Absolute Fahruntüchtigkeit durch Alkoholkonsum
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
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Absolute Fahruntüchtigkeit: Aus Ordnungswidrigkeit wird Straftat
Rund 70 Prozent der Deutschen konsumiert regelmäßig Alkohol. Für manch einen ist das Glas Wein oder die Flasche Bier fester Bestandteil des Alltags und gerne wird dabei auch mal über die Strenge geschlagen.
Was auf der Party oder im Biergarten noch witzig ist, wird im Verkehr jedoch zu einem Problem. Denn wer sich betrunken hinter das Steuer setzt, riskiert sein eigenes Wohl ebenso wie die Gesundheit und im Zweifel sogar das Leben anderer Verkehrsteilnehmer. Der Gesetzgeber sieht daher im Strafrecht für Trunkenheit am Steuer eine harte Strafe vor. Denn erreicht die Blutalkoholkonzentration (BAK) ein gewisses Maß, führt eine absolute Fahruntüchtigkeit zur Ahnung einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB).
Erfahren Sie in diesem Ratgeber, wie die absolute Fahruntüchtigkeit für Auto und Fahrrad festgelegt ist und was eine Trunkenheitsfahrt als Strafe nach sich zieht.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Absolute Fahruntüchtigkeit
Ja, wann Fahrer absolut fahruntüchtig sind, ist in § 316 Strafgesetzbuch (StGB) bestimmt. Ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille wird gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig.
Ja, hierbei handelt es sich um eine Straftat, die nicht mehr gemäß dem Bußgeldkatalog geahndet wird.
Das Strafmaß legt das Gericht fest. Möglich sind gemäß StGB Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.
Wann ist ein Verkehrsteilnehmer fahruntüchtig?
Sicherheit ist eines der höchsten Gebote auf dem ohnehin latent risikoreichen Straßennetz in Deutschland, in dem täglich Millionen Fahrzeuge auf engstem Raum oder bei schwindelerregenden Geschwindigkeiten aufeinandertreffen. Kleine Unfälle sind da manchmal auch bei höchster Konzentration kaum zu vermeiden.
Ist die Wahrnehmung des Kraftfahrzeugfahrers durch Alkohol oder Drogen am Steuer beeinträchtigt, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit für einen Crash enorm.
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang Paragraph 316 im StGB. Dieser stellt eine Teilnahme am Straßenverkehr nach dem Konsum alkoholischer Getränke oder anderweitiger Rauschmittel unter Strafe.
Hierbei handelt es sich also nicht mehr nur um eine Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG), sondern um eine Straftat.
Voraussetzung für die strafrechtliche Trunkenheitsfahrt ist die Fahruntüchtigkeit. Diese kann durch Alkohol ebenso ausgelöst werden wie durch Drogen oder Fieber und untergliedert sich in die absolute und die relative Fahruntüchtigkeit.
Konsequenzen bei Alkohol am Steuer
Je nachdem mit wie viel Promille Sie angehalten wurden oder ob Sie bei einer Fahrt unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht haben, richten sich Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Eine Übersicht über die Sanktionen zeigt Ihnen unsere Grafik:
Absolute Fahruntüchtigkeit: Alkohol oder Drogen als Ursache
Die absolute und die relative Fahruntüchtigkeit unterscheiden sich durch die Blutalkoholkonzentration des betreffenden Fahrers. Ab einer BAK von 1,1 Promille gilt ein Autofahrer als absolut fahruntüchtig und somit als ungeeignet zum Führen von einem Fahrzeug.
Eine Strafe kann bei 1,1 Promille ohne Vorliegen weiterer Ausfallerscheinungen verhängt werden und beträgt für die im StGB in § 316 normierte Trunkenheitsfahrt entweder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Ein Rechtsanwalt kann je nach Verteidigung einen gewissen Einfluss auf die Art der Strafe nehmen.
Die relative Fahruntüchtigkeit hingegen setzte das Vorliegen etwaiger Ausfallerscheinungen voraus, um einen Führer von einem Kfz vom Verkehr auszuschließen.
Die absolute Fahruntüchtigkeit ist bei einem Promillewert unter 1,1 möglich, wenn die Person zusätzlich Drogen konsumiert hat und somit ein Mischkonsum vorliegt. Für die absolute Fahruntüchtigkeit beim Fahrrad gelten hingegen andere Werte. Hier erfolgt ab 1,6 Promille eine Strafe nach dem Strafgesetzbuch.
Liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, wird in der Regel der Führerschein von der Polizei beschlagnahmt. Kommt es dann zu einer Verurteilung wegen der Trunkenheitsfahrt, folgt überlicherweise ein einjähriger Führerscheinentzug.
Dies kann einem Verkehrsteilnehmer ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad ebenso blühen, wenn er einen Führerschein besitzt. Auch die Anordnung einer MPU ist für fahruntüchtige Auto- oder Radfahrer in einem solchen Fall ebenfalls möglich.
Haben Sie sich einer Trunkenheitsfahrt schuldig gemacht, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Der Rechtsanwalt kann Sie zur StVG eingehend beraten und Sie in Ihren Rechten vertreten.
Hallo, ich wurde mit 1,32 Promille (Bluttest) von der Polizei rausgezogen. Jetzt muss ich eine Neuerteilung meiner Fahrerlaubnis beantragen. Geht das, dass bei mir eine MPU angeordnet wird auch unter 1,6 Promille?