Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen
Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Wissenswertes rund um den Antrag auf Akteneinsicht
Eine Akteneinsicht können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Recht wahrnehmen wollen, die Akte zu einem Sie betreffenden Verfahren bei einer Behörde oder einem Gericht einzusehen. In den meisten Fällen nimmt die Akteneinsicht ein beauftragter Anwalt vor. Haben Sie beispielsweise einen Bußgeldbescheid erhalten, der Ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigt ist, können Sie Einsicht in die Akte beantragen, um in dieser möglicherweise Hinweise auf eine fehlerhafte Messung zu entdecken.
Diese Informationen können beim anschließenden Einspruch gegen den Bußgeldbescheid äußerst hilfreich sein. Was das Gesetz zur Akteneinsicht besagt, welche Kosten dabei anfallen können und ob ein Antrag auf Akteneinsicht auch ohne Anwalt möglich ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Akteneinsicht
Die Akteneinsicht im Bußgeldverfahren kann sich auf zwei unterschiedliche Akten beziehen: Zum einen auf die Bußgeldakte, in der Infos über die Zustellung des Bußgeldbescheids und die Geldbuße an sich stehen, und zum anderen auf die Ermittlungsakte, in der jegliche Infos zur Ermittlung und den Beweisen festgehalten sind. Unter anderem können Sie darin auf Messprotokolle, Beweisfotos, Eichscheine der Messgeräte und weitere Dokumente stoßen.
Das Recht auf ein Akteneinsichtsgesuch hat sowohl der Betroffene, gegen den das Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, als auch sein Anwalt. Es ist jedoch auch möglich, Akteneinsicht zu beantragen, ohne einen Anwalt eingeschaltet zu haben. Empfehlenswerter ist es allerdings, einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu wissen, der aufgrund seiner Erfahrung möglicherweise schneller Schwachstellen der Akte aufdecken kann.
Um als Betroffener ohne Anwalt Akteneinsicht zu beantragen, müssen Sie sich schriftlich an die zuständige Behörde wenden. Dazu können Sie das von uns kostenlos zur Verfügung gestellte Muster verwenden, welches Sie hier finden.
Die Kosten für eine Akteneinsicht sind im OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) definiert. § 107 Absatz 5 OWiG zufolge wird für den Versand und Rückversand der Akte eine Pauschale in Höhe von 12 Euro fällig. Bei einer elektronischen Akte, die auch auf elektronischem Weg übermittelt wird, fallen hingegen keine Kosten an.
Was besagt das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) zur Akteneinsicht?
Haben Sie nach der Zustellung von einem Bußgeldbescheid Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit, können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch dagegen einlegen. Sind Sie der Ansicht, dass es zu Fehlern bei der Messung kam, kann ein Akteneinsicht Licht ins Dunkel bringen. In § 49 Absatz 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) heißt es dazu:
Die Verwaltungsbehörde gewährt dem Betroffenen auf Antrag Einsicht in die Akten, soweit der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Straf- oder Bußgeldverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. Werden die Akten nicht elektronisch geführt, können an Stelle der Einsichtnahme in die Akten Kopien aus den Akten übermittelt werden.”
Sie als Privatperson dürfen demzufolge die Akten einsehen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse dazu nachweisen können. Also vor allem dann, wenn Sie anhand Ihrer Personalien zeigen, dass Sie der Betroffene des jeweiligen Verfahrens sind, das die Akte aufschlüsselt – das ist natürlich auch ohne Anwalt möglich. Auf diese Weise können Sie dann unter anderem etwa das Blitzerfoto anfordern bzw. einsehen oder Messprotokolle von Experten auswerten lassen. Früher wurden die Akten natürlich in Papierform zur Einsicht aufbereitet. Heutzutage ist nach Einführung der elektronischen Aktenführung damit begonnen worden, Akten für die elektronische Online-Akteneinsicht im Internet bereitzustellen.
Die Einsichtnahme erfolgt für Sie als Person nur in der zuständigen Bußgeldbehörde bei der die Akte zugegen ist. Andernfalls ist es auch möglich, dass Sie die Akteneinsicht bei der Polizei vornehmen, die sich in Ihrem Ort befindet. Grund dafür kann zum Beispiel ein zu weiter Anreiseweg sein. Stellen Sie einen Antrag auf Akteneinsicht, so können Sie bereits darin die Zusendung in die örtliche Polizeidienstelle erbitten. Die Aktenaufsicht erfolgt für Sie unter Aufsicht eines Sachbearbeiters. Die Akte darf Ihnen zwar nicht ausgehändigt werden, Sie haben allerdings die Möglichkeit, selbst Auszüge oder Abschriften anzufertigen oder dies von der Behörde erledigen zu lassen.
