Zulässige Anhängelast bei Pkw, Lkw & Wohnwagen: Was gilt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Wie viel Gewicht Sie an Ihr Fahrzeug anhängen dürfen, beschreibt die Anhängelast

Die maximale Anhängelast verbietet manche Anhänger an Ihrem Kraftfahrzeug.
Die maximale Anhängelast verbietet manche Anhänger an Ihrem Kraftfahrzeug.

Wenn Sie sich darüber informieren, wie schwer Ihr Anhänger sein darf, stoßen Sie schnell auf ein ganzes Gestrüpp an Gewichtsangaben, welche sich auf verschiedene Fahrzeugtypen, Anhänger und Fahrerlaubnisklassen beziehen. Besonders relevant ist dabei die zulässige Anhängelast. Sie beschreibt das maximale Gewicht, das Sie mit Ihrem Fahrzeug ziehen dürfen.

In diesem Ratgeber haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zur Anhängelast vom Auto und anderen Fahrzeugen zusammengefasst.

FAQ: Anhängelast

Was ist die Anhängelast?

Die Anhängelast beschreibt das erlaubte Gewicht (Anhänger samt Ladung), das ein Fahrzeug ziehen darf.

Wie hoch ist die erlaubte Anhängelast?

Dies ist bei jedem Fahrzeugmodell unterschiedlich. Es gibt keine pauschalen Anhängelasten für alle Pkw, Lkw etc. Eine Übersicht über die erlaubten Anhängelasten einiger ausgewählter Automodelle finden Sie hier.

Wo finde ich die zulässige Anhängelast meines Fahrzeugs?

Die Anhängelast können Sie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 entnehmen. In Feld O.1 steht die erlaubte Anhängelast für einen gebremsten Anhänger, in Feld O.2 die für einen ungebremsten Anhänger.

Was passiert, wenn ich die Anhängelast überschreite?

Je nach Schwere des Verstoßes müssen Sie mit einem Bußgeld von 30 bis 637,50 Euro und ggf. einem Punkt rechnen. Details erhalten Sie in unserem Ratgeber zum Thema “Überladung”.

Video: Das droht bei Überladung

Video: Überladung
In diesem Video erfahren Sie, wie viel Sie bei einer Überladung zahlen müssen.

Definition Anhängelast

Was ist die Anhängelast denn überhaupt? Die Anhängelast ist definiert als die tatsächliche Masse eines Anhängers, den ein bestimmtes Kraftfahrzeug hinter sich herzieht. Sie wird gelegentlich auch als “Zuglast” eines Pkw oder Lkw bezeichnet.

Da es riskant sein kann, wenn ein Fahrzeug einen Anhänger durch den Straßenverkehr bewegt, welcher für dieses zu schwer ist, sieht die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für die Anhängelast maximal zulässige Werte vor.

Weil eben nicht die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, sondern seine tatsächliche Masse für die Anhängelast entscheidend ist, können Sie auch einen Anhänger ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse höher ist als die zulässige Anhängelast Ihres Kraftfahrzeugs. Dann dürfen Sie entsprechend weniger Ladung auf dem Anhänger transportieren, als maximal erlaubt ist.

Kurz und knapp: Diese Lasten dürfen Sie ziehen

Unsere Infografik zur Anhänge- und Stützlast gibt Ihnen einen detaillierten Überblick darüber, welche Ladung Sie mit Ihrem Auto ziehen dürfen:

Infografik zur Anhängelast von PKW
Infografik zur Anhängelast von PKW (zum Vergrößern anklicken)

Welche zulässigen Gewichte und Lasten sind bei Anhängern relevant?

Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, finden Sie hier alle Definitionen zu Gewichten und Lasten, welche Sie berücksichtigen müssen, wenn Sie mit Anhängern fahren wollen:

Was gibt es neben der Anhängelast für relevante Lasten beim Anhängertransport?
Was gibt es neben der Anhängelast für relevante Lasten beim Anhängertransport?
  • Die zulässige Gesamtmasse beschreibt das Gewicht, welches ein leeres Fahrzeug zusammen mit seiner Ladung maximal auf die Waage bringen darf. Ob Sie ein Gespann aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger mit Ihrer Fahrerlaubnisklasse führen dürfen, hängt von der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns ab.
  • Das Leergewicht gibt die Masse eines Fahrzeuges an, wenn sich außer dem Fahrer und der notwendigen Ausrüstung keine weiteren Personen oder Gegenstände an Bord befinden und der Tank zu 90 % gefüllt ist. Bei dem Leergewicht eines Anhängers wird lediglich die Masse des Fahrzeuges angegeben.
  • Die tatsächliche Gesamtmasse gibt an, wieviel ein Fahrzeug zusammen mit seiner Ladung wiegt. Dieser Wert entspricht minimal dem Leergewicht und darf maximal die zulässige Gesamtmasse betragen. Diese tatsächliche Gesamtmasse ist für die maximale Anhängelast relevant und verteilt sich auf die Achslasten und die Stützlast.
  • Die Stützlast bezeichnet das Gewicht, welches auf der Anhängerkupplung des ziehenden Fahrzeuges aufliegt. Sie tritt nur bei Anhängern auf, deren Gewicht nicht komplett von ihren Achsen getragen wird.
  • Die Achslast ist das Gewicht, welches auf jeder Achse eines Fahrzeuges lastet. Sie wird ermittelt, indem von der tatsächlichen Gesamtmasse zuerst die Stützlast abgezogen wird und der verbliebene Rest durch die Zahl der Achsen des Hängers geteilt wird.

