Allianz-Verkehrsrechtschutz – Zwei Tarife für anpassbaren Schutz
Letzte Aktualisierung am: 13. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Stehen Sie für Ihr Recht als Verkehrsteilnehmer ein
Allein im Dezember 2017 nahm die Polizei laut Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrates 224.774 Unfälle im Straßenverkehr auf. Im Vergleich zum Vorjahresmonat stellt dies ein Plus von 2,8 Prozent dar. Bei 203.276 dieser Unfälle kam es zu einem Sachschaden. Das Risiko, im Straßenverkehr in einen Unfall verwickelt zu werden, ist also dementsprechend groß.
Grundsätzlich ist es so, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers für den Schaden des Unfallgegners aufkommt. Oftmals entbrennt aber ein Streit um die Schuldfrage und die Versicherung weigert sich zu zahlen. In diesen und vielen weiteren Fällen müssen Betroffene Hilfe durch einen Anwalt in Anspruch nehmen, um für ihr Recht einzustehen. Häufig ist außerdem ein Verfahren vor Gericht unvermeidbar.
Hierfür können jedoch immense Kosten anfallen. Gut, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Dann übernimmt nämlich der Versicherer die anfallenden Kosten. Der Allianz-Verkehrsrechtsschutz sichert Sie bei Rechtsstreitigkeiten im Straßenverkehr ab. Erfahren Sie hier mehr über die Versicherung und ihre Leistungen.
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Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verkehrsrechtsschutz der Allianz
Es ist z. B. das Ordnungswidrigkeiten-Schutzrecht enthalten. Klicken Sie hier und lesen Sie selbst nach, welche Leistungen die Allianz zu bieten hat.
Beim Verkehrsrechtsschutz haben Sie die Wahl zwischen dem Privat- und dem Privat-Plus-Tarif.
Der Verkehrsrechtsschutz der Allianz kann nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch dessen Familienmitglieder einschließen.
Welche Leistungen bietet der Verkehrsrechtsschutz der Allianz?
Der Allianz-Verkehrsrechtsschutz springt immer dann ein, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten, die mit dem Straßenverkehr zusammenhängen, kommt. Vielen Laien ist oftmals gar nicht bewusst, wie umfangreich die Leistungen einer solchen Rechtsschutzversicherung sind. Die folgenden Leistungsarten sind im Versicherungsschutz der Allianz inbegriffen:
- Schadensersatz-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Sozial-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Welche Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen?
Der Allianz-Verkehrsrechtsschutz übernimmt eine Vielzahl an Kosten, die bei einem Rechtsstreit auf Sie zukommen können. Hierzu gehören unter anderem die folgenden Posten:
- Anwaltsgebühren
- Gerichtskosten
- Zeugenauslagen
- Sachverständigengebühren
- Kosten für einen Dolmetscher, wenn es zu einem Strafverfahren im Ausland kommt
- Gebühren bei Verwaltungsbehörden
- Kosten der Gegenseite
- Reisekosten zu einem Gericht im Ausland
Beim Allianz-Verkehrsrechtsschutz können Sie zwischen zwei Tarifen wählen: dem „Verkehrsrechtschutz Privat“ und dem „Verkehrsrechtsschutz Privat Plus“. Ersterer stellt die günstigere Variante dar. Hierbei liegt die Versicherungssumme innerhalb Europas bei 2 Millionen Euro, weltweit beträgt sie 200.000 Euro.
Die Deckungssumme liegt beim teureren und umfassenderen Allianz-Verkehrsrechtsschutz „Privat Plus“ bei 5 Millionen Euro in Europa sowie 500.000 Euro weltweit. Bei beiden Tarifen können Sie die Höhe der Selbstbeteiligung selbst bestimmen. Sie können zwischen 150, 300 und 500 Euro wählen. Außerdem profitieren Versicherungsnehmer bei der Rechtsschutzversicherung von einem Schadenfreiheitsrabatt. Nach fünf schadenfreien Jahren müssen sie keine Selbstbeteiligung mehr leisten.
Für wen gilt die Rechtsschutzversicherung?
Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer bei der Teilnahme am Straßenverkehr versichert. Der Versicherungsschutz greift beim Allianz-Verkehrsrechtsschutz nicht nur, wenn er mit seinem eigenen Auto unterwegs ist. Der Versicherungsnehmer ist auch dann geschützt, wenn er ein fremdes Fahrzeug fährt oder Fahrgast, Fußgänger, Jogger, Skater bzw. Radfahrer ist. Des Weiteren besteht Versicherungsschutz, wenn er ein Mietfahrzeug führt.
Im Allianz-Verkehrsrechtsschutz „Privat Plus“ sind außerdem noch weitere Personen mitversichert. Hierzu gehören Lebenspartner und minderjährige Kinder. Volljährige Kinder sind versichert, wenn sie unverheiratet sind und keiner dauerhaften beruflichen Tätigkeit nachgehen. Auch Eltern, Großeltern sowie Enkel können vom Versicherungsschutz profitieren, wenn sie im gleichen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben und keiner Berufstätigkeit nachgehen.
Wie können Sie den Allianz-Verkehrsrechtsschutz kündigen?
Private und Kfz-Haftpflicht, Berufsunfähigkeits- und Verkehrsrechtsschutzversicherung: Diese und weitere Versicherungen werden häufig als unerlässlich erachtet. Viele Deutsche zahlen jedoch zu viel Geld für ihren Versicherungsschutz, weil sie nicht regelmäßig nach günstigeren Tarifen suchen. Ein Vergleich im Internet kann dabei helfen, passende Angebote zu finden.
Haben Sie einen günstigeren Anbieter gefunden oder benötigen Sie den Versicherungsschutz nicht mehr, müssen Sie Ihren bestehenden Allianz-Verkehrsrechtsschutz kündigen. Doch wann ist dies möglich? In der Regel muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor dem Ende der Laufzeit des Vertrags eingehalten werden. Verpassen Sie diese Frist, findet meist eine automatische Verlängerung statt. Achten Sie also darauf, dass die Kündigung pünktlich eingeht. Diese sollten Sie stets per Einschreiben verschicken, damit Sie einen Nachweis darüber erhalten, wann das Schreiben bei der Allianz eintraf.