Ist Angeln ohne Angelschein in Niedersachsen zulässig?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Angeln ohne Angelschein in Niedersachsen: Geht das?

Angeln ohne Angelschein in Niedersachsen: Ist das erlaubt?
Angeln ohne Angelschein in Niedersachsen: Ist das erlaubt?

Die Ostfriesische Nordseeküste ist ein regelrechtes Paradies für Hobbyangler. Das liegt zum einen daran, dass der unmittelbare Nordsee-Zugang und der Urlaub auf Ostfriesland lockt. Zum anderen besteht hier der Vorteil, dass Angler keinen Angelschein in Niedersachsen benötigen.

Das Recht zum Angeln in Niedersachsen, ohne einen Angelschein zu besitzen, ist jedoch begrenzt. So dürfen Freizeitangler in der Regel nur an Küstengewässern ohne Angelschein einen Fisch fangen – eine Sportfischerschprüfung ist dennoch notwendig. Ob das Gesetz auch einen Fischereischein für die Weser, Ems oder Elbe vorsieht, soll Ihnen dieser Ratgeber erklären.

Angeln in Niedersachsen ist durch verschiedene Gesetze und Verordnungen reglementiert, sodass durchaus auch Ordnungswidrigkeiten und Straftaten in Deutschland geahndet werden können. Welche das sind, finden Sie in der nachstehenden Tabelle.

TatbestandSanktion
Sie haben bei Gewässern, bei denen Sie nicht zum Fischfang befugt sind, Fischereigeräte fangfertig mit sich geführt* Bußgeld bis zu 5.000 Euro
Sie haben Muscheln in Küstengewässern geangelt, aber besitzen keine Erlaubnis hierfür*Bußgeld bis zu 5.000 Euro
Sie haben mit verbotenen Mitteln oder Verfahren Fische gefangen*Bußgeld bis zu 5.000 Euro
Sie haben Fische oder Krebse in ein Gewässer eingebracht, obwohl diese krank waren oder der Verdacht darauf bestand*Bußgeld bis zu 5.000 Euro
Sie haben auf Fischwegen oder angrenzenden Gewässerstrecken Fische gefangen*Bußgeld bis zu 5.000 Euro
Sie haben es versäumt, Ihren Fischereierlaubnisschein, Fischereischein oder Personalausweis mitzuführen oder haben eines dieser Dokumente auf Verlangen nicht vorgezeigt*Bußgeld bis zu 5.000 Euro
Sie haben Muscheln aus einem Muschelkulturbezirk entnommen und deren Kulturen dabei beschädigt oder zerstörtGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
* Die benutzten Geräte und Mittel können eingezogen werden.

FAQ: Angeln ohne Angelschein in Niedersachsen

Kann ich in Niedersachsen auch ohne Angelschein angeln?

Nein. Laut § 57 Abs. 1 des Niedersächsischen Fischereigesetzes (Nds. FischG) müssen Angler ihren Personenausweis oder einen Fischereischein bei sich führen. Außerdem benötigen sie einen Fischereierlaubnisschein.

Was ist ein Angelschein?

Der Angelschein ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Fischereischein, der behördlichen Genehmigung zum Angeln. Zukünftige Angler erhalten diesen Schein nur, wenn sie zuvor erfolgreich eine Fischereiprüfung abgelegt haben.

Wie unterscheidet sich der Fischereierlaubnisschein vom Angelschein?

Der Erlaubnisschein wird auch Gewässerschein oder Angelkarte genannt. Er wird vom Inhaber des Fischereirechts (Eigentümer oder Pächter) ausgestellt und berechtigt zum Angeln in dessen Gewässer. Wer ohne einen solchen Erlaubnisschein angelt, macht sich gewöhnlich wegen Fischwilderei strafbar.

Angeln ohne Angelschein an Küsten in Niedersachsen möglich

Der Angelschein in Niedersachsen befähigt zum Fischen in allen Gewässern.
Der Angelschein in Niedersachsen befähigt zum Fischen in allen Gewässern.

Niedersachsen besteht aus Küsten- und Binnengewässern. In letzterem ist ein Angelschein vonnöten. Wer in Niedersachsen angeln will, ohne einen Angelschein zu besitzen, muss also auf Küstengewässer ausweichen.

