Angeln ohne Angelschein im Saarland: Drohen Bußgelder?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Kann ich ohne Angelschein im Saarland angeln gehen?

Das Angeln im Saarland ist an bestimmte Bedingungen geknüpft
Das Angeln im Saarland ist an bestimmte Bedingungen geknüpft

Saarland ist zwar ein verhältnismäßig kleines Bundesland, besitzt dafür jedoch wunderschöne Weiher und angenehme Flüsse. Angeln im Saarland ist auch besonders an der Blies bzw. dem UNESCO-Biosphärenreservat Bliesgau beliebt. Neben dem Angelsport können Sie hier auch wandern und die Vielfalt der Landschaft, die sich auf rund 50.400 Fußballfelder verteilt, genießen. In den dortigen Weiheranlagen gedeihen Karpfen und Zander im Wasser.

Wer jedoch im Saarland angeln will, benötigt einen gültigen Fischereischein. Dieser muss nicht zwingend im Bundesland erworben worden sein. Sollten Sie also einen Angelschein aus einem anderen Teil Deutschlands erlangt haben, ist dieser auch im Saarland gültig.

Doch was ist, wenn ein Freizeitangler keinen Angelschein besitzt und dennoch im Saarland angeln will? Gibt es Ausnahmeregelungen? Und wie können Sie den Fischereischein im Saarland erlangen? Antworten auf diese und weitere Fragen soll dieser Text geben.

TatbestandBußgeld
Hinweis: Fischereigeräte, Fangmittel, aber auch gefangene Fische können bei Begehung einer Tat eingezogen werden.
vorsätzlich oder fahrlässig einen Erlaubnisschein an Angler ausgegeben, die nicht Inhaber eines gültigen Angelscheins sindbis zu 5.000 Euro
vorsätzlich oder fahrlässig einen Angelschein oder Erlaubnisschein nicht bei sich geführtbis zu 5.000 Euro
vorsätzlich oder fahrlässig einen Angelschein oder Erlaubnisschein nicht zur Kontrolle ausgehändigtbis zu 5.000 Euro
vorsätzlich oder fahrlässig als Inhaber eines Jugendfischereischeins ohne Begleitung geangeltbis zu 5.000 Euro
vorsätzlich oder fahrlässig Fischfang mit verbotenen Mitteln ausgeübtbis zu 5.000 Euro
vorsätzlich oder fahrlässig Fischereigeräte an oder auf Gewässern fangfertig mitgeführt, obwohl der Angler nicht zum Fischen berechtigt istbis zu 5.000 Euro
vorsätzlich oder fahrlässig Fische vor Erreichen der jeweiligen Mindestmaße oder in der Schonzeit bzw. während eines Fangverbotes gefangenbis zu 5.000 Euro
… und nicht wieder schonend in das Gewässer zurückgesetztbis zu 5.000 Euro
vorsätzlich oder fahrlässig Köderfische verwendet, die nicht in dem jeweiligen Gewässer vorkommenbis zu 5.000 Euro
vorsätzlich oder fahrlässig Stellnetze, Staknetze, Treibnetze, Wurfnetze oder Zugnetze verwendet, die kleinere Maschenweiten als 3 cm besitzenbis zu 5.000 Euro
vorsätzlich oder fahrlässig kranke Fische in ein Gewässer gebrachtbis zu 5.000 Euro
vorsätzlich oder fahrlässig Elektrofischerei betrieben, ohne eine Genehmigung zu besitzen bzw. nicht in den genehmigten Gewässern ausgeübt oder über die Grenze der Genehmigung hinaus ausübtbis zu 5.000 Euro

FAQ: Ohne Angelschein im Saarland angeln

Ist es erlaubt, im Saarland ohne Angelschein zu angeln?

Nein, auch im Saarland benötigen Angler einen Angelschein bzw. Fischereischein, dessen Erwerb normalerweise an das Bestehen einer Fischereiprüfung geknüpft ist.

