Angeln ohne Angelschein bzw. Fischereischein in den folgenden Bundesländern:
Bundesland
Strafe
Baden-Württemberg
bis zu 5.000 €
Bayern
Straftat
Berlin
Straftat
Brandenburg
bis zu 50.000 €
Bremen
Straftat
Hamburg
bis zu 10.000 €
Hessen
bis zu 5.000 €
Mecklenburg-Vorpommern
bis zu 75.000 €
Niedersachsen
Straftat
Nordrhein-Westfalen
Straftat
Rheinland-Pfalz
Straftat
Saarland
Straftat
Sachsen
Straftat
Sachsen-Anhalt
Straftat
Schleswig-Holstein
bis zu 25.000 €
Thüringen
Straftat
Ist kein Bußgeld, sondern der Begriff “Straftat”, vermerkt, gilt das Strafgesetzbuch mit folgenden Maßnahmen:
Tatbestand
Strafe
Angeln ohne Angelschein
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung des Fischereischeins
Angeln ohne Angelschein in privaten Gewässern und Teichen
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, Entziehung des Fischereischeins
Angeln ohne Angelschein mit späterem Verkauf der Fische
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, Entziehung des Fischereischeins
Hinweis: Strafen können zusätzlich zu den Bußgeldern aus der ersten Tabelle anfallen.
Um einen Angelschein in Deutschland zu erlangen, müssen Sie einen Angelkurs als Vorbereitung absolvieren. Danach folgt eine theoretische und praktische Fischereiprüfung. Haben Sie diese bestanden, gehen Sie damit zum zuständigen Ordnungsamt. Dort wird Ihnen der Fischereischein ausgestellt.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Angeln ohne Angelschein
Wann ist ein Angelschein vorgeschrieben?
Wer in deutschen Gewässern angeln möchte, muss normalerweise einen Angelschein (Fischereischein) vorweisen können. Darüber hinaus ist gewöhnlich ein Fischereierlaubnisschein notwendig, also ein Dokument über die Befugnis, in einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen.
Wird das Angeln ohne Angelschein als Straftat gewertet?
Das Angeln ohne Fischereierlaubnisschein ist eine Straftat und gilt als Fischwilderei im Sinne von § 293 StGB. Das Angeln ohne Angelschein bzw. Fischereierlaubnis stellt hingegen normalerweise eine Ordnungswidrigkeit dar.
Welche Sanktionen drohen für das Angeln ohne Angelschein?
Für Fischwilderei, also das Angeln ohne Fischereierlaubnisschein droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Wer hingegen ohne Angelschein fischt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Dessen Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fischereigesetz des Bundeslandes. Eine Übersicht zu den Konsequenzen finden Sie hier.
Angeln in Deutschland: Ohne Angelschein in den Bundesländern
Im Grunde benötigt ein baldiger Angler einen Fischereischein und zudem einen Fischereierlaubnisschein. Letzterer wird von der Person ausgegeben, der das Gewässer gehört. In der Regel ist das der Pächter oder Eigentümer. Der Erlaubnisschein ist jedoch auf eine bestimmte Zeit limitiert. In der Regel gibt es Tages- bis Jahreskarten.
Angeln ohne Angelschein in Deutschland zieht eine Strafe nach sich. Welche das ist, ist vom jeweiligen Bundesland abhängig. Ein bundesweites Binnenfischereirecht gibt es nicht. Vielmehr sind es Gesetze und Verordnungen, die die entsprechenden Bundesländer selbst bestimmen. Sie nennen sich Landesfischereigesetze.
Das einzige bundesweite Gesetzbuch im Rahmen des Fischereirechts ist das Seefischereigesetz (SeeFischG), welches den gewerblichen Fischfang auf See reglementiert. Insbesondere wird auf die Wirtschaftszone Nord- und Ostsee eingegangen.
Wo ist das Angeln ohne Angelschein in Deutschland möglich?
In Brandenburg ist tatsächlich das Angeln ohne Angelschein möglich. Zwar gibt es die Möglichkeit, bereits ab dem 8. Lebensjahr einen Angelschein zu erwerben; jedoch ist dies keine Pflicht.
