Atemalkohol vs. Blutalkohol: Welche Messung ist beweiskräftiger?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Das Problem mit der Ermittlung der Promille

Abweichung beim Alkoholtest: Atemluft und Blut können unterschiedliche Messwerte offenbaren.
Abweichung beim Alkoholtest: Atemluft und Blut können unterschiedliche Messwerte offenbaren.

Alkohol hat im Straßenverkehr nichts zu suchen. Und doch kommt es wegen Fahrern, die zu viel Promille aufweisen, immer wieder zu Verkehrsunfällen. Der Tatbestand „Trunkenheit im Verkehr“ führt zum Leidwesen vieler Kfz-Führer immer wieder zu gefährlichen Situationen.

Auffällige Fahrer werden in der Regel durch ihren Atemalkohol oder ihren Blutalkohol überführt. Ist der gemessene Wert zu hoch, kann sogar der Führerschein entzogen und die Teilnahme an einer MPU angeordnet werden.

Der vorliegende Ratgeber beschäftigt sich mit der Frage: Was geschieht, wenn bei der Messung von Atemalkohol und Blutalkohol eine merkbare Differenz entsteht? Hier werden Sie über die grundlegenden Unterschiede zwischen beiden Alkoholtests aufgeklärt und erfahren, wie es dazu kommen kann, dass der Atemalkohol höher bzw. niedriger als Blutalkohol ausfällt.

FAQ: Atemalkohol und Blutalkohol

Wie unterscheiden sich die Messungen von Atemalkohol und Blutalkohol?

Während der Atemalkohol mobil von Polizeibeamten gemessen wird (“pusten/blasen”), kann der Blutalkohol nur im Labor ermittelt werden. Die entsprechende Blutprobe darf nur ein Arzt entnehmen.

Sind die entsprechenden Untersuchungen freiwillig oder muss ich diese Werte messen lassen?

Der Atemalkoholtest darf verweigert werden. Allerdings können die Polizeibeamten dann die Anordnung einer Blutprobe anordnen, wenn der Verdacht einer Verkehrsstraftat im Raum steht.

Welcher Wert ist vor Gericht anerkannt: Atemalkohol oder Blutalkohol?

Beide. Wenn die Polizisten mit neueren, geeichten Präzisionsmessgeräten den Atemalkohol messen, kann dieser Wert auch verwendet werden. Bei Verdacht einer Straftat ordnen sie dennoch eine Blutprobe als Beweismittel an.

Der grundlegende Unterschied zwischen Atemalkohol und Blutalkohol

Die Messung des Blutalkohols folgt einer langen Tradition und erfolgt unter strengen Richtlinien der forensischen Toxikologie. Aus diesem Grund besitzt eine ermittelte Blutalkoholkonzentration (BAK) vor Gericht stets eine hohe Beweiskraft.

Ein Blutalkoholtest kann von Beamten in der Regel nicht mobil durchgeführt werden. Die Verdächtigen müssen dafür aufs Revier gebracht werden, wo es schließlich zur Blutentnahme durch einen Arzt kommt. Unter Laborbedingungen kann dann die Auswertung der Probe erfolgen.

Die Feststellung von Atemalkohol besitzt gegenüber Blutalkohol den Vorteil, dass durch portable Geräte eine spontane Überprüfung stattfinden kann. Dabei wird der Alkohol im Körper in Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l) gemessen.

Für diese Messvariante hat der Gesetzgeber 1998 extra eine höchstzulässige Atemalkoholkonzentration festgelegt. Diese liegt bei 0,25 mg/l. Durch diesen eigens festgelegten Grenzwert muss keine Umrechnung von Atemalkohol in Blutalkohol erfolgen. Auf diese Weise sollen rechtliche Probleme vermieden werden, die sonst die Sanktionierung in einigen Fällen erschweren könnten.

Unsere Infografik zeigt Ihnen, wie ein mobiles Luft-Alkoholmessgerät funktioniert:

Infografik: So funktioniert ein mobiler Alkomat
Infografik: So funktioniert ein mobiler Alkomat

Rechtliche Vorschriften zum Messverfahren

Bei der Feststellung von Blutalkohol und Atemalkohol liegt der Unterschied nicht nur in den sich unterscheidenden Messverfahren. Auch in puncto Beweiskraft sind beide nicht immer gleichwertig: Die Blutalkoholkonzentration (BAK) gilt vor Gericht allgemein als stichfester als der Wert, der sich aus der Atemluft ergibt.

Mittlerweile sorgen verfeinerte Messmethoden aber dafür, dass auch Atemlufttests immer präziser werden und dadurch ihre Beweiskraft zunimmt.
Atemalkohol und Blutalkohol können sich in ihrer Beweiskraft unterscheiden.
Atemalkohol und Blutalkohol können sich in ihrer Beweiskraft unterscheiden.

Nichtsdestotrotz müssen Tests zu Atemalkohol gegenüber Blutalkohol einige Anforderungen erfüllen, damit Sie nicht direkt als ungültig angesehen werden. Die im Folgenden genannten Kriterien sind dabei besonders bedeutsam.

