Diese Ansprüche stehen Ihnen nach einem Verkehrsunfall zu
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Sie haben nach einem Unfall Rechte
Ein Verkehrsunfall überfordert die meisten Betroffenen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie ohne Schuld in den Unfall verwickelt wurden.
In der darauf folgenden Verwirrung übersehen viele Geschädigte Ansprüche, welche ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehen.
Darf zum Beispiel ein Mietwagen in Anspruch genommen werden? Und besteht ein Recht auf Schmerzensgeld? Wer trägt die Kosten für einen Rechtsanwalt?
In diesem Ratgeber bekommen Sie eine Übersicht, welche Ansprüche Ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehen. Auf die wichtigsten Punkte wird dabei detailliert eingegangen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Ansprüche nach einem Verkehrsunfall
Klicken Sie hier, um sich einen Überblick etwaiger Schadenersatzansprüche zu machen.
Ja, allerdings werden dafür entsprechende Nachweise benötigt.
Wer sein Kfz wirklich benötigt (in der Regel mindestens 30 km pro Tag), hat unter Umständen einen Anspruch auf einen Mietwagen nach dem Unfall.
Spezifische Informationen über Ansprüche nach einem Unfall:
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In einen Unfall unverschuldet verwickelt: Diese Ansprüche folgen daraus
Grundsätzlich widmet sich dieser Ratgeber Unfallgeschädigten, welche keine Schuld an dem Zusammenstoß tragen. Fahrlässig oder gar vorsätzlich hervorgerufene Unfälle werden aus Sicht des Verursachers an dieser Stelle nicht behandelt.
Folgende Ansprüche stehen Ihnen nach einem Verkehrsunfall zu:
- Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert: Je nach Höhe des Schadens wird das Auto repariert (dann erhalten Sie die Reparaturkosten) oder durch ein gleichwertiges ersetzt (dann steht Ihnen der Wiederbeschaffungswert zu)
- Kosten für einen Sachverständigen/Gutachter, welche die Höhe des Schadens an Ihrem Fahrzeug beziffert
- Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten
- Schmerzensgeld und Heilbehandlungskosten
- Verdienstausfall: Können Sie aufgrund des Unfalls nicht arbeiten, steht Ihnen eine entsprechende Entschädigung zu
- Kosten für einen Rechtsanwalt
Im Folgenden gehen wir auf einige Ansprüche nach einem Verkehrsunfall genauer ein.
Weitere Ratgeber zu den Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall
Haben Sie nach einem Unfall auf einen Leihwagen Anspruch?
Müssen Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall reparieren lassen, haben Sie das Recht auf einen Mietwagen zur Überbrückung.
Die Kosten hierfür werden von dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung getragen.
Doch Vorsicht: Ein Recht darauf haben Sie nur, wenn Sie ein Kfz wirklich benötigen. Hierbei gilt eine sogenannte Geringfügigkeitsgrenze von 30 km pro Tag. Fahren Sie in der Regel weniger, sind Ihre Ansprüche schwerer durchzusetzen.
Übrigens: Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall sind nicht unbegrenzt. Der Mietwagen darf mit Ihrem geschädigten Kfz gleichwertig sein – nicht jedoch höherwertig.
Zudem sollten Sie nach einem preiswerten Vermieter suchen.
Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?
Wird ein Unfallbeteiligter verletzt – also sein Körper beschädigt – hat er oftmals ein Anrecht auf Schmerzensgeld. Auch bei psychischen Beeinträchtigungen aufgrund der Unfallfolgen – etwa ein Trauma oder emotionaler Schock – können Betroffene einen Schadensersatz beantragen.
§ 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) hält hierzu fest:
(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
Das entsprechende Schmerzensgeld können Sie direkt bei der gegnerischen Versicherung fordern. Nachweise – etwa Arztberichte – sind als Beweis beizulegen. Nicht immer können Betroffene hier eine gütliche außergerichtliche Einigung erreichen.
In diesem Fall muss eine sogenannte „Leistungsklage“ gestellt werden, damit Ihre Ansprüche in einem zivilrechtlichem Verfahren geprüft werden können.
Hallo,
Ich stand mit dem Auto an der roten Ampel, wollte gerade etwas trinken,da fuhr mir ein anderes Auto hinten auf.
Dabei ist mit meine zahnbrücke (2 Schneidezähne und ein Eckzahn ) gebrochen,das heißt, die Zähne auf der die Brücke befestigt war sind dabei durchgebrochen.. Kann nicht durch Brücke repariert werden,da die Zähne innen beschädigt und durchgebrochen sind. Kann ich Schmerzensgeld verlangen und gibt es da Richtlinien?
Mfg
Uschi
Wir hatten in Spanien einen Auffahrunfall nachdem ich einem Fußgänger an einem Zebrastreifen sein Wegerecht einräumte.
Das nachfolgende Fahrzeug fuhr ungebremst auf unser Auto auf und schleuderte uns ca 20-30Meter nach vorne.
Mein Opel Astra(20 Jahre alt mit nur 90000km) wird vermutlich als Totalverlust eingeschätzt. Meine Frau klagt über Rückenschmerzen. Schlaflosigkeit und Angstgefühle wenn Sie unseren Zweitwagen besteigt. Ich habe ein Schleudertrauma,Probleme mit meinem Nacken und Rückenschmerzen. Wie bereits erwähnt fand der Unfall in Spanien,Andalusien,statt. Was ist zu tun?
Hallo,
eine Rechtsberatung dürfen wir nicht vornehmen. Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt zu wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org