Anschnallpflicht missachtet: Diese Bußgelder drohen!

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Bußgeldkatalog: Anschnallpflicht missachtet

VerstoßPunkteBußgeld
Während der Fahrt nicht angeschnallt gewesen030 €
ein Kind unangeschnallt im Auto mitgenommen030 €
mehrere Kinder unangeschnallt im Auto mitgenommen035 €
ein Kind ohne jegliche Sicherung im Auto mitgenommen (z. B. kein Gurt + kein Kindersitz)160 €
mehrere Kinder ohne jegliche Sicherung im Auto mitgenommen (z. B. kein Gurt + kein Kindersitz)170 €

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Für wen gilt in Deutschland die Anschnallpflicht und wer kann sich davon befreien lassen?

Halten Sie die Bußgelder für Verstöße gegen die Gurtpflicht für zu niedrig?

FAQ: Anschnallpflicht

Wann wurde die Anschnallpflicht eingeführt?

Die Gurtpflicht wurde in Deutschland im Jahr 1976 eingeführt. Wer sich nicht daran hielt, musste jedoch erst 1984 mit einem Bußgeld von 40 DM rechnen. Heutzutage kostet ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht 30 Euro.

Ist auch hinten eine Anschnallpflicht einzuhalten?

Bereits seit 1979 gilt die Pflicht zum Anschnallen nicht mehr nur für den Fahrer, sondern für alle Personen, die sich im Fahrzeug befinden. Daher müssen Sie sich auch auf der Rückbank anschnallen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Erst seit 2006 gilt die Gurtpflicht übrigens in ganz Europa.

Wann besteht keine Anschnallpflicht?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Gurtpflicht gilt. Dies ist beispielsweise beim sogenannten „Haus-zu-Haus-Verkehr“ der Fall, bei dem Lieferanten immer wieder anhalten und aussteigen müssen, um Waren zuzustellen. Darüber hinaus müssen Sie sich beim Rückwärtsfahren oder beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit auf einem Parkplatz nicht anschnallen, sofern es sich um eine kurze Strecke handelt. In Bussen des öffentlichen Nahverkehrs müssen Sie ebenfalls keinen Gurt anlegen, da diese auch für die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen sind. In Reisebussen gilt zwar eine Anschnallpflicht, dafür dürfen Sie sich jedoch ausnahmsweise abschnallen, wenn Sie z. B. die Toilette aufsuchen oder den Sitzplatz wechseln möchten.

Wie das Fahren ohne Gurt sanktioniert wird

Seit 2006 gilt die Anschnallpflicht in ganz Europa.
Seit 2006 gilt die Anschnallpflicht in ganz Europa.

Dass das Verletzungsrisiko bei einem Unfall um ein Vielfaches ansteigt, wenn die Anschnallpflicht missachtet wurde, sollte an und für sich jedem Kraftfahrer klar sein. Trotzdem setzen sich immer wieder Fahrer über die Vorschriften hinweg oder erachten es schlichtweg nicht als unbedingt notwendig, einen Sicherheitsgurt während der Fahrt anzulegen.

Laut dem Auto Club Europa (ACE) und dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat war im Durchschnitt jeder fünfte Autofahrer, der bei einem Verkehrsunfall im Jahr 2014 ums Leben kam, nicht angeschnallt. Dabei besteht die Pflicht zum Anschnallen in Deutschland bereits seit 1976.

In diesem Ratgeber informieren wir Sie über die Entstehung der Gurtpflicht in Deutschland, erklären, für wen sie gilt und geben Ihnen einen Einblick in die Sanktionen, die auf Kraftfahrer zukommen, die geblitzt wurden und dabei nicht angeschnallt waren. Zusätzlich erfahren Sie, ob Sie Ihre Katze oder Ihren Hund anschnallen müssen, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind.

Die Geschichte der Anschnallpflicht

In der heutigen Zeit handelt es sich meist um einen vollkommen automatisierten Vorgang – das Anlegen des Sicherheitsgurts. Die meisten Autofahrer denken nicht einmal groß darüber nach; für sie gehört das Anschnallen einfach zum Autofahren dazu, fast wie das Starten des Motors. Vor einigen Jahren sah dies jedoch anders aus: 36 Prozent aller Autos waren zwar im Jahr 1972 mit Gurten ausgestattet, benutzen wollte sie jedoch kaum jemand.

