Sollten Sie einen Anhörungsbogen immer ausfüllen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Geblitzt: Einen Bußgeld-Anhörungsbogen ausfüllen

Anhörungsbogen ausfüllen: Was ist dabei zu beachten?
Anhörungsbogen ausfüllen: Was ist dabei zu beachten?

Mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt? Bei dieser oder auch anderen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr droht dem betreffenden Fahrer ein Bußgeldbescheid. Zuvor erreicht ihn aber noch oft von der Behörde ein Anhörungsbogen, den er ausfüllen soll. Doch wer nicht täglich damit zu tun hat, weiß oft nicht, wie er den Anhörungsbogen zur Geschwindigkeitsüberschreitung ausfüllen soll.

Viele sind allein dadurch schon verunsichert. Wie soll ich mich verhalten, wenn ich so etwas erhalte? Wie kann ich den Anhörungsbogen der Polizei richtig ausfüllen? Und schließlich stellt sich noch die ganz grundsätzliche Frage: Muss ich eigentlich den Anhörungsbogen ausfüllen? Ist es Pflicht oder nicht?

Im folgenden Ratgeber sollen all diese Fragen, wie Sie einen Anhörungsbogen ausfüllen, geklärt werden. So wissen Sie bei Empfang einer Anhörung im Bußgeldverfahren direkt Bescheid, was zu tun ist.

FAQ: Anhörungsbogen ausfüllen

Muss ich einen Anhörungsbogen ausfüllen?

Sie sind nicht dazu verpflichtet, einen Anhörungsbogen auszufüllen. Lediglich die Angaben zu Ihrer Person müssen angegeben werden. Da diese jedoch meist schon vorhanden sind, müssen Sie normalerweise nichts weiter tun.

Wann empfiehlt es sich, einen Anhörungsbogen auszufüllen?

Haben Sie den im Anhörungsbogen genannten Verstoß nicht begangen, sollten Sie dies auch angeben. Schließlich wollen Sie nicht für eine Regelmissachtung belangt werden, die sich ein anderer Fahrer geleistet hat.

Was geschieht, wenn ich falsche Angaben im Anhörungsbogen mache?

Geben Sie beispielsweise einen falschen Fahrer an, um den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu entgehen, machen Sie sich der falschen Verdächtigung strafbar. Gemäß § 164 des Strafgesetzbuchs (StGB) kann darauf eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren folgen.

Keine Lust zu lesen? Der Anhörungsbogen im Video erklärt

Video zum Anhörungsbogen
Video: Was hat es mit dem Anhörungsbogen auf sich?

Anhörungsbogen ausfüllen: Ja oder nein?

Der Anhörungsbogen dient dazu, Sie darüber zu informieren, dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet ist, und Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern. Zudem versucht die Behörde auch mittels des Anhörungsbogens, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln, da in Deutschland die Fahrerhaftung gilt, über das Kennzeichen aber nur der Fahrzeughalter festgestellt werden kann.

Die grundsätzliche Frage lautet nun: Müssen Sie den Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht? Die Antwort ist ganz einfach: Sie sind hierzu nicht verpflichtet. Lediglich die Angaben zur Person sind verpflichtend, doch die sind in der Regel schon vorhanden. Wenn Sie also den Anhörungsbogen nicht ausfüllen, droht kein Bußgeld dafür und auch keine weiteren Konsequenzen seitens der Behörde.

Ob Sie den Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht: Am Ende kommt der Bußgeldbescheid.
Ob Sie den Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht: Am Ende kommt der Bußgeldbescheid.

Denn die Anhörung dient wie gesagt lediglich dazu, Ihnen die Möglichkeit zur Äußerung zu geben. Wenn Sie also beispielsweise den Anhörungsbogen für die rote Ampel nicht ausfüllen und keine Angaben zur Sache machen, so erhalten Sie wahrscheinlich nach einer Weile direkt einen Bußgeldbescheid, in welchem Ihre Sanktionen verzeichnet sind. Sollten Sie mit diesem nicht einverstanden sein, können Sie dann ganz regulär bei der Behörde gegen ihn Einspruch erheben.