Sie können jedoch auch einen Anwalt mit dem Fall vertraut machen und dann wird er sich um die Akteneinsicht kümmern. Anwälte müssen nicht persönlich in der Behörde zur Akteneinsicht erscheinen, sondern können sich die Unterlagen auch in ihre Kanzlei schicken lassen und dort für eine Dauer von vier Wochen einsehen. Von der Zusendung ausgeschlossen sind lediglich die Beweismittel. Ihr Anwalt kann jedoch ebenfalls Fotokopien von der Akte machen und diese Ihnen zur Kenntnis vorzeigen. Eine Weitergabe der Originalakte an Sie persönlich ist dagegen nicht gestattet. Ihren Antrag auf Akteneinsicht kann die zuständige Behörde normalerweise nur dann ablehnen, wenn die Untersuchungen z. B. noch andauern und der Untersuchungszweck dadurch gefährdet werden könnte.
Antrag auf Akteneinsicht: Welche Kosten sind möglich?
Welche Kosten bei einem Antrag auf Akteneinsicht fällig werden, ist in § 107 Absatz 5 OWiG wie folgt definiert:
Von demjenigen, der die Versendung von Akten beantragt, werden je durchgeführte Sendung einschließlich der Rücksendung durch Behörden pauschal 12 Euro als Auslagen erhoben. Wird die Akte elektronisch geführt und erfolgt ihre Übermittlung elektronisch, wird eine Pauschale nicht erhoben.“
Demzufolge kostet es generell 12 Euro, Akteneinsicht zu beantragen, wenn die Dokumente versendet werden müssen. Der elektronische Weg ist kostenlos.
Akteneinsicht: Bußgeldakte vs. Ermittlungsakte
Nach § 49 OWiG besteht für Betroffene nach einer Ordnungswidrigkeit, wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß, ein gesondertes Recht auf Akteneinsicht. Somit sind die Behörden im Regelfall dazu verpflichtet, Akteneinsicht zu gewähren. Dabei können Sie zwei unterschiedliche Akten einsehen:
- Die Bußgeldakte: Hierin geht es vor allem um die Zustellung des Bußgeldbescheids sowie das Bußgeld an sich.
- Die Ermittlungsakte: Weitaus interessanter ist diese Akte. Sie beinhaltet jegliche Infos zu den Ermittlungen sowie den Beweisen. Neben Fotos und Messprotokollen können außerdem Eichnachweise der Messgeräte und Blitzer sowie weitere Dokumente vorhanden sein.
Unter Umständen kann es vorkommen, dass die Bußgeldstelle nur die Bußgeldakte hat, die Ermittlungsakte aber bei der Polizei liegt. Das hängt von der Struktur der jeweiligen Bußgeldstelle ab. Es ist sinnvoll, mit der Akteneinsicht zu warten, bis entweder der Anhörungsbogen oder der Bußgeldbescheid bei Ihnen eingetroffen ist, da Sie dann davon ausgehen können, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind und somit auch alle relevanten Dokumente vorliegen. Bevor Sie also eine Stellungnahme auf dem Anhörungsbogen abgeben, kann es vernünftig und nützlich sein, einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen.
Akteneinsicht beantragen: Unser Muster hilft weiter
Um den Inhalt Ihrer Akte einzusehen, sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden. Diese wird alle Ihre Fragen beantworten sowie Ihnen sämtliche Informationen dazu geben, welche Anträge Sie dazu einreichen müssen und mit Ihnen einen Termin für die Akteneinsicht ausmachen. Zur schriftlichen Kontaktaufnahme mit der Behörde kann Ihnen folgendes Muster weiterhelfen:
[Ihr Name, Vorname]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
[Adresse der Behörde, die Ihre Akte hat]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Akteneinsicht nach § 49 OWiG in meine Akte mit dem Aktenkennzeichen XXXXXX.
Ich möchte die Akte bei Ihnen in der zuständigen Behörde XY einsehen.
ODER
Ich beantrage eine Zusendung der Akte an die zuständige Polizeidienststelle in (Stadt), da mein Anreiseweg zu weit wäre.
