Alter Bußgeldkatalog: Was gilt für Verstöße vor dem 09.11.2021?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

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Aus Alt mach Neu: Alter Bußgeldkatalog wegen Formfehler in Novelle wieder bundesweit gültig

Neuer vs. alter Bußgeldkatalog: Welche Sanktionen gelten in Deutschland derzeit?
Neuer vs. alter Bußgeldkatalog: Welche Sanktionen gelten in Deutschland derzeit?

Mitte 2019 wurden die Pläne einer Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) immer konkreter. Schon damals wuchs der Unmut von Kfz-Fahrern, ebenso wie die Furcht vor strengeren Sanktionen. Anfang 2020 beschloss der Bundesrat schließlich die Novelle, brachte dabei aber auch weitere eigene Vorschläge mit in die Abstimmung ein. Ende April 2020 schließlich trat der neue Bußgeldkatalog in Kraft.

Für die größten Diskussionen sorgten die dabei eingeführten neuen Fahrverbote für Geschwindigkeitsverstöße. Obwohl alter und neuer Bußgeldkatalog sich in weit mehr Punkten voneinander unterschieden, haben besonders die neuen Sanktionen für Temposünder zu einem Aufschrei geführt. Selbst der Bundesverkehrsminister bezeichnete die neuen Fahrverbote schon kurz nach deren Inkrafttreten als “unverhältnismäßig”.

Und dann kam alles ganz anders!

FAQ: Alter Bußgeldkatalog (BKat-alt)

Worin unterscheiden sich alter und neuer Bußgeldkatalog?

Im Zuge der StVO-Novelle wurde nicht der gesamte Bußgeldkatalog überarbeitet, sondern lediglich einzelne Tatbestände. Im Gros sind beide weitgehend deckungsgleich. Diese Grafiken stellen anschaulich dar, bei welchen Verstößen sich die Sanktionen ändern sollten. Die wichtigsten Bußgeldtabellen mit den alten Sanktionen finden Sie hier.

Wo gilt statt dem neuen Bußgeldkatalog wieder die alte Regelung?

Nach einer Empfehlung des BMVI wenden mittlerweile wieder alle Bundesländer vorerst wieder den alten Tatbestandskatalog an. Mehr zu den Hintergründen der Abkehr von der StVO-Novelle lesen Sie hier.

Wie lange bleibt der alte Bußgeldkatalog nun wieder bestehen?

Der alte Bußgeldkatalog gilt noch bis einschließlich 8. November 2021. Ab dem 9. November 2021 gelten dann die neuen Bußgelder. Verfolgen Sie die aktuellen Entwicklungen auf unserer News-Seite.

Wo finde ich eine Zusammenfassung des alten Bußgeldkataloges?

Sie können den alten Bußgeldkatalog hier kostenlos herunterladen.

Alter Bußgeldkatalog bis Ende April 2020: Die wichtigsten Bußgeldtabellen

Alter Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitung

… mit Pkw, Motorrad & Co (innerorts)
VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h15 €eher nicht
... 11 - 15 km/h25 €eher nicht
... 16 - 20 km/h35 €eher nicht
... 21 - 25 km/h80 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h100 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h160 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 41 - 50 km/h200 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 51 - 60 km/h280 €22 Monate2 MHier prüfen **
... 61 - 70 km/h480 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 70 km/h680 €23 Monate3 MHier prüfen **
*Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.
>>> aktueller Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße (innerorts)
… mit Pkw, Motorrad & Co (außerorts)
VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h10 €eher nicht
… 11 - 15 km/h20 €eher nicht
… 16 - 20 km/h30 €eher nicht
… 21 - 25 km/h70 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h80 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h120 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 41 - 50 km/h160 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h240 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 61 - 70 km/h440 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 70 km/h600 €23 Monate3 MHier prüfen **
*Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.
>>> aktueller Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße (außerorts)
… mit Lkw, Anhänger & Co (innerorts)
VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h20 €eher nicht
… 11 - 15 km/h30 €eher nicht
… 16 - 20 km/h80 €1Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h95 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h140 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 31 - 40 km/h200 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 41 - 50 km/h280 €22 Monate2 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h480 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 60 km/h680 €23 Monate3 MHier prüfen **
… mit Lkw, Anhänger & Co (außerorts)
VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h15 €eher nicht
… 11 - 15 km/h25 €eher nicht
… 16 - 20 km/h70 €1Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h80 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h95 €1Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h160 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 41 - 50 km/h240 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h440 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 60 km/h600 €23 Monate3 MHier prüfen **

Alter Bußgeldkatalog: Halten

Beschrei­bungBuß­geldPunk­te
Halten an engen oder unüber­sichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleu­nigungs- oder Verzöge­rungs­streifen, im Bereich von Fußgänger­überwegen sowie bis zu fünf Meter davor, an Taxi­ständen, bis zu zehn Meter vor Licht­zeichen und soweit es durch Markie­rungen, Licht­zeichen und Verkehrs­schilder unter­sagt ist
10 €
...mit Behin­derung15 €
Halten vor oder in Feuerwehr­zufahrten10 €
Halten in zweiter Reihe15 €
...mit Behin­derung20 €
Nicht platz­sparend gehalten 10 €
In einer Not­halte- oder Pannen­bucht unbe­rechtigt halten20 €
Halten im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen 20 €
...mit Behin­derung30 €
Hier können Sie die neuen Bußgelder seit 09.11.2021 nachlesen.