Heißt es Gesamtgewicht oder Gesamtmasse?

Umgangssprachlich und selbst in der StVZO wird häufig der Begriff “zulässiges Gesamtgewicht” verwendet. Wir sprechen hier jedoch ausschließlich von der “zulässigen Gesamtmasse“, wie es auch in der neuen Zulassungsbescheinigung heißt und physikalisch korrekt ist. Beide Begriffe werden im Straßenverkehr jedoch mit derselben Bedeutung verwendet.

Auf der Erde macht das tatsächlich keinen nennenswerten Unterschied. Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug auf einem Mond oder einem anderen Planeten unterwegs sein sollten. Dort hätte das Fahrzeug immer noch dieselbe Masse. Wenn auf diesem Himmelskörper jedoch eine schwächere Anziehungskraft herrscht, dann hätte Ihr Fahrzeug bei gleicher Masse eine geringere Gewichtskraft als auf der Erde und würde weniger auf die Waage bringen.

Dieser Fall dürfte für Sie im Alltag jedoch eher weniger relevant sein.

Zulässige Anhängelast beim Pkw

Sie können bereits beim Kauf eines Neuwagens auf ausreichende Anhängelast achten.
Sie können bereits beim Kauf eines Neuwagens auf ausreichende Anhängelast achten.

Möchten Sie einen beladenen Anhänger hinter Ihrem Auto herziehen, so müssen Sie erst einmal folgende Fragen klären:

  1. Besitzt mein Anhänger eine eigene Bremse oder ist dieser ungebremst?
  2. Wie viel darf ich auf meinen Anhänger aufladen, ohne dessen zulässige Gesamtmasse zu überschreiten?
  3. Wie hoch ist die maximale Anhängelast von meinem Pkw?
  4. Welche maximal zulässige Gesamtmasse hat das gesamte Gespann und darf ich es mit meiner Fahrerlaubnis überhaupt führen?

§ 42 Absatz 2 der StVZO besagt, dass Anhänger ohne eine (ausreichende) eigene Bremse nur unter folgenden Bedingungen gezogen werden dürfen:

  • Das ziehende Fahrzeug ist mit einer Allradbremse ausgestattet.
  • Der Anhänger hat nur eine Achse.
  • Die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers (und damit die Anhängelast) darf nicht über 750 Kilogramm liegen.
  • Die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers darf nicht mehr als die Hälfte der um 75 Kilogramm erhöhten Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges betragen.

Aber auch wenn Sie Ihren Anhänger nicht überladen haben und er bei mehr als 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse eine eigene Bremse hat, dürfen Sie Ihn nicht unbedingt mit Ihrem Fahrzeug ziehen, wenn sein tatsächliches Gewicht die zulässige Anhängelast Ihres Autos überschreitet.

Wovon hängt bei einem Pkw die zulässige Anhängelast ab?

Der § 42 Absatz 1 der StVZO gibt alle wichtigen Regeln für die Anhängelast vor. Demnach gilt für die zulässige Anhängelast von normalen Personenkraftwagen Folgendes:

Ein Geländewagen kann mit 3,5 t Anhängelast behängt sein, was das Maximum für einen Pkw ist.
Ein Geländewagen kann mit 3,5 t Anhängelast behängt sein, was das Maximum für einen Pkw ist.
  • Die Obergrenze für sämtliche Pkw sind 3,5 Tonnen Anhängelast. Schwerer darf ein Anhänger samt seiner Ladung für Autos unter keinen Umständen sein.
  • Zusätzlich darf die Anhängelast bei einem Pkw nicht höher sein als die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges.
  • Dies bedeutet jedoch nicht, dass jedes Auto seine maximal zulässige Gesamtmasse als Anhänger hinter sich herziehen darf. Je nachdem, wie das Auto gebaut ist und wie stark sein Motor ist, kann die zulässige Anhängelast auch unter der zulässigen Gesamtmasse des Kfz liegen. Dieser Wert wird in der StVZO bezeichnet als: “vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert”.
  • Auch wenn ein Kraftfahrzeug an und für sich hohe Lasten ziehen dürfte, kann es sein, dass seine Anhängerkupplung dies nicht verkraften würde. Wie stark die Zugkraft sein darf, welche die Kupplung verträgt, drückt ihr sogenannter D-Wert aus, welcher für ihre “Dauerfestigkeit” steht.
  • Wenn der Anhänger eine eigene Bremse besitzt, dann liegt der zulässige Wert für die Anhängelast in der Regel höher als bei ungebremsten Anhängern.

Für die Anhängelast gelten bei Geländewagen beziehungsweise Sport Utility Vehicles (SUV) jedoch andere Regeln, da diese stärkere Motoren sowie Allradantrieb haben und damit auch schwerere Anhängelasten sicher transportieren können. Anders als bei normalen Pkw darf bei einem Geländewagen die Anhängelast das 1,5-fache seiner zulässigen Gesamtmasse betragen.

Ein Geländewagen kann also mit maximal 3,5 Tonnen Anhängelast unterwegs sein, wenn seine eigene zulässige Gesamtmasse mindestens 2,33 Tonnen beträgt. Vorrausetzung dafür ist aber, dass der Anhänger eine eigene Bremse besitzt, die Kupplung einen ausreichenden D-Wert hat und das individuelle Fahrzeugmodell für solche Anhängelasten zugelassen ist.

