„Anlieger frei”-Schild: Was bedeutet das Verkehrszeichen?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 26. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldtabelle: Verstoß gegen „Anlieger frei” (Beispiele)

Befahren Sie als Nicht-Anlieger eine Straße mit Fahrzeugverbot und dem Zusatz „Anlieger frei”, hängen die Sanktionen davon ab, gegen welches Verbotsschild Sie genau verstoßen.

VerstoßBußgeld in Euro
Sie verstießen gegen das Zeichen
– 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art)
– 251 (Verbot für Kraftwagen)
– 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t)
– 254 (Verbot für Radverkehr)
– 255 (Verbot für Krafträder)
– 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge)
… mit Kfz über 3,5 t (ausgenommen Pkw und Kraftomnibus)100
… mit Kfz bis 3,5 t mit Anhänger55
… mit Kraftomnibus55
… mit sonstigem Kfz50
… mit Fahrrad25 bis 40
Sie verstießen gegen das Zeichen 270.1 (Umweltzone)100
Sie verstießen gegen das Zeichen 242.1 (Fußgängerzone)
… mit Kfz über 3,5 t (ausgenommen Pkw und Kraftomnibus)100
… mit Kfz bis 3,5 t mit Anhänger55
… mit Kraftomnibus55
… mit sonstigem Kfz 50
… mit Fahrrad25 bis 40
Sie verstießen gegen das Zeichen
– 244.1 (Fahrradstraße)
– 244.3 (Fahrradzone)
… ohne Behinderung15
… mit Behinderung20
… mit Gefährdung25
… mit Unfall30

FAQ: Zusatzzeichen „Anlieger frei”

Was bedeutet es, wenn ein Verkehrszeichen das Zusatzschild „Anlieger frei” aufweist?

Der zusätzliche Verkehrsschild „Anlieger frei” befindet sich üblicherweise unter Verkehrszeichen, die irgendeine Art Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aufstellen. Das Zusatzschild „Anlieger frei” bedeutet in diesem Fall, dass Anlieger von diesem Verbot ausgenommen sind.

Wann gelte ich als Anlieger?

Anlieger sind Personen, die ein an der Straße anliegendes Grundstück aufsuchen möchten. Sie müssen nicht zwangsläufig der Besitzer bzw. Bewohner dieses Grundstücks sein, sondern können dieses zum Beispiel auch nur zum Zweck eines Besuchs oder einer Erledigung aufsuchen. Ausführliche Informationen, wann Sie als Anlieger gelten und wann nicht, erhalten Sie an dieser Stelle.

Was passiert, wenn ich kein Anlieger bin und das Verbotsschild trotzdem missachte?

Die Sanktionen hängen davon ab, um was für ein Verkehrszeichen es sich genau handelt und mit welcher Art von Fahrzeug Sie unterwegs sind. Beispiele für mögliche Bußgelder finden Sie in der obigen Tabelle.

Verkehrsschild mit Zusatz „Anlieger frei”: Wer darf hier fahren?

Wer darf bei "Anlieger frei" fahren?
Wer darf bei “Anlieger frei” fahren?

Bestimmt ist Ihnen schon einmal das Verkehrszeichen 250 („Durchfahrt verboten”) samt Zusatzschild „Anlieger frei” untergekommen. Dieses Zusatzschild besagt, dass das angezeigte Verbot für Anlieger nicht gilt und sie somit in die besagte Straße einfahren dürfen. Das Schild findet sich auch unter anderen Verkehrszeichen, die direkt oder indirekt ein Verbot für Fahrzeuge aufstellen (z. B. das Schild „Fußgängerzone”).

Doch wann genau gelten Sie als Anlieger? Eine gesetzliche Definition existiert hier nicht, aber die Rechtsprechung schafft hier Klarheit: Demnach ist ein Anlieger eine Person, die ein an der betreffenden Straße anliegendes Grundstück aufsuchen möchte. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine der folgenden Situationen vorliegt:

  • Sie wohnen auf einem anliegenden Grundstück.
  • Sie möchten jemanden auf einem anliegenden Grundstück besuchen.
  • Ihr Arbeitsplatz befindet sich auf einem anliegenden Grundstück.
  • Sie haben auf einem anliegenden Grundstück etwas zu erledigen (z. B. einen Einkauf, einen Arztbesuch, einen geschäftlichen Auftrag).
  • Sie möchten von einem anliegenden Grundstück etwas oder jemanden abholen.
  • Sie möchten an einem anliegenden Grundstück etwas abliefern oder jemanden absetzen.

Es spielt dabei wohlgemerkt keine Rolle, ob Ihr Anliegen tatsächlich erfolgreich ist. Wollen Sie zum Beispiel jemanden besuchen, doch derjenige ist gar nicht zu Hause, sodass Sie unverrichteter Dinge wieder abziehen müssen, gelten Sie trotzdem als Anlieger und sind zum Einfahren in die Straße berechtigt.