Besonders vom Strand oder den Deichen aus ist das Angeln in Niedersachsen ein wahres Paradies für Hobbyangler, die keine extra Fischereiprüfung ablegen möchten. Bedenken Sie jedoch, dass eine Sportfischerprüfung auch hier Pflicht ist. Zudem muss der Angler das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Plattfische, Wolfsbarsche oder Dorsche können von hier aus ohne Schein gefangen werden. Jedoch müssen Sie darauf achten, ob es sich um freie Gewässer handelt. Ist dies nicht der Fall, benötigen Sie einen Fischereierlaubnisschein für den jeweiligen See, Teich etc. Den bekommen Sie beim Eigentümer, Verpächter oder beim Anglerverband, der das Gewässer bewirtschaftet.

Auch die Seeschifffahrtsstraßen, wie beispielsweise von der Elbe bis zum Land Hamburg zählen zu den Gewässern, bei denen das Angeln in Niedersachsen ohne einen Fischereischein genehmigt ist.

Die Freiheit, die das Angeln ohne Angelschein in Niedersachsen mit sich bringt, bedeutet aber nicht, dass die Beamten nicht die Einhaltung der Fischereigesetze kontrollieren. Wer die Schonzeiten der Fische bzw. deren Mindestmaße nicht einhält, muss mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro rechnen.

Der Angelschein in Niedersachsen: So erlangen Sie ihn

In Niedersachsen können alle den Angelschein erwerben, sobald sie das 14. Lebensjahr vollendet, also den 14. Geburtstag gefeiert haben. Bevor Sie jedoch den Angelschein erwerben und die Fischerprüfung in Niedersachsen absolvieren können, müssen Sie an einem der zahlreich angebotenen Vorbereitungslehrgänge teilnehmen.

Der Lehrgang besteht aus etwa 30 Unterrichtsstunden Theorie. Danach folgen praktische Einheiten.

Theorie und Praxis bestehen aus:

  1. allgemeine Fischkunde
  2. spezielle Fischkunde
  3. Gewässerkunde
  4. theoretische Gerätekunde
  5. Natur-, Umwelt- und Tierschutz
  6. Gesetzeskunde
  7. Zusammenstellung und Kenntnisse der Gerätekunde (Praxis)
  8. praktische Handhabung von ausgewählten Ruten (Praxis)
  9. Erkennen der hiesigen Fischarten sowie Anwendung der Gesetze (Praxis)
Die Fischerprüfung in Niedersachsen umfasst auch einen praktischen Teil.
Die Fischerprüfung in Niedersachsen umfasst auch einen praktischen Teil.

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die schriftliche Prüfung dauert 60 Minuten für 60 Fragen, wovon mindestens 45 Fragen richtig beantwortet sein müssen. Zudem gibt es sechs große Themengebiete (s.o. Punkt 1 – 6), bei denen jeweils sechs Fragen mindestens korrekt beantwortet sein müssen.

Danach folgt der praktische Teil der Fischerprüfung, der maximal 10 Minuten pro Teilnehmer umfasst. Es handelt es sich hierbei um ein Prüfungsgespräch in Gruppen mit maximal fünf Personen. Die Fischerprüfung in Niedersachsen gilt als bestanden, sofern der Prüfling die gestellten Aufgaben mehrheitlich ohne gravierende Fehler in einem Teilgebiet beantworten kann.

Hat er die Fischerprüfung bestanden, bekommt er seinen Angelschein, um in Niedersachsen und anderen Bundesländern angeln zu können.

Der Angelschein in Niedersachsen: Diese Kosten kommen auf Sie zu

In Niedersachsen gibt es keinen Touristen- oder Jugendfischereischein, weshalb hierfür auch keine Gebühren anfallen. Die Prüfungsgebühr für den Fischereischein in Niedersachsen verursacht Kosten in Höhe von etwa 60 Euro pro Prüfung. Fallen Sie also einmal durch, müssen Sie diese Gebühr noch einmal bezahlen.

Sind die Mitglied im Landesverband von Niedersachsen, können Sie eine Rabattierung bekommen. Fragen Sie dazu einfach einen Verein in Ihrer Nähe.

Der Lehrgang für die Vorbereitung zur Fischereiprüfung und letztendlich zur Erlangung vom Angelschein verursacht Kosten von maximal 150 Euro in Niedersachsen. Die Gebühren für die Beantragung des Fischereischeins betragen 35 Euro.