Bitte informieren Sie mich, wann und wo mir die Akte zur Verfügung gestellt wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Muster eines Antrags auf Akteneinsicht zum Download
Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF- und Word-Format zum Download:
- Kostenloser Download
- Muster als PDF & Word-Dokument
- Vor Gebrauch überprüfen lassen
Akteneinsicht: Wobei sollten Sie hellhörig werden?
Eine Akteneinsicht kann hilfreich sein, um Mängel in der Beweisführung aufzudecken. Vor allem, wenn Sie Ihr Recht zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wahrnehmen möchten. Somit können Sie dem angedrohten Bußgeld, Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei oder sogar einem Fahrverbot entgehen. Unter anderem können
- Formfehler bei den Protokollen zur Geschwindigkeitsmessung,
- falsche Datumsangaben,
- ein schlechtes Beweisfoto oder
- Probleme mit dem Eichschein bei der regelmäßigen Überprüfung des Messgerätes
beim Sichten der Akte auffallen, die Sie daraufhin als Begründung für Ihren Einspruch anführen können. Grundsätzlich gilt: Bei der Aktenansicht kann es nur von Vorteil sein, einen Anwalt dabeizuhaben, da dieser genau weiß, wonach er suchen muss und welche Punkte in der Akte dazu führen können, dass das Bußgeldverfahren gegen Sie eingestellt werden muss.
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Kann ich Einsicht in die Akte meines Freundes nehmen?
Hallo ich wurde in Deutschland geblitzt. Damals habe ich mir nichts gedacht und den Bussgeldbescheid einfach bezahlt. Monate Später wurde in der Schweiz ein Verfahren eingeleitet (12 Monate Entzug). Da ich Beruflich auf den Führerschein angewiesen bin, holte ich mir ein Anwalt. Bin jetzt durch alles Instanzen durch und nirgends Recht oder eine Strafmilderung erhalten. Im laufe der Zeit habe ich recherchiert und gesehen das der Blitzer (Politscan speed fm1) viele Messfehler begangen hat. Meine Frage kann ich die Messdaten des Deutschen Bussgeldbescheides erhalten oder ist es unmöglich das es in Deutschland schon abgeschlossen ist? Die Frage ist ob ich aus der Deutschen Seite was erhalten kann, dass mir helfen könnte?
Wenn du ein Bußgeldbescheid bezahlst, dann zählt dass wie ein Schuldeingeständnis.
Hallo,
am 06.06.22 soll angeblich ich auf der Autobahn anstatt mit 120, mit 172 km/h unterwegs gewesen sein. Mit Schreiben vom 08.07 habe ich dann einen Anhörungsbogen, welchen ich einfach zur Seite gelegt habe, erhalten. Das Gesicht (Nase u.Mund komplett) auf dem Foto war zu 50% verdeckt und somit für mich nichts zu erkennen. Ich habe seit dem nichts mehr gehört. Ab wann wäre die Sache verjährt? Wie rechnet man die 3 Monate?
Vielen Dank vorab für die Antwort!
Hallo, während des Urlaubs würde eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben, dass die Tiere kein Futter oder Wasser auf der Weide haetten. Auch der Tierarzt wurde bemüht und stellte aber fest, dass alles in Ordnung war. 4 Personen betreuten die Pferde. Meine Frage, kann ich bei der Polizei Akteneinsicht beantragen auch ohne Anwalt? Das muss endlich aufhören, dass man grundlos schlecht gemacht wird. Danke
Moin zusammen,
ich wurde mit einem Modell ES 8.0 geblitzt und habe eine schriftlich Verwarnung mit Verwarnungsgeld erhalten.
Ich habe nun bei der zuständigen Behörde die Richtigkeit der Messung angefragt – ob Eichung, Aufstellung etc. korrekt durchgeführt wurden.
Hier verweigert man mir die Nachweise. Habe ich ein Recht darauf? Man teilt mir mit, dies könne nur ein Anwalt und dann kommen Kosten von Seiten der Behörde auf mich zu.
Auch war der Blitzer nicht in Sichtweite des Messbeamten, so kann ein verstellen, sabotieren etc. ja nicht abgewendet werde.
