Welche Arbeitszeit ist für LKW-Fahrer gesetzlich vorgeschrieben?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Mehr Sicherheit im Verkehr durch Einhaltung der Ruhezeiten

Die Arbeitszeit für LKW-Fahrer wird ebenfalls auf Grundlage des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt.
Die Arbeitszeit für LKW-Fahrer wird ebenfalls auf Grundlage des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt.

Wohl jeder Arbeitnehmer sah sich schon einmal mit der Situation konfrontiert, dass Überstunden oder eine zu lange Arbeitszeit die Konzentration gefährdet haben.

Ist dies im Büro der Fall, können Aussetzer wegen Müdigkeit meist noch hingenommen werden bzw. die Konsequenzen halten sich dann in Grenzen.

Überfällt einen LKW-Fahrer aufgrund von Übermüdung oder zu langer Lenkzeit ein Sekundenschlaf, kann dieser weitaus dramatischere Folgen haben: Schwere Unfälle sind in solchen Situationen nicht selten. Arbeitszeiten für LKW-Fahrer sollten deshalb immer eingehalten werden.

Aber was fällt genau unter die Arbeitszeit für LKW-Fahrer? Wie unterscheidt sie sich von den Lenk- und Ruhezeiten? Und was passiert, wenn die Wochenarbeitszeit vom LKW-Fahrer überschritten wird? Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber.

FAQ: Arbeitszeit für Lkw-Fahrer

Was zählt zur Arbeitszeit für Lkw-Fahrer?

Zur Arbeitszeit zählen für Lkw-Fahrer die Fahrzeiten, Be- und Entladezeiten, Wartezeiten und Zeiten, in denen der Lkw gereinigt, gewartet oder repariert wird und in denen Behördengänge getätigt werden.

Welche Arbeitszeit müssen Lkw-Fahrer einhalten?

Es gilt auch für Lkw-Fahrer eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden. Diese kann auf zehn Stunden erhöht werden, eine durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten wird. Eine Pause muss nach spätestens sechs Stunden eingelegt werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Gelten Lenk- und Ruhezeiten als Arbeitszeit?

Lenkzeiten zählt zur Arbeitszeit, Ruhezeiten hingegen nicht. An einem Arbeitstag darf zweimal eine Lenkzeit von 4,5 Stunden absolviert werden. Mit Arbeitsende beginnt und mit Arbeitsbeginn endet die Ruhezeit.

Gesetzliche Arbeitszeit für LKW-Fahrer

Grundsätzlich müssen sich auch LKW-Fahrer an das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – bzw. wenn diese selbstständig sind an das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG) – halten. Zur Arbeitszeit für Berufskraftfahrer gehören folgende Zeiten:

  • Fahrzeiten (also z. B. auch die Lenkzeit),
  • Be- und Entladezeiten sowie die Überwachung dieser,
  • Warten auf das Be- und Entladen, wenn die Wartezeit unbekannt ist,
  • Reinigungsarbeiten,
  • Zeiten, in denen Behördengänge im Zusammenhang mit der Arbeit erledigt werden müssen.

Bereitschaftszeiten werden nicht zur Arbeitszeit hinzugerechnet. Ebenfalls wird die Ruhezeit in die Arbeitszeit nicht mit einberechnet und muss gesondert betrachtet werden. Die Lenkzeit hingegen ist Arbeitszeit, allerdings nur ein Teil dieser und kann demnach nicht gleichgesetzt werden. Aber wie viele Stunden darf die tägliche Arbeitszeit für LKW-Fahrer nun genau einnehmen? Unterscheiden sich die Arbeitszeiten bei einem LKW-Fahrer im Nahverkehr zum Fernverkehr?

Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit: Was LKW-Fahrer dürfen

Das Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer sieht eine maximale Wochenarbeitszeit von 60 Stunden vor.
Das Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer sieht eine maximale Wochenarbeitszeit von 60 Stunden vor.


Normalerweise wird bei Betrachtung der Arbeitszeit für Kraftfahrer von einer Woche ausgegangen, die am Montag um 0 Uhr beginnt und am Sonntag um 24 Uhr endet.

In dieser Woche darf eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden – das besagt das Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer.

Demnach ergibt sich eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden, die im Durchschnitt nicht überschritten werden sollte. Allerdings gibt es auch von dieser Regel gewisse Ausnahmen.

