Gibt es eine Airbag-Pflicht in Deutschland?
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Luftgefüllter Lebensretter bei Unfällen
Unter dem Begriff des „Airbags“ ist ein Aufprallkissen zu verstehen, welches in Kraftfahrzeugen zum Einsatz kommt. Es handelt sich um eine Art Insassenrückhaltesystem, bei dem sich der Airbag als Luftkissen entfaltet, sobald es zu einem Aufprall des Fahrzeuges kommt. Verhindert wird dabei ein Zusammenstoß von Fahrer und Fahrzeugfront bei einem Unfall.
Mittlerweile gehört der Airbag zur gängigen Serienausstattung in nahezu allen neu hergestellten Kraftfahrzeugen. Üblich sind dabei der Einbau von Front-, Seiten- und Kopfairbag.
Indes soll der Airbag jedoch keineswegs einen Ersatz des Sicherheitsgurtes darstellen, sondern diesen Schutz im Auto vielmehr ergänzen. Obwohl sich das System zum Aufprallschutz oftmals schon bewährt hat, ist der Airbag hierzulande keine Pflicht.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Airbagpflicht
Nein, eine Airbagpflicht gibt es tatsächlich nicht. Allerdings ist der Airbag in gut 92 Prozent der Fahrzeuge (besonders in Neufahrzeugen) enthalten und gilt durchaus als Teil der Grundausstattung.
Auch eine Austauschpflicht gibt es nicht. Trotz der langen Haltbarkeiten ist es aber durchaus empfehlenswert, den Airbag überprüfen und ggf. austauschen zu lassen (z. B. wenn die Kontrolleuchte Sie darauf hinweist).
Davon wird dringend abgeraten. Da in den Kissen explosionsfähige Treibmittel enthalten sind, sollte der Austausch nur von einer Fachkraft in der Werkstatt vorgenommen werden.
Airbag: Keine Pflicht in Deutschland
Obwohl ein Airbag keine Pflicht ist, werden in der Regel fast alle Neufahrzeuge damit ausgestattet, insbesondere in Kleinwagen. Nur Sportwagen bilden eine gewisse Ausnahme. Rund 92 Prozent der betroffenen Kfz besitzen einen Airbag.
Der Grund, weshalb der Einbau vom Airbag keine Pflicht ist, lässt sich damit erklären, dass die Luftsäcke, anders als Sicherheitsgurte, nicht ganz unumstritten sind. Zum Teil waren sie selbst schon Auslöser und Ursache für schwerwiegende Verletzungen. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle wie beispielsweise die Körpergröße des Autofahrers, dessen Gewicht sowie die Art und Geschwindigkeit des Zusammenstoßes.
Gibt es beim Airbag die Pflicht zum Austausch?
Vor rund 30 Jahren wurde der Einbau von Airbags in Kraftfahrzeugen gängig. Erste mit ihm ausgestattete Fahrzeuge sind heute bereits Oldtimer. Halter derartiger Fahrzeuge stellen sich mithin die Frage, ob der Airbag im Ernstfall überhaupt noch funktioniert.
Ursprünglich gab es beim Airbag ein Verfallsdatum, welches sich zunächst auf zehn Jahre belief. Eine Austauschpflicht gibt es mittlerweile indes nicht mehr. Seit der Einführung des Airbags sind rund 30 Jahre vergangen. Dies ist eine lange Zeit, in der das Material durchaus verschleißen kann, was jedoch nicht zwingende Folge ist.
Austausch nur vom Fachmann
Obwohl es beim Airbag keine Pflicht zum Austausch gibt, sollte dieser, wenn Sie sich dazu entscheiden, ihn durchführen zu lassen, dennoch ausschließlich vom Fachmann in einer Werkstatt getätigt werden.
In den Luftkissen sind explosionsfähige Treibmittel enthalten. Hier ist das entsprechende Know-How gefragt.
