Muss Tieren eine artgerechte Haltung gewährt werden?
Tiere, insbesondere Nutztiere, sind in der heutigen Gesellschaft von besonderer Bedeutung. Die Bevölkerungszahlen wachsen täglich und zugleich herrscht zumindest in der westlichen Welt der Grundgedanke, dass Tierprodukte zu jeder Zeit dem Konsumenten zur Verfügung stehen müssen. Das erfordert eine enorme Menge an Tieren, die herhalten müssen, um diesen Bedarf zu decken.
Das Ergebnis dieses Massenkonsums zeigt sich unter anderem in der Massentierhaltung, in der Tiere unter unwürdigen Lebensbedingungen gehalten werden, bis sie schließlich unter anderem wegen ihres Fleisches geschlachtet werden. Im Kontrast dazu steht die Haltungsart, die als artgerecht beschrieben wird und sich am Wohl der Lebewesen orientiert. Doch was bedeutet überhaupt der Begriff artgerecht?
Dieser Ratgeber befasst sich eingehend mit dem Thema und geht dem Begriff artgerechte Tierhaltung auf den Grund. Hier erfahren Sie, welche Gesetzesgrundlage diesbezüglich eine Rolle spielt und wie beispielsweise Hühner und Schweine artgerecht gehalten werden können.
Auch werden Sie darüber informiert, welche Bedeutung das Biosiegel, vor allem in Bezug auf Fleisch, besitzt (Stichwort: Bio-Tierhaltung). Nicht zuletzt erlangen Sie Kenntnis darüber, wie Sie sich verhalten können, wenn Sie einen Verstoß gegen artgerechte Tierhaltung bemerken.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Artgerechte Tierhaltung
Ist eine artgerechte Tierhaltung per Gesetz bestimmt?
Als Teil der Tierschutzes ist im Tierschutzgesetz (TierSchG) bestimmt, dass ohne vernünftigen Tieren keine Schmerzen oder Leiden zugefügt werden darf. Das betrifft auch die Haltung der Tiere.
Gilt eine artgerecht Haltung für alle Tiere?
Ja, sowohl Nutztiere als auch Haustiere fallen unter die entsprechenden Vorschriften im TierSchG.
Kann eine nicht artgerechte Haltung gemeldet werden?
Ja, es besteht die Möglichkeit, Tierquälerei aufgrund nicht artgerechter Haltung zu melden. Wie Sie das tun können, erklärt unser Ratgeber hier.
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Das deutsche Tierschutzgesetz als Grundlage
Bevor über artgerechte bzw. ökologische Tierhaltung gesprochen werden kann, muss der Ursprung der Gesetzeslage bekannt sein. Die Haltung von Nutztieren fällt unter das Tierschutzgesetz (TierSchG). Darin heißt es:
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. (§ 1 TierSchG)
Das Tierschutzgesetz wird allgemein als Teil des Verwaltungsrechts betrachtet. Daraus ergibt sich:
Die Nutzung von Tieren unterliegt in vielen Fällen einem Genehmigungs- und Erlaubnisvorbehalt.
Die Erlaubnis der Behörde ist in solchen Fällen notwendig (beispielsweise bei Tierversuchen, dem Handel mit Tieren oder der Zucht mit gewerbsmäßigem Hintergrund).
Genehmigungen der Behörden können mit Auflagen versehen sein.
Die Durchsetzung und Kontrolle des Tierschutzgesetzes wird in den einzelnen Bundesländern von den zuständigen Behörden übernommen. Bestimmte Landesregierungen veröffentlichen sogar Tierschutzberichte, in denen die aktuelle Entwicklung zum Thema dokumentiert wird. Dennoch lassen sich die Mängel des Tierschutzgesetzes kaum von der Hand weisen.
Die Vorschriften des Gesetzgebers sind oft auslegungsbedürftig und unvollständig, wodurch auch nicht artgerechte Tierhaltung in Deutschland begünstigt wird. Der vorgeschriebene Schutz ist laut Kritikern außerdem oft nicht ausreichend, um das Wohlbefinden der betroffenen Tiere zu garantieren. Tierschützer haben es auch oft schwer bei dem Versuch, die Einhaltung von Tierschutzgesetzen vor Gericht durchzusetzen. Die Behörden müssen oft erst selbst eingreifen, damit sich etwas tut.