Bundesweit einmalig bietet das Land Brandenburg an, dass Friedfische ohne Angelschein geangelt werden dürfen. Dafür benötigen Sie jedoch folgende Unterlagen:
Fischereiabgabemarke
Nachweiskarte
Angelkarte bzw. Erlaubnisschein
Personalausweis bzw. Reisepass
In manchen fischereilich bewirtschafteten Anlagen ist zudem nicht die Fischereiabgabemarke nötig. Hierfür müssen Sie jedoch beim Betreiber erfragen, ob dies möglich ist.
In den anderen Bundesländern funktioniert das Angeln ohne Angelschein nicht in dieser Form. In Thüringen beispielsweise existiert die Möglichkeit, dass ein Angler einen „Vierteljahresfischereischein“ erwerben kann. Eine Person darf diesen Schein nur einmal pro Kalenderjahr kaufen.
Um diesen zu erhalten, ist kein Sachkundennachweis zu erbringen. Der Fischereischein ist bei der entsprechenden Gemeindeverwaltung erhältlich. Einige Besitzer von Gewässer erkennen diesen jedoch nicht an, weshalb der Angler diesen noch einmal vor dem Angeln fragen muss.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es den sogenannten „zeitlich befristeten Fischereischein“. Dieser kann bei verschiedenen Ämtern, auch ohne Nachweis über eine erfolgte Fischereiprüfung, beantragt werden. Er ist 28 Tage gültig, kann aber verlängert werden.
Der gleiche Fall tritt in Schleswig-Holstein ein. Auch hier gibt es den „Urlauberangelschein“, der 28 Tage gültig ist. Ohne Angelschein zu angeln, ist hier jedoch etwas schwieriger. Denn der gewerbliche Anbieter muss die Aufsicht übernehmen. Er kontrolliert, dass wichtige Tierschutz-Aspekte nicht verletzt werden.
Manchen Besitzern fehlt hierfür die Zeit, sodass sie das Angeln mit einem Urlauberschein nicht erlauben. In Baden-Württemberg gibt das Fischereigesetz „bewirtschaftete Anlagen der Teichwirtschaft und der Fischzucht“ frei, weshalb das Angeln ohne Angelschein an manchen Plätzen gestattet ist.
In der Praxis bedeutet das, dass einige Forellenteiche in Baden-Württemberg auch ohne Angelschein zum Angeln genutzt werden können. Auch hier müssen Sie jedoch in der entsprechenden Gemeinde bzw. beim Besitzer des Teiches nachfragen, wo und ob dies möglich ist.
Diese Regelung existiert auch in Sachsen. Sie besteht seit Mai 2012, weshalb noch nicht viele Teichbewirtschafter auf das „neue“ Modell umgestiegen sind. Auch hier müssen Sie sich vorher kundig machen, welcher Besitzer dies anbietet.
Sachsen-Anhalt reiht sich ab September 2013 ein und bietet einen kleinen Angelschein an. Zwar kommen die Hobby-Angler nicht um eine Prüfung herum, dafür handelt es sich lediglich um ein Prüfungsgespräch. In etwa 20 Minuten muss der Prüfling zeigen, dass er sich mit dem Angeln auskennt. Jede Person ab 14 Jahren darf diesen Schein erwerben.
Es soll jedoch nur Grundwissen vorgewiesen werden, sodass sich niemand vor der Prüfung fürchten muss. Mit dem kleinen Angelschein darf der Inhaber auf Friedfische angeln, weshalb er richtig Friedfischereischein heißt. Die Mitgliedsvereine des Landesanglerverbandes dürfen dieses Prüfungsgespräch abhalten.
In Niedersachsen darf an denjenigen Gewässern ohne Angelschein geangelt werden, die keinem Verein oder Verband unterliegen. Das bedeutet, dass Sie an den Küsten Niedersachsens ohne Prüfung angeln dürfen.
Angeln ohne Angelschein: Diese Strafe können Schwarzangler erwarten
Wie bereits erläutert, gibt es kein Bundesfischereigesetz. Die jeweiligen Bundesländer legen eigene Gesetze fest. Oftmals lassen sich in diesen auch Abschnitte über Ordnungswidrigkeiten finden.
