Abschleppkosten nach einem Unfall: Wer zahlt diese?
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wer zahlt die Abschleppkosten nach einem Unfall?
Nicht jeder Unfall geht glimpflich aus: Wurde ein Fahrzeug so schwer beschädigt, dass es nicht mehr fahrfähig ist, muss es abgeschleppt werden.
Dies verursacht mitunter hohe Kosten – insbesondere dann, wenn die Autos von der Autobahn abgeschleppt werden müssen, berechnen Abschleppunternehmen teure Gebühren.
Aus diesem Grund stellen die Abschleppkosten nach einem Unfall oft einen Streitpunkt zwischen den Beteiligten dar. Wer muss sie bezahlen?
Erfahren Sie in diesem Ratgeber, was in Sachen Abschleppkosten nach einem Unfall bezüglich Haftpflicht- und Kaskoversicherung gilt. Lesen Sie, unter welchen Umständen die Gebühren übernommen werden und wie hoch diese dafür ausfallen dürfen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Abschleppkosten nach dem Unfall
Die Kosten müssen sich im ortsüblichen Rahmen befinden. In der Regel sollte nur bis zur nächstgelegenen Werkstatt abgeschleppt werden.
Sämtliche Unfallkosten werden in der Regel von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.
Auch die Kosten für das Zwischenlagern des beschädigten Kfz beim Abschleppunternehmen werden von der Kfz-Versicherung übernommen.
Welche Versicherung ist für die Abschleppkosten nach einem Unfall zuständig?
Grundsätzlich gilt: Wer einen Unfall verursacht hat, muss für die daraus entstehenden Unfallkosten des Unfallopfers aufkommen. Dies übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Wie sieht es aber mit seinen eigenen Kosten aus? Hat er keine Zusatzversicherung abgeschlossen, muss er diese selbst begleichen. Anders sieht es aus, wenn er sich vorab abgesichert hat: Die Abschleppkosten übernimmt ein Vollkasko- oder Teilkaskoversicherer, wenn sein Kunde einen Unfall verursacht hat.
Wann übernimmt die Versicherung die Abschleppkosten bei einem Unfall?
Muss immer die generische Versicherung für die Abschleppkosten nach einem Unfall aufkommen? Diese Frage lässt sich mit einem klaren “Jain” beantworten: Nur unter bestimmten Umständen erstattet die Versicherung die Abschleppgebühren.
Folgende Bedingungen gelten:
- Der Geschädigte kann sein Fahrzeug nur bis zur nächsten Werkstatt abschleppen lassen. Dies gilt nicht, wenn:
– eine Spezialwerkstatt oder die Werkstatt des Vertrauens angefahren werden muss
– durch einen längeren Transport spätere Zusatzkosten – etwa höhere Reparaturkosten, Reisekosten zur Abholung des Kfz usw. – verhindert werden - Das Auto kann beim Abschleppunternehmer zwischengelagert werden, wenn beispielsweise die Werkstätten geschlossen sind. Die Standkosten sind von der Versicherung zu tragen.
Auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug von Freunden oder Bekannten abschleppen lassen, haben Geschädigte einen Anspruch auf Abschleppkosten. Üblicherweise erhalten sie die Hälfte des Betrages, welchen ein ortsansässiges Unternehmen verlangen würde.
Kostenfaktor Abschleppkosten nach einem Unfall: Wie hoch dürfen die Gebühren sein?
Immer wieder ist von Versicherungen die Rede, welche die Abschleppkosten nach einem Unfall nicht vollständig erstatten wollen, weil diese zu hoch seien und günstigere Alternativen bestanden.
Das Amtsgericht Erfurt urteilte hierzu allerdings, dass Geschädigte einen Anspruch auf Erstattung der Kosten haben, wenn diese sich im „ortsüblichen Rahmen“ befinden. Das bedeutet für Unfallopfer: Sie müssen nicht mühsam die preiswerteste Alternative vor Ort ermitteln.
Sonderfall: Abschleppkosten bei einem Totalschaden
Wurde Ihr Auto durch den Unfall offensichtlich so stark beschädigt, dass die Reparaturkosten über dem Restwert des Wagens liegen, ist von einem „Totalschaden“ die Rede.
Ein derart geschädigtes Fahrzeug wird in der Regel nicht repariert. Daher genügt es in diesem Fall auch nicht, es bis zur nächsten Werkstatt abschleppen zu lassen.
Dennoch bedeutet dies nicht, dass Sie durch lange Transportwege die Abschleppkosten nach dem Unfall in die Höhe treiben können: Die Versicherung zahlt nur jene Gebühren, welche für den Transport zur nächsten Verwertungsstelle anfallen.
Die Gerichte begründen diese Rechtsprechung damit, dass Besitzer von Totalschäden bundesweit denselben Restwert erhalten sollten. Hohe Abschleppkosten widersprechen in diesem Fall der Schadensminderungspflicht des Geschädigten.
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Wir haben als Abschleppfirma ein PKW abgeschleppt, was nach einem Unfall Totalschaden war. Der Fahrzeughalter hat seine Haftpflichtversicherung nicht gezahlt und ist mittlerweile Umgezogen ins Gefängnis (hatte wohl noch andere offene Rechnungen). Wo können wir nun Zahlung einfordern? Wir werden über die Zentrale Leitstelle benachrichtigt und vor Ort von der Polizei empfangen. Wir können doch vor Ort nicht sagen, dass wir das Auto nicht abschleppen, da es nur noch Müll ist und wir befürchten, unser Geld nicht zu bekommen!?!