Da die Gesamtmasse des Zuges mit 5,83 Tonnen allerdings über 4,25 Tonnen liegt, reicht dafür auch ein B-Führerschein mit Schlüsselzahl 96 nicht mehr aus. Hierfür benötigen Sie bereits eine BE-Fahrerlaubnis.

Welche Eigenschaften ein Automodell aufweisen muss, um als solcher Geländewagen zu gelten, wird in der Richtlinie 70/156/EWG definiert:

  • Mindestens eine Vorder- und eine Hinterachse lassen sich gleichzeitig antreiben.
  • Das Fahrzeug benötigt mindestens eine Differenzialsperre und muss eine Steigung von 30 % überwinden können.
  • Das Fahrzeug muss fünf von insgesamt sechs weiteren Anforderungen erfüllen, welche sich auf Überhangwinkel und die Bodenfreiheit beziehen.

Es ist aus gutem Grund verboten, einen Anhänger ab einem bestimmten Gewicht ohne Bremse zu ziehen. Wenn Sie nämlich mit relativ hoher Geschwindigkeit eine abschüssige Strecke hinunterfahren und plötzlich bremsen müssen, so kann es sein, dass ein schwerer, ungebremster Anhänger Ihr Auto mit seinem Impuls noch weiterschiebt. Dadurch können Sie unmittelbar in eine Gefahrenzone geschoben werden.

Wenn das Kraftfahrzeug eine größere Masse hat, dann kann es dem Impuls eines ungebremsten Anhängers besser widerstehen als ein leichteres Fahrzeug. Deshalb ist bei schwereren Fahrzeugen die zulässige Anhängelast für ungebremste Anhänger höher als bei leichteren Fahrzeugen.

Wie können Sie die zulässige Anhängelast Ihres Kfz bestimmen?

Wie bei Ihrem Auto die maximale Anhängelast ist, können Sie dem Fahrzeugschein entnehmen.
Wie bei Ihrem Auto die maximale Anhängelast ist, können Sie dem Fahrzeugschein entnehmen.

Um Ihre zulässige Anhängelast zu bestimmen, können Sie einfach in den Teil I der Zulassungsbescheinigung Ihres Fahrzeuges schauen. Dort finden Sie folgende Informationen:

  • O.1: Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg
  • O.2: Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg

Wenn Sie noch einen alten “Fahrzeugschein” besitzen, finden Sie dieselben Daten unter folgenden Bezeichnungen:

  • 28: Anhängerlast kg bei Anhänger mit Bremse
  • 29: bei Anhänger ohne Bremse

Die Zulassungsbescheinigung eines Fahrzeuges besteht aus zwei Teilen. Bei der “Zulassungsbescheinigung Teil I” handelt es sich um das Dokument, welches früher als “Fahrzeugschein” bekannt war.

Die “Zulassungsbescheinigung Teil II” hieß früher “Fahrzeugbrief” und beinhaltet heute nicht mehr die Namen der Vorhalter des Wagens, um Datenschutzvorschriften gerecht zu werden.

Beide Teile wurden bis zum 1. Oktober 2005 überarbeitet, um europaweit leichter lesbar zu sein. So finden sich neben den eigentlichen Angaben keine sprachlichen Beschreibungen des Inhalts, sondern nur noch Kürzel, die EU-weit einheitlich sind.

Für besondere Anhänger wie Boottransporter, Pferdeanhänger oder Wohnwagen gilt dieselbe Anhängelast wie für alle anderen Anhängsel auch. Möchten Sie solche schwereren Lasten bewegen, benötigen Sie gegebenenfalls ein Kraftfahrzeug mit höherer zulässiger Anhängelast oder auch nur eine Anhängerkupplung mit höherem D-Wert.

Ist eine Erhöhung der zulässigen Anhängelast möglich?

Wenn die Anhängelast zusätzlich gebremst wird, kann sie deutlich höher ausfallen.
Wenn die Anhängelast zusätzlich gebremst wird, kann sie deutlich höher ausfallen.

Wie schon aus unten stehender Liste und Ihrer Zulassungsbescheinigung hervorgeht, können Sie bei ein und demselben Pkw die Anhängelast erhöhen, indem Sie Ihren Hänger mit einer Bremse versehen oder gleich einen Anhänger verwenden, der mit einer geeigneten Bremse ausgestattet ist.

Während ein VW Golf beispielsweise einen ungebremsten Anhänger nur bis zu einer tatsächlichen Gesamtmasse von 600 bis 750 kg ziehen darf, kann gleichzeitig eine gebremste Anhängelast von 800 bis 1600 kg an ihn angehängt werden.

Anhänger bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (d. h. max. Anhängelast von einem Pkw) werden idealerweise mit einer Auflaufbremse versehen, welche unabhängig von den Bremsen des Autos funktioniert. Bei einer Anhängelast von über 3,5 t (wie Lkw sie ziehen dürfen) ist eine durchgehende Bremsanlage nötig, die direkt mit dem Bremspedal des Kraftfahrzeuges betätigt wird.

Wie funktioniert eine Auflaufbremse? Wenn das Kraftfahrzeug bremst oder bergab fährt, läuft der Hänger auf das Fahrzeug auf, wobei sich die Zugstange der Bremsanlage in Richtung des Anhängers drückt. Dadurch zieht sie an einem Hebel, der wiederum dafür sorgt, dass sich die Bremsbacken gegen die Bremstrommel drücken. So wird die Achse des Anhängers abgebremst.