Alter Bußgeldkatalog: Parken

BeschreibungBuß­geldPunk­te
An einem der folgen­­den Orte geparkt: Unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen, scharfen Kurve, auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen, 5 m vor/10 m nach Licht­­­zeichen, im Halte­­verbot15 €
... mit Behin­derung25 €
... über eine Stunde 25 €
... über eine Stunde mit Behin­­derung 35 €
Auf Geh- oder Radweg geparkt20 €
... mit Behin­derung30 €
... über eine Stunde 30 €
... über eine Stunde mit Behin­­derung 35 €
An engen Stel­­len so geparkt, dass Rettungs­­fahr­­zeuge behin­­dert wur­­den60 €1
Vor oder in Feuer­­wehr­zu­­fahrt geparkt35 €
... dabei Einsatz­­­fahr­­zeuge behindert65 €1
Auf Sperr­­flächen geparkt25 €
... mit Behin­derung25 €
... über 15 Minuten30 €
... über 15 Minuten mit Behin­­derung 35 €
in zweiter Reihe geparkt20 €
Unzu­­­läss­­iges Parken in verkehrs­­­beruhig­­ten Zonen10 €
... mit Behin­derung15 €
... über 3 Stunden20 €
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 30 €
An einem der folgen­den Orte geparkt: 5 m vor einer Kreu­zung/Einmün­dung, vor Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten, im Bereich von Halte­­­stellen und Taxi­­­ständen, vor und hinter Andreas­­­kreuzen, über Schacht­­deckeln
10 €
...mit Behin­derung15 €
... über 3 Stunden20 €
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 30 €
Ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. Über­­schreiten der Park­­dauer um ...
... bis zu 30 Mi­nu­ten10 €
... bis zu 1 Stun­de15 €
... bis zu 2 Stun­den20 €
... bis zu 3 Stun­den25 €
... über 3 Stun­den30 €
Auf Schwer­­be­hinder­­ten-Park­­platz geparkt35 €
Nicht platz­s­­parend geparkt10 €
Park­­lücke einem Berech­­­tigten wegge­­nom­men10 €
Fuß­­gänge­­­berei­­chen oder anderen Verbots­­­zonen (PKW) geparkt30 €
... mit Behin­derung35 €
... über 3 Stunden35 €
Ab­­fahrts­­­weg eines anderen Kfz zuge­parkt20 €
Unbe­­rechtigt in einer Not­­halte- oder Pannen­­bucht geparkt25 €
In einem geschüt­­zten Bereich während nicht zugelas­­sener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 t oder einem An­­hänger über 2 t geparkt30 €
Länger als zwei Wochen An­­hänger ohne Zug­­fahr­zeug ge­­parkt20 €
Im Fahr­­raum von Schie­­nen­fahr­­zeugen geparkt25 €
... mit Behin­derung35 €
Auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt70 €1
Hier können Sie die neuen Bußgelder seit 09.11.2021 nachlesen.

Alter Bußgeldkatalog: Rettungsgasse

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Sie bildeten auf einer Auto­bahn oder Außer­orts­straße keine freie Gasse zur Durch­fahrt von Polizei- oder Hilfsfahr­zeugen, obwohl der Verkehr stockte.200 €1
... mit Behin­derung240 €21 Monat1 M
... mit Gefähr­dung280 €21 Monat1 M
... mit Sachbe­schädigung320 €21 Monat1 M
Sie unterl­ießen es, einem Einsatz­fahrzeug mit blauem Blinklicht und Martins­horn sofort freie Bahn zu schaffen.240 €21 Monat1 M
... mit Gefähr­dung280 € 21 Monat1 M
... mit Sachbe­schädigung320 €21 Monat1 M

Alter Bußgeldkatalog: Abstandsverstöße

Tatbe­standBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Abstands­verstoß bei weniger als 80 km/h25 €eher nicht
... mit Gefähr­dung30 €eher nicht
... mit Sach­beschä­digung35 €Hier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 80 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1 Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1 Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1 Hier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 100 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €23 Monate3 MHier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 130 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes240 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes320 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes400 €23 Monate3 MHier prüfen **