Um den Angelschein in Niedersachsen zu erlangen, fallen aber nicht nur Kosten an. Zudem müssen Sie das Prüfungszeugnis, ein Passbild und einen Personalausweis oder Pass beim zuständigen Amt vorzeigen. Der Angelschein gilt ein Leben lang. Eine Fischereiabgabe, die in anderen Bundesländern, wie beispielsweise beim Angeln in Hamburg, gezahlt werden muss, fällt in Niedersachsen nicht an.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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57 Kommentare

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  1. Dirk H
    Am 7. August 2021 um 15:51

    In Niedersachsen gibt es für Küstengewässer (man könnte fast sagen “im Salzwasser”) KEINE Fischereischeinpflicht,
    das gilt auch für die Schifffahrtsstraßen Elbe und Co., sofern diese nicht verpachtet sind.
    Dass man sich beim Angeln an Schonzeiten, Maße und andere Regeln halten muss, ist etwas anderes,
    Sachkenntnis ist also erforderlich.
    Lediglich für Binnengewässer braucht man irgendwie geartete Scheine, Prüfungen, Erlaubnisse.
    Muscheln und Co sind Sonderfälle (z.B. weil Muschelbänke u.a. dem Küstenschutz dienen), werden aber ja auch nicht geangelt.

  2. Roman
    Am 14. April 2020 um 17:28

    Darf man in Niedersachsen ein Setzkescher benutzen!? Direkte Gesetz für Verbot hab ich nicht gefunden…

  3. Alexandra
    Am 31. Dezember 2019 um 19:06

    Hallo, ich habe vor über 20 Jahren in Niedersachsen gewohnt und dort einen Fischereischein erworben (nach erfolgreicher Fischerprüfung, Vorlage des Fischerprüfungszeugnisses). Nun wohne ich mittlerweile in NRW und wüsste gern, ob der lebenslang gültige Fischereischein (mit meiner nicht mehr aktuellen Adresse und nicht mehr akuellem Nachnamen) für die “freien Gewässer” in Niedersachsen trotzdem weiterhin gültig ist? Vielen Dank! Alex

  4. matty
    Am 22. Dezember 2019 um 23:25

    Hallo,
    ich möchte in Niedersachsen, an der Elbe nördlich HH, als im Küstengewässer angeln gehen, doch ich finde keinerlei Fangbegrenzungen, nur die Schonzeiten und Mindestmaße.
    Speziell, wieviele Aale, Zander, Hechte oder Flußbarsche darf ich pro Tag in diesem Gewässer fangen?

  5. Michael
    Am 30. Dezember 2018 um 9:31

    Angelschein, Sportfischerprüfungszeugnis, Fischereierlaubnisschein. Kann ich all das nicht schwenzen, einfach los Angeln den Fisch tot machen und gut? GANZ KLARES NEIN!!! An alle Fischwilderer da draußen, wenn ihr nach ewiger Suche glaubt jetzt habe ich ein Schlupfloch gefunden und kann mich vor der Schulbank drücken….. weit gefehlt! Egal ob Küstengewässer oder Forellenpuff ein Fisch ist und bleibt ein Wirbeltier und unterliegt somit dem Gesetz bzw. der Schlachtverordnung. Die da unteranderem den Nachweis abverlangt, wer ein Wirbeltier töten will muss dafür speziel ausgebildet sein! Und diesen Nachweis hat man eben erst ab der bestandenen Sportfischereiprüfung und dem damit ausgehändigten Zeugnis. Und das Gesetz gild ÜBERALL!! So und nun ab zur Schulbang und büffeln ihr werdet sehen wie interesant das ist und wieviel Spass das machen kann. Wer das nicht will soll sich ein Fischbrötchen kaufen….Petri heil.