Sie können jedoch auch eine Anhängelasterhöhung mittels einer Auflastung vornehmen lassen. Dabei müssen bestimmte Teile des Fahrzeuges ausgetauscht werden, damit dieses auch schwerere Anhängelasten sicher ziehen kann. In erster Linie ist hierbei der Austausch der Kupplung durch eine Vorrichtung mit höherem D-Wert zu nennen.

Wenn der TÜV diese Änderungen abnimmt, können Sie die Daten in Ihren Fahrzeugpapieren bei der Zulassungsstelle ändern lassen.

Auf diese Weise können Sie die zulässige Anhängelast etwas auflasten, wobei die Steigerung häufig nur im einstelligen Prozentbereich liegt. Mehr als die maximal zulässige Anhängelast des Kfz ist aber auch mit einer Auflastung nicht möglich, sie dürfen also die zulässige Gesamtmasse des Pkw oder die 1,5-fache zulässige Gesamtmasse eines Geländewagens in keinem Fall überschreiten.

Zulässige Anhängelasten von besonderen Kraftfahrzeugen

Die zulässige Anhängelast bei einem Pferdeanhänger wird auf dieselbe Weise ermittelt.
Die zulässige Anhängelast bei einem Pferdeanhänger wird auf dieselbe Weise ermittelt.

Die Anhängelast bei einem Wohnmobil wird auf dieselbe Weise bestimmt wie bei anderen Pkw auch. Aber auch wenn die zulässige Gesamtmasse eines solchen Wohnmobils bei 3,5 Tonnen liegt, heißt das nicht unbedingt, dass Sie damit auch einen Anhänger mit 3,5 Tonnen Gesamtmasse transportieren dürfen. Es kann sein, dass die Bauart des Wohnmobils oder dessen Anhängerkupplung es verbietet, so eine schwere Last zu ziehen.

Selbstverständlich benötigen Sie auch in diesem Fall eine Fahrerlaubnis der Klasse BE, wenn Sie ein Gespann steuern wollen, das ein zulässiges Gesamtgewicht von insgesamt 7 Tonnen auf die Waage bringen kann.

Die zulässige Anhängelast bei einem Transporter lässt sich hingegen steigern, wenn Sie dieses Fahrzeug als Lastkraftwagen zulassen. Dann gelten die Regeln für die Anhänger von Lkw.

§ 32 StVZO besagt, dass eine Zugmaschine wie die eines Lkw in Deutschland bis zu zwei Anhänger ziehen darf, während bei einem Pkw lediglich einer erlaubt ist. Sie dürfen an Ihren Anhänger also auch dann keinen weiteren anhängen, wenn die gesamte Anhängelast (beider Hänger) die maximal zulässige Anhängelast Ihres Fahrzeuges nicht überschreitet.

Gemäß § 42 Absatz 1 StVO darf die Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeuges auch bei Lastkraftwagen nicht überschreiten. Da diese normalerweise deutlich schwerer sind als Pkw, ist damit aber auch eine höhere Anhängelast möglich.

Wenn ein Lkw allerdings ein Gespann zieht, bei dem die Anhänger mit einer durchgehenden Bremsanlage ausgestattet sind, dann darf die Anhängelast bei einem Lkw das 1,5-fache seiner zulässigen Gesamtmasse betragen.

Wenn Sie einen Anhänger mit Ihrem motorisierten Krankenfahrstuhl oder einem anderen Fahrzeug ziehen wollen, das in § 30a Absatz 3 StVZO definiert ist, dann darf die Anhängelast laut § 42 Absatz 1 StVZO lediglich 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeuges betragen.

Konsequenzen für Überschreiten der Anhängelast

Welche Konsequenzen drohen, wenn Sie die zulässige Anhängelast überschreiten?
Welche Konsequenzen drohen, wenn Sie die zulässige Anhängelast überschreiten?

Wenn Sie die zulässige Anhängelast Ihres Kfz überschritten haben, dann liegt ein Verstoß gegen die StVZO vor. Der entsprechende Tatbestand heißt:

Überschreiten der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugkombinationen sowie der Anhängerlast hinter Kraftfahrzeugen”

Wenn es sich um schwerere Fälle handelt, ist dafür ein Punkt fällig sowie ein Bußgeld, das von 30 bis 637,50 Euro variieren kann. Die Höhe dieses Bußgeldes richtet sich nach vier Faktoren:

  • um welchen Anteil (in Prozent) Sie die maximal zulässige Anhängelast überschritten haben
  • ob das Zugfahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von 7,5 Tonnen hat oder darüber liegt
  • ob es sich um ein kennzeichnungspflichtiges Kfz mit gefährlichen Gütern handelt
  • Bei Kfz von mehr als 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse wird unterschieden, ob Sie ein Fahrzeug mit zu hoher Anhängelast in Betrieb genommen haben oder dessen Inbetriebnahme lediglich angeordnet oder zugelassen haben.
Vorsicht! Auch wenn Sie darauf achten, die zulässige Anhängelast Ihres Kraftfahrzeuges nicht zu überschreiten, kann es dennoch sein, dass das gesamte Gespann zu schwer für Ihre Fahrerlaubnis ist. Wenn Sie beispielsweise eine Fahrerlaubnis der Klasse B haben und ein Gespann steuern, das eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen hat, dann begehen Sie einen Verstoß wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn der Anhänger schwerer als 750 kg ist. Dies kann schwerere Konsequenzen nach sich ziehen als eine Überschreitung der zulässigen Anhängelast.