Wer benötigt ausnahmsweise keinen Angelschein?

Eigentümer und Fischereipächter von geschlossenen Privatgewässern, die ausschließlich der Zucht von Fischen dienen”, benötigen nach § 27 Abs. 2 FischGS keinen Fischereischein.

Ist das Angeln ohne Angelschein strafbar?

Neben dem Angelschein brauchen Angler außerdem einen Fischereierlaubnisschein für den Gewässerabschnitt, in dem sie angeln wollen. Wer diese beiden Nachweise nicht vorzeigen kann, muss sich unter Umständen wegen Fischwilderei verantworten. Dabei handelt es sich um eine Straftat.

Angeln im Saarland: Auch ohne Fischereischein möglich?

Ohne einen gültigen Angelschein im Saarland zu fischen, ist eine Straftat. Der Tatbestand „Fischwilderei“ ist in Paragraph 293 Strafgesetzbuch (StGB) definiert. Er liegt immer dann vor, wenn ein Angler ohne jegliche Erlaubnis des Inhabers eines Fischereirechts angelt.

Handelt es sich zudem um ein geschlossenes privates Gewässer in Deutschland, kann sogar ein Diebstahl vorliegen. In beiden Fällen ist als Strafmaß entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (bei Fischwilderei bis zu zwei Jahren) möglich. Zudem können die Behörden die mitgeführten Geräte etc. entziehen.

Wer danach vorhat, einen Angelschein zu erlangen, hat schlechte Karten. Denn in der Regel prüft die zuständige Fischereibehörde, ob bereits Straftaten im Zusammenhang des Angelns verübt wurden. Ist dies der Fall, kann der Angler nicht zur Fischereiprüfung zugelassen werden.

Der Angelschein im Saarland ist im Gesetz verankert
Der Angelschein im Saarland ist im Gesetz verankert

Das Saarländische Fischereigesetz (SFischG) gilt auch für „geschlossene Privatgewässer, in denen die Fischerei mit der Angel betrieben wird“ (Quelle: § 4 Abs. 3 SFischG). Es ist jedoch nicht auf geschlossene Privatgewässer anzuwenden, die lediglich zur Zucht von Fischen dienen.

Aus diesem Grund ist das Angeln ohne Angelschein im Saarland nur dann gesetzlich erlaubt, wenn Sie Eigentümer und Fischereipächter von diesen Zuchtgewässern sind. Hier entfällt nämlich die Pflicht des Fischereischeins. Dafür ist sie jedoch trotzdem für Personen vorgeschrieben, die an diesen Gewässern im Saarland angeln wollen.

Angeln im Saarland, ohne einen Fischereischein zu besitzen, ist jedoch möglich. An dem Grenzfluss Mosel wird lediglich ein Fischereierlaubnisschein benötigt. Für die Beantragung benötigen Sie keinen Angelschein im Saarland.

Die Gemeindeverwaltung Perl erteilt den Erlaubnisschein im Saarland. Er ist jeweils für ein Jahr, 30 Tage, 7 Tage oder einen Tag gültig. Der Tagesschein ist ein Sammelschein. Das bedeutet, dass er nur für Gruppen ab 12 Personen, die die Fischerei gemeinsam vom Ufer aus ausüben, gilt. Der Fischereierlaubnisschein für die Grenzgewässer ist auch in Rheinland-Pfalz gültig.

Der Angelschein im Saarland

Wie auch in anderen Bundesländern üblich, gibt es im Saarland zwei Arten von Fischereischeinen:

  • Jugendfischereischein: für Personen bis zum 16. Lebensjahr; ohne Absolvierung einer Fischereiprüfung erhältlich; der Jugendfischereischein ist nur gültig, wenn der jugendliche Angler in Begleitung eines erfahrenen Anglers, welcher in Besitz eines Fischereischeins ist, angelt
  • Fischereischein

Ab dem 14. Lebensjahr darf ein saarländischer Jugendlicher die Fischereiprüfung absolvieren, um einen „richtigen“ Fischereischein im Saarland zu erwerben. Während der Jugendfischereischein nur für ein Kalenderjahr gültig ist, kann der große Anglerschein für ein oder fünf Jahre erworben werden.