Anhörung im Bußgeldverfahren ausfüllen: Wie geht das?

Eine Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ausfüllen: Schwer ist es nicht und kein Hexenwerk. Dennoch sollten Sie bei Zweifeln und Fragen bezüglich der Angaben lieber einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren und sich von ihm beraten lassen, wie Sie den Anhörungsbogen am besten ausfüllen. Muster und Vorlagen können oft nur eine schematische Hilfe geben, die nicht auf den Einzelfall zugeschnitten ist.

Wenn Sie die Bußgeld-Anhörung ausfüllen, sollten Sie sich stets vor Augen halten, dass Sie sich nicht selbst belasten müssen. Es ist zudem wichtig zu wissen, dass die Angaben zur Sache, die Sie auf der Anhörung zum Bußgeldverfahren ausfüllen sollen, freiwillig sind. Machen Sie hier belastende Angaben, kann dies einen späteren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erschweren.

Wann sollten Sie den Anhörungsbogen zur Ordnungswidrigkeit ausfüllen?

Sie sollten den Anhörungsbogen ausfüllen, wenn ein anderer Fahrer den Verstoß begangen hat. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihr Wagen entwendet wurde oder es sich um einen Firmenwagen handelt, den ein Mitarbeiter zu dem Zeitpunkt verwendet hat und somit der Fahrer war.

Wenn Sie die Bußgeld-Anhörung ausfüllen, müssen Sie aber stets wahrheitsgemäße Angaben machen. Sie dürfen also nicht einfach eine andere Person als Fahrer angeben, wenn diese nicht gefahren ist: Dies ist nach § 164 Strafgesetzbuch als falsche Verdächtigung strafbar. Wenn Sie also einen Anhörungsbogen nach einem Blitzer ausfüllen, machen Sie gegenüber der Behörde nur korrekte Angaben!

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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3 Kommentare

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  1. Hermann
    Am 9. August 2024 um 16:20

    Guten Tag,

    Ich habe den Anhörungsbogen nicht beantwortet, wie hier empfohlen: „ Wenn Sie also den Anhörungsbogen nicht ausfüllen, droht kein Bußgeld dafür(…)“
    Jetzt kam aber ein Einschreiben, und ich muss 28,50€ zusätzlich bezahlen!! Ich dachte, es hat keine Konsequenzen? Wie kann das sein?

    Bitte um Erklärung!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Hermann L

  2. Sam
    Am 8. Oktober 2022 um 3:54

    Hab einen solchen Bogen bekommen. 20 km/h werden mir in einer 60er Zone vorgeworfen also 80. Im Bogen steht nach Abzug der Toleranz aber auch 80 aber eine Toleranz müsste ja auch angegeben sein damit ich das weiß aber ist Sie nicht.

  3. S, Birgit
    Am 25. April 2021 um 13:02

    Habe 2 Anhörungbogen wegen Überschreitens der Geschwindigkeit innerhalb der Ortschaft erhalten wegen des gleichen Deliktes. Im 1. Anhörungsbogen wurde mir nur 54 km/h innerhalb der geschlossenen Ortschaft zugestellt.
    Nach einem Anruf bei der zuständigen Bussgeldstelle erhielt ich den gleichen Anhörungsbogen mit zusätzlichen Einfügungen “Diese Handlung begingen Sie vorsätzlich” und Nach nochmalliger Prüfung des Verfahrens wurde festgestellt, dass Sie die Beschwindigkeit massiv /80 % überschritten haben. Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist bei enerd Überschreitung ab 50 % über die zlässige Geschwindigkeit von tatsächlicher Tatbegehung auszugehen. Daher wird auch in diessm Fall von einer vorsätzlichen Begehensweise ausgegeganen. Dieses wurde in dem 2. Anhörungsbogen hinzugefügt. Ist dies ein Formfehler, kann ich diesen Anhörungsbogen anfechten oder ist dies zulässig?

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