Gerade einmal fünf Prozent der Autofahrer schnallten sich an, wenn sie mit dem Kfz in der Stadt unterwegs waren, auf der Autobahn taten dies immerhin 15 Prozent, da höhere Geschwindigkeiten gefahren wurden. Ein Jahr vorher, in 1971, wurden insgesamt 21.332 Verkehrstote verzeichnet – niemals zuvor waren mehr Menschen im Verkehr gestorben.
1972 schnallten sich auf der Autobahn gerade einmal 15 Prozent der Fahrer an - die Gurtpflicht kam dann schließlich 1976.
1972 schnallten sich auf der Autobahn gerade einmal 15 Prozent der Fahrer an – die Gurtpflicht kam dann schließlich 1976.

Dies führte schließlich neben einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen auf maximal 100 km/h und einer niedrigeren Promillegrenze zur Einführung der Anschnallpflicht im Jahr 1976.

Viele Menschen fühlten sich jedoch durch den Gurt eingeengt, Frauen befürchteten sogar eine Verformung ihrer Oberweite. Die Mehrheit der Deutschen weigerte sich schlichtweg, der Gurtpflicht nachzukommen und etwas für die Verkehrssicherheit zu tun.

Aus diesem Grund kam es im Jahr 1984 zu einer weiteren Neuerung: Wer sich nicht an die Anschnallpflicht hielt, musste mit einem Bußgeld von 40 DM rechnen. Eine europaweite Gurtpflicht gilt übrigens erst seit 2006. Zum Vergleich: 1971 waren es noch 21.332 Tote, 2015 mussten „nur noch“ 3.475 Menschen ihr Leben auf deutschen Straßen lassen. Diese Zahlen sprechen für sich.

Bitte anschnallen! Für wen gilt die Gurtpflicht?

Zunächst beschränkte sich die Anschnallpflicht lediglich auf den Fahrer des Kfz, dies änderte sich jedoch im Jahr 1979. Seitdem gilt sie für alle Fahrzeuginsassen. War beispielsweise der Beifahrer nicht angeschnallt, so musste er ebenfalls seit 1984 mit einem Bußgeld rechnen.

Doch gilt die Pflicht zum Anschnallen auch für Kinder oder Schwangere? Bezieht sie sich lediglich auf Pkw oder sind auch Busse bzw. Taxis davon betroffen? Müssen Hunde und Katzen ebenfalls während der Fahrt angeschnallt werden? Diese Fragen beantworten wir im Folgenden.

Müssen sich Kinder während der Fahrt anschnallen?

Auch in der heutigen Zeit sind so manche Eltern immer noch der Auffassung, es bestehe für Kinder keine Anschnallpflicht. Teilweise springen die Kleinen sogar aus Langeweile während der Fahrt durch das Auto oder schnallen sich selbst ab, weil sie sich mehr Aufmerksamkeit wünschen.

Die Gurtpflicht in Deutschland schließt jedoch auch Kinder mit ein. Zusätzlich besteht eine Kindersitzpflicht bis zu einer Größe von 150 cm bzw. einem Alter von 12 Jahren. Ansonsten kann der angelegte Sicherheitsgurt nicht richtig greifen, wenn abrupt abgebremst werden muss und die Kleinen schweben in großer Gefahr.

Auf welchem Platz Sie als Elternteil bzw. erziehungsberechtigte Person Ihre Kinder im Auto transportieren, ist Ihnen in der Regel selbst überlassen, solange Sie die Anschnallpflicht befolgen. Folgende Möglichkeiten sind besonders beliebt:

Es ist erlaubt, Kinder auf dem Beifahrersitz zu transportieren, solange Sie die Anschnallpflicht beachten.
Es ist erlaubt, Kinder auf dem Beifahrersitz zu transportieren, solange Sie die Anschnallpflicht beachten.
  • Auf dem Beifahrersitz: Viele Eltern möchten ihren Sprössling auch während der Fahrt so gut es geht im Auge behalten und platzieren ihn deshalb direkt neben sich. Gerade bei Babys und Kleinkindern ist diese Variante sehr beliebt. Achten Sie dabei jedoch auf die Gebrauchsanweisung des jeweiligen Kindersitzes. Oft muss der Airbag ausgeschaltet werden, um eine weitere Gefahrenquelle für das Kind auszuschließen.
  • Hinter dem Beifahrersitz: Dieser Platz hat den Vorteil, dass die Kleinen sich nach dem Aussteigen direkt auf dem sicheren Gehweg befinden und das Fahrzeug nicht an der Straße verlassen müssen. Doch Vorsicht: Die Kindersicherung an den Türen sollten Sie trotzdem stets eingeschaltet lassen, damit es den Kleinen nicht möglich ist, die Türen während der Fahrt zu öffnen.
  • Hinten in der Mitte: Dabei handelt es sich um den wohl sichersten Platz im gesamten Fahrzeug. Dies ist darin begründet, dass Kinder auf diesem Sitzplatz am weitesten von allen möglichen Kollisionspunkten befinden. Dies minimiert das Verletzungsrisiko bei einem Unfall – vorausgesetzt, die Anschnallpflicht wurde befolgt.

