Abschleppkosten nach einem Unfall: Wer zahlt diese?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wer zahlt die Abschleppkosten nach einem Unfall?

Geschädigte haben einen Anspruch auf Ersatz der Abschleppkosten nach einem Verkehrsunfall.
Geschädigte haben einen Anspruch auf Ersatz der Abschleppkosten nach einem Verkehrsunfall.

Nicht jeder Unfall geht glimpflich aus: Wurde ein Fahrzeug so schwer beschädigt, dass es nicht mehr fahrfähig ist, muss es abgeschleppt werden.

Dies verursacht mitunter hohe Kosten – insbesondere dann, wenn die Autos von der Autobahn abgeschleppt werden müssen, berechnen Abschleppunternehmen teure Gebühren.

Aus diesem Grund stellen die Abschleppkosten nach einem Unfall oft einen Streitpunkt zwischen den Beteiligten dar. Wer muss sie bezahlen?

Erfahren Sie in diesem Ratgeber, was in Sachen Abschleppkosten nach einem Unfall bezüglich Haftpflicht- und Kaskoversicherung gilt. Lesen Sie, unter welchen Umständen die Gebühren übernommen werden und wie hoch diese dafür ausfallen dürfen.

FAQ: Abschleppkosten nach dem Unfall

Wie hoch dürfen die Abschleppkosten nach einem Unfall sein?

Die Kosten müssen sich im ortsüblichen Rahmen befinden. In der Regel sollte nur bis zur nächstgelegenen Werkstatt abgeschleppt werden.

Wer bezahlt die Abschleppkosten nach dem Unfall?

Sämtliche Unfallkosten werden in der Regel von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.

Was ist, wenn die Werkstätten geschlossen sind?

Auch die Kosten für das Zwischenlagern des beschädigten Kfz beim Abschleppunternehmen werden von der Kfz-Versicherung übernommen.

Welche Versicherung ist für die Abschleppkosten nach einem Unfall zuständig?

Grundsätzlich gilt: Wer einen Unfall verursacht hat, muss für die daraus entstehenden Unfallkosten des Unfallopfers aufkommen. Dies übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Wie sieht es aber mit seinen eigenen Kosten aus? Hat er keine Zusatzversicherung abgeschlossen, muss er diese selbst begleichen. Anders sieht es aus, wenn er sich vorab abgesichert hat: Die Abschleppkosten übernimmt ein Vollkasko- oder Teilkaskoversicherer, wenn sein Kunde einen Unfall verursacht hat.

Übrigens: Die Formulierung: „Nach einem Unfall werden die Abschleppkosten von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt“, ist irreführend. Tatsächlich begleicht zunächst der Auftraggeber des Unternehmens dessen Rechnung – also der geschädigte Autobesitzer. Anschließend kann dieser eine Kostenerstattung von der Versicherung verlangen.

Wann übernimmt die Versicherung die Abschleppkosten bei einem Unfall?

Muss immer die generische Versicherung für die Abschleppkosten nach einem Unfall aufkommen? Diese Frage lässt sich mit einem klaren “Jain” beantworten: Nur unter bestimmten Umständen erstattet die Versicherung die Abschleppgebühren.

Nach einem Unfall sind die Abschleppkosten teuer. Wer zahlt, hängt von der Schuldfrage ab.
Nach einem Unfall sind die Abschleppkosten teuer. Wer zahlt, hängt von der Schuldfrage ab.

Folgende Bedingungen gelten:

  • Der Geschädigte kann sein Fahrzeug nur bis zur nächsten Werkstatt abschleppen lassen. Dies gilt nicht, wenn:
    – eine Spezialwerkstatt oder die Werkstatt des Vertrauens angefahren werden muss
    – durch einen längeren Transport spätere Zusatzkosten – etwa höhere Reparaturkosten, Reisekosten zur Abholung des Kfz usw. – verhindert werden
  • Das Auto kann beim Abschleppunternehmer zwischengelagert werden, wenn beispielsweise die Werkstätten geschlossen sind. Die Standkosten sind von der Versicherung zu tragen.

Auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug von Freunden oder Bekannten abschleppen lassen, haben Geschädigte einen Anspruch auf Abschleppkosten. Üblicherweise erhalten sie die Hälfte des Betrages, welchen ein ortsansässiges Unternehmen verlangen würde.