  6. Thomas F.
    Am 30. November 2018 um 7:47

    Man braucht rechtlich KEINE Sportfischerprüfung in Niedersachsen zum Angeln, weder an der Küste NOCH in Binnengewässern. NUR dann, wenn ein Gewässerbewirtschafter das verlangt. Angelvereine MÜSSEN jedoch von ihren Mitgliedern die Prüfung verlangen, wenn sie in einem anerkannten Landesverband in NDS Mitglied sind (Voraussetzung für Anerkennung).
    Abgeklärt mit beiden Behördenchefs, sowohl LAVES für Binnen wie wie das Staatliche Fischereiamt für Küste.
    Die richtigen und aktuellen (Änderung Landesfischereigesetz 2018) Infos dazu hier:
    Angeln ohne Angelschein und Prüfung in Niedersachsen
    [Link von der Redaktion entfernt]

  7. Andrej H.
    Am 26. Juli 2018 um 17:12

    Hallo! es wurde sooo viel geschrieben und ich verstehe immer noch nicht ob man darf oder nicht im privaten Forellenteichen
    ohne Angelnschein angeln.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 15:22

      Hallo Andrej H.,

      dort dürfen Sie in der Regel ohne Angelschein angeln.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Sogehts
    Am 7. Juni 2018 um 0:13

    Hallo,
    ich ziehe bald nach Papenburg und hab gehört das ich an den Kanälen Angeln darf ohne Angelschein / Erlaubnis etc.
    Stimmt das? Wenn nicht was müsste man haben um in den Kanälen angeln zu dürfen?

    Wenn es stimmt das man da Angeln darf, gibt es eine Übersicht welche Kanäle das sind?

    MFG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2018 um 15:45

      Hallo Sogehts,

      bitte wenden Sie sich direkt an die Behörden in Papenburg.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Nikolai
    Am 27. Mai 2018 um 0:05

    Gibt es freie Gewässer die nur mit dem Fischereischein beangelt werden dürfen, oder sind immer Zusatzkarten zu kaufen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2018 um 15:27

      Hallo Nikolai,

      bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt für Auskünfte.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Alexander
    Am 9. Februar 2018 um 19:16

    Meine Meinung ist die,das alle Flusse,Seen, Gewässer den Folk gehören muss und nicht den Vereinen.Jeder mensch darf angeln one welche scheine.,auser die verpachte Gewesser die den Angelnsport vereinen g gehören.
    Es gibt Ländern da es alles frei ist (Russland),natürlich werden da auch die schonzeiten und Natur berüksichtig und es gibt keine problemen mit fischbestand.
    In Deutschland angeln macht keinen Spas, wenn ich in anderen Bundeslendern,Gewässer Angeln möchte dann beschäftige ich mmich nur um die informationnen zu suchen wo und was ich darf und das macht mich wahnsinnig,ich möchte laut schreien von der Wut.
    Die Fiescherei gesetze müssten geändert werden.

    • Thomas
      Am 8. September 2023 um 23:19

      Hallo Alexander,

      Tatsache ist, dass sich in den meisten Gewässern die Angelvereine um einen Fischbesatz kümmern, und das wird dann finanziert aus den Beiträgen der Mitglieder. Wenn das in Russland alles besser läuft und es dort auch viel mehr Spaß macht, schlage ich vor, doch lieber dort angeln zu gehen. Dort wird es dann sicher auch mit der Rächtschreibunk besser klappen.

  11. Uwe
    Am 2. November 2017 um 0:08

    Hallo,

    ich wohne in NRW möchte jedoch in meinem jährlichen Urlaub in Niedersachsen Angeln.
    Da ich nun erwäge den Fischereischein zu erlangen , stellt sich mir die Frage wo ich dies für mein Anliegen
    ( Angeln nur im Urlaub und nur in Niedersachsen) am besten absolviere- in NRW oder von vorn herein besser in Niedersachsen ?
    Danke !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 10:59

      Hallo Uwe,

      in dem Fall wäre Niedersachsen der richtige Ort, um den Schein zu erlangen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Ben
    Am 29. Oktober 2017 um 22:05

    Guten Abend, ich habe eine Frage zu ihrem Artikel bezüglich dem Fischereischein an Binnengewässern in Nidersachsen. Auf vielen offiziellen Seiten der für die Austellung der Fischereischeine verantwortlichen Behörden, lese ich immer wieder “für das Angeln an Binnengewässern in Nidersachsen ist KEIN Fischereischein erforderlich. Allerdings muss ein Fischereierlaubnisschein vorhanden sein” Hierzu ein passender Gesetzestext [Link entfernt] Abschnitt 5 Satz 2. wiederspricht Ihrem Artikel. Interpretiere ich hier etwas falsch, oder ist tatsächlich kein Fischereischein notwendig? Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 10:56