Hinweis: Im Zweifelsfall müssen Sie nachweisen, dass Sie tatsächlich ein berechtigtes Anliegen hatten. Andernfalls droht Ihnen ein Bußgeldbescheid wegen Missachtung des Durchfahrtverbots. Dies wurde 2017 auch durch einen Beschluss des OLG Oldenburg bestätigt (Az. 2 Ss(OWi) 213/17).

„Anlieger frei” unter dem Verkehrszeichen „Sackgasse”

Das Zusatzschild gibt es in verschiedenen Versionen, wie z. B. "Anlieger bis Baustelle frei".
Das Zusatzschild gibt es in verschiedenen Versionen, wie z. B. “Anlieger bis Baustelle frei”.

Für etwas Verwirrung sorgt mitunter die Zeichenkombination „Sackgasse” und „Anlieger frei”. Denn das Schild „Sackgasse” allein stellt überhaupt kein Verbot auf, sondern dient lediglich als Hinweis, dass die besagte Straße eben nur einen Ein- und Ausgang hat. Welchen Sinn hat dann also hier der Zusatz „Anlieger frei”?

Damit ist gemeint, dass in der Straße ab einem bestimmten Punkt ein weiteres Verkehrsschild auftaucht, das ein Durchfahrtsverbot anzeigt und von dem Anlieger ausgenommen werden. Sind Sie kein Anlieger, dürfen Sie an dieser Stelle also nicht weiterfahren, weshalb die Straße für Sie damit zur Sackgasse wird. Die Sackgasse selbst dürfen Sie aber auch als Nicht-Anlieger befahren.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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5 Kommentare

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  1. stefan
    Am 27. Oktober 2024 um 8:39

    Hallo,

    gobt es für ein temporäres ‘Verkehrszeichen 250 mit Zusatz Anlieger frei’ besondere Bedingungen, das z. B. Die Gültigkeitsdauer (direkt, vor Ort) angegeben werden muss oder der Antragsteller oder die Genehmigung irgendwo verzeichnet oder veröffentlicht werden muss?

    Vielen Dank im Voraus
    Stefan

  2. Dirk
    Am 30. Dezember 2023 um 18:43

    Ich habe eine etwas knifflige Frage zu unserer Gasse, welche mit dem Verkehrszeichen 250 und Zusatz Anlieger frei gekennzeichnet ist.
    Folgender Fall:
    Unsere Straße (Gasse) jeweils an den Enden an jedem Eck ein Haus Grundstück, welches aber von der Adresse her zu einer umlaufenden Straße gehört, die auch von zwei anderen Richtungen befahren werden kann. Alle vier Häuser haben ihre Hauseingänge in unserer Straße (Anliegerstr.)
    Gelten diese Bewohner ebenfalls als Anlieger? Es geht mir hier weniger um die Durchfahrt dieser Nachbarn und deren Besucher, sondern darum, dass eben diese “Nachbarn” und ggf. deren Besucher, die wenigen gekennzeichneten benutzen.
    Vielen Dank.

  3. Eva B
    Am 26. Mai 2023 um 9:21

    Guten Tag,

    die Straße zu unserem Bad ist Fahrradstraße mit Anlieger frei geworden. Es gibt viel Kreuzung und erst Recht am Ende der Straße ist das Bad. Habe ich dann ein Anliegen da ich zum Bad möchte und darf ich die gesamte Straße fahren oder muss ich für jede Teilstraße ein Anliegen haben und da das nicht gegeben ist, muss ich andere Straßen fahren, bis es das letzte Straßenstück bis zum Bad ist?

  4. Ferdinand P
    Am 22. Oktober 2022 um 13:36

    Hallo zusammen,
    wir planen ein Bauvorhaben in einem Stadtteil, welches über zwei Straßen erreichbar ist. Die eine Zufahrt ist nur bis zu einer Höhe von 3,40m möglich. Dies ist für die Baustellenfahrzeuge zu niedrig.
    Die andere Zufahrt ist mit den Zeichen 260 inkl. Hinweis „Anlieger frei“ versehen. Gilt man nun als berechtigt zum Durchfahren, da dies der einzige Zuweg ist? Oder bedarf es einer Sondergenehmigung?
    Besten Dank im Vorfeld & viele Grüße
    FP

  5. lukas
    Am 18. September 2022 um 11:22

    hallo, ich wohne in einer anlieger frei straße, wo besonders samstag nachts die raser alle durchbrettern direkt vor meinem haus und meine straße als abkürzung nehmen, weil sie 50 meter kürzer ist als die hauptstraße. mich macht das krank und meine frage wäre, kann ich diejenigen dafür belangen bzw den missbrauch der straße zur anzeige bringen? lg lukas

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