Liste zulässiger Anhängelasten

Für eine Auswahl verschiedener Automodelle finden Sie die zulässige Anhängelast in dieser Übersicht. Es gibt für gebremste und ungebremste Anhänger deshalb unterschiedliche Angaben, weil teils deutlich höhere Lasten bewegt werden dürfen, wenn der Anhänger eine eigene Bremse besitzt.

Diese Angaben dienen jedoch lediglich als Orientierung, Sie müssen sich vor einer Fahrt mit Anhänger über die maximal zulässige Anhängelast in der Zulassungsbescheinigung von Ihrem Kfz informieren:

ModellAnhängelast ungebremst (in kg)Anhängelast gebremst (in kg)
Alfa Romeo Spider5001500
Audi A5740-7501300-1900
BMW 3er695-7501250-1800
BMW X57503000-3500
Citroën Berlingo735-7501175-1300
Fiat 500400-500800
Ford Galaxy7501100-1800
Honda Civic5001000-1500
Jeep Cherokee7502800
Mazda 3550-600930-1500
Mercedes A-Klasse595-6451000-1500
Mercedes E-Klasse7501700-2100
Mitsubishi Lancer5501100-1400
Nissan Note510750–1000
Opel Astra605–750900–1500
Opel Zafira600–7501000–1500
Porsche Cayenne7502700–3500
Renault Espace705–7502000
Renault Mégane635–7451300
Seat Ibiza520–620800–1200
Skoda Octavia500–650850–1600
Subaru Outback7501700–2000
Suzuki Splash200200
Toyota Corolla4501300
Toyota Hilux 7501800–2250
Volvo S807501300–2000
VW Golf600–750800–1600
VW Passat710–7501200–2200
VW Tiguan7501800–2500

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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167 Kommentare

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  1. Tessa
    Am 14. Juni 2019 um 11:53

    Was bedeutet die technische zulässige Gesamtmasse der Zugkombination? Zählt dabei die tatsächliche Masse der Kombination oder die zulässige Gesamtmasse von Fahrzeug und Anhänger addiert?

  2. Kunz
    Am 27. April 2019 um 19:51

    Hallo
    Fahre einen Suzuki Vitara LY 1,6 Bj .2016 Allrad
    Mir wurde gesagt das ich 1500 Kg ziehen darf
    Will mir ein Wohnwagen zulegen
    Bis wieviel Kg darf er schwer sein ???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2019 um 14:46

      Hallo Kunz,

      Fahrzeug und Anhänger dürfen das zulässige Gesamtgewicht nicht übersteigen. Das zGG können Sie Ihrer Zulassungsbescheinigung entnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Marek.D
    Am 5. April 2019 um 5:55

    Hallo Redaktion
    Ich fahre ein Ford Mondeo MK V Diesel 150PS.
    Leergewicht : ( G ) 1597Kg
    Tatsächliche Masse des Fahrzeugs ( Punkt 13.2 in COC unterlagen ) ist 1661 Kg.
    Gesamtgewicht ( F1 ) 2330Kg
    Anhängerlast ( 0.1 ) 1650 Kg
    Stützlast : 90Kg
    Der D-Wert mein Ak beträgt 11,90kN
    laut Papiere darf ich 1800 kg. bei 8 % Steig, und ges-masse Zugkombination 4130Kg. bei 8%
    Mein Wohnwagen wiegt 1630Kg. in fahrbereiten zustand , und ist auf 1650 Ausgelastet darf ich mit 100 Km/h mit fahren ?oder nur 80 Km/h
    ist es eventuell Auflastung von Zugfahrzeug möglich ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Marek

  4. René
    Am 25. März 2019 um 0:56

    Hallo, was darf ich mit meinem Quad ziehen. Es hat eine LoF-Zulassung aber im Fahrzeugschein ist keine Angabe bei der Anhängelast gemacht.
    Bisher konnte mir kein Sachverständiger weiter helfen.

    Mit freundlichen Gruß
    René

  5. Benjamin
    Am 23. März 2019 um 9:29

    Hallo,
    Ich bin im Besitz der Führerscheinklasse BE
    Fahre einen Mercedes ML mit
    Leergewicht 2185 Kg
    einem zulässigen GG von 2830 kg.
    Anhängelast 3500 kg
    Jetzt wollen wir uns gerne einen Autotransporter anschaffen. Dieser hat ein Leergewicht von 900 KG und ein zulässiges GG von 3500 kg.
    und hat 3 Achsen
    6500 mm Lang
    2100 mm bereit
    Darf ich ihn ziehen ?
    MfG
    Benjamin

  6. Serdar
    Am 18. März 2019 um 23:25

    Wir haben ein Sprinter Anhängerlast 3500kg darf ich damit ein gebremsten Anhänger mit 2500kg ziehen Sprinter hat auch digital tacho mfg

  7. Olexij
    Am 6. März 2019 um 21:20

    Hallo Bussgeldkatalog.org!