      Hallo Ben,

      die meisten Binnengewässer haben einen Pächter, z.B. einen Angelverein, der Fischereierlaubnisscheine ausstellt. Am besten wenden Sie sich an den jeweiligen Pächter oder die zuständige Behörde des jeweiligen Gewässers.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • Ben
      Am 29. Oktober 2017 um 22:07

      Niedersachsen ist natürlich das Bundesland:)

  13. Günther
    Am 25. August 2017 um 13:43

    Hallo,
    wir machen Urlaub in Cuxhaven, Döse. Ich besitze den bayerischen Fischereischein.
    Darf ich bei Cuxhaven, Döse, in der Elbe/Außenelbe, ohne weiteres (ohne Tageskarte usw) angeln?
    Schonzeiten usw. würden selbstverständlich beachtet.

    Viele Grüße und vielen Dank
    Günter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 12:13

      Hallo Günther,

      die bundesländerspezifischen Vorschriften können bei einer örtlichen Fischereibehörde erfragt werden.

      Das Team von tierschutz.bussgeldkatalog.org

  14. Marcus
    Am 18. August 2017 um 19:56

    Hallo,
    mit wieviel Ruten darf ich, im freien Küstengewässer-Abschnitt der Elbe, in Niedersachsen, auf Aal, angeln?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 12:04

      Hallo Marcus,

      für die bundesländerspezifischen Regelungen wenden Sie sich bitte an die örtlichen Fischereibehörden.

      Das Team von tierschutz.bussgeldkatalog.org

  15. Christof
    Am 31. Juli 2017 um 10:04

    Hallo,ich wohne in Duisburg und möchte in der Nähe von Osnabrück in einem See angeln was muss ich beachten, Angelschein und Prüfung habe ich in Duisburg gemacht.
    Danke im vorraus für die Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 9:05

      Hallo Christof,

      wenn Ihr Angelschein in Nordrhein-Westfalen noch gültig ist, können Sie mit diesem problemlos in Niedersachsen angeln. Sie müssen diesen jedoch eventuell umschreiben lassen – das kann bei der zuständigen Fischereibehörde erfragt werden. Beachten Sie außerdem die Regelungen der Gewässer vor Ort.

      Das Team von tierschutz.bussgeldkatalog.org

  16. Sabine
    Am 8. Juli 2017 um 0:00

    Hallo, wir wohnen auch in Niedersachsen und mein Sohn und meine Tochter sind beide noch keine 14 Jahre alt, wollen aber gerne angeln gehen. Es gibt ja den “Begleitschein”!?! Nun meine Frage: Dürfen meine Kinder mit Begleitschein angeln in Gegenwart eines Angelschein Besitzers? Muss dieser Volljährigen sein, oder können sie auch mit ihrem Bruder (16) mit, der schon einen Angelschein besitzt?

    Danke schon mal im voraus für eine Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 11:12

      Hallo Sabine,

      in Niedersachsen gibt es keinen Jugendfischereischein. Das heißt, dass Kinder/ Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr nur im Beisein einer volljährigen Person, die einen Angelschein besitzt, zum Angeln gehen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Jens
    Am 2. Juli 2017 um 11:57

    Warum wird das nicht wie in Holland gemacht ? ich hab keine Zeit Monate lang so ein angelschein zumachen.n da Zahl ich lieber 55€ und fahr nach Holland

  18. Karsten
    Am 6. Juni 2017 um 22:17

    Hallo zusammen,

    ein scheinbar brennendes Thema scheint catch&release zu sein.
    Was sagt die gesetzeslage in Nds dazu?
    Immer noch erlaubt?
    Ich hoffe ja!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 10:55

      Hallo Karsten,

      das Fangen und Freilassen ist in Deutschland nur erlaubt, wenn der Fisch in der Schonzeit gefangen wurde, unter dem Schonmaß liegt oder als Beifang beim Fischen erbeutet wurde. Andernfalls greift § 17 des Tierschutzgesetzes (Tierquälerei).

