzung von einem geradeausfahrenden Fahrzeug noch überholt und entkam nur knapp einer Kollision.
Nachdem ich diese Kreuzung und deren Beschilderung analysiert habe, wendete ich mich an das zuständige Strassenverkehrsamt mit der Bitte um Überprüfung der Beschilderung, damit eine unklare Verkehrssituation und Unfälle vermieden und mehr Sicherheit allen Verkehrsteilnehmern gewährt werden kann. Ich vetrete die Auffassung, dass statt dem Verkehrsschild 301, das VZ 306 mit dem zusätzlichen VZ 1002-12, welches eindeutig den Verlauf der Vorfahrtstrasse an dieser Kreuzung von unten nach links anzeigen würde, an dieser Kreuzung sinnvoll wären, zumal die Fahrbahnmarkierung dies ebenfalls anzeigt.
Vom Strassenverkehrsamt bekam ich die Rückmeldung, dass diese Kreuzung mit dem Polizeipräsidium begutachtet wurde und eine Änderung der Beschilderung nicht vorgenommen werden muss, Begründung:
1. Liegen keine Unfallmeldungen für diese Kreuzung vor
2. Änderungen der Fahrtrichtungen müssen durch Blinken oder per Handzeichen bei Radfahrern angezeigt werden.
3. Nach §1 StVO hat sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet wird, insbesondere bei unklarer Verkehrslage.
Ich finde es traurig, dass dieses Anliegen mit solch einer Begründung abgeschmettert wird. Eigentlich sollte die Beschilderung an Kreuzungen so gestaltet sein, dass keine unklare Verkehrslage vorherrschen und Unfälle vermieden werden können.
Ich habe seit über 25 Jahren den Führerschein und bin tagtäglich mit dem Fahrrad unterwegs, dass ich Verkehrsschilder nicht lesen kann, wäre mir neu.
In der Fahrschule hab ich gelernt dass nicht geblinkt werden muss wenn man der Vorfahrt folgt weil man sowieso übergeordnet fährt, nur wenn man sie VERLÄSST muss man blinken, so können wartende gleich los fahren weil sie den Blinker sind. Deswegen blinkt man auch im Kreisverkehr nur wenn man raus fährt und nicht permanent wenn man ihm folgt! Eine wirklich blöde Regel hier, einmal so dann doch wieder anders!
Wenn man bei einer abknickenden Vorfahrtsstraße nicht blinken müsste, wüsste aber auch niemand, ob man wirklich der Vorfahrt folgt, oder einfach geradeaus fährt.
Ich befahre mit dem PKW eine abknickende Vorfahrtsstrasse nach links. Im Knick überquert ein Fußgänger die Fahrbahn. Hat der Fußgänger Vorrang?
Hallo Alfons S.,
in der Regel besteht auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße auch Vorfahrt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Kurze Frage:
Wenn die abknickende Vorfahrtsstrasse nur durch Makierungen auf der Fahrbahn jedoch nicht durch die entsprechenden Schilder (die weißen mit dem Strassenverlauf) geregelt ist( Vorfahrt achten Schilder sind da)- muss dann geblinkt werden wenn man der markierten Straße folgt?
Hallo Simon,
eine abknickende Vorfahrtsstraße wird stets mit dem entsprechenden Schild gekennzeichnet. Sind andere Schilder angebracht, müssen diese berücksichtigt werden. Handelt es sich um keine “echte” abknickende Vorfahrt, sollte davon auszugehen sein, dass beim Verlassen der Vorfahrtsstraße geblinkt werden muss. Für eine abschließende Beurteilung müsste jedoch die Situation vor Ort begutachtet werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wer hat Vorfahrt?
Situation: abknickende Vorfahrt nach rechts. Ich befahre diese, will sie aber verlassen und nach links abbiegen. Im Gegenverkehr steht mir an der Kreuzung ein Fahrzeug gegenüber und will geradeaus fahren (er befindet sich also nicht auf der Vorfahrtsgraße).
Hallo AstO,
gemäß § 8 StVO hat an Kreuzungen Vorfahrt, wer von rechts kommt, außer bei abweichender beschilderter Vorfahrtregelung. Bei Anwendung auf Ihr Szenario sieht es so aus, dass Sie dann anscheinend Vorfahrt hätten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Darf ich im Bereich der abknickenden/abbiegenden Vorfahrtstrasse parken ,wenn nein welchen Abstand zur Abknickung muß
ich einhalten.
Ist eventull das Verkehrsschild die Grenze zum Parken und Halten.
Vielen Dank
Hallo Rainer,
grundsätzlich ist das Halten und Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen sowie in scharfen Kurven verboten. Des Weiteren dürfen Sie im Fünf-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen nicht parken.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Liebe Redaktion,
wie sieht das mit dem blinken aus, bei folgender Situation: die Vorfahrt biegt rechts ab und ich will geradeaus. In dem Moment verlasse ich ja die Vorfahrtsstraße, bin wartepflichtig dem gegenüber, der aus der Gegenrichtung der Vorfahrt folgt. Mein Hintermann denkt am Ende, der hat nur vergessen, rechts zu blinken … ich bleib stehen und der fährt mir hinten drauf?