    Ich habe ein Ford Mondeo 2.2 TDCi mit BJ2010 mit 175PS (bzw. 215PS nach Chiptuning) und einer Oris Bosal AHK (ArtikelNr. 113980-06239-1). Meines wissens darf der Ford an sich 2000kg ziehen. Für die genannte AHK sind jedoch 2250kg Anhängelast angegeben.
    Nun möchte ich ein Autotransportanhänger (600kg) mit einem PKW drauf (1750kg) (Gesamtmasse 2350kg) von Bremerhafen nach Frankfurt ziehen.
    Und so ergeben sich ein paar Fragen:
    1. Welches Gewicht ist nun ausschlaggebend 2000kg oder 2250kg
    2. Bezieht sich das Gewicht auf eine Steigung von 8%, 12% oder auf eine ebene Strecke.
    3. Wie hoch fällt ggf. ein Bussgeld aus, im Falle, wenn eine Überschreitung der zul. Anhängelast von 100 kg stattfindet.

    Vielen dank im Voraus

    MfG

    Olexij

  8. Herbert
    Am 1. März 2019 um 15:32

    Guten Tag!
    Mein Fahrzeug weist eine zGG von 2250 kg auf, mein Hänger weist eine zGG von 3500 kg auf.

    Zuzüglich ist im Fahrzeugschein angegeben “Zul. Ges-Gew.d.Zuges max. 4250”. Ist das als Ablastung des Zuges kraft Eintragung im Fahrzeugscheins zu verstehen? Oder anders gefragt:

    Führt diese Beschränkung im Fahrzeugschein dazu, dass kraft des Fahrzeugscheins das obige Gespann (zzG 2250+3500 kg) das Kriterium gemäß § 6a FeV erfüllt, nämlich dass “die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt”.

  9. Detlef
    Am 26. Februar 2019 um 15:17

    Hallo Redaktion,
    ich besitze ein Wohnmobil Fiat Ducato x250 und möchte eine Anhängekupplung montierten.
    Leider sind im Brief noch im KFZ-Schein Einträge zu Anhängelasten eingetragen. Unter 0.1 und 0.2 sind nur Striche.
    Die Rahmenverlängerung und Anhängerkupplung werden an das vorhandene Fiat-Fahrzeugchassis montiert und nicht am Aufbau des Wohnmobilherstellers. Dieses wird nichteinmal berührt!
    Woher bekomme ich jetzt die fehlenden Angaben zur Anhängelasten?
    Reicht das Typenschild und die Anbaubescheinigung des Kupplungs-Herstellers?
    Muss ich nach der Montage der Kupplung zum TÜV um dieses einzutragen zu lassen?

    MfG Detlef

  10. Susa H.
    Am 21. Februar 2019 um 13:13

    Ich habe einen Autokatalog vorliegen. Darin sind pro Fahrzeug 2 gebremste Anhängelasten aufgeführt. Einmal bei 8 5 und einmal bei 12 %. Welcher der beiden Werte steht in der Zulassungsbescheinigung?

  11. Stephanie
    Am 29. Januar 2019 um 9:51

    Hallo,

    mein Audi A3 hat eine Anhängelast von 1500kg. Nun würde ich gerne einen PKW Transporter ran hängen, um ein fahrzeug zu transportieren. Der Anhänger wiegt 900kg. Das Fahrzeug, welches auf den Anhänger soll, hat ein Leergewicht von 1300-1400kg. Damit wäre das Gewicht überschritten, oder?

    Mfg
    Stephanie

  12. Alexander N.
    Am 25. Januar 2019 um 21:48

    Hallo. Mein Auto ist Skoda Superb 1, 2.8 V6 193ps. Bj.2002.
    Technische Daten Skoda Superb 2.8 V6:
    Leergewicht – 1576 kg.
    Gesamtgewicht – 2078 kg.
    Zuladung – 502 kg.
    maximal gebremster Anhänger – 1600 kg
    maximale Masse an Anhängerkupplung – 75 kg.
    Höchstzulässige Masse einer Fahrzeugkombination – 3678 kg.
    Wie Sie sehen, kann ich einen Anhänger mit einer Last von bis zu 1600 kg ziehen. Wenn jedoch mein Skoda leer reisen, können Sie die Last auf dem Anhänger erhöhen?
    3678 kg. – 1576 kg. = 2102 kg. – Ist es mir erlaubt, einen Anhänger + Last = 2100 kg zu schleppen? (Skoda ist unladen, mit nur einem Treiber.)

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
    Mfg.
    Alexander

  13. Guido
    Am 22. Januar 2019 um 9:58

    Hallo,

    verstehe ich das richtig das ich auch einen Anhänger ziehen darf, dessen zulässiges Gesamtgewicht die Anhängelast meines PKW´s überschreitet?
    Konkreter Fall: Mein Reanult Megane darf 1.300 kg Anhängelast (gebremst) ziehen und ich interessiere mich für einen Wohnwagen mit zulässigem Gesamtgewicht von 1.375 kg.
    Bekomme ich da Probleme oder habe ich das richtig verstanden, dass es ausreicht wenn ich den Wohnwagen mit maximal 1.300 kg ziehe?