Kostenfaktor Abschleppkosten nach einem Unfall: Wie hoch dürfen die Gebühren sein?

Immer wieder ist von Versicherungen die Rede, welche die Abschleppkosten nach einem Unfall nicht vollständig erstatten wollen, weil diese zu hoch seien und günstigere Alternativen bestanden.

Das Amtsgericht Erfurt urteilte hierzu allerdings, dass Geschädigte einen Anspruch auf Erstattung der Kosten haben, wenn diese sich im „ortsüblichen Rahmen“ befinden. Das bedeutet für Unfallopfer: Sie müssen nicht mühsam die preiswerteste Alternative vor Ort ermitteln.

Dennoch bleibt es für Betroffene äußerst schwer einzuschätzen, welche Preise ortsüblich sind. Es empfiehlt sich daher, auf Nummer sicher zu gehen und zwei bis drei Angebote einzuholen.

Sonderfall: Abschleppkosten bei einem Totalschaden

Hohe Abschleppkosten nach einem Unfall: Wer zahlt dafür?
Hohe Abschleppkosten nach einem Unfall: Wer zahlt dafür?

Wurde Ihr Auto durch den Unfall offensichtlich so stark beschädigt, dass die Reparaturkosten über dem Restwert des Wagens liegen, ist von einem „Totalschaden“ die Rede.

Ein derart geschädigtes Fahrzeug wird in der Regel nicht repariert. Daher genügt es in diesem Fall auch nicht, es bis zur nächsten Werkstatt abschleppen zu lassen.

Dennoch bedeutet dies nicht, dass Sie durch lange Transportwege die Abschleppkosten nach dem Unfall in die Höhe treiben können: Die Versicherung zahlt nur jene Gebühren, welche für den Transport zur nächsten Verwertungsstelle anfallen.

Die Gerichte begründen diese Rechtsprechung damit, dass Besitzer von Totalschäden bundesweit denselben Restwert erhalten sollten. Hohe Abschleppkosten widersprechen in diesem Fall der Schadensminderungspflicht des Geschädigten.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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14 Kommentare

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  1. Silvia M
    Am 9. Dezember 2022 um 17:54

    Wir haben als Abschleppfirma ein PKW abgeschleppt, was nach einem Unfall Totalschaden war. Der Fahrzeughalter hat seine Haftpflichtversicherung nicht gezahlt und ist mittlerweile Umgezogen ins Gefängnis (hatte wohl noch andere offene Rechnungen). Wo können wir nun Zahlung einfordern? Wir werden über die Zentrale Leitstelle benachrichtigt und vor Ort von der Polizei empfangen. Wir können doch vor Ort nicht sagen, dass wir das Auto nicht abschleppen, da es nur noch Müll ist und wir befürchten, unser Geld nicht zu bekommen!?!

  2. Salih T.
    Am 2. September 2020 um 19:01

    Hatte am Sonntag Früh um 02:30 einen Unfall auf der Autobahn A9, Totalschaden, Polizei beauftragte einen Abschleppunternehmen G…l und kein ADAC Abschlepp Dienst, jetzt verlangt dieser Vucher 1400€ Abschlepp kosten. An wem könnte ich mich wenden.

  3. Proietto
    Am 17. August 2020 um 8:15

    Hallo,

    Ich würde gern wissen wie bzw was man machen muss wenn man durch ein anderen Abschleppdienst (von der Polizei beauftragt) abgeschleppt wird nach einem Unfall. Ich bin Mitglied eines anderen Automobilclubs und müsste nun die Abschlepp kosten dort einfordern allerdings weiß ich nicht wie.

  4. mbr
    Am 5. März 2019 um 17:02

    Nach einem unverschuldeten Unfall ist mein Fahrzeug von einem von der Polizei beauftragten Abschleppunternehmen abgeschleppt worden und wird dort zwischengelagert. Der Gutachter war dort und hat festgestellt, dass das Fahrzeug trotz hohem Schaden noch repariert werden könne (kein Totalschaden). Jetzt wollte ich das Fahrzeug an die Werkstatt meines Vertrauens bringen lassen, doch das Abschleppunternehmen weigert sich, man meint, die Versicherung würde die Kosten nicht übernehmen, weil diese Werkstatt sich für einige der Arbeiten Dritter bedienen würde! Ist das so richtig?