Dass etwas an den Airbags im Auto kaputtgeht, kommt trotz aller Stabilität und Haltbarkeit immer wieder mal vor. Beim Unterbrechen der Zündleitung leuchtet dann entsprechend die Kontrollleuchte auf. Hauptsächlich liegen die Fehlerquellen im Airbag-System in der Elektrik.
Auch der Verlust von Quecksilber im Schalter des Luftpolsters ist eine weitere Ursache für Fehler. Dies wird allerdings nicht per Kontrollleuchte angezeigt.
Gleiches gilt für alternde Kabel, bei denen die zum Teil verhärtete Ummantelung ausgetauscht werden muss. Andernfalls drohen Kurzschlüsse. Ob sich der Fahrer eines Oldtimers oder gar eines Neuwagens zum Austausch entscheidet, obliegt ihm selbst.
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Beim Füllgas des Airbags handelt es sich nicht um Luft, sondern um Stickstoff. Er wird bei der Verpuffung des Treibsatzes freigesetzt.
Ich fahre einen MX5-Miata, BJ 1991, US-Ausführung, H-Kennzeichen und (leider) mit Fahrerairbag.
Die Airbag-Warnleuchte blinkt. Möglicherweise wartet eine teure Reaparatur, evtl. ist diese aufgrund fehlender Teile aber auch gar nicht möglich.
Frage: Wenn ich die Reparatur bzw. den Austausch mangels Teileverfügbarkeit gar nicht durchführen kann, darf ich dann ein Ersatzlenkrad ohne Airbag einbauen und eintragen lassen ohne die Betriebserlaubnis zu verlieren?
Welche Alternative gäbe es noch?
HU-Termin ist leider diesen Monat….
Wie lief die Sache aus?
Ich war verwundert das es keine Pflicht gibt.
Ich meine nämlich das es unmöglich ist einen Airbag austragen zu lassen wenn das Fahrzeug mit einem kam. Das wiederspricht sich irgendwie so wie das dort erklärt wurde mit, ist umstritten.
Ich wollte nochmal auf Nummer sicher gehen und fragen ob es zulässig ist ohne Airbag in der a Säule zu fahren (also Beifahrerseite am Kopf)?
Ich wollte fragen ob es erlaubt ist ohne den Airbag Blenden an der a b und c Säule zu fahren
Nein, du musst das Blenden anderer Verkehrsteilnehmer vermeiden! (Rechtzeitig abblenden,)
Ohne den Airbag darfst du natürlich fahren, wenn dein Fahrzeug keinen Airbag ab Werk hat(te).
Wenn dei Fahrzeug einmal einen Airbag hatte, dann muss dieser bei einem Defekt instandgesetzt werden.
Du musst an die passende Säule fahren, mit einem Diesel an die Dieselsäule und mit einem Benziner an die Benzinsäule.
Ich hoffe, ich konnte deine Fragen a, b und c alle beantworten.
Hallo,
Ich habe folgende Frage: Ich habe einen als LKW zugelassenen Caddy (ehemals Post). Dieser war bisher nur mit einem Sitz ausgestattet. Bei dem Beifahrer waren aber Schienen und Gurte (original vom Hersteller) vorhanden. Es musste also nur noch ein Sitz eingebaut werden. Da der Wagen auf der Beifahrerseite keinen Airbag hat, wurde mir gesagt (TÜV), dass aufgrund Airbagpflicht, kein zweiter Sitz zugelassen werden kann. Da es diese Pflicht ja aber scheinbar nicht gibt, frage ich mich nun ob dies trotzdem geht?
Vielen Dank
Hallo Hanna,
da die Sicherheit im Straßenverkehr stets an erster Stelle stehen sollte, würden wir Ihnen empfehlen, mit Ihrem Caddy eine Werkstatt aufzusuchen und einen Fachmann entscheiden zu lassen, ob und inwiefern Handlungsbedarf besteht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Ich würde gerne den beifahrerairbag abschalten,damit ich mein baby auf den Beifahrersitz stellen kann.Meine Frage ist habe ich mit abgeschaltetem beifahrerairbag Probleme TÜV zu bekommen?Vielen Dank
Hallo
Mich würde es interessieren ob man bei alten Autos ca. Bj. 1995 und 2000 denn Airbag im Sitz für denn Seitenaufprall austragen lassen darf sowie denn Fahrerairbag?