Denn: Das Arbeitszeitgesetz für LKW-Fahrer gibt diesen ebenfalls die Möglichkeit, bis zu zehn Stunden täglich zu arbeiten. Das ist allerdings nur möglich, wenn im Durchschnitt eine Arbeitszeit von acht Stunden innerhalb der nächsten sechs Monate (bzw. 24 Wochen) nicht überschritten wird.

Ähnliches gilt für die Wochenarbeitszeit. Berufskraftfahrer sollten eine Arbeitszeit von 48 Stunden die Woche nicht überschreiten. Dies ist aber erlaubt, wenn eine Stundenzahl von 60 wöchentlich nicht übertroffen wird und innerhalb von vier Monaten (bzw. 16 Wochen) durchschnittlich 48 Stunden in der Woche erreicht werden.

Lenk- und Ruhezeiten als Arbeitszeit?

Die Arbeitszeiten für LKW-Fahrer gelten sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige.
Die Arbeitszeiten für LKW-Fahrer gelten sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige.

Wie bereits erwähnt, werden lediglich die Lenkzeiten zur Arbeitszeit gezählt, nicht aber die Ruhezeiten. Das bedeutet: Das Arbeitszeitgesetz legt für LKW-Fahrer fest, dass zwei komplette Lenkzeiten à 4,5 Stunden beispielsweise nur zweimal am Arbeitstag absolviert werden dürfen, ohne die Höchstgrenze von maximal 10 Stunden zu überschreiten. Ruhezeiten, die ein LKW-Fahrer neben den Lenkzeiten ebenfalls an den Tag legen muss, sind nicht in der Arbeitszeit mit inbegriffen.

Hierfür gilt: Nach sechs Stunden müssen Arbeitnehmer eine 30-minütige Pause einlegen. Beträgt die Arbeitszeit für den LKW-Fahrer pro Tag mehr als neun Stunden, sind sogar 45 Minuten vorgeschrieben. Die Pausen können in jeweils 15-minütige Abschnitte aufgeteilt werden. Obwohl das ArbZG erst nach spätestens sechs Stunden Arbeitszeit eine Pause vorsieht, müssen hierbei die Regeln der Lenk- und Ruhezeiten nicht außer Acht gelassen werden.

Denn: Sind LKW-Fahrer bereits einer Lenkzeit von 4,5 Stunden nachgegangen, so dürfen diese nicht noch so lange weiterfahren, bis sechs Stunden erreicht sind. In diesem Fall muss nach 4,5 Stunden eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Wichtig ist, dass LKW-Fahrer die Arbeitszeit von der Lenkzeit unterscheiden können.

Arbeitszeitgesetz für selbstständige Berufskraftfahrer

Für selbstständige Kraftfahrer gilt, wie bereits erwähnt, das KrFArbZG. Hiernach sind ebenfalls wöchentlich 48 bis maximal 60 Stunden vorgesehen, die unter den gleichen Bedingungen wie bei angestellten LKW-Fahrern abgeleistet werden müssen. Auch die Angaben aus dem ArbZG zur Ruhezeit müssen – genau wie bei nicht selbstständigen Berufskraftfahrern – eingehalten werden. Auch Unterscheidungen zwischen dem Nah- und Fernverkehr gibt es normalerweise nicht.

Zusammenfassung: Lenk- und Ruhezeiten im Überblick

Infografik: Lenk- und Ruhezeiten
Infografik Lenk- und Ruhezeiten: Tageslenkzeit, Lenkzeitunterbrechung, Wochenruhezeit und Tagesruhezeit im Überblick (zum Vergrößern klicken)

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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97 Kommentare

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  1. Balzer
    Am 16. Juli 2017 um 0:04

    Denn: Sind LKW-Fahrer bereits einer Lenkzeit von 4,5 Stunden nachgegangen, so dürfen diese nicht noch so lange weiterfahren, bis sechs Stunden erreicht sind. In diesem Fall muss nach 4,5 Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden. Wichtig ist, dass LKW-Fahrer die Arbeitszeit von der Lenkzeit unterscheiden können.

    Bitte überarbeiten. Nach 4,5 h Lenkzeit sind mind. 45 min Pause einzulegen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 7:25

      Hallo Balzer,

      vielen Dank für den wichtigen Hinweis!

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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