Hatte am Sonntag Früh um 02:30 einen Unfall auf der Autobahn A9, Totalschaden, Polizei beauftragte einen Abschleppunternehmen G…l und kein ADAC Abschlepp Dienst, jetzt verlangt dieser Vucher 1400€ Abschlepp kosten. An wem könnte ich mich wenden.
Hallo,
Ich würde gern wissen wie bzw was man machen muss wenn man durch ein anderen Abschleppdienst (von der Polizei beauftragt) abgeschleppt wird nach einem Unfall. Ich bin Mitglied eines anderen Automobilclubs und müsste nun die Abschlepp kosten dort einfordern allerdings weiß ich nicht wie.
Nach einem unverschuldeten Unfall ist mein Fahrzeug von einem von der Polizei beauftragten Abschleppunternehmen abgeschleppt worden und wird dort zwischengelagert. Der Gutachter war dort und hat festgestellt, dass das Fahrzeug trotz hohem Schaden noch repariert werden könne (kein Totalschaden). Jetzt wollte ich das Fahrzeug an die Werkstatt meines Vertrauens bringen lassen, doch das Abschleppunternehmen weigert sich, man meint, die Versicherung würde die Kosten nicht übernehmen, weil diese Werkstatt sich für einige der Arbeiten Dritter bedienen würde! Ist das so richtig?
Hallo,
ich habe mit meinem Auto einen selbst verschuldeten Totalschaden verursacht. Reparaturkosten lt. Gutachten 21000 Euro, Wiederbeschaffungswert 8500 Euro. Wurde alles, außer der Selbstbeteiligung, durch Vollkasoversicherung = 6000 Euro und Restwertangebot Restwertbörse = 2500 Euro beglichen.Nun habe ich aber von der Kfz-Werkstatt, die das Fahrzeug abgeschleppt hat, eine Rechnung über Abschleppkosten erhalten. Die Versicherung weigert sich, diese zu erstatten. Das können Sie nur machen, wenn ich einen Schutzbrief hätte. Warum sind diese Kosten nicht durch die Vollkasko abgedeckt. Die Beschädigung eines Verkehrsschildes sind durch die Haftpflicht abgedeckt. Nur die Abschleppkosten soll ich selber tragen.
na ja finde ich auch sehr teuer, fuer ca 1km abschleppen ca 400 müsste ich blättern.. hat auch die polizei beauftragt den abschlepper
Das ist einfach unglaublich….
Uns ist es genauso gegangen….
Mein Mann hatte einen Moped Unfall…
War schwer verletzt….
Die Polizei hat ein abschlepper gerufen….
Der hat 669 Euro berechnet…180 Euro Aufschlag weil es Sonntag war….ganz ehrlich…es wird Zeit das so was gesetzlich geregelt wird…damit die abzovke ein Ende hat
Meine Frage wäre meine Tochter hat auf der Autobahn einen Unfall begangen Totalschaden und das Auto musste abgeschleppt werden und die Rechnung betrug 850 Euro die Versicherung erstattet aber nur 466 Euro und auch das Standgeld musste ich komplett bezahlen ich finde das eigentlich so nicht ganz in Ordnung.
Hallo,
Unser Auto wurde nach einem Unfall von der Polizei abgeschleppt (bzw. sie haben das veranlasst).
Wir haben keinen Auftrag erteilt, nichts unterschrieben oder geschweigeden angerufen.
Nun verlangt der Abschleppunternehmer ca. 633Euro + Täglich 14.50Euro standgebür von uns.
Das Auto gibt er erst gegen bezahlung frei.
seine berechnung 133Euro pro stunde 2 Stunden Arbeitszeit macht 266Euro 100% aufschlag wegen Feiertag macht 532Euro und 19% Mwst. macht gesamthaft 633Euro.
Er hat aber keine 2 Stunden gearbeitet sondern am Unfallort gewartet und danach das Auto 3,9km bewegt.
Der ebenso geschädigte Roller wurde mit der selben fahrt abgeschlept und soll nochmal so viel bezahlen.
also 1266Euro für eine Fahrt von knapp 4km finde ich in keinem Fall verhältnissmässig.
Ist das schon Betrug und/oder Unterschlagung?
Vielen dank für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüssen
Benny
Hallo Benny,
wir können Ihnen hierzu leider keine juristische Einschätzung geben, weil wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Dafür müssten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Hab mal eine Frage , mir würde zuhause mein stillgelegtes Auto geklaut und damit würde auf der Autobahn ein Unfall gebaut!!! Der Täter ist dann zu Fuß geflüchtet und hat seine Geldbörse im Auto liegen lassen…Polizei hat den Abschleppdienst gerufen…ermittlungen laufen…so meine Frage ,WER ZAHLT DIE ABSCHLEPPKOSTEN ????? Danke
Hallo Jens,
wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo würde gern nachschauen welche und in welcher höhe Abschleppkosten von Versicherungen Übernommen werden ?
Hallo K.,
das kommt immer auf die jeweilige Versicherung sowie den abgeschlossenen Tarif bzw. den Kfz-Schutzbrief an. Dies ist den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org