Alter Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss (bereits ab 0,3 Promille)3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafeHier prüfen **
Alkohol­gehalt im Blut ab 1,1 Promille3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafeHier prüfen **

Alter Bußgeldkatalog: Handy am Steuer

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt100 €1Hier prüfen **
... mit Ge­fährdung150 €21 Monat1 MHier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung200 €21 Monat1 MHier prüfen **
Beim Fahrrad­fahren das Handy genutzt55 €Hier prüfen **

Alter Bußgeldkatalog: Rote Ampel überfahren

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Ampel bei "Rot" über­fahren90 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet200 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Sachschaden verursacht240 €21 Monat1 MHier prüfen **
Am­pel bei "Rot" über­fahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sek­unde)200 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... andere gefährdet320 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht360 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abge­bogen, ohne vorher zu halten70 €1Hier prüfen **
... Fuß­gänger- oder Fahr­rad­ver­kehr der frei­gege­benen Ver­kehrs­rich­tung behin­dert100 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet100 €1Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht120 €1Hier prüfen **
*je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich
Bußgeldkatalog alt

Alter Bußgeldkatalog: Jetzt kostenlos herunterladen!

Hier können Sie sich den alten BKat als PDF herunterladen. Er enthält tabellarische Übersichten zu den häufigsten Verkehrsverstößen und kommt derzeit aufgrund eines Formfehlers in der StVO-Novelle wieder bundesweit zur Anwendung:

  • kostenloser Download
  • Bußgeldkatalog-alt als PDF
  • wichtigste Sanktionen vor StVO-Novelle

Alter Bußgeldkatalog wieder angewendet, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden

Alter Bußgeldkatalog nach März 2020 außer Kraft getreten: Warum findet er nun wieder Anwendung?
Alter Bußgeldkatalog nach März 2020 außer Kraft getreten: Warum findet er nun wieder Anwendung?

In der Änderungsverordnung, durch die alter Bußgeldkatalog und alte StVO angepasst werden sollten, wurde gegen das Zitiergebot verstoßen. Genauer: Es fehlte der Verweis auf die Rechtsgrundlage für Fahrverbote

Die Folge: Zumindest die neu eingeführten Fahrverbote waren plötzlich wieder unwirksam. Betroffen waren – und in der Folge bundesweit ausgesetzt wurden – hiervon die neuen Fahrverbote bei

  • Geschwindigkeitsverstößen (21 – 30 km/h innerorts und 26 – 40 km/h außerorts)
  • Verstoß gegen die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse (Grundtatbestand)
  • verbotswidriges Befahren einer Rettungsgasse (neuer Tatbestand)
  • Gefährdung beim Abbiegen

Einige Rechtsexperten sind der Auffassung, dass sich die Unwirksamkeit der Fahrverbote insgesamt auf die Anpassung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) auswirkt. Aufgrund der massiven Rechtsunsicherheit sah sich das Bundesverkehrsministerium (BMVI) schließlich zu einem drastischen Schritt veranlasst: Es empfahl den Landesverkehrsministern, vorerst wieder den alten Bußgeldkatalog anzuwenden. Die Bundesländer folgten dieser Empfehlung schließlich. 

Die meisten Landesverkehrsminister verlangten die Korrektur des Formfehlers, um Verstöße schnell wieder nach dem neuen Tatbestandskatalog ahnden zu können. Der Bundesverkehrsminister jedoch wollte aber im Zuge dessen auch die neuen Fahrverbote wieder schassen. Daher kam es erst auf der Verkehrsministerkonferenz im April 2021 zu einer Einigung zwischen Bund und Ländern.

Am 8. Oktober stimmte schließlich der Bundesrat den Änderungen am Bußgeldkatalog zu. Bis zum 8. November 2021 kommt nun wieder der alte statt neue Bußgeldkatalog zur Anwendung. Ab dem 9. November gelten die neuen Bußgelder.

Alter Bußgeldkatalog: Punkte & Probezeit von StVO-Novelle weitgehend unberührt

Neuer oder alter Bußgeldkatalog? Hat ein Blitzer Sie erwischt, kommen derzeit wieder die alten Regelungen zur Anwendung.
Neuer oder alter Bußgeldkatalog? Hat ein Blitzer Sie erwischt, kommen derzeit wieder die alten Regelungen zur Anwendung.

Die Einführung neuer Punkte sieht die StVO-Novelle lediglich bei einigen Halte- und Parkverstößen sowie bei den neuen Sanktionen für Rettungsgassenverstöße vor. Einen Überblick dazu, für welche Verstöße im einzelnen durch die StVO-Novelle künftig auch Punkte verhängt werden sollen, geben diese Grafiken.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen hingegen erfolgte eine Anpassung bezüglich der Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) nicht.