      • Karsten
        Am 7. Juni 2017 um 11:27

        Was an catch &release greift denn da? Ich seh da keine rechtliche grundlage für…

  19. Thomas
    Am 11. Mai 2017 um 17:17

    Hallo
    Ich möchte gern an den Küstengewässern Niedersachsens angeln. Da bin ich auf folgenden Beitrag gestoßen.
    “Eine weitere Sonderstellung nimmt das Land Niedersachsen ein, wo im Fischereigesetz keine Fischereischeinpflicht (oder andere Dokumente außer dem Personalausweis) für die Ausübung einer Angeltätigkeit vorgeschrieben wurde. In den freien (nicht verpachteten) Gewässern Niedersachsens (Küste und Seeschifffahrtsstraßen wie die Elbe bis Hamburg) kann somit jeder scheinfrei angeln. Bei verpachteten Gewässern muss lediglich ein Fischereierlaubnisschein für das oder die Gewässer nachgewiesen werden.”
    Ich habe keinen Fischereischein und auch keine Sportfischerprüfung, die angeblich das Selbe bedeuten. Darf ich da angeln oder nicht. Es gibt sehr viele Meinungen, die hierzu unverständlich sind.
    MfG Thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2017 um 9:52

      Hallo Thomas,

      die gültigen Rechtsvorschriften finden Sie unter savmunster.de/mediapool/. Sie können den Bestimmungen entnehmen, dass für die Fischerei in Binnengewässern kein Fischereischein nötig ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Oliver
    Am 23. März 2017 um 12:52

    Hallo, meine Frage ist ich wohne in Südniedersachsen habe die Sportfischerprüfung und den Bundesfischereischein
    darf ich in Otterndorf ohne zusätzlichen Erlaubnisschein sprich Tageskarte etc an der Elbe vom Strand/Deich angeln

    danke schon mal für die Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2017 um 10:00

      Hallo Oliver,

      in der Tat benötigen Sie hierzu einen zusätzlichen Erlaubnisschein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Thomas
    Am 21. März 2017 um 22:48

    Wenn Ich an einen privaten Teich angeln möchte ( Forellenteich ) kaufe Ich eine Tageskarte.
    Brauche Ich einen Angelschein ?
    Eigentlich gehe Ich mit dem Kauf der Tageskarte auf die Vorschriften des Eigentümers ( Pächters ) ein weidgerecht
    Fische zu fangen,nach Auslegung des Fischereigesetzes.
    Antwort wäre nett. Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2017 um 9:21

      Hallo Thomas,

      Sie benötigen entweder einen Fischereischein oder einen Personalausweis und die Erlaubnis zu fischen (Fischereierlaubnisschein). Es besteht also keine Angelscheinpflicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Nils ( Angler )
        Am 19. Dezember 2017 um 21:41

        Moin Moin

        Ich habe mal ne Frage und zwar ich würde Nächstes Jahr an der Nordsee Angeln,
        ich lebe in Bayern aber ich bin gebürtig aus Bremerhaven und ich habe von meinen
        Ehemaligen Bus Fahrer erfahren das man an der Nordsee keinen Fischereischein Braucht
        nur das ich gehört habe das man an der Ostsee einen Fischereischein Braucht
        und ich möchte es gerne wissen ob das stimmt, und ich möchte auch Wissen ob man an der
        Nordsee am Ufer Angeln kann sprich am Riff am Strand oder am Hafen ?
        weil ich bin ein Leidenschaftlicher Angler und ich möchte gerne die Antworten wissen
        Lg Nils Weber ( Spitzname Angler )

        • bussgeldkatalog.org
          Am 8. Januar 2018 um 10:19

          Hallo Nils,

          an der Nordsee kann ein Urlaubsfischereischein erworben werden. Dieser ist ausschließlich per Vorlage des Personalausweises bei den Ordnungsämtern erhältlich.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Heinz
    Am 31. Januar 2017 um 22:15

    .Hallo, ich wohne in NRW und bin im Besitz eines Jahresfischerischeines.Kann ich damit on Niedersachsen angeln?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Februar 2017 um 8:40

      Hallo Heinz,

      das sollte eigentlich keine Problem sein. Achten Sie aber darauf, dass Sie vorher die Fischereiabgabe leisten und Erlaubniskarte für das entsprechende Gewässer erwerben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Sven
    Am 29. Januar 2017 um 20:06

    Guten Tag,
    Ich wollte fragen ob ich einen Freund (volljährig) zum angeln mit nehmen kann. Ich habe einen Fischereischein und erlaubnisschein fürs Gewässer. Könnte mein Freund dann auch natürlich unter meiner Aufsicht aktiv Mitangeln?
    Lg Sven

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2017 um 8:42

      Hallo Sven,

      in der Regel benötigt jede Person, die aktiv in Binnengewässer angeln will, in Niedersachsen einen Angelschein. Die ausgestellten Angelscheine sind personenbezogen und nicht übertragbar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Stefan
    Am 28. Januar 2017 um 0:11

    Hallo,

    Was zählt in Niedersachsen als Küstengewässer und was als Binnengewässer?