Von Kritikern wird das Gesetz bis heute oft noch als „Tiernutzgesetz“ beschrieben, da es laut diesen eher den Gewerbetreibenden als den Tierschützern dient. So ist es beispielsweise noch bis 2019 erlaubt, Ferkel ohne Betäubung zu kastrieren und ein zunächst geplantes Schenkelbrandverbot für Pferde wurde gestrichen.
Artgerechte Tierhaltung am Beispiel Huhn
In einer Zeit, in der Hühnerfleisch und Eier in Massen verzehrt und verarbeitet werden, wird das Thema artgerechte Hühnerhaltung jeden Tag brisanter.
Immer mehr Menschen informieren sich über die Folgen von Massentierhaltung und die widrigen Umstände, unter denen viele Legehennen zu leben haben. Sogenannte Freilandeier werden immer beliebter und das Bewusstsein der Konsumenten öffnet sich mehr und mehr alternativen Erzeugungsmöglichkeiten. Doch was genau steckt dahinter?
Natürliches Verhalten ermöglichen
Damit artgerechte Tierhaltung Anwendung findet und sich Hühner wohl fühlen können, sollte es ihnen ermöglicht werden, sich ganz entsprechend ihrer Natur zu verhalten. So leben sie besonders gern in Gruppen. Untersuchungen haben sogar gezeigt, dass sie bis zu 100 Artgenossen erkennen und unterscheiden können. Über die sogenannte Hackordnung wird dabei die Rangfolge unter den Hühnern geklärt. Auch nutzen sie über 30 unterschiedliche Lautäußerungen, um miteinander zu kommunizieren und sich gegenseitig beispielsweise vor Gefahren zu warnen.
Die Bewegung in der Gruppe ist ein wichtiger Faktor für die artgerechte Tierhaltung. Hühner bilden dabei eine Sozialstruktur aus und können so angeborene Verhaltensweisen ausleben.
Genug Platz für das Geflügel
Damit eine Hühnerhaltung artgerecht abläuft, muss auch dafür gesorgt werden, dass das geliebte Federvieh genug Auslauf hat. Dabei ist der Gedanke: „Je größer, desto besser!“, jedoch nur bedingt korrekt. Viel Freilauf ist zwar ein Grundpfeiler für die artgerechte Tierhaltung, bei Hühnern gibt es jedoch auch ein „zu viel“. Weite Wege sind den Zweibeinern oft lästig, nicht zuletzt deshalb weil sie als kurzsichtig gelten und unbewegliche Objekte nur in einer Entfernung von bis zu 50 Metern sehen können.
Dazu kommt, dass sich ein Huhn besonders wohlfühlt, wenn nach oben hin eine Art Deckung existiert (als Schutz vor Raubvögeln). Generell wird empfohlen, für jedes ausgewachsene Huhn eine Auslauffläche von 10 m² anzubieten. Artgerechte Haltung von Hühnern muss außerdem auch im Stall fortgeführt werden. Dort sollte eine gute Luftzufuhr herrschen (kein Durchzug) und der Einfall von Tageslicht durch Fenster möglich sein. Es folgen weitere Tipps, die eine artgerechte Tierhaltung bei Hühnern ermöglichen:
Sitzstangen sollten alle in einer Höhe von einem Meter über dem Boden angebracht werden (das vermeidet Rangkämpfe).
Ein Kotbrett unter den Stangen hält den Stall sauber.
Heu eignet sich gut für Nester, Sägespäne für den restlichen Stall.
Ein Sandbad sollte zur Verfügung gestellt werden. Es hilft dabei, Parasiten loszuwerden.
Impfungen schützen vor parasitären Krankheiten (bei der sogenannten Newcastle-Krankheit schreibt es der Gesetzgeber sogar vor).
Artgerechte Tierhaltung: Auch für das Schwein
Wie auch Hühnern muss Schweinen nach dem Tierschutzgesetz eine tiergerechte Haltung zu Teil werden. So steht in § 2 TierSchG:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Schweinen muss wie anderen Tieren die Möglichkeit gegeben werden, ihr Sozial- und Rangordnungsverhalten auszuleben. Abgesehen von vor der Geburt stehenden Sauen und den Ebern wird empfohlen, sie in Stallgruppen von 10 bis etwa 20 Tieren zu halten. Die Vierbeiner sind grundsätzlich tagaktiv, weshalb für Lichteinfall im Stall gesorgt werden muss.