Gruss Timo
Sehr geehrte Redaktion,
ich wurde im Kindesalter von einem PKW angefahren und habe mir dabei ein Bein gebrochen. Ich stand unter Schock und wurde auch bald vom Krankenwagen abgeholt. Ich gehe davon aus, dass die Polizei auch eingetroffen ist und wie gewohnt einen Unfallbericht geschrieben hat. Selbst hatte ich keinen Kontakt mit der Polizei, ich schätze mal da meine Mutter, die wenig später am Unfallort eintraff, alles geregelt hat. Allerdings hat sie keine Anzeige gemacht. Ich habe keine Information weder über den Unfallfahrer noch über mein Aktenzeichen. Gibt es die Möglichkeit diese Informationen noch zubekommen/ einzusehen auch ohne meine Mutter bzw. inanspruchnahme eines Anwalts? Und wie lange werden Unfallberichte aufbewahrt (Unfall ist bereits 25 jahre her)?
Guten Tag,
wir haben diese Woche auch einen Anhörungsbogen bzgl. eines ähnlich gelagerten Falles wie Michaela (21.01.19) erhalten. Nun wurde hier als Beweismittel ein Video aufgeführt, aber im Internet kann ich lediglich ein Foto der Messung sowie von Fahrer/Kennzeichen abrufen. Dieses zu sichten wäre für uns aber sehr hilfreich, da aktuell die Situation die zu der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit geführt hat, überhaupt nicht nachvollziehbar ist.
Daher die Frage, wenn wir ohne Anwalt Akteneinsicht beantragen bekommen wir dann auch Zugang zum Video? Und falls nein, bekommt ein Anwalt dieses auf Anfrage zu sehen?
Gruß
Mein Sohn wollte wegen eines Bußgelds wegen angeblichem falschem Parken (mit Behinderung) und Abschleppen des (meines) Autos (das er gerade benützte) Akteneinsicht haben, insbesondere das Beweisfoto. Ihm wurde jedoch die – digitale und analoge – Zusendung des Fotos verweigert (angebliche Anwaltspflicht), selbst ein Abfotografieren des Fotos vom Bildschirm wurde verweigert.
Darf die Behörde das verweigern, obwohl doch keine Anwaltspflicht besteht?
Hallo Bernhard,
die Akteneinsicht ohne Anwalt ist in aller Regel stark eingeschränkt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt. Ich habe die Polizeiakte angesehen. Die Frist zur Einsichtnahme ist seit einer Wochhe verstrichen. Nach meinem Verständnis wird jetzt die Akte an die Verwaltungsbehörde zur Prüfung weitergeleitet.
Mir ist heute aufgefallen, dass die Akte ein kritisches Detail nicht beinhaltet hat.
Kann ich diese Information noch irgendwie nachreichen?
Ich habe einen Bussgeldbescheid bekommen, Abstandsmessung auf der Autobahn Geschwindigkeit 120km/h Abstand statt 60m nur 27m sollte über 100 Euro bezahlen und einen Punkt erhalten. Wir haben Einspruch eingelegt, ich möchte nur wissen, ob die Messung stimmt oder evtl. jemand vor mir eingeschert ist usw. Ist doch mein gutes Recht, oder?
Jetzt kommt nach 3 Monaten ein Brief vom Amtsgericht Abteiling für Straftaten mit einem Gerichtstermin. Komme mir vor wie ein Schwerverbrecher! Muss ich persönlich hingehen und was erwartet mich dort genau? Ist dann die Strafe unter Umständen noch höher wegen den Gerichtskosten. Bitte um Antwort
Hallo Michaela,
lediglich auf Grundlage dieser Informationen können wir leider nicht sagen, was in Ihrem Fall passiert ist. Grundsätzlich dürfen Sie natürlich Akteneinsicht beantragen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, vor über zweieinhalb Jahren bin ich geblitzt worden, dafür habe ich einen Punkt erhalten. Wie lange darf die örtliche Behörde diese Daten aufbewahren und mir ein erhöhtes Bußgeld bei einer neuen Geschwindigkeitsüberschreitung auferlegen?
Hallo Detlev,
die gesuchten Informationen finden Sie hier: Ratgeber Punkteverfall.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag, gibt es eine Frist die seitens der Polizei einzuhalten ist, wenn der Anwalt um Akteneinsicht bittet. Kann sowas schonmal über 1 Monat dauern?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Didi,
eine gesetzlich festgelegte Frist ist uns nicht bekannt. Es ist durchaus üblich, dass es einige Wochen dauert – je nach Auslastung der entsprechenden Behörde.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich wurde1972 im November, im Zuge einer Passabholung am Landesgericht Innsbruck aus mir bis heute unbekannten Gründen drei Tage in Untersuchungshaft genommen. Ist es möglich, den Grund dafür und wer dies veranlasst hat, nach so langer Zeit herauszufinden?