Worin alter und neuer Bußgeldkatalog keine Unterscheidungen aufweisen, ist die Einordnung von Zuwiderhandlungen in A- und B-Verstöße. Und das, obwohl die Anhebung der Bußgelder sowie die Einführung der neuen Fahrverbote bei Geschwindigkeitsverstößen eine Anpassung eigentlich erfordert hätten. Bei den folgenden beiden Verstößen hätte nämlich eigentlich künftig auch ein Punkt in Flensburg drohen müssen:

  • 16 bis 20 km/h außerorts zu schnell = neues Bußgeld 60 €
  • 16 bis 20 km/h innerorts zu schnell = neues Bußgeld 70 €

Die Novelle hatte hier weder die Einführung eines Punktes berücksichtigt noch die Neubewertung der Verstöße im Rahmen der Probezeitmaßnahmen vorgesehen. Beides hätte jedoch eigentlich logische Folge sein müssen (nach gängigen Grundsätzen bei der Sanktionierung von Geschwindigkeitsverstößen).

Sowohl neuer als auch alter Bußgeldkatalog erfassen eine Geschwindigkeitsüberschreitung mithin (weiterhin) erst ab 21 km/h als A-Verstoß. Bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen bliebe eine Wertung auch dann aus, wenn der neue Bußgeldkatalog wieder zur Anwendung kommen sollte – sofern eine Korrektur der Lücken in der StVO-Novelle bei der Überarbeitung ausbleibt.

Vergleich alter & neuer Bußgeldkatalog 2020: Welche Änderungen gab es eigentlich?

Neuer oder alter Bußgeldkatalog als Bußgeldbescheid-Grundlage: Wo gab es eigentlich Änderungen?
Neuer oder alter Bußgeldkatalog als Bußgeldbescheid-Grundlage: Wo gab es eigentlich Änderungen?

Im Zuge der StVO-Novelle kamen zahlreiche neue Regelungen hinzu, die vor allem dem Schutz von Radfahrern dienen sollen. Doch im Rahmen der Reform wurde der alte Bußgeldkatalog nicht komplett überarbeitet, sondern nur in Teilen. Das bedeutet für die Anwendung vom Bußgeldkatalog: Alte und neue Fassung sind in großen Teilen deckungsgleich

Verändert haben sich die Sanktionen lediglich bei einigen Verstößen aus den folgenden Bereichen:

  • Abbiegen
  • Durchfahrtsverbote
  • Geschwindigkeit
  • Halten und Parken

Zur Veranschaulichung der Änderungen, die die Novelle der BKatV vorsieht, sollen die folgenden Infografiken dienen. Sie erfassen lediglich die Verstöße, bei denen tatsächlich Neuerungen geplant sind.

Abbiegen & Vorfahrt: Bußgeldkatalog alt & neu im Vergleich

Neue Bußgelder zu Abbiegen und Vorfahrt
Neue Bußgelder zu Abbiegen und Vorfahrt

Durchfahrtsverbot: Bußgeldkatalog alt & neu im Vergleich

Neue Bußgelder zum Durchfahrtsverbot
Neue Bußgelder zum Durchfahrtsverbot

Geschwindigkeit: Bußgeldkatalog alt & neu im Vergleich

Neue Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitung mit PKW
Neue Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitung mit PKW
Neue Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger
Neue Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger
Neue Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitung mit LKW
Neue Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitung mit LKW

Halten & Parken: Bußgeldkatalog alt & neu im Vergleich

Neue Bußgelder zum Halten und Parken
Neue Bußgelder zum Halten und Parken

Rettungsgasse: Bußgeldkatalog alt & neu im Vergleich

Neue Bußgelder zur Rettungsgasse
Neue Bußgelder zur Rettungsgasse

Sorgfaltspflicht: Bußgeldkatalog alt & neu im Vergleich

Neue Bußgelder zur Sorgfaltspflicht
Neue Bußgelder zur Sorgfaltspflicht

Umwelt: Bußgeldkatalog alt & neu im Vergleich

Neue Bußgelder für Umweltverstöße
Neue Bußgelder für Umweltverstöße

Rad- & E-Scooter-Fahrer: Bußgeldkatalog alt & neu im Vergleich

Neue Bußgelder für Fahrräder und E-Scooter
Neue Bußgelder für Fahrräder und E-Scooter

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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1 Kommentar

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  1. Susanne F
    Am 18. Mai 2022 um 12:01

    Mein Lebensgefährte wurde im September 21 ( alter Bussgeldkatalog ) mit 88 an einer 70 Stelle geblitzt,
    er fuhr einen LKW im Bereich 3,5 -7,5 t.
    Ich hätte gerne gewusst, wie das Bussgeld aussehen muss.

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