Hallo,
Wir würden gerne unseren Airbag (Mazda mx3, Baujahr 96) ausstellen um unser Baby vorne sitzen zu lassen. Laut TÜV und Werkstatt sei das nicht möglich. Meine Freundin hat übrigens das selbe Problem bei ihrem Audi Q3 (relativ neues Modell) bei allen anderen Q3 geht es aber nicht bei ihrem. Finde es ziemlich blöd, wenn man fast gezwungen ist sich deshalb ein neues Auto kaufen zu müssen. Ich hoffe uns kann geholfen werden.
Wie sieht es aus wenn das Kind mit ca 9 Monaten in einem vorwärts gerichteten Sitz mitfährt – kann dann der Airbag aktiv bleiben ?
Danke und viele Grüße Nicole
Hallo, habe im Transporter einen Fahrersitz OHNE Seitenairbag. Möchte mir einen Recaro Sitz einbauen lassen. Der Händler meint,in Hinblick darauf, dass man den Sitz später auch mal in ein anderes Auto einbauen/ mitnehmen könnte, wäre es sinnvoll einen Sitz MIT Seitenairbag einzubauen. Er sagt, ein anderes Auto welches serienmäßig einen Seitenairbag verbaut hat, MUß auch einen Recaro Sitz MIT Seitenaibag bekommen… Kann das stimmen? Der Seitenairbag hat ja nichts mit dem Frontalaufprall zu tun!? Außerdem nützt mir der Seitenairbag im Transporter eh nichts, da er mit keinem Steuergerät verbunden ist… Wäre also nur was, falls man ihn echt mal in ein anderes KFZ einbaut…
Beste Grüße
Kurze frage bekommt man ein bussgeld wenn die airbag lampe weren der fahrt an geht und man kommt in verkers controlle?
Hallo Kurt,
da ein Airbag nicht gesestzlich vorgeschrieben ist, müssen Sie in der Regel mit keinem Bußgeld rechnen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie zeitnah eine Werkstatt aufsuchen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag, vor einiger Zeit hat es eine Benachrichtigung gegeben, das der Airbag vom Toyota Jaris der Airbag in einer
Fachwerkstatt gewechselt werden muss. Wir haben es aber total versäumt. Jetzt kam letzte Woche aber eine Aufforderung
vom KBA, dieses sofort machen zulassen. Leider können wir den Brief nicht mehr finden.
Was und wie können wir dieses machen und erledigen. Das Problem am Fahrzeug, angemeldet auf den Namen meiner Frau
Oya Plener, war eine Mitteilung von Toyota.
MfG
Horst Plener
Hallo Horst,
fragen Sie diesbezüglich am besten bei einer Kfz-Werkstatt in Ihrer Nähe nach.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, die Airbag Lampe leuchtet bei meinem Auto, ausgelesen ist es, es ist die Elektronik am Lenkrad, darf ich damit weiter fahren? Was ist wenn die Polizei mich anhält, ich in die Werkstatt wegen etwas anderem hin muss, kann man mein Auto dann “nicht mehr raus geben” “stillegen” bis behoben oder ähnliches? Danke für die Antwort und liebe Grüße
Hallo Marie,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten direkt an den TÜV.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich fahre derzeit einen Ford Focus BJ 99 .Ich würde mir gerne ein Sportlenkrad einbauen und das Original Lenkrad Uasbauen lassen das noch mit Airbag versehen ist. Kann ich das ohne weiteres austauschen und einbauen lassen oder muss ich Angst haben das damit die Betriebserlaubnis erlischt. Oder stimmt es das dadurch das in Deutschland keine Airbagpflicht existiert nicht mit schwierigkeiten zu rechnen ist wegen der TÜV Abnahme.LG Katrin
Hallo Katrin,
es sollte davon auszugehen sein, dass die Umrüstung von einer Prüfwerkstatt abgenommen werden muss. Nähere Informationen erhalten Sie dort oder in einer Fachwerkstatt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wie kann es sein das zwischen der Antwort bei meinem Vorredner und meinem Anliegen die ja beide gleich sind so unterschiedliche Aussagen getroffen werde das irritiert mich dann doch schon.