    Zählen z.B. die Elbe von der Küste bis vor Hamburg, die Weser von der Küste bis vor Bremen und die Oste als Küste?

    Ist die Regelung gleich zu setzen mit der Aufteilung Sportbootführerschein “Küste” und “Binnen”?

    Danke für die Auskunft.

    vg

    Stefan

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2017 um 8:34

      Hallo Stefan,

      laut der Anlage 1 zum Fischereigesetz in Niedersachsen sind neben den Nordsee folgende Gewässer als Küstengewässer definiert:
      – Elbe unterhalb der Landesgrenze gegen Hamburg,
      – Oste unterhalb der nördlichen Grenzen der Feldmark Oberndorf,
      – Weser unterhalb der Landesgrenze gegen Bremen, (Grenze der Stadt Bremen),
      – Hunte unterhalb der Verbindungslinie der Deichscharten bei Huntebrück,
      – Ems unterhalb der Papenburger Schleuse,
      – Leda unterhalb des Sperrwerks.

      In der Anlage 2 zum Gesetz können Sie alle Fischereibezirke nachlesen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Wolfgang
    Am 5. September 2016 um 13:35

    Ich besitze einen Jahresfischereischein für deutsche Staatsangehörige, gültig im Bundesgebiet.
    Ausgestellt 1965 in Hamburg.
    Diesen Schein konnte Jahr um Jahr mit einer Wertmarke verlängert werden.
    Dabei ist es nicht notwendig jeweils fortlaufend zu verlängern.
    Nun hat sich vieles verändert in den Jahren.
    Kann man diesen Schein nun wieder Leben einhauchen?
    Gruß Wolfgang

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. September 2016 um 8:19

      Hallo Wolfgang,

      wenn die Wertmarken nicht mehr gültig oder aktuell sind, sollten Sie sich bei den Ämtern des jeweiligen Bundeslandes erkundigen, ob diese Ihnen Ihren Schein aktualisieren oder gegebenenfalls neu ausstellen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Jens
    Am 31. August 2016 um 15:41

    Hallo

    Eine Frage wie sieht es mit Forellenteichen aus die sogenannten Forellenpuffs

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. September 2016 um 8:44

      Hallo Jens,

      in der Regel geht es in niedersächsischen Binnengewässern nicht ohne Fischereischein bzw. Fischereierlaubnisschein vom Berechtigten. Bei bei Anwesenheit des Berechtigten oder eines Beauftragten des Berechtigten muss keine Fischereierlaubnis vorgezeigt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Behrend
        Am 4. Januar 2018 um 4:51

        Hallo
        Also heißt das jetzt im Klartext, das ich an einem Forellenteich mit täglichem Besatz pro Angler und extra dafür gezüchteten Forellen für die man beim Betreiber der Anlage bezahlt, auch einen angelschein benötige?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 9. Januar 2018 um 11:43

          Hallo Behrend,

          in der Regel sollte dies so sein. Genaue Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Wolfgang
    Am 8. Juli 2016 um 22:32

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe zwei Fragen. Sie schreiben folgendes:

    “Besonders vom Strand oder den Deichen aus ist das Angeln in Niedersachsen ein wahres Paradies für Hobbyangler, die keine extra Fischereiprüfung ablegen möchten. Bedenken Sie jedoch, dass eine Sportfischerprüfung auch hier Pflicht ist.”

    Was ist der Unterschied zwischen einer Fischereiprüfung und einer Sportfischerprüfung?

    Welche gesetzlichen Grundlagen liegen der Sportfischerprüfung und dem Fischereischein zugrund?

    Ich bedanke mich vorab für die Beantwortung meiner Fragen!