Das jeweilige Landesgesetz wiegt höher als eventuell vom Staat reglementierte Gesetze. Definiert jedoch ein Bundesland keine Strafe für einen bestimmten Tatbestand, greift hier das Bundesgesetz.
Angeln in Brandenburg, ohne Angelschein, kann beispielsweise bis zu 50.000 Euro teuer werden. Hierbei kommt es auf die Schwere der Tat an, welche das endgültige Bußgeld bestimmt. In diesem Bundesland ist aber das Angeln Friedfische unter bestimmten Bedingungen auch ohne Angelschein möglich.
Angeln in NRW und das ohne Angelschein ist nicht klar in den entsprechenden Ländergesetzen definiert. Das gleiche gilt für den Tatbestand Angeln ohne Angelschein in beispielsweise Bayern.
In diesen Fällen gilt Paragraph 293 des Strafgesetzbuches (StGB):
Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts
fischt oder
eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer also ohne Angelschein angeln möchte, muss direkt mit einem Strafverfahren rechnen. Wird die Wasserschutzpolizei oder eine andere Behörde darauf aufmerksam, stellen sie meist einen Strafantrag.
Die unter dem Delikt Angeln ohne Angelschein bekannte Strafe ist auch dann wirksam, wenn Sie lediglich die Angel in das Gewässer werfen. Während bei anderen herkömmlichen Straftaten der Versuch und auch das Ende der Begehung, also die Vollendung, strafbar sind, gilt bei der Fischwilderei die reine Strafbarkeit des Versuchs.
Die Vollendung wäre also der Fisch an der Angel. Das ist allerdings unerheblich für den Strafbestand der Fischwilderei. Die Angel im Wasser wird bereits als Vollendung gesehen. Paragraph 293 bezieht sich jedoch nicht nur auf das Schwarzangeln.
Der Tatbestand der Fischwilderei ist auch dann gegeben, wenn lediglich der Gewässerschein, auch Fischereierlaubnisschein bzw. Erlaubnisschein genannt, fehlt.
Beim Angeln ohne Schein wird jedoch auch noch unterschieden, in welchem Gewässer die Tat begangen worden ist. Angeln ohne Fischereischein in einem privaten Gewässer, wie beispielsweise einem Teich, wird als Diebstahl geahndet.
Laut § 242 StGB ist auch hier bereits der Versuch strafbar. Die Strafe beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Eine Geldstrafe ist in der Regel bei Ersttätern möglich. Doch auch hier kommt es auf die Schwere der Tat an.
Vorsicht bei Flüssen! Sollten Sie beispielsweise Hotels und Höfe an einem Flussabschnitt finden, kann es sein, dass dieser dem Besitzer oder Pächter des Gebäudes gehört. Haben Sie sein Einverständnis nicht eingeholt, kann auch hier der Tatbestand des Diebstahles bzw. der Fischwilderei erfüllt sein.
Zusätzlich zu beiden Strafen kann das Schwarzangeln noch weitere Konsequenzen nach sich ziehen. Die zuständigen Behörden können Ihnen jegliche Fischereigeräte sowie Tiere, „die der Täter oder Teilnehmer bei der Tat mit sich geführt oder verwendet hat“, einziehen (Quelle: § 295 StGB).
Wer noch über das Delikt Angeln ohne Fischereischein hinaus, die gefangenen Fische verkauft bzw. verkaufen möchte, macht sich zusätzlich der Hehlerei strafbar. Dieser Strafbestand wird mit einer Geldstrafe und im schlimmsten Falle mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet.
Angeln Sie beispielsweise in Berlin oder Bayern ohne Angelschein, können diese Strafen auf Sie zukommen. Bundesländer, die hierfür Geldstrafen in ihren Gesetzesbüchern vorgesehen haben, stellen zumeist auch gleichzeitig einen Strafantrag.
Fischen ohne Angelschein in anderen Ländern
Wer in anderen Ländern Fische angeln will, muss natürlich auch die Gesetze des jeweiligen Landes beachten. Auch wenn sich das Land innerhalb der EU befindet, gelten hier nicht die gleichen Rechte wie beispielsweise in Deutschland.