Vieln Dank Michael
Die vielen Fragen zum Blinken sind teils lustig. Ich wiederhole gerne da einen Satz von meinem Fahrlehrer beim Bund: Es gibt keinen Geradeaus-Blinker ;)
Allerdings würde ich beim Verlassen der Vorfahrtstrasse in einem bzw. ab einem Winkel von ca. 45° schon blinken ;)
Hallo Michael,
wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist ein Blinken nicht notwendig, wenn Sie geradeaus die Vorfahrtsstraße verlassen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, … und wenn es sich bei der oben geschilderten Situation statt eine Radfahres um einen Fußgänger handelt? Muss auch dann das rote Fahrzeug ebenfalls halten? Gruß, Pauli
Hallo Paul,
das Szenario erscheint dann doch etwas unwahrscheinlich, denn Fußgänger dürfen nicht einfach die Fahrbahn betreten. Dies ist nur beim Überqueren gestattet. Ansonsten müssen sie auf den entsprechenden Bürgersteigen bleiben. Überqueren Fußgänger die Straße müssen sie Fußgängerampeln bzw. Zebrastreifen nutzen. Dort haben sie Vorrang. Ohne solche Verkehrseinrichtungen müssen Fußgänger dem PKW-Verkehr Vorrang einräumen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Redaktion,
tut mir leid, Sie korrigieren zu müssen, aber die Auskunft an Pauli ist nicht nur falsch, sondern kann für Fußgänger LEBENSGEFÄHRLICH sein, wenn sich Autofahrer daran halten!
“Überqueren Fußgänger die Straße müssen sie Fußgängerampeln bzw. Zebrastreifen nutzen.” gilt nur, falls in unmittelbarer Nähe vorhanden; ansonsten dürfen Fußgänger natürlich – gerade an Kreuzungen – die Straße überqueren, es bleibt Ihnen ja gar nichts anderes übrig, wenn sie geradeaus müssen.
Und wenn sich der Fußgänger in der gleichen oder entgegengesetzten Richtung bewegt wie das rote Fahrzeug, hat er immer Vorrang!
Das übrigens Führerschein-Prüfungsfrage und in § 9 und § 42 StVO eindeutig geregelt.
Schöne Grüße
Hallo Matti,
danke für den Hinweis. Beachten Sie bitte, dass wir lediglich bestehende Gesetze zitieren – wie der Einzelfall vor Ort aussieht, das gilt es immer zu prüfen. Grundsätzlich sind Fußgänger nun einmal dazu angehalten, Fahrbahnen nur in bestimmten bereichen zu überqueren. Genauso müssen Autofahrer besondere Rücksicht auf Radfahrer und Fußgänger nehmen.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Liebe Redaktion,
bitte schreibt doch immer die Rechtsquelle – also hier den § der StVO – hinzu, wenn ihr Regeln doziert. Das nennt sich wissenchaftlich arbeiten ;-)! Und spart langes Suchen.
Vielen Dank!
Till
Folgende Kreuzungssituation:
Vorfahrtsituation wie auf obiger Grafik: Abknickende Vorfahrt nach links, Abzweig nach rechts entfällt, da es sich um eine T-Kreuzung handelt.
Rechts des roten PKW befindet sich kein Fuß-und Radweg, da dort wegen Straßenbahnschienen kein Platz ist. Fuß- und Radweg sind auf der linken Seite, wobei Radfahrer dort in beide Richtungen fahren dürfen bzw. müssen.
Nun meine Frage: Muss der nach links abbiegende rote PKW Radfahrern, die auf dem Radweg in GLEICHER Fahrtrichtung unterwegs sind, dennoch Vorfahrt gewähren? Meiner Meinung nach ja! Falls nicht, warum nicht?
Das Dumme an dieser existierenden Kreuzung (in Cottbus) ist, dass für ortsfremde oder nicht-radfahrende Autofahrer nicht unbedingt ersichtlich ist, dass der Radweg in beide Richtungen befahren werden kann/muss, und somit Radler in der gleichen Richtung schnell mal übersehen werden können, grade im Winter. Ich als Radfahrer habe dort schon zwei brenzlige Situationen erlebt, und würde daher nie meine Vorfahrt erzwingen, möchte aber wissen, ob ich im Recht bin, falls mal was sein sollte… Es geht auch nur um die beschriebene Fahrtrichtung ds Radfahrers; dass ein von oben kommender warten muss ist klar! Also bitte meine Frage nicht “überbeantworten”! ;-)
Hallo Paul,
wenn an dieser Kreuzung keine spezielle Fahrradampel ist, welche etwas anderes regelt, gilt der Radweg als eigenständige Spur. Entsprechend hätte die linke Spur Vorrang. Pkw müssten also die Fahrradfahrer durchlassen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Nein, keinerlei Ampeln, nur die Vorfahrtbeschilderung. Also ist es so, wie ichs mir schon dachte. Ich werde mal das örtliche Straßenverkehrsamt bemühen, dass die dort was machen sollten, und nicht erst wenn mal was passiert.
Vielen Dank :-)
In meiner Heimatstadt ist es so, dass nur zwei der etlichen sogenannten “Fahradwege” trotz anderslautender Beschilderung überhaupt Radwege nach StVO sind, d. h. auf allen (!) anderen Strecken müssen Fahrradfahrer auf der Straße fahren (Kinder ausgenommen). Also meine Frage an den OP: sind das tatsächlich Radwege nach StVO? Falls nicht wäre dann doch die Frage hinfällig, da sich die Radler in den Straßenverkehr einordnen müssten.
[Link von der Redaktion entfernt]
Wir versuchen hier gerade hersuszufinden, wer hier Vorfahrt hat !?!
MfG Marco E.
Hallo Marco,
da scheint etwas schiefgelaufen zu sein. Es war uns nicht möglich, den Link zu öffnen, weshalb wir Ihn aus Ihrem Kommentar entfernt haben. Sie haben jedoch die Möglichkeit, uns die Situation konkret zu beschreiben. In diesem Fall helfen wir Ihnen dann gerne weiter.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org