  5. m.
    Am 30. Januar 2019 um 14:51

    Hallo,
    ich habe mit meinem Auto einen selbst verschuldeten Totalschaden verursacht. Reparaturkosten lt. Gutachten 21000 Euro, Wiederbeschaffungswert 8500 Euro. Wurde alles, außer der Selbstbeteiligung, durch Vollkasoversicherung = 6000 Euro und Restwertangebot Restwertbörse = 2500 Euro beglichen.Nun habe ich aber von der Kfz-Werkstatt, die das Fahrzeug abgeschleppt hat, eine Rechnung über Abschleppkosten erhalten. Die Versicherung weigert sich, diese zu erstatten. Das können Sie nur machen, wenn ich einen Schutzbrief hätte. Warum sind diese Kosten nicht durch die Vollkasko abgedeckt. Die Beschädigung eines Verkehrsschildes sind durch die Haftpflicht abgedeckt. Nur die Abschleppkosten soll ich selber tragen.

  6. VYTAUTAS
    Am 7. Dezember 2018 um 11:38

    na ja finde ich auch sehr teuer, fuer ca 1km abschleppen ca 400 müsste ich blättern.. hat auch die polizei beauftragt den abschlepper

  7. pia
    Am 21. November 2018 um 1:09

    Das ist einfach unglaublich….
    Uns ist es genauso gegangen….
    Mein Mann hatte einen Moped Unfall…
    War schwer verletzt….
    Die Polizei hat ein abschlepper gerufen….
    Der hat 669 Euro berechnet…180 Euro Aufschlag weil es Sonntag war….ganz ehrlich…es wird Zeit das so was gesetzlich geregelt wird…damit die abzovke ein Ende hat

  8. Rupp
    Am 13. August 2018 um 15:57

    Meine Frage wäre meine Tochter hat auf der Autobahn einen Unfall begangen Totalschaden und das Auto musste abgeschleppt werden und die Rechnung betrug 850 Euro die Versicherung erstattet aber nur 466 Euro und auch das Standgeld musste ich komplett bezahlen ich finde das eigentlich so nicht ganz in Ordnung.

  9. Benny
    Am 4. April 2018 um 9:09

    Hallo,
    Unser Auto wurde nach einem Unfall von der Polizei abgeschleppt (bzw. sie haben das veranlasst).
    Wir haben keinen Auftrag erteilt, nichts unterschrieben oder geschweigeden angerufen.
    Nun verlangt der Abschleppunternehmer ca. 633Euro + Täglich 14.50Euro standgebür von uns.
    Das Auto gibt er erst gegen bezahlung frei.
    seine berechnung 133Euro pro stunde 2 Stunden Arbeitszeit macht 266Euro 100% aufschlag wegen Feiertag macht 532Euro und 19% Mwst. macht gesamthaft 633Euro.
    Er hat aber keine 2 Stunden gearbeitet sondern am Unfallort gewartet und danach das Auto 3,9km bewegt.
    Der ebenso geschädigte Roller wurde mit der selben fahrt abgeschlept und soll nochmal so viel bezahlen.

    also 1266Euro für eine Fahrt von knapp 4km finde ich in keinem Fall verhältnissmässig.
    Ist das schon Betrug und/oder Unterschlagung?

    Vielen dank für eine Antwort.

    Mit freundlichen Grüssen

    Benny

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 14:59

      Hallo Benny,

      wir können Ihnen hierzu leider keine juristische Einschätzung geben, weil wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Dafür müssten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Jens
    Am 10. Februar 2018 um 21:45

    Hallo,
    Hab mal eine Frage , mir würde zuhause mein stillgelegtes Auto geklaut und damit würde auf der Autobahn ein Unfall gebaut!!! Der Täter ist dann zu Fuß geflüchtet und hat seine Geldbörse im Auto liegen lassen…Polizei hat den Abschleppdienst gerufen…ermittlungen laufen…so meine Frage ,WER ZAHLT DIE ABSCHLEPPKOSTEN ????? Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2018 um 13:20

      Hallo Jens,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  11. K.
    Am 18. Juli 2017 um 9:07

    Hallo würde gern nachschauen welche und in welcher höhe Abschleppkosten von Versicherungen Übernommen werden ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 11:59

      Hallo K.,

      das kommt immer auf die jeweilige Versicherung sowie den abgeschlossenen Tarif bzw. den Kfz-Schutzbrief an. Dies ist den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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