Alleinunfall im Straßenverkehr: Wenn niemand sonst zu Schaden kam

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Auch ein Alleinunfall bringt Pflichten mit sich

Definition: Ein Verkehrsunfall ist als Alleinunfall anzusehen, wenn keine andere Partei Schaden nahm.
Definition: Ein Verkehrsunfall ist als Alleinunfall anzusehen, wenn keine andere Partei Schaden nahm.

Die meisten Menschen denken wohl automatisch an einen Zusammenprall zwischen zwei Kraftfahrzeugen, wenn es um einen Unfall im Straßenverkehr geht. Dabei besteht durchaus die Möglichkeit, dass ein Fahrer einen sogenannten „Alleinunfall“ verursacht. Wie der Name schon sagt, verunglückt in einem solchen Fall ausschließlich sein Fahrzeug, was jedoch nicht ausschließt, dass mehrere Insassen dabei verletzt werden.

Im nachstehenden Ratgeber informieren wir Sie zunächst einmal über die Ursachen, die zu einem Alleinunfall führen können. Weiterhin erklären wir, welche Pflichten sich aus einem solchen Verkehrsunfall ergeben und mit welchen Folgen Kraftfahrer rechnen müssen, die einen Alleinunfall verursacht haben.

FAQ: Alleinunfall

Was ist ein Alleinunfall genau?

Bei einem Alleinunfall verunglückt, wie der Name schon sagt, lediglich ein Fahrzeug. Zwar können mehrere Insassen im Fahrzeuginneren dabei verletzt werden, allerdings sind keine weiteren Kfz involviert.

Wodurch kann sich ein Alleinunfall ereignen?

Unter anderem können überhöhte Geschwindigkeit, Unachtsamkeit, Sekundenschlaf oder Ausweichmanöver einen Alleinunfall herbeiführen.

Welche Konsequenzen kommen auf Fahrer zu, die einen Alleinunfall verursacht haben?

Ereignete sich der Alleinunfall aufgrund eines Verstoßes gegen geltendes Verkehrsrecht, können dem betroffenen Fahrer die jeweiligen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog aufgebrummt werden. Bei einem Unfall aufgrund von Alkohol und/oder Drogen am Steuer kann die Versicherung außerdem die Leistungen kürzen bzw. verweigern.

Was sind die Ursachen für einen Alleinunfall?

Die Ursachen für einen Alleinunfall sind vielfältig.
Die Ursachen für einen Alleinunfall sind vielfältig.

Die Gründe für einen Alleinunfall sind zahlreich. Im Folgenden haben wir Ihnen eine kleine Auswahl zusammengestellt:

  • Ausweichmanöver (z. B. um einem Hindernis oder einem Wildtier auf der Fahrbahn auszuweichen)
  • Krankheiten des Fahrzeugführers (z. B. wenn dieser einen Herzinfarkt erleidet oder einen epileptischen Anfall hat)
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Suizidale Absichten
  • Technische Mängel am Fahrzeug (z. B. wenn ein Reifen platzt oder die Bremsen defekt sind)
  • Unachtsamkeit oder Ablenkung (z. B. durch die Nutzung vom Handy am Steuer oder das Greifen nach Gegenständen im Fußraum)
  • Übermüdung und Sekundenschlaf
  • Sichtbeeinträchtigung (z. B. durch dreckige oder beschlagene Scheiben oder Sonnenblendung)
  • Alkohol und/oder Drogen am Steuer

Wichtig: Auch bei einem Alleinunfall sind Sie dazu verpflichtet, die Unfallstelle abzusichern und die Polizei zu rufen, sollte es zu einer Sachbeschädigung gekommen sein!

Welche Folgen kann ein Alleinunfall ohne Fremdschaden haben?

Auch wenn bei einem Alleinunfall weder ein anderer Fahrer verletzt noch ein anderes Kfz in Mitleidenschaft gezogen wird, können dem Verursacher dennoch gewisse Konsequenzen drohen. Kam es beispielsweise zum Crash, weil dieser es mit den Vorschriften im Straßenverkehr nicht so genau genommen hat, kann die jeweils begangene Zuwiderhandlung gemäß Bußgeldkatalog geahndet werden.

War der Betroffene beispielsweise zu schnell unterwegs oder verursachte einen Alleinunfall, weil er während der Fahrt mit seinem Mobiltelefon herumhantierte, muss er mit den entsprechenden Sanktionen für diese Regelmissachtungen rechnen. Das Gleiche geschieht, wenn er berauscht und/oder alkoholisiert verunglückte.

Neben den Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog muss der betroffene Fahrer sich in diesem Fall allerdings zusätzlich darauf einstellen, dass die Versicherung sich querstellt. Da es sich um eine Obliegenheitsverletzung handelt, unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen zu fahren, kann sie ihre Leistungen kürzen oder schlimmstenfalls gänzlich verweigern. Bei dieser Entscheidung muss jedoch jeder Alleinunfall für sich betrachtet werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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2 Kommentare

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  1. Robert F
    Am 19. September 2024 um 17:31

    Hallo. ich hatte 2017 einen Unfall mit 1,58 Promille. bis dahin hatte ich null Punkte. da ich mir selber die Strafe gab nix mehr auf der Straße zu suchen zu haben ging ich jetzt sieben Jahre zu Fuss. jetzt neue Frau, Kinder etc und naja Meinung geändert. ich reichte neuantrag ein und Berater wartet noch die Punkte aus Flensburg ab. bei meiner Akte damals war nie eine Rede von Punkten. kann mir jemand sagen wieviel Punkte ich damals bekommen habe und ob diese verjährt sind ? mein Berater sagte wenn ich null Punkte hab erlässt er mir die MPU. sollten Punkte drauf sein komme ich wohl nicht drum Rum. aber wenn ich eine MPU machen müsste hätte ich ja nie einen neuantrag gestellt und mir die 200 Euro gespart die ich dafür zahle musste. weil MPU quatscht ist. man kann immer Freitag und Samstag durchsaufen und wäre bei einem Termin dienstags immer sicher dass man nichts nachweisen kann. also man kann quasi ein Jahr lang fröhlich saufen und dem mpu Arzt dann sagen man hätte gelernt und wäre geheilt. also wirklich einfach Unsinn der Mist. man sollte das Geld zahlen und gut ist. aber ist halt Ansichtssache. danke vorab.

  2. Robert
    Am 23. April 2022 um 20:55

    Ist der Sachschaden im Bußgeldkatalog weiter definiert?
    Bei einem Parkmanöver kann ein ich meine eigene Stoßstange beschädigen an einem Poller oder Kfz, ohne den Poller oder Kfz zu beschädigen. Sind Verwarngelder/Sanktionen wie z.B.

    101012
    Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursachten Sach-
    (B – 0)
    35,00 €

    möglich/? Oder bezieht sich im Verwarngeldbereich der Sachschaden in dem Fall auf einen Fremdschaden – sprich Poller muss beschädigt sein oder anderes Kfz?

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