    Mit freundlichen Grüßen

    Guido

  14. Axel P.
    Am 9. Januar 2019 um 17:45

    Guten Tag!
    Ich bin im Besitz einer Fahrerlaubnis B96. Ich möchte gerne eine Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1500 kg kaufen. Mein Zugfahrzeug hat eine zulässige Gesamtmasse von 2810 kg. Gesamt also 4310 kg. Damit würde ich also die höchstzulässige Gesamtmasse (B96) mit 60 kg überschreiten. Wenn aber das tatsächliche Gespanngewicht im Betrieb weniger als 4250 kg wäre, würde trotzdem ein relevanter Verstoß vorliegen?
    Danke für Ihre Hilfe

    Axel Pfeiffer

  15. Tom
    Am 5. Januar 2019 um 15:40

    Hallo,

    können Sie mir aus Ihrer infografik das Beispiel 3 erklären?
    Ich sehe hier einen Wiederspruch gemäß §42 StVZO, denn dort wird das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhänger aus Achslast + Stützlast definiert.
    Daraus sehe keine Möglichkeit die Stützlast des Anhängers dem Auto zuzurechnen.

    Gibt es für das Beispiel 3 noch einen anderen Paragraphen aus dem es erlaubt ist?

    VG Tom

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2019 um 16:21

      Hallo Tom,

      Beispiel 3 gilt nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht (zzG) des Anhängers nicht überschritten wird. Dieses ist in der Zulassungsbescheinigung angegeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Sebastian
    Am 2. Januar 2019 um 22:14

    Hallo,
    die Regelung mit dem 1000 KG Anhängelast, 75 KG Stützlast, einen Anhänger mit 1500 KG Gesammtmasse und das ich dann 1075 KG ziehen darf wegen der Stützlast.
    Gillt die Regel in ganz Europa, manchen Ländern oder nur in Deutschland?
    Es gibt ja mittlerweile so viele einheitliche Regelungen in der EU.

    MfG
    Sebastian

  17. Christoph
    Am 30. Dezember 2018 um 15:50

    Hallo,

    Ich habe einen Hyundai Terracan mit 3500t Anhängerlast. Darf ich hier eine Maulkupplung (für NATO Öse) montieren, ich habe am Fahrzeug eine Anbauplatte wo ich den Kugelköpfe, der mit Bolzen angeschraubt ist, wechseln könnte. Damit möchte ich dann einen 1,5t Bundeswehranhänger ziehen. Der Anhänger ist mit einer Auflaufbremse ausgestattet.

  18. Alexander
    Am 27. Dezember 2018 um 20:34

    Hallo,

    Ich fahre einen Ford Galaxie 500 baujahr 1963, und habe vor mir eine Anhängerkupplung dran zu bauen. Die zulässig Gesamtmasse des Fahrzeuges beträgt 2300kg. Das heisst bei einer aussreichent starken kupplung wäre die Anhängelast 2300kg? Dann habe ich npch von einer Auflastung der Anhängelast gehört welche sich an die zul. Gesamtmasse des Fahrzeuges und den D-Wert bezieht, ist das auch möglich wenn die gesamtmasse des fahrzeuges überschritten wird (anhänger 3000kg )?

    Ich möchte gerne einen 31ft Airstream damit ziehen welcher 1963 auch mit den Fahrzeug bewegt wurden ist.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2019 um 16:20

      Hallo Alexander,

      bitte wenden Sie sich an den TÜV oder eine andere Prüforganisation.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Michael
    Am 28. November 2018 um 22:37

    Hallo,

    Ich habe ein Auto mit einem zGG von 2525kg sowie einen Wohnwagen mit einem zGG von 1800kg. Dies wären also zusammen 4325kg für das Gespann. Darf ich dieses Gespann mit dem Führerschein B96 fahren, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Auto bzw. von Wohnwagen nicht ausgenutzt wird? Zählt das tatsächliche Gewicht oder das zulässige Gewicht?

    Vielen Dank für die Hilfe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2018 um 16:52

      Hallo Michael,

      normalerweise zählt bzgl. der Fahrerlaubnis das zulässige Gesamtgewicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Christoph K
    Am 24. November 2018 um 13:08

    Hallo ,
    bisher , war ich immer der Meinung , daß wenn mein Auto eine Anhängelast von 2 t hat , ich diese ziehen darf , egal ob der Anhänger z.B. ein Zulässiges gesamt Gewicht von 2500 kg hat !
    Jetzt wurde mir versucht zu erklären , daß dieses seit 1.1.2018 nicht mehr möglich sei !
    Ich dürfte nur noch einen Anhänger ziehen , dessen zul Gesamtgewicht max 2 t hat , sowie mein Auto , auch wenn ich weniger Gewicht transportiere !
    Ist das wirklich so , habe darüber nichts gefunden ?
    Ich habe die Führerschein Klasse BE , C1E usw seit 1995 !

    Gruß Chris

  21. Robert H
    Am 4. November 2018 um 0:35

    Hallo liebe Redaktion,
    Ich habe einen VW Touran der eine Anhängelast von 1500 kg hat.Touran hat 1686 leer und 2210 kg Gesamtgewicht.
    Darf ich einen hänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2000kg ziehen und nicht mehr wie 500 kg laden,weil ich möchte nur ein Motorrad transportieren . Ich habe der Führerscheiklasse B C D E
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

  22. Roland aus B.
    Am 31. Oktober 2018 um 10:59

    Ich habe einen T6 Multivan mit folgenden Eintragungen im Fzg.-Schein
    zGG 3080 kg
    Leergewicht 2450 kg
    Max. Anhängelast 2500 kg
    Unten in den Kommentaren: Max. Gesamtgewicht des Zuges 5300 kg
    D-Wert AHK: 14,0 kN
    Darf ich bei leerem Fahrzeug also 2850 kg Anhängelast ziehen und somit das max. Gesamtgewicht des Zuges voll ausnutzen, trotz des Eintrages 2500 kg max Anhängelast?