Gilt die Anschnallpflicht auch für Schwangere?

Vor allem Schwangere sollten während der Fahrt mit dem Auto alles daran setzen, sich oder ihr ungeborenes Kind nicht unnötig in Gefahr zu bringen. Von diesem Standpunkt aus spricht zunächst einmal einiges für die Anschnallpflicht. Doch was, wenn es wirklich zu einem Verkehrsunfall kommen sollte? Kann der Sicherheitsgurt dem Ungeborenen möglicherweise Schaden zufügen?

Dem TÜV Nord zufolge sind Befürchtungen dieser Art gänzlich unbegründet. Ein höheres Risiko besteht eher, wenn sich schwangere Frauen nicht anschnallen, weil der Babybauch bei einem Unfall ungebremst gegen das Lenkrad knallen könnte. Grundsätzlich müssen sich also auch Schwangere an die gesetzliche Anschnallpflicht halten.

Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn sie von Ihrem behandelnden Arzt ein entsprechendes Attest erhalten haben. In gewissen Fällen besteht nämlich die Möglichkeit, dass der enge Gurt dem Baby schaden könnte. So schwer es auch für werdende Mütter manchmal sein kann, den Anschnallgurt anzulegen – von der Pflicht zum Anschnallen entbindet sie dies allein trotzdem nicht.

Gurtpflicht im Bus: Ja oder Nein?

Dem einen oder anderen mag es schon aufgefallen sein, dass sich in manchen Bussen Sicherheitsgurte befinden und in anderen wiederum nicht. Dies ist darin begründet, dass sich zumindest in Reisebussen laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) seit dem 1. Oktober 1999 Gurte befinden müssen. Busse, die vor diesem Datum zugelassen worden sind, müssen hingegen nicht nachgerüstet werden.

Nicht in allen Bussen gilt die Anschnallpflicht.
Nicht in allen Bussen gilt die Anschnallpflicht.

Ebenfalls ohne Sicherheitsgurte kommen Linienbusse aus, die auch für stehende Fahrgäste ausgelegt sind. Es wird dementsprechend zunächst bei Bussen zwischen Ausrüstungs- und Anschnallpflicht unterschieden.

In der Regel gilt jedoch: Sofern Sicherheitsgurte im Bus Pflicht sind, müssen die Fahrgäste sowie der Fahrer diese auch benutzen und sich anschnallen.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sieht allerdings in § 21a diverse Ausnahmen der Gurtpflicht in Bussen vor:

  • Sind stehende Fahrgäste in Linienbussen erlaubt, gilt die Anschnallpflicht während der gesamten Busfahrt nicht. Dies ist auch der Fall, wenn Sicherheitsgurte vorhanden sind.
  • Außerdem nicht anschnallen muss sich das Betriebspersonal in Bussen. Dasselbe gilt für Personen, die Personengruppen betreuen, welche besonders bedürftig sind. Müssen die Servicekräfte ihren Sitzplatz verlassen, um der jeweiligen Dienstleistung nachgehen zu können, so ist das kein Problem.
  • Möchten Fahrgäste beispielsweise die Toilette im Bus aufsuchen oder ihren Sitzplatz wechseln, so sind sie von der Gurtpflicht entbunden. Es darf sich jedoch lediglich um ein kurzzeitiges Verlassen des Sitzplatzes handeln.
Übrigens: Zwar sind Busfahrer dazu verpflichtet, ihre Fahrgäste auf die geltende Anschnallpflicht hinzuweisen (am besten vor Beginn der Fahrt und nach jeder Pause oder jedem Zwischenhalt, bei dem neue Fahrgäste eingestiegen sind), allerdings gehört es nicht zu ihren Aufgaben, die Einhaltung der Gurtpflicht zu kontrollieren.

Gilt die Anschnallpflicht auch für Taxifahrer?

Seit dem 30. Oktober 2014 erwartet auch Mietwagen- oder Taxifahrer ein Bußgeld, wenn sie nicht angeschnallt mit ihrem Kfz unterwegs sind. In den 70er Jahren kam es immer wieder zu gewalttätigen Übergriffen auf Taxi- und Mietwagenfahrer. Sie wurden demnach von der Gurtpflicht entbunden, um schneller das Weite suchen zu können, falls sie angegriffen wurden.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) begründete die Änderung des Gesetzes unter anderem damit, dass in der heutigen Zeit eine weitaus größere Gefahr von Verkehrsunfällen ausgehe als von Überfällen auf Taxifahrer. Zu ihrer eigenen Sicherheit müssen sich also Fahrer von Mietwagen und Taxis seitdem ebenfalls anschnallen und erhalten keine Extrawurst mehr.