  • Die Zeit vor dem Atemtest: 10 Minuten vor dem eigentlichen „Pusten“ darf der jeweilige Fahrer keine anderen Substanzen zu sich nehmen. Er darf also nicht essen, trinken, rauchen oder Medikamente einnehmen.
  • Der Abstand zum Alkoholkonsum: Zwischen dem Test und der alkoholischen Genussmittel müssen mindestens 20 Minuten liegen. So wird sichergestellt, dass der Alkohol ins Blut gelangt ist.
  • Der doppelte Check: 5 Minuten nach der ersten Überprüfung muss eine weitere erfolgen. Dadurch wird die Messsicherheit erhöht. Beide Messwerte dürfen sich darüber hinaus nicht zu stark voneinander unterscheiden.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Blutalkoholwert höher als ein Atemalkoholwert ausfällt. Das liegt daran, dass die Konzentration von Alkohol in der Atemluft oft etwas niedriger ausfällt als es im Blut der Fall ist. Haben Sie in Bezug auf die Ermittlung von Atemalkohol oder Blutalkohol Zweifel, sollten Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

Keine Lust zu lesen – Alkohol- und Drogentest im Video erklärt

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Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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52 Kommentare

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  1. Achim
    Am 12. Dezember 2017 um 18:24

    Hallo, ich wurde angehalten und hatte nach dem pusten einen Atemalkoholwert 0,06 ca. 30 min später auf der Wache 0,04
    Jetzt kommt der Anhörungsbogen vom Landkreis. Da steht nach den 2 Messungen ein Wert von 0,05. Was kann ich machen.
    Ich bin noch in der Probezeit. Ich hatte gut gefrühstückt mit 2 Gläser Apfelsaft. Angehalten wurde ich um 10:50 vormittags.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 13:10

      Hallo Achim,

      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Hinsichtlich des weiteren Vorgehens kann Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. I.M
    Am 25. November 2017 um 20:56

    Hallo,
    ich habe da eine Frage bezüglich den Alkoholkonsums. Ich habe an einem Wochenende gefeiert und gut was getrunken und etwa 6 Stunden geschlafen, am nächsten Tag morgens bin ich zu einer Tankstelle gefahren um mir Zigaretten zu holen und die Verkäuferin hat Alkoholgeruch von mir aus gerochen und die Polizei gerufen. Als ich zuhause ankahm, habe ich 1 1/2 Flaschen Bier 0,33L getrunken und einen guten Schluck Whisky/Cola gemacht und unmittelbar danach klingelten die Beamten bereits an meiner Tür und haben mich sofort gebeten ins Röhrchen zu pusten. Der wert ergab 2,59 Promille. Auf dem Revier etwa 20 min später wurden mir 2 Blutproben entnommen. Ich schätze er müsste um einiges niedriger ausfallen, oder liege ich da Falsch?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 10:21

      Hallo,

      die Höhe des Alkoholgehalts im Blut hängt von verschiedenen Faktoren ab, sodass sich keine generelle Aussage darüber treffen lässt. Die Blutproben sind in jedem Fall genauer als die Atemalkoholprobe.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Marc
    Am 22. November 2017 um 14:05

    Hallo,

    bei einer leichten Stoßstangenberührung erfragte die Polizei, ob ich den Pusten würde. Dies tat ich. Leider hatte ich erheblichen Restalkohol. Hatte allerdings 12 Stunden nichts getrunken aber eben auch nicht viel gegessen an dem Tag oder Flüssigkeit zu mir genommen.
    Nach dem Ergebnis wurde ich sofort zur Blutabnahme in der Klinik aufgefordert, der ich nachkam.
    Aber es wurde nur 1 Meßwert genommen. Ich wurde nicht zum 2 mal pusten aufgefordert um einen Mittelwert zu bekommen.
    Bei der Blutabnahme wusste der Arzt auch nicht, wie die neuen Polizei Blutabnahme Teile funktionieren und der Polizist hat ihm dann das dann mit Stempel und Kanüle mit ungewaschenen Händen gezeigt.

    Ist das rechtes?
    Das Blutergebnis habe ich noch nicht.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 12:19

      Hallo Marc,

      zu Ihren Fragen: Grundsätzlich wird der Atemalkoholwert nur einmal gemessen – ausschlaggebender ist jedoch der Blutalkoholwert. Dass dies nun nicht entsprechend des hygienischen Vorschriften verlief, ist natürlich nicht gut, macht den Test jedoch per se nicht ungültig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Marion L.
    Am 15. Oktober 2017 um 11:48

    Bei einer Kontrolle wurde mir ein Konsum von Drogen nachgewiesen. Ich habe vorher nie Alkohol oder Drogen konsumiert. Ich muss nun meinen Führerschein abgeben und würde gern wissen womit ich in etwa rechnen muss,da ich den Führerschein brauche für meine Arbeitssuche.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 10:15

      Hallo Marion L.,

      im Falle von Drogendelikten kann die Sanktion schwer pauschal vorhergesagt werden. Sicher sind eine Geldbuße und Punkte. Haben Sie ein Fahrverbot erhalten oder wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen? Wurde Ihnen ein Fahrverbot erteilt, dann erhalten Sie Ihren Führerschein nach Ablauf der Frist wieder zurück. Wenn Ihnen jedoch die Fahrerlaubnis entzogen wurde, werden Sie höchstwahrscheinlich eine MPU absolvieren müssen. Die konkrete Sanktion ist jedoch stets Sache der ausstellenden Behörde.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

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