  23. Charles C.
    Am 21. Oktober 2018 um 22:46

    Hallo,
    Ich habe die folgende Frage:
    Mein Fahrzeug ( Citroen c5 Kombi) war original in Deutschland zugelassen, mit einer maximalen Abhängelast von 1.900 kg bis 8% Steigung.
    Es wurde nach Frankreich umgemeldet, aber dort nur 1.600 kg in die Papiere eingetragen.( Was in der COC steht).
    Nun möchte ich in Deutscland ein Bootsanhänger mit einer Gesamtgewicht von 1.800 kg. ziehen.
    Darf ich es? Sollte ich eine Kopie der alten deutschen Fahrzeugschein mit dabei haben?

  24. Peter B.
    Am 12. September 2018 um 6:52

    Ich habe einen sprinter mit tasächlichen Gewicht von 3,5T und eine anhängerlast von 2 T wie viel tasächlichen gewicht darf mein anhäner haben

  25. Ron M.
    Am 1. September 2018 um 9:11

    Hallo, ich möchte mir ein Boot kaufen welches aber schon 3300 kg wiegt, Die Abmessungen sind im Normbereich. Nun, wenn ich jetzt noch einen Anhänger kaufe der bei ca. 500-600 kg liegt, bin ich über die 3500 kg. Amerikanische Suv’s oder Pickup’s dürfen mehr ziehen als 3500 kg. Ist dies in Deutschland erlaubt? Ich besitze einen Führerschein Klasse 3 (1980 gemacht)

  26. Alexander P
    Am 6. August 2018 um 18:22

    Hallo zusammen,

    Habe da mal eine Interessante Frage.

    Ich Habe zur Zeit einen Caddy mit einem Gesamtgewicht von 2280 Kg und möchte einen 1300 Kg anhänger mit Auflaufbremse ziehen. Würde mich da ne Strafe erwarten?
    Habe nur einen B Führerschein

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. September 2018 um 12:28

      Hallo Alexander,

      die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf ein Gewicht von 3.500 kg nicht übersteigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Markus K.
    Am 1. August 2018 um 21:04

    Hallo,
    Ich bin im Besitz der Führerscheinklasse B.
    Fahre einen Passat mit einem zulässigen GG von 2160 kg.
    Jetzt wollen wir uns gerne einen wohnwagen anschaffen. Dieser hat ein Leergewicht von 1040 KG und ein zulässiges GG von 1500 kg.
    Darf ich ihn ziehen, wenn ich nicht so viel Gewicht zulade?
    Und gibt es Erfahrungen, welche Stafen einen erwarten, wenn ich knapp über 3500 kg für Auto und Wohnwagen komme?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. September 2018 um 16:05

      Hallo Markus K.,

      das kommt auf die zulässige Anhänge- und Stützlast des Zugfahrzeugs an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Isabell D.
    Am 1. August 2018 um 18:36

    Hallo zusammen.
    Ich fahre einen Renault Kangoo mit maximaler Anhängelast von 1050 kg und Stützlast von 75 kg. Darf ich einen Wohnwagen mit einem zulässigem GG von 1200 kg ziehen wenn ich ihn nicht belade? Leider ist in den Papieren vom WW kein leergewicht eingetragen. Ich möchte ihn aber Wiegen lassen.
    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen Isabell D.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. September 2018 um 15:57

      Hallo Isabell D.,

      nur wenn das zGG die max. Anhängelast nicht übersteigt, ist das Anhängen erlaubt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Jansen
    Am 25. Juli 2018 um 23:00

    Hallo ich habe den Führerschein Klasse B mein Fahrzeug hat eine leermasse von 1245 kg die technische zulässige gesamtmasse beträgt 1740 KG jetzt würde ich gerne einen Wohnwagen mit einem Leergewicht von 1000kg ziehen wollen er hat aber eine zulässige gesamtmasse von 1200kg Mein Fahrzeug darf laut Papiere 1200kg gebremst ziehen meine Frage ist jetzt darf ich mit der führerscheinklasse b ohne Zusatz diese Kombination ziehen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. September 2018 um 10:43

      Hallo Jansen,

      die Klasse B erlaubt es Ihnen, Anhänger zu führen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Gespanns 3.500 Kilogramm nicht übersteigt. Sofern sollte die von Ihnen genannte Kombination erlaubt sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Helmut
    Am 25. Juli 2018 um 14:40

    Mein Bootstrailer hat
    2700 ZGG
    2720 auf der Waage ohne Stützlast
    2600 mit Stützlast

    Fzg hat
    2000 Leermasse
    5300 Zug Gesamtgewicht
    2500 Anhängelast
    150 Stützlast

    sehe ich das richtig das ich nun lediglich die Anhängelast des Fzg um 4% übersteige ??

    das bedeutet . 30 euro Busgeld und Umladen ??
    Wie ist es in Österreich ??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. September 2018 um 9:33

      Hallo Helmut,

      die Art der Berechnung können Sie dem obigen Ratgeber entnehmen. Umladen bedeutet, dass Sie die Lasten in Ihrem Wagen umräumen sollen. Wir sind auf das deutsche Verkehrsrecht spezialisiert und kennen uns daher leider nicht mit den österreichischen Bestimmungen aus.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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