Damit eine artgerechte Tierhaltung innerhalb des Stalls vorhanden ist, sollten Sie folgende Tipps beherzigen:
Der Untergrund sollte wärmegedämmt sein und mit einem weichen Material, beispielsweise Stroh, ausgestattet sein. So können sich die Tiere einfach Nester bauen.
Jedes Tier besitzt einen einzelnen Fresstrog. Indem Sichtblenden zwischen den einzelnen Trogen angebracht werden, kann das typische Aggressionsverhalten unterbunden werden.
Genug Platz im Stall sorgt dafür, dass sich die Borstentiere einen festen Platz für ihre Toilette suchen. Sorgen Sie dort für einen planenbefestigten Boden und Sie können den Unrat leicht beseitigen.
Viel Stroh – gerne auch ganze Ballen – sorgen dafür, dass die Schweine sich beschäftigten und Aggressionen abbauen können. Sie lieben es, darin zu wühlen und es zu zerkauen. Auch Hölzer und Bälle eignen sich als Spielzeuge.
Scheuerbalken fördern das Wohlbefinden und ermöglichen gezielte Körperpflege.
Auch Schweinen sollte eine an den Stall angrenzende Freifläche Auslauf ermöglichen, damit die tierfreundliche Haltung Form annimmt. Die Stallverbindung nach draußen sollte ebenfalls mit Stroh oder Ähnlichem ausgestattet werden, da sich die Tiere hier gerne ausruhen. Die Vierbeiner können auch dazu animiert werden, draußen ihre Notdurft zu verrichten. Dazu hilft es unter anderem, wenn frostsichere Trinkvorrichtungen außerhalb des Stalls angebracht werden.
Auch im Hochsommer kann für das Wohlbefinden der Tiere gesorgt werden. Sie einmal am Tag mit einer Gartendusche abzuspritzen, sorgt schon für die notwendige Abkühlung. Ist der Platz im Hof groß genug, können beispielsweise auch Metallwannen mit Wasser gefüllt aufgestellt werden. Diese bieten ebenfalls eine effektive Möglichkeit der Abkühlung. Eine solche artgerechte Tierhaltung kann nur noch artgerechter werden, wenn den Schweinen eine schlammige Grube angeboten wird. Das Suhlen darin wirkt ebenfalls abkühlend.
Sehr wichtig: Kurz vor dem sogenannten Abferkeln müssen Sauen von den Artgenossen getrennt werden, da sie ihre Nachkommen aggressiv gegen andere Lebewesen verteidigen. Jungtiere sollten der Mutter nicht weggenommen werden, bevor sie nicht mindestens sechs Wochen alt sind. Andernfalls müssen die Ferkel eine große Menge Stress aushalten.
Neben Schweinen und Hühnern ist artgerechte Tierhaltung auch für Rinder bedeutsam. Auch hier gilt es, die Tiere möglichst stressarm aufzuziehen. Die Förderung des Sozialverhaltens und der Auslauf auf Grasflächen bringt hier schon eine Menge. Bei Milchkühen sollte darauf geachtet werden, diese nicht wegen der Milch zu überzüchten und an die Grenzen der Belastbarkeit zu treiben.
Fleisch aus artgerechter Haltung: Wo kaufen, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben?
Das sich verbreitende Wissen über die extremen, nicht tierfreundlichen Bedingungen in der Massentierhaltung sorgt dafür, dass artgerechte Tierhaltung beim Fleisch für viele immer wichtiger wird. Der Begriff Bio-Fleisch wurde deshalb in der nahen Vergangenheit für viele immer bedeutsamer. Doch was steckt eigentlich dahinter?
Grundsätzlich wird bei einem Tier aus ökologischer, artgerechter Haltung auf strenge Richtlinien geachtet. Neben den, oben an den Beispielen Huhn und Schwein beschriebenen, natürlichen Lebensumständen wird hierbei auch verstärkt der Blick auf Futter und Medikamentierung geworfen. Fleisch, Eier oder Milch aus artgerechter Tierhaltung darf nur dann das begehrte Bio-Siegel tragen, wenn die Ernährung der Tiere frei von Gentechnik und giftigen Stoffen ist. Auch die vorzeitige Verabreichung von Medikamenten wie Antibiotika ist in diesem Fall nicht erlaubt. Nicht zuletzt müssen längere Zeiträume eingehalten werden, bis die Lebensmittel in den Handel kommen.
