Wer zahlt die Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Nach einem Unfall sind die Rechtsanwaltskosten oft hoch

Bezüglich der Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall herrscht eine klare Regelung.
Bezüglich der Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall herrscht eine klare Regelung.

Schuld kostet: Verschulden Sie einen Unfall, belasten Sie nicht nur Ihr Gewissen, sondern auch Ihr Portemonnaie. Gemäß deutschem Unfallrecht gilt nämlich: Der Unfallverursacher muss für alle Kosten, welche dem Beschädigten aufgrund des Unfalls entstehen, gerade stehen.

Dies gilt auch für die oftmals notwendigen Anwaltskosten, welche ein Verkehrsunfall für die Beteiligten nach sich zieht. Doch springt die Versicherung an dieser Stelle für den Schuldigen ein und bezahlt die Anwaltsgebühren?

Erfahren Sie hier, welche Regelung in Sachen Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall gelten. Dieser Ratgeber beleuchtet die Situation sowohl bei einer klaren als auch bei einer geteilten Schuldfrage. Zudem wird erklärt, wann die Versicherung nicht für die Anwaltsgebühren aufkommen muss.

FAQ: Anwaltskosten nach dem Unfall

Wer zahlt den Anwalt nach einem Unfall?

In der Regel zahlt der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung.

Kann die Versicherung die Übernahme der Anwaltskosten verweigern?

Hat der Unfallverursacher seine Schuld bereits eingestanden und dessen Versicherung den Schaden bezahlt und Sie ziehen dennoch einen Anwalt hinzu, bleiben Sie auf den Anwaltskosten unter Umständen sitzen.

Wie hoch sind die Anwaltskosten, wenn ich nur eine Teilschuld habe?

Für Kosten für den Schaden und ggf. für den Anwalt wird die Haftungsquote ermittelt.

Wie hoch sind die Anwaltskosten? Jetzt berechnen!

Klare Schuldfrage? Klare Regelung bezüglich der Anwaltskosten!

Jeder, der unverschuldet in einen Verkehrsunfall gerät, muss vom Verursacher derart entschädigt werden, dass der Zustand vor dem Unfall möglichst wiederhergestellt wird. Dazu gehört neben Schmerzensgeld bzw. immateriellen Schadensersatzleistungen auch, dass alle entstandenen Kosten beglichen werden – so auch die Anwaltskosten.

Da die entsprechende Beträge schnell in die Höhe schnellen können, besteht in Deutschland für jeden Autofahrer die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese springt ein, wenn ihr Kunde bei Dritten einen Schaden anrichtet und kommt für die daraus resultierenden Kosten auf.

In Deutschland ist es nahezu üblich, einen Anwalt mit der Schadensregulierung von Unfällen zu beauftragen. Die damit verbundenen Gebühren sind schadensersatzpflichtig und gehören somit zu einem von vielen Ansprüchen nach einem Unfall.

Kurz und knapp: Bei einem Unfall mit einem klaren Schuldigen zahlt also die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Anwaltskosten des Unfallopfers.

Wer zahlt die Anwaltskosten bei einem Verkehrsunfall mit uneindeutiger Schuldfrage?

Unschuldig in einen Verkehrsunfall geraten? Die Anwaltskosten werden übernommen!
Unschuldig in einen Verkehrs­unfall geraten? Die Anwaltskosten werden übernommen!

Einfach sind die Fälle, in denen ein Unfallbeteiligter 100 % schuld an dem Zusammenstoß ist: Dessen Haftpflichtversicherung übernimmt die Anwaltsgebühren der Geschädigten. Doch wie verhält es sich, wenn alle Beteiligten eine Teilschuld an dem Unfall tragen?

Nach einem solchen Autounfall werden die Anwaltskosten nur anteilig erstattet. Jeder Beteiligte bzw. dessen Versicherung erstattet dem anderen prozentual jenen Anteil der Rechtsanwaltsgebühren, für welchen er laut Haftungsquote verantwortlich ist.

Beispiel: Peter und Gabi verursachen einen Unfall. Peter wird eine 30-prozentige Schuld anerkannt, Gabi ist zu 70 % Schuld. Die Rechtsanwaltskosten für diesen Verkehrsunfall werden wie folgt gehandelt:

  • Peters Versicherung zahlt 30 % der Anwaltskosten von Gabi
  • Gabiss Haftpflichtversicherung übernimmt 70 % von Peters Anwaltskosten

Dieses Prinzip wird nicht nur auf die Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall, sondern auf alle Schadensersatzposten angewandt. Hat Petra unserem Beispiel folgend viel höhere Kosten als Peter, kann es passieren, dass sie rein betragsmäßig mehr Geld als Peter erhält, obwohl ihr Schuldanteil höher ist.

Achtung! Dann kann die Versicherung die Zahlung der Anwaltskosten nach einem Unfall verweigern

Schalten Sie nach einem Unfall einen Anwalt ein, entstehen Kosten.
Schalten Sie nach einem Unfall einen Anwalt ein, entstehen Kosten.

Unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, ist kein Freifahrtschein: Sie haben der gegnerischen Versicherung eine Schadensminderungspflicht. Sie dürfen die Unfallkosten nicht bewusst in die Höhe treiben.

In der Praxis heißt das für Unfallopfer beispielsweise, dass sie keine überteuerten Kfz-Reparaturen erstattet bekommen. Auch Rechtsanwälte sollten erst dann eingeschaltet werden, wenn ein Bedarf vorliegt – etwa weil die Schuldfrage nicht eindeutig ist oder die Versicherung des Unfallverursachers Ihren Schaden nicht begleichen möchte.

Das bedeutet: Machen Sie im Zuge der Schadensregulierung von einem Verkehrsunfall Rechtsanwaltskosten geltend, obwohl der Unfallverursacher seine Schuld voll und ganz eingestanden hat und begleicht die Versicherung alle Forderungen anstandslos, muss sie die Anwaltsgebühren nicht bezahlen.

Vorsicht: Manch eine Versicherung versucht, Geschädigte eines Unfalls im Vorfeld daran zu hindern, einen Rechtsanwalt einzuschalten, indem sie auf diese Regelung hinweisen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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13 Kommentare

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  1. Renate
    Am 19. November 2020 um 19:22

    Hallo zusammen, vor drei Jahren ist uns jemand hinten ins Auto gefahren. Schuldfrage war geklärt. Unser Auto wurde gerichtet. Jetzt möchte die Autowerkstatt den Restbetrag ,den die Versicherung des Unfallverursacher nicht bezahlt weil der Gutachter die kosten als zu hoch fand, von uns haben. Unser Auto war damals noch in Finanzierung. Wir mussten in die vorgeschriebenen Werkstatt mit unserem Auto. Wer muss die verbliebenen Kosten bezahlen. Die versicherung des Verursachers oder ich, wo nichts dafür kann? Danke für Hilfe.

  2. Atilla
    Am 18. April 2020 um 22:30

    Ich bin nach einem Unfall (Auffahrunfall) 100% im Recht . Es wurde ein Streitwert von 9959 Euro bei der gegnerischen Versicherung verlangt. Ich habe aber nur knapp 5800 (Gutachten ist inbegriffen) Euro bekommen. Jetzt hat die Versicherung des Unfall Verursachers 571 Euro der Anwaltskosten bezahlt und den Rest von 714 Euro soll ich noch Meinem Anwalt bezahlen. Ist das rechtens? Oder ist das Evtl eine Masche. Hätte mein Anwalt nicht wissen können, dass ich kein Schmerzensgeld bekomme bzw. könnte mein Anwalt seine Rechnung nicht so anpassen, so dass er nur so viel verlangt, wie ich auch tatsächlich bekommen habe?
    Vielen Dank.

  3. Sabrina
    Am 9. März 2020 um 20:05

    Guten Tag,
    In meinem Fall handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden, der Unfallgegner hat zu 100% Schuld, die Schuldfrage ist also geklärt
    Die gegnerische Versicherung hat von Mir alle Informationen erhalten inkl. Fahrgestellnummer, so dass Vorschäden recherchiert werden konnten.
    Die MA der gegnerischen Versicherung hat direkt am Folgetag telefonisch ein Angebot unterbreitet, welches ich angenommen habe. Heute – sechs Tage später- zieht sie es zurück weil sie die Vorschäden nicht geprüft hat, und will einen Sachverständigen/Gutachter beauftragen.
    Ich würde gern auf der Einlösung Des akzeptierten Angebots bestehen. Ist hier ein Anwalt ratsam, oder ist die Versicherung im Recht? Selbstverständlich habe ich die Pflicht, die Kosten gering zu halten, aber ich wenn die MA der Versicherung so einen “Schnellschuss” tätigt dann muss das doch als verbindlich betrachtet werden, oder? Vielen Dank für Ihren Rat!
    Freundliche Grüße

  4. Bernd
    Am 2. März 2020 um 22:41

    Guten Abend, ich hatte einem Autounfall in den Niederlanden. Die Gegnerische Versicherung hat die Schuld und den Schaden anerkannt. Der Schaden wurde über meinen Rechtsanwalt reguliert. Es wird ein Betrag ausbezahlt ca. 80% vom Gutachten, soweit so gut.
    Jetzt verlangt mein Rechtsanwalt 300€ von mir, weil er angeblich so wenig von der Ausländischen Versicherung bekommt.
    Ist das üblich bzw. was soll ich machen?