Hallo Hildegard,
hierzu müssten Sie sich an einen Anwalt wenden, der Sie kompetent juristisch beraten kann.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,Ich habe meinen FS vor 10 Jahren abgegeben,unter dem Vorbehalt,dass ich ihm nach 3Monate wieder bekommen werde. Pustekuchen,nach dem neuerteilungsantrag würde mir dann gesagt,dass ich einen MPU machen muss.Abwohl es Richterlich angeortnet worden ist,mein FS mir sofort wieder aus zuhändigen.Nun habe ich mit dem zuständigen Strasenverkersamt gesprochen,und die meinte nur ich sollte erst ein mal einen Antrag auf wiedererteilung stellen. Meine Frage werre,kann ich da einen Fehler machen,wegen der Verjährungsfrist?!!! .Bitte um Rat!.
Hallo Mettbach,
wenn Sie wissen möchten, ob der Vermerk über die MPU-Anordnung noch vorliegt, können Sie dies bei der Fahrerlaubnisbehörde erfragen. Bei weiteren Unsicherheiten können Sie den Rat eines Anwalts für Verkehrsrecht suchen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Abend, ich brauche ein bestimmtes AZ für die Bundeswehr, allerdings finde ich dieses nicht mehr in meinen Unterlagen, ist aus dem Jahr 2012, bei dem ich meinen Führerschein für einen Monat abgeben durfte. Jetzt zur Frage, wie erhalte ich dieses AZ?
Hallo Philip,
erster Ansprechpartner sollte die zuständige Behörde sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo. Muss die akteneinsicht innerhalb der zwei Wochen Frist erfolgen? Bzw kann dadurch die Frist unzerbrochen oder verlängert werden aufgrund von festgelegten Terminen bzgl der Einsicht seitens der Behörde?
Hallo Meli W,
eine Akteneinsicht sollte innerhalb der zwei-Wochen-Frist erfolgen, weil danach der zugesandte Bußgeldbescheid rechtskräftig wird – sollte in diesen zwei Wochen kein Einspruch eingelegt werden. Die Frist wird durch eine Akteneinsicht jedoch nicht verkürzt, sondern bleibt unverändert.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Guten Tag ich habe eine frage ich möchte eine Akteneinsicht beantragen ich habe leider 7 Aktenzeichen brauche aber nur von 2 Sachen eine Kopie wie finde ich raus welche Sache zu welche. Aktenzeichen gehört ?
MfG : Peters
Hallo Peters,
dies sollte bei der zuständigen Behörde zu erfragen sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
guten tag ich habe ein bußgeldbescheid bekomme wo ich auserhalb der ortschaft 145 gefahren bin es wurden nur 3kmh abgezogen statt 3% messgerät stationär (fester)traffipax tph-s oder soein ding was tun geht um 1 punkt und 1 monat unterschied
Hallo Mark,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten und verweisen daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich habe da mal eine Frage
mir wurde 2001 der Füherschein wegen Alkohol entzogen worden, und meine letzte MPU war 2011.
Gelten schon die verjärung von 15 Jahrenen?
War kann mir da helfen?
Hallo Klaus,
sollten Sie sich in den 15 Jahren seit dem Tathergang nichts zu Schulden haben kommen lassen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Akteneinträge nicht mehr gegen Sie verwendet werden dürfen. In diesem Fall können Sie ganz normal bei der Führerscheinstelle den Führerschein neu beantragen, ohne MPU.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mir wurde die Aktensinsicht von der StA mit der Begründung verweigert, das nur ein Anwalt Akteneinsicht nehmen kann.
Bei welchem Gericht AG oder VG muss ich Klage Bzw. einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung auf Aktensich beantragen?
MfG
Hallo Oliver,
bei diesem Fall bietet es sich an, sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Dieser kann ihnen eine genaue Rechtsberatung geben und sich um die genauen fragen bezüglich der Akteneinsicht kümmern.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich gehe davon aus, dass Oliver aus Kostengründen keinen Anwalt involvieren wollte und deshalb selbst Akteneinsicht beantragt hat. Ich halte es für wenig hilfreich ihn dann an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu verweisen.