Das Saarland unterscheidet sich zu anderen Bundesländern insofern, dass hier ein Praktikum bei einem Verein als Grundlage zum Angelschein zählt. Dieses Praktikum ist meist am Wochenende auszuüben. In wenigen Tagen erlernt der Bewerber um einen Fischereischein im Saarland wichtige Kenntnisse.

Das Praktikum kann beim Fischereiverband Saar oder einer vom Verband beauftragten Institution absolviert werden. Nach dem Praktikum folgt der Vorbereitungslehrgang, der in der Regel in einer Woche von Montag bis Freitag durchgeführt wird. Am folgenden Samstag steht die Prüfung an.

Sie erfolgt schriftlich und umfasst insgesamt 60 Fragen, die innerhalb von maximal 120 Minuten beantwortet werden müssen. Mindestens 45 Fragen müssen richtig beantwortet werden. Am Ende der Prüfungszeit erfährt der Prüfling, ob er bestanden hat oder nicht. Seine Punktzahl wird in der Regel nicht mitgeteilt.

Hat er bestanden, bekommt er ein Zeugnis, mit welchem der den Angelschein im Saarland beantragen darf.

Die Kosten vom Fischereischein aus Saarland

Der Fischereischein aus dem Saarland verursacht Kosten
Der Fischereischein aus dem Saarland verursacht Kosten

Angeln im Saarland ist vergleichsweise leicht zu erlernen. In anderen Bundesländern sind die Teilnahmebedingungen härter und die Lehrgänge langwieriger.

Aus diesem Grund entschließen sich viele zukünftigen Angler aus anderen Bundesländern, die Prüfung im Saarland abzulegen und den Angelschein in ihrem Heimatbundesland zu beantragen. In Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rheinland-Pfalz ist dies aber nicht möglich. Die Prüfungsgebühr für den Angelschein aus dem Saarland beträgt für Minderjährige 50 Euro, für Erwachsene 100 Euro.

Die später zu zahlende Fischereiabgabe, die das Land Saarland dazu benutzt, um die Förderung der Fischerei voranzutreiben, ist sehr wichtig für einen Angler. Zahlt er diese nicht, darf er auch nicht angeln. Die Abgabe darf das Dreifache der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung eines Fischereischeins nicht übersteigen.

Der Jugendfischereischein kostet laut Gebührenordnung von Saarland 5,12 Euro (Gebühr und Fischereiabgabe je 2,56 Euro), der Jahresfischereischein 10,24 Euro (Gebühr: 2,56 Euro, Fischereiabgabe: 7,68 Euro) und der Fünfjahresschein 51,40 Euro (Gebühr: 12,80 Euro, Fischereiabgabe: 38,40 Euro).

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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3 Kommentare

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  1. Werner D
    Am 25. Februar 2021 um 14:58

    Kann ein Angelsportverein haftbar gemacht werden,wenn einer seiner Mitglieder ohne einen gültigen Fischerei Erlaubnisschein angelt ?

  2. mael
    Am 24. April 2017 um 11:33

    hallo,
    ich bin fransösich und wohne dieses jahr im saarbrücken und wollte dort angeln, wie lauft dass für denn fischereischein wenn mann nicht deutsch ist?
    Gibt es vielleicht ein fischereischein denn mann auf fransösich schreiben kann?
    Danke
    mfg
    mael

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2017 um 11:09

      Hallo mael,

      grundsätzlich dürften für Sie als französischer Staatsbürger in Bezug auf den Angelschein keine Besonderheiten gelten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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