  5. Manuela
    Am 18. September 2019 um 10:10

    guten Tag
    Ich hatte einen Autounfall in meiner Ortschaft. wie sich herrausgestellt hat, fuhr er ohne Führerschein(abgenommen wg. alkohol), und ich war rechtskommend.
    nach langen hin und her Auto abgelöst um 1000 euro
    War fast ein monat Krankenstand wegen Übelkeit Schwindel usw.
    Auch war ich bei einen Anwalt, wegen Zivilklage, Brille kaputt, Fahrkosten Spital, Schmerzensgeld.
    Bekam nach 2 Monaten ein Schreiben des Anwalts, er würde meine Kontodaten brauchen damit er mir 700 euro überweist.
    Müsste er nicht Rücksprache mit mir halten, ob ich überhaupt einverstanden bin.
    Verfahren wg Körperverletztung steht noch aus

    Danke

  6. Isabelle
    Am 11. September 2019 um 9:28

    Guten Tag,

    nach Ihrem Beitrag bin ich etwas verunsicherter als vorher.
    Ich bin bei einem Verkehrsunfall die geschädigte Partei, und die Schuldfrage ist durch den Polizeibericht zweifelsfrei geklärt, sodass der Unfallgegner die volle Schuld trägt, dies hat er auch gegenüber der Polizei bestätigt.
    Nun schreiben Sie Ihrem Beitrag von Fällen in welchen die gegnerische Autoversicherung die Anwaltskosten nicht übernimmt.
    In meinem konkreten Fall geht es um einen Unfall mit einem Fahrer einer namenhaften Mietwagengesellschaft, die ihre Versicherung im Hause mit eigener Schadenabwicklung über eine eigene Rechtsabteilung innehat. Natürlich will die Versicherung direkt von mir Unfallskizzen usw. obwohl es einen Polizeibericht gibt…
    Gemäß einem Urteil des LG (OLG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014, Az. 22 U 171/13; Abruf-Nr. 143780) ist es auch wenn die Schuldfrage zweifelsfrei geklärt ist, eigentlich quasi unumgänglich einen Rechtsanwalt hinzuziehen, wegen aller weiteren Kosten. Bei einem Unfall entsteht ja nicht nur ein Sachschaden, sondern vielleicht ein Personenschaden, ein Ausfallschaden, Kosten für Mietwagen und und und.
    Vielleicht könnten Sie mir erläutern ob in meinem konkreten Fall die Autoversicherung sich weigern könnte die Anwaltskosten zu übernehmen?
    Vielen Dank Vorab für Ihre Mühe

  7. John
    Am 28. Mai 2019 um 17:02

    Hallo,

    ich bin gerade in einem Autounfall involviert (Kreuzung mit Stoppschild). Die Fahrerin, die von mir war nicht richtig entschlossen ob Sie fährt oder stehen bleibt. Nach einer kurzem Fahrt bremste Sie plötzlich und bin von hinten im Auto gefahren. Man kann ja sagen, dass ich schuldig bin, da nicht ausreichende Abstand gehalten habe.
    Sie Vollkasko ich Haftpflicht versichert. Anscheinend will sie Totalschaden.

    Soll ich ein Anwalt haben oder findet die Regulierung zwischen Versicherungen? Sind die Kosten auch pauschal zu verhandeln oder nur nach der bekannten Tabellen?
    Dann möchte Sie klar Schmerzensgeld…..

    Ich werde mich freuen über eine Antwort.

  8. Ludmila
    Am 8. Februar 2019 um 3:21

    Hallo.Habe Autounfall mit Arbeitsauto in Polen.Bin daran nicht schuldig. Habe auch eine Nachweis aus Polnische Policei. Jetzt mein Arbeitgeber will das ich Anwalt kosten träge. ,ist das Gerecht?

  9. Ferdinand S.
    Am 30. Mai 2018 um 12:27

    Mein Onkel hatte kürzlich einen Verkehrsunfall, für den er nicht verantwortlich war. Ich freue mich zu lesen, dass der Schuldige sowohl den Schaden als auch die Kosten für den Rechtsanwalt zahlen muss. Ich finde es auch logisch, dass die Versicherung nicht viel zu teure Reparaturen erstattet, aber ich finde es gut, dass Sie es ernannten.

  10. Jan F.
    Am 22. Mai 2018 um 11:25

    Ich finde es gut, dass der Schuldige die Kosten für den Anwalt trägt. Es ist jedoch nicht immer möglich, festzustellen, wer die alleinige Schuld trägt. In diesem Beispiel sind es 70% und 30%, ist es manchmal auch so, dass beide Parteien gleich schuldig sind? Wie wird das bestimmt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 16:46

      Hallo Jan,

      die Haftung für einen Unfall richtet sich nach dem Verschulden der Unfallbeteiligten. Die Festlegung erfolgt entweder durch die Versicherungen bzw. durch ein Gericht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Ferdinand S.
    Am 22. Mai 2018 um 9:54

    Sie sagen, dass im Falle eines Unfalls beide Parteien anteilig zahlen werden. Wie werden die Prozentsätze berechnet? Ich hatte kürzlich einen Unfall, an dem ich nicht schuldig war. Die andere Partei sagte immer wieder, dass es meine Schuld war. Deshalb habe ich einen Anwalt eingestellt

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 16:42

      Hallo Ferdinand,

      das wird je nach Einzelfall entschieden. Wird bei beiden Unfallbeteiligten von einer gleichen Beteiligung ausgegangen, liegt die Quote bei 50/50.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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