Andreas B. sagt:
23. März 2018 um 23:52 Uhr
Hallo meine frage ist kann man ein sport lenkrad einbauen was kein airbag hat. Und sich den airbag austragen lassen?
Antworten
bussgeldkatalog.org sagt:
27. April 2018 um 12:45 Uhr
Hallo Andreas,
wie im obigen Text erläutert ist, gibt es in Deutschland keine Airbag-Pflicht. Daher sollte Ihr Anliegen durchführbar sein. Für die praktischen Details können Sie sich an eine Werkstatt oder Prüfgesellschaft wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Tolle Seite, vielen Dank dafür! Frage: Twingo 3-Türer Bj. 2005, (Seiten-)Airbag Fahrersitz hat ausgelöst; besteht für mich Handlungsbedarf oder kann ich das so lassen? Vielen Dank und herzliche Grüße! Tamara
Hallo Tamara,
da die Sicherheit im Straßenverkehr stets an erster Stelle stehen sollte, würden wir Ihnen empfehlen, mit Ihrem Twingo eine Werkstatt aufzusuchen und einen Fachmann entscheiden zu lassen, ob und inwiefern Handlungsbedarf besteht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo meine frage ist kann man ein sport lenkrad einbauen was kein airbag hat. Und sich den airbag austragen lassen?
Hallo Andreas,
wie im obigen Text erläutert ist, gibt es in Deutschland keine Airbag-Pflicht. Daher sollte Ihr Anliegen durchführbar sein. Für die praktischen Details können Sie sich an eine Werkstatt oder Prüfgesellschaft wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich möchte statt einer Doppelsitzbank mit Seitenairbag einen Drehsitz ohne Seitenairbag einbauen. Gibt es da ein Problem? Wie gehe ich vor.
Hallo Tanja T.,
grundsätzlich müssen Sie bei solchem Umbauten stets sicherstellen, dass die Betriebserlaubnis Ihres Kfz nicht erlischt. Setzten sie sich diesbezüglich am Besten mit dem Hersteller, einer örtlichen Werkstatt oder dem TÜV auseinander.
Das Team von bussgeldkatalog.org
hallo. mich würde interessieren, ob man den Airbag ausbauen darf?
also ausbauen dürfen, im Sinne von zukünftigen TÜV Prüfungen?
Hallo Benjamin,
der Ausbau eines Airbags ist in de Regel nicht gestattet, wenn dieser zur Erfüllung des gesetzlich geforderten Schutzes beim Frontaufprall nötig ist. Weitere Informationen erhalten Sie in einer Fachwerkstatt bzw. bei einer Prüfstelle.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ihre Antwort ist nicht korrekt, beziehungsweise wiederspricht den oberen Artikel.
Im Artikel heißt es: keine Airbag Pflicht
Also auch kein gesetzlicher Schutz.
Aber! Wenn ein Airbag drin ist, darf ich ihn nicht ausbauen und die Abdeckung einfach wieder rauf machen, ohne das es gekennzeichnet wird, das jeder und vor allem der zukünftiger Halter es sofort sieht.
Ich würde gerne wissen ob mir der TÜV die Plakette verweigern darf weil der Airbag auf der Beifahrerseite defekt
anzeigt. Ansonsten hatte das Fahrzeug bei der Vollabnahme keine Mängel, Können Sie mir das beantworten?
Mit freundlichen Grüßen
Ria M.-M.
Hallo Mia M. M.,
wenn eine Kontrolleuchte so etwas anzeigt, ja, dann kann der TÜV auf einen Mangel schließen und Ihnen rechtmäßig die Plakette verweigern.
Das Team von bussgeldkatalog.org