Ei- und Fleischskandale gab es in der Vergangenheit zuhauf. So erinnern sich noch viele an den Dioxin-Vorfall von vor einigen Jahren, bei dem Eier aufgefunden wurden, die mit der genannten Substanz belastet waren. Der Grund hierfür war kontaminiertes Futtermittel.
Artgerechte Tierhaltung bedeutet auch, dass kranke Tiere fast ausschließlich mit pflanzlichen oder homöopathischen Medikamenten behandelt werden. Fleisch darf nur solange das Bio-Siegel tragen, wie keine oder nur sehr begrenzt Antibiotika verabreicht wurden. Auf wachstumsfördernde Mittel muss grundsätzlich verzichtet werden. Futter muss auf den Höfen selbst auf ökologische Weise erzeugt werden, alternativ können aber Bio-Futtermittel aus der jeweiligen Region hinzugekauft werden.
Bio-Kennzeichnungen, vor allem das EU-Bio-Siegel stehen aber vermehrt in der Kritik. So wird die Markierung oft als ein „Bio-light-Zeichen” angesehen, da europaweite Interessen den Prinzipien der ökologischen, artgerechten Tierhaltung gegenüberstehen. So darf beispielsweise pro Fläche die doppelte Anzahl an Legehennen bzw. Masthühner gehalten werden, als es in Deutschland der Fall ist, und das Siegel wird weiterhin erteilt.
Auch werden nach der EU-Norm keine Angaben zur Entfernung zwischen Bauernhof und Schlachthof gemacht. Rind- oder Schweinefleisch aus anscheinend artgerechter Haltung kann so vor der Schlachtung durchaus Transporte von 200 Kilometern oder mehr durchmachen. Auch unnötige Verpackungen werden durch das EU-Zeichen nicht weiter betroffen. Und doch gilt es als aktueller Standard in Europa. Auch gut zu wissen:
Supermärkte verwenden teilweise eigene Bio-Zeichen. Diese sind jedoch noch weniger aussagekräftig und dienen mehr der Werbewirkung. Ist auf der Verpackung jedoch das offizielle EU-Kennzeichen aufgedruckt, gelten die europaweiten Standards für das Produkt.
Innerhalb Deutschlands existieren eigene über die EU lizensierte Bio-Siegel, beispielsweise in Bayern. Dass Tiere artgerecht gehalten werden, ist hier wahrscheinlicher, da auf regionale Herkunft und auf strengere Regeln gesetzt wird. So wird auch ein Herkunftsnachweis ohne Lücken und ein aus mehreren Stufen bestehendes, staatliches Kontrollsystem versprochen.
Empfehlenswert für Bio-Käufer sind nicht Supermärkte, sondern eigens dafür geschaffene Bio-Handelsstellen, oder private Landwirte. Dort wird oft auf zusätzliche Plastikverpackungen verzichtet.
Nicht artgerechte Tierhaltung melden – So geht‘s!
Was ist, wenn Tiere nicht artgerecht gehalten werden oder gar starker Tier-Missbrauch stattfindet und Sie es bemerken? Dann haben Sie die Möglichkeit, etwas dagegen zu tun.
Dokumentieren Sie in jedem Fall die Missstände, am besten mithilfe von Fotos und Videos. Schreiben Sie auch alles auf, was Ihnen bedenklich vorkommt und fertigen Sie so einen Bericht an.
Sind Sie sich sicher, dass gegen Tierschutzrecht verstoßen wird, kontaktieren Sie schriftlich das zuständige Veterinäramt und konfrontieren Sie dieses mit Ihren Aufzeichnungen und Beweisen. Dieses hat laut § 16a TierSchG die Befugnis, Tierhaltungsanlagen zu kontrollieren und wenn nötig Auflagen zu erteilen.
Immer häufiger kommt artgerechte Tierhaltung auch im Unterricht von Schulen zur Sprache. Kinder lernen dabei früh, welche Vorteile es hat, Tiere in natürlicher Umgebung aufwachsen zu lassen. So können Menschen schon in jungen Jahren ein eigenes Verständnis dafür entwickeln und sich eine eigene Meinung zum Thema bilden.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.