Besteht eine Anschnallpflicht für Haustiere?

Der Hund ist allgemein bekannt als der beste Freund des Menschen. Da ist es nur allzu verständlich, dass einige Autofahrer diesen während der Fahrt sicher unterbringen möchten und sich daher die Frage stellen, ob Sie Ihren Hund ebenfalls anschnallen müssen.

Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass Sie Ihren Hund anschnallen müssen.
Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass Sie Ihren Hund anschnallen müssen.

Auch wenn sich dadurch ein lustiges Bild ergeben würde, ist dem nicht so. Es existiert keine gesetzliche Gurtpflicht für Hunde oder Katzen. Haustiere gelten jedoch allgemein betrachtet als Ladung, wenn sie im Kfz mitgenommen werden sollen. Daher müssen sie auch als solche gesichert und verstaut werden. Die StVO schreibt in § 22 folgendes zur Ladungssicherung vor:

Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.“

In § 23 StVO heißt es weiterhin:

Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.“

Sie müssen als Fahrzeugführer also nicht darauf achten, dass die Anschnallpflicht bei Ihren Haustieren eingehalten wird, sondern eher darauf, dass diese vorschriftsmäßig gesichert sind.

Anschnallpflicht missachtet? Folgende Bußgelder sind möglich

Das Missachten der Gurtpflicht wird laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarngeld von 30 Euro sanktioniert. Wer sich nicht anschnallt, wird dementsprechend zur Kasse gebeten. Doch wie verhält es sich, wenn sich Mitfahrer oder Kinder während der Fahrt nicht an die Anschnallpflicht halten?

Grundsätzlich gilt: Jede volljährige Person ist selbst dafür verantwortlich, sich anzuschnallen. Tut sie dies nicht, werden ihr die gerade genannten Ahndungen auferlegt. Handelt es sich hingegen um Kinder oder Haustiere, die während der Fahrt nicht ordnungsgemäß gesichert sind, haftet der Fahrer des Wagens dafür.

Wer sich nicht an die Gurtpflicht hält, muss mit Sanktionen rechnen.
Wer sich nicht an die Gurtpflicht hält, muss mit Sanktionen rechnen.

Wurde beispielsweise ein Kind ohne jegliche Sicherung transportiert, bestehen die Konsequenzen aus einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg. Bei mehreren Kindern erhöht sich das Bußgeld auf 70 Euro. Der Punkt in Flensburg bleibt bestehen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied beispielsweise im Jahr 2013, dass ein Vater das Bußgeld für seine Tochter übernehmen musste, da diese sich während der Fahrt selbst abgeschnallt hatte (Az. 5 RBs 153/13).

Wann gilt die Anschnallpflicht nicht?

Neben den Ausnahmen zur Gurtpflicht in Bussen sieht § 21a StVO noch weitere Situationen vor, in denen der Sicherheitsgurt ganz legal nicht angelegt werden muss:

  • Müssen Personen in einem Leistungs- oder Auslieferungsbezirk in kurzen Zeitabständen regelmäßig ihr Kfz verlassen, da sie von Haus zu Haus fahren (wie beispielsweise Post- oder Paketzusteller), müssen sie sich nicht jedes Mal an- und wieder abschnallen.
  • Das Gleiche gilt für Rückwärtsfahrten oder Kurzstrecken, die auf einem Parkplatz gefahren werden. Hier wird ebenfalls eine Ausnahme von der gesetzlichen Anschnallpflicht gemacht.

Weshalb es so wichtig ist, sich während der Fahrt anzuschnallen

Selbst, wenn niedrige Geschwindigkeiten gefahren werden, ist das Verletzungsrisiko bei einem Verkehrsunfall hoch. Verzichten Sie dennoch auf das Anlegen der Sicherheitsgurte und missachten die Anschnallpflicht, so erhöhen Sie dieses Risiko zusätzlich.

Bei einem Aufprall könnten Sie oder Ihre Mitfahrer durch das Fahrzeug geschleudert werden, was für weitaus schlimmere Verletzungen spricht.

Der ADAC hat in einem Crashtest verglichen, welche Folgen Unfälle haben, wenn der Gurt angelegt wurde und wenn nicht. Im folgenden Video können Sie sich selbst ein Bild vom erschreckenden Ergebnis machen:

Crashtest zeigt Folgen eines Unfall ohne Sicherheitsgurt

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Bußgeldrechner für Verkehrssicherheit

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