Aus diesem Grund sollten Sie vor dem Urlaub noch einmal die hiesigen Gesetze suchen und gut durchlesen, um getrost einen Fisch fangen zu dürfen.
Angeln ohne Angelschein in Österreich
Angeln in Österreichund das ohne Angelschein? Es ist möglich, aber nur an begrenzten Seen. Ein Beispiel hierfür ist das sogenannte Fischerparadies Schachinger in Oberösterreich. Hier können Sie bestimmte Zeitkarten erwerben und dann losangeln.
Auch an bestimmten Stellen des Bodensees ist das Angeln ohne Angelschein in Österreich erlaubt. Jedoch müssen Sie hier eine Angelerlaubnis kaufen und bekommen eine Stelle zugewiesen.
Angeln in Österreich, ohne deutschen Angelschein, ist also begrenzt möglich. Wie auch in Deutschland legt hier jedes Bundesland eigene Gesetze und Bußgelder fest. Aus diesem Grund sollten Sie bei der Buchung des Urlaubes erfragen, welches spezifische Gesetz gilt und was es in puncto Angeln ohne Angelschein reglementiert.
Angeln in Holland: ohne Angelschein fischen
In den Niederlanden ist der deutsche Angel- bzw. Fischereischein ungültig. Das bedeutet jedoch nicht, dass deutsche Hobbyangler hier nicht angeln dürfen.
Im Großteil der niederländischen Gewässer ist der sogenannte „VISpas“ Pflicht. Dieser ist noch einmal zu unterscheiden in:
kleiner VISpas: ausschließlich für Sportfischer, die nicht Mitglied eines Angelsportvereins sind und nur mit einer Angel bzw. Rute angeln wollen sowie eingeschränkte Köder benutzen
JeugdVISpas: für Jugendliche unter 14 Jahren, die mit zwei Ruten und allen erlaubten Ködern angeln
VISpas
Der VISpas kann sogar in einigen Geschäften in Deutschland erworben werden. In den Niederlanden ist der Kauf beim Postamt oder Angelgeschäften sowie -vereinen möglich.
Angeln in Holland, ohne Angelschein, zählt hier zum Tatbestand der Fischräuberei. Wer den VISpas nicht mitführt oder keine schriftliche Erlaubnis des Pächters besitzt, kann mit einer Freiheitsstrafe von maximal sechs Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.
Angeln in Dänemark: ohne Angelschein möglich?
Fischen ohne Angelschein ist in Dänemarkmöglich. Dafür muss der Angler jedoch jünger als 18 Jahre oder älter als 65 Jahre sein.
Jedoch gelten auch hier Ausnahmen. An manchen Gewässern benötigen diese Angler eine Angelkarte vom Pächter oder Besitzer des Angelortes.
Angeln in Dänemark, ohne deutschen Angelschein, ist also grundsätzlich möglich. Gegebenenfalls benötigen Sie aber einen dänischen Angelschein. Diesen können Sie bequem online über die Webseite des dänischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei erwerben.
Angeln in Tschechien ohne deutschen Angelschein
Wer in Tschechien angeln möchte, kann dies auch ohne deutschen Angelschein tun. Dennoch sind in der Regel zwei Dokumente vorher zu besorgen:
Angelerlaubnis und
Angelschein
In Tschechien ist zwar Angeln ohne deutschen Angelschein erlaubt, dennoch wird ein Angelschein benötigt. Damit ist allerdings ein tschechisches Dokument gemeint. Der staatliche Angelschein kann beim jeweiligen Stadt- oder Gemeindeamt gegen eine Gebühr für ein Jahr, drei Jahre oder zehn Jahre erworben werden.
Um den Angelschein zu erwerben, müssen u.a. Angelkenntnisse bescheinigt werden. Dies ist zum Beispiel durch die Vorlage einer formlosen Bestätigung eines deutschen Angelvereins möglich.
Danach wird eine Angelerlaubnis benötigt. Angeln Sie in Tschechien ohne Angelschein kann sogar eine Anzeige drohen, da es sich auch hier um eine Straftat handelt.