Hallo Josef,
da wir jedoch nicht absehen können, inwiefern die Einzelfälle bewertet werden und zudem keine Rechtsberatung oder Empfehlung geben können, lässt sich häufig nur der fachliche Rat eines Verkehrsanwalts anraten. Ein Anwalt hat durchaus die Berechtigung Akten einzusehen und zu den speziellen Fällen genaue Auskünfte einzuholen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Eine Mitarbeiterin Ordnungsamt hat ein Behindertenfahrzeug gezettelt, in einer Privatstraße das “entgegen der Fahrtrichtung” stand, damit der Behinderte, der auf dem Beifahrersitz fuhr, aus dem Auto in seinen Rollstuhl gelangen konnte, was nicht ginge, wenn das Fahrzeug “richtig” herum abgestellt würde. Das OWi-Verfahren wurde vom Amtsgericht eingestellt, der Beschluß ist rechtskräftig.
Nun möchten wir wissen, wer die Mitarbeiterin war, da sie nur das Behindertenfahrzeug mit ortsfremder Nummer aufschrieb, während Fahrzeuge mit örtlicher Nummer keinen Zettel erhielten und wir im Übrigen durch Nachbarn den Hinweis erhielten, daß gezielt nur das Behindertenfahrzeug angefahren und gezettelt wurde.
Kann die Behörde die Akteneinsicht ablehnen, weil das Owi-Verfahren bereits abgeschlossen ist. Wir haben die Akteneinsicht mit dem Verdacht auf Falsche Verdächtigung begündet.
Fam. Boel
Hallo Fam. Boel,
wir können leider nicht abschätzen, wie die Behörde Ihren Antrag bewerten wird. Die Entscheidung darüber obliegt ihr. Sollte der Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt werden, können Sie sich ggf. von einem Anwalt beraten lassen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Sehr geehrte Damen und Herren!
Kann ich meine Bußgeldakte und Ermittlungsakte während des Verkehrsunfallprozesses
im Landgericht anfordern? Der unverschuldete Unfall ist über 3 Jahre her.
Die Ermittlungsakte ist erforderlich für ein eigenes Verkehrsanalytisches Gutachten
und wegen etlichen neuen Erkenntnissen.
MfG
Hallo Mare,
dies sollte möglich sein. Es ist ratsam, die Einsicht über einen Anwalt zu beantragen, diese kann Sie auch näher beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich erhielt einen Bußgeldbescheid während ich Klausuren an der Uni absolviert habe, somit konnte ich die Frist für den Einspruch nicht einhalten. Bei Absendung des Einspruchs war die Frist gewahrt (Freitag), jedoch kam der Einspruch erst am Montag in der Behörde an. Somit 3 Tage nach Fristablauf. In dem Einspruchschreiben habe ich darauf hingewiesen, das ich die Frist auf Grund meines Studiums nicht einhalten konnte und den Bußgekdbescheid erst eine Woche nach Zustellung aus dem Briefkasten geholt habe und mir somit Fristaufschub zusteht. Im Anschluss habe ich noch den Einspruch angeheftet und jedliche Beweismittel angehängt. Nun wurde mein Einspruch unzulässig verworfen auf Grund von nicht Einhaltung der Fristen. Welche Möglichkeiten bleiben mir jetzt das Bußgeld abzuwähren. Ist eine Prüfung des Gerichtes Sinnvoll?
MfG
Hallo Nathalie,
leider können wir keine Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Überprüfung Ihrer Optionen helfen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Auf einem Blitzerfoto ist mein Gesicht nur halb zu erkennen. Die linke Gesichtshälfte fehlt einfach. Ist so ein Foto überhaupt gültig?
Danke!
Hallo Raimbär,
dies könnte ein Grund sein, um den Bußgeldbescheid anzufechten. Eine unverbindliche Erstberatung bei einem Anwalt könnte hier helfen. Er kann auf Ihren individuellen Fall besser eingehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
ich habe Einspruch eingelegt, da mein Bußgeldbescheid meiner Meinung nach zu spät zugestellt worden ist.
Odnungswidrigkeit begangen am 28.12.2014
1. Bußgeldbescheid 05.05.2015
Einspruch gelten gemacht: 13.05.2015
Antwort Bußgeldbescheid: “Ihre Einwendung wurden geprüft, jedoch konnte Sie den Tatvorwurd nicht entkräften”
Was kann ich nun machen
Hallo,
betrachtet man nur die Verjährungsfrist, müsste der Vorfall tatsächlich bereits verjährt worden sein. Durch die Anstrengung der Behörde, den Fahrer zu finden, kann die Verjährungsfrist allerdings beliebig oft unterbrochen werden. Am besten wenden Sie sich an einen Fachanwalt, der den Fall noch einmal völlig unabhängig prüfen wird.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org