    Mit freundlichen Grüßen

    Wolfgang Koppelmann

    • Benjamin
      Am 22. Juni 2018 um 9:47

      Der Beitrag ist zwar schon alt, er taucht aber per Google Suche bei einschlaegiger Suche noch auf, daher ein Nachtrag:

      Hier liegt denke ich ein kleines (und haeufiges) Missverstaendnis vor. Man benoetigt keinen Angelschein. Wohl aber ein Fischereizeugnis und damit eine abgelegte Fischereipruefung/Sportfischerpruefung. An den freien Gewaessern benoetigt man ausserdem nicht den Fischereierlaubnisschein. Das sind drei unterschiedliche Dinge, und in den meisten Bundeslaendern braucht man tatsaechlich den Angelschein, in Niedersachsen aber nur die erfolgreich abgelegte Fischereipruefung, beziehungsweise das entsprechende Zeugnis, das man dann auch beim Angeln mit sich fuehren muss.

      Das mit den Scheinen laeuft wie folgt:

      Man macht einen entsprechenden Vorbereitungskurs zur Fischereipruefung und legt anschliessend die Fischereipruefung ab. Dann bekommt man beim Bestehen vom Landesfischereiverband (der die Fischereipruefung abhaelt) das Fischereizeugnis. Damit kann man in Niedersachsen schon angeln, aber in den meisten anderen Bundeslaendern nicht und dieses Zeugnis ist nicht der Angelschein/Fischereischein. Man braucht aber trotzdem auch noch den Fischereierlaubnisschein, sofer es sich nicht um ein freies Gewaesser handelt.

      Den Fischereischein/Angelschein erhaelt man beim Ordnungsamt der Stadt, den beantragt man mit Vorlage des oben genannten Fischereizeugnisses.

      Der Fischereierlaubnisschein ist fuer das jeweilige Gewaesser und ermaechtigt zum Angeln in genau dem definierten Gewaesser zu genau der definierten Zeitspanne (die gibt es beispielsweise als Tageskarte, Wochenkarte, Jahreskarte, etc.), dieser Schein wird landlaeufig entsprechend auch oft die “Tageskarte” oder “Jahreskarte” etc. genannt und selbige bekommt man beispielsweise beim Besitzer/Verein des jeweiligen Gewaessers oder in Angellaeden der Umgebung.

      Minimal musst Du also an einem freien Gewaesser in Niedersachsen immer das Fischereipruefungszeugnis sowie einen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) bei Dir tragen um zu angeln – an der Fischereipruefung kommt man also nicht vorbei.
      Dann noch den tatsaechlichen “Angelschein” nach der Fischereipruefung zu beantragen ist nur reine Formalitaet und geringe Kosten und entsprechend in jedem Fall zu empfehlen – zumal der niedersaechsische Angelschein ein Leben lang gueltig ist und dann auch zum Angeln in ganz Deutschland ermaechtigt.
      Obacht: Die Fischereierlaubniskarte muss man natuerlich trotzdem noch kaufen (Erlaubnis an diesem Tag in jenem Gewaesser so und so viele Fische dieser Arten zu fangen). Auch die sind aber in der Regel bezahlbar.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juli 2016 um 9:49

      Hallo Wolfgang,

      Fischerei- und Sportfischereiprüfung sind zwei Begriffe, die als Synonyme verwendet werden und die gleiche Bedeutung haben. Je nach Region wird einer der beiden Bezeichnungen verwendet. Auch die Gesetzesgrundlage unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In der Regel gibt es in jedem Bundesland ein eigenes Fischereigesetz.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Stefan
        Am 28. Juli 2016 um 10:42

        Das heißt aber konkret, das ich beim Angeln an Niedersachsens Küste auf jeden Fall einen Fischereischein und somit eine Prüfung haben muss. Also ist das Angeln an der Küste nicht frei für alle, so wie es erst angedeutet wird?!

        • bussgeldkatalog.org
          Am 1. August 2016 um 9:47

          Hallo Stefan,

          im Text wird darauf hingewiesen, dass zum Angeln an den Küsten Niedersachsens eine Sportfischereiprüfung notwendig ist.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

          • fx
            Am 19. Februar 2017 um 19:02

            da ist wohl eher erlaubnisschein gemeint – nicht angelschein.

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