Angeln in Polen: ohne Angelschein geht auch hier
Das Angeln in Polen ist ohne deutschen Angelschein möglich. Die Regeln sind hier weniger streng als in Deutschland.
Dennoch ist eine polnische Erlaubnis notwendig. Da ein Großteil der hiesigen Gewässer dem polnischen Anglerverband (PZW) gehört, können Sie die Angelkarte direkt beim Verein kaufen.
Bei privaten Gewässern benötigen Sie eine Erlaubnis, die beim örtlichen Angelladen oder in der Touristinformation erstanden werden kann.
Angeln in Frankreich ohne Angelschein: lockere Gesetze
In der Regel können Sie den deutschen Fischereischein getrost Zuhause lassen. In Frankreich darf an offenen Küsten auch ohne Schein geangelt werden.
Dafür benötigen Hobby-Angler eine Erlaubnis, wenn sie
an Binnenseen,
an Kanälen oder
an Flüssen
fischen bzw. angeln möchten. Die Erlaubnis bekommen Sie bei der Vorlage des Personalausweises an Touristinformationen, Angelläden etc. Die Karten sind auf einen Tag oder eine Woche begrenzt. Zudem beschränken sie sich auf eine Region.
Angeln Sie in Frankreich ohne diesen „Angelschein“ können Strafen bis zu 7.000 Euro auf Sie zukommen. Zusätzlich sollten Sie die Schonzeiten beachten, da andernfalls die Angelausrüstung entzogen werden kann.
Gesetze in Schweden: Angeln ohne Angelschein?
Auch Schweden ist ein Angler-freundliches Land. Hier wird kein Angelschein benötigt. Jedoch ist in einigen Gewässern eine Angelkarte nötig.
Als Ausnahme gelten folgende Wasser:
Meer
Küsten
Binnenseen: Vänern, Vättern, Hjälmaren, Storsjön und Mälaren
In den restlichen Binnenseen und an manchen Flussmündungen ist jedoch eine Angelkarte notwendig. Hier benötigen Sie eine „fiskekort“, die Angler in Lebensmittelläden oder örtlichen Tankstellen in der Nähe des Gewässers erwerben können.
Schwarzangeln ist aber auch hier eine Strafe und kann zum Einzug der Gerätschaften und einer Gebühr führen.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
Für meine Gewässer gilt:
Angeln mit Staatlichen Fischereischein, aber ohne von mir ausgestellten Erlaubnisschein
Erwischt duch Polizei – Kommt drauf an wer es ist
Erwischt durch Fischeiereiaufsicht – Keine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit
Erwischt von mir oder meinen Beaufragten – Straftat
Ihre Bezeichnung “Angelschein” ist irreführend, da es diesen Rechtsbegriff in Deutschland nicht gibt.
Es gibt den Staatlichen Fischereischein und den Erlaubnisdschein des Inhabers des Fischereirechts.
Der Inhaber des Fischereirechts legt fest, was auf seinen Grundstück erlaubt oder verboten ist. Voraussetzung zum legalen Angeln ist NUR der Staatliche Fischereischein. Alles Andere ist Privatangelegenheit und fällt höchstens unter das BGB.
Für meine Gewässer gilt:
Angeln mit Staatlichen Fischereischein, aber ohne von mir ausgestellten Erlaubnisschein
Erwischt duch Polizei – Kommt drauf an wer es ist
Erwischt durch Fischeiereiaufsicht – Keine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit
Erwischt von mir oder meinen Beaufragten – Straftat
Ihre Bezeichnung “Angelschein” ist irreführend, da es diesen Rechtsbegriff in Deutschland nicht gibt.
Es gibt den Staatlichen Fischereischein und den Erlaubnisdschein des Inhabers des Fischereirechts.
Der Inhaber des Fischereirechts legt fest, was auf seinen Grundstück erlaubt oder verboten ist. Voraussetzung zum legalen Angeln ist NUR der Staatliche Fischereischein. Alles Andere ist Privatangelegenheit und fällt höchstens unter das BGB.