Anhänger verloren: Welche Konsequenzen drohen?
Letzte Aktualisierung am: 11. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Wenn sich der Anhänger selbstständig macht
Wer mit einem Anhänger unterwegs ist, muss sicherstellen, dass dieser sicher mit dem Zugfahrzeug verbunden ist. So dürfen sich die Bestandteile des Gespanns auch bei einer Notbremsung, einer starken Steigung oder einem abrupten Fahrmanöver nicht trennen. Allerdings kann es unter Umständen bei einem technischen Defekt oder der fehlerhaften Bedienung dazu kommen, dass sich der Anhänger dennoch löst.
Doch wie müssen sich Fahrzeugführer in einer solchen Situation verhalten? Droht, wenn ein Anhänger verloren geht, ein Bußgeld? Und wer haftet in diesem Fall für entstandene Schäden? Antwort auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
Bußgeldkatalog: Anhänger verloren
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Fahrzeug ohne vorschriftsgemäße Anhängekupplung geführt | 25 € | |
… als Halter | 35 € | |
Fahrzeug bzw. Anhänger geführt, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen die Vorschriften zur Einrichtung von Verbindungen von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt war | 90 € | 1 |
… mit Gefährdung | 110 € | 1 |
… mit Unfallfolge | 135 € | 1 |
… als Halter | 135 € | 1 |
… als Halter mit Gefährdung | 165 € | 1 |
… als Halter mit Unfallfolge | 200 € | 1 |
FAQ: Anhänger verloren
Löst sich der Anhänger während der Fahrt, sollten Sie unbedingt die Warnblinkanlage einschalten und am Straßenrand bzw. dem Pannenstreifen anhalten. Anschließend ist die Polizei zu verständigen und das Verkehrshindernis, wenn möglich, abzusichern.
Ja, der Bußgeldkatalog sieht Sanktionen vor, wenn ein Gespann nicht richtig gesichert ist. Das Bußgeld kann dabei bis zu 200 Euro betragen und auch ein Punkt in Flensburg ist möglich. Die verschiedenen Tatbestände können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Löst sich ein Anhänger während des Gebrauchs vom Zugfahrzeug und befindet sich beim Schadenseintritt noch in Bewegung, müssen die Kfz-Haftpflichtversicherungen des Gespanns gemeinsam für den Schaden aufkommen.
Was droht, wenn sich der Anhänger während der Fahrt löst?
Nehmen Sie mit einem Gespann am öffentlichen Verkehr teil, müssen Sie dabei allerhand beachten. So schreibt der Gesetzgeber unter § 43 Abs. 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zum Beispiel vor, dass eine ordnungsgemäße Verbindung zwischen dem Zugfahrzeug und dem Anhänger einzurichten ist. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt und somit verantwortet, dass ein Anhänger verloren geht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall eine Geldsanktion vor, ob ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeld droht, hängt von den Umständen des Verstoßes ab. Darüber hinaus kann das Fehlverhalten auch einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen.
Da der abgelösten Anhänger ein hohes Unfallrisiko darstellt, ist es wichtig, schnell Maßnahmen für die Sicherung einzuleiten. Dabei sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Warnblinkanlage einschalten
- am Straßenrand bzw. auf dem Pannenstreifen anhalten
- Polizei verständigen
- wenn möglich Anhänger mit Warndreieck sichern
Entsteht, weil ein Anhänger verloren geht, an einem anderen Fahrzeug ein Schaden, stellt sich die Frage, wer für diesen haften muss. Grundsätzlich müssen sowohl das Zugfahrzeug als auch der Anhänger über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen, allerdings können dabei zwei verschiedene Versicherer involviert sein. Laut einem Urteil des BGH vom 27. Oktober 2010 (Az.: IV ZR 279/08) müssen in diesem Fall auch beide Versicherungen je zur Hälfte für den Schaden aufkommen.