Sammelklage gegen Audi: Entschädigung im Abgasskandal?
Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Welche Möglichkeiten haben Kunden, um mit einer Klage gegen Audi, Volkswagen & Co vorzugehen?
Die Volkswagen-Dieselgate-Affäre, von der auch die Tochterunternehmen Audi, Seat und Škoda betroffen sind, hat nicht nur das Vertrauen vieler Kunden in die Autobauer zerstört. Zusätzlich machen sich Betroffene Sorgen darüber, ob das Software-Update, welches die verbaute Abschaltautomatik unschädlich macht, zu technischen Problemen führen kann. Des Weiteren müssen Dieselfahrer mit einem starken Wertverlust für die betroffenen Fahrzeuge rechnen.
Für die Kunden ist es eindeutig, dass sie von den Autobauern betrogen wurden. Aus diesem Grund erwarten viele Betroffene, dass sie entsprechend entschädigt werden. In den USA ist dies bereits geschehen. Dort bekamen Kunden nicht nur Gutscheine, sondern hatten auch die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge zurückzugeben.
Deutsche Kunden schauen auf Grund der anderen Rechtslage hingegen mitunter in die Röhre. Viele von ihnen fragen sich deshalb, wie sie vor Gericht für ihre Rechte einstehen können und ob sie gegen Auto wegen manipulierter Diesel-Fahrzeuge Klage einreichen können. Besteht vielleicht sogar die Möglichkeit, sich zu diesem Zweck einer Sammelklage gegen Audi anzuschließen?. Dies erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Klage gegen Audi wegen manipulierter Diesel-Fahrzeuge
Ja, grundsätzlich ist eine Klage gegen Audi wegen dem Abgasskandal möglich. Betroffene können entweder alleine klagen oder ggf. ihre Ansprüche an Rechtsdienstleister abgegeben. Diese können dann Klage gegen Audi einreichen. Wie dies funktioniert, erläutert der Ratgeber hier.
Betroffene müssen sich in der Regel beim Anbieter registrieren und bestimmte Unterlagen einreichen. Welche das sind und was nach der Registrierung geschieht, erfahren Sie hier.
Nein, eine Sammelklage gegen Audi ist in Deutschland keine Option. So wurde ein entsprechendes Vorhaben vor Gericht abgewiesen.
Das Dieselgate und seine Folgen für Kunden
Bevor wir uns damit beschäftigen können, ob eine Sammelklage gegen Audi nach dem Abgasskandal überhaupt möglich ist, müssen wir uns zunächst kurz mit den Hintergründen von Dieselgate beschäftigen. Der Skandal kam im September 2015 ans Licht.
Forscher der West Virginia University hatten herausgefunden, dass Diesel-Fahrzeuge von Volkswagen weitaus mehr Stickoxide ausstießen, als vom Hersteller angegeben wurde.
Nach einigem Hin und Her gab Volkswagen schließlich zu, eine Abschaltautomatik in seine Fahrzeuge eingebaut zu haben. Diese bewirkt, dass Diesel-Pkw auf dem Prüfstand weniger Schadstoffe emittieren als im herkömmlichen Straßenverkehr. Weltweit sind davon rund 11 Millionen Fahrzeuge – nicht nur von Volkswagen, sondern auch von den Tochterfirmen Audi, Seat und Škoda – betroffen.
Weltweit fühlen sich nun Millionen Kunden betrogen. Auch wenn die Volkswagen & Co Software-Updates anbieten, die das Auto „sauberer“ machen, verlangen viele Betroffene, dass sie für den entstandenen Schaden entschädigt werden.
Welche Bedeutung hat eine Sammelklage?
Eine Sammelklage, etwa gegen Audi, stellt ein besonderes rechtliches Verfahren dar. Eine Vielzahl von Geschädigten, die gegen die gleiche gegnerische Partei vorgehen möchten, schließt sich dabei zusammen. Im Anschluss erfolgt dann eine einzige Verhandlung vor Gericht, in welchem der Fall einheitlich und für alle Betroffenen geklärt wird. In den USA wird ein solches Vorgehen „class action“ genannt. Besonders häufig wird zu diesem Mittel gegriffen, wenn Kunden ihre Rechte gegen einen mächtigen Konzern durchsetzen möchten.
Nach dem Abgas-Skandal fragen sich vor diesem Hintergrund viele Betroffene, ob sie sich nicht auch einer Sammelklage gegen Audi anschließen können. Tatsächlich richtete sich die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale gegen Volkswagen nicht nur gegen Modelle des Herstellers sondern auch gegen andere Marken des Autobauers, die den Dieselmotoren des Typs EA 189 verwenden.
Die Musterfeststellungklage endete am 30. April 2020 mit einem Vergleich. Dadurch konnten über 240.000 getäuschte Autobesitzer von einer Entschädigungszahlung von insgesamt mehr als 750 Millionen Euro profitieren.
So schließen Sie sich einer Klage zum Audi-Abgas-Skandal an
Neben der Musterfeststellungklage gibt es noch weitere Möglichkeiten, um gegen Audi wegen des Diesel-Skandals Klage einzulegen. Einige Rechtsdienstleister bzw. Stiftungen haben sich eine Methode erdacht, mit Hilfe derer etwas Ähnliches wie eine Sammelklage auch vor deutschen Gerichten akzeptiert wird.
Diese Unternehmen vertreten die Interessen und Rechte der deutschen Verbraucher. Häufig befindet sich ihr Sitz im Ausland und an ihrer Spitze stehen namhafte Anwälte. Betroffene Kunden können ihre Ansprüche an das Unternehmen abgeben. Dieses geht dann entweder vor Gericht mit einer Klage gegen Audi vor oder versucht, einen Vergleich mit dem Konzern zu erreichen.
Ist dieses Vorgehen erfolglos, hat der Kunde keinerlei finanzielles Risiko durch die Teilnahme an dieser besonderen Form der Sammelklage gegen Audi zu befürchten. Dieses trägt allein das Unternehmen, an welches er seine Ansprüche abgetreten hat. Auch werden in diesem Fall in der Regel keine zusätzlichen Kosten erhoben.
Das Landgericht Ingolstadt hat am 07. August 2020 (Az.: 41 O 1745/18) eine solche Sammelklage gegen Audi abgewiesen. Die Richter erklärten dabei allerdings nicht das Verfahren an sich, sondern die Abtretungsvereinbarungen zwischen den Autobesitzern und dem Rechtsdienstleister für nichtig. Grund dafür ist, dass die Autokäufer durch diese unzumutbar benachteiligt wurden.
Wie funktioniert die Registrierung?
Grundsätzlich kann ein solches Vorgehen allerdings erfolgsversprechend sein, um gegen Audi infolge des Diesel-Skandals Klage zu erheben, Wollen Sie sich dieser Art der Sammelklage gegen Audi anschließen, ist in der Regel eine Registrierung beim jeweiligen Anbieter nötig. Dies erfolgt meist bequem im Internet. Je nach Anbieter müssen Betroffene dabei die folgenden Unterlagen vorlegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (früher Fahrzeugschein und -brief)
- Kauf- bzw. Leasingvertrag
- Kreditvertrag (falls das Auto finanziert wird)
Bevor Sie sich dafür entscheiden, sich einer solchen Sammelklage gegen Audi oder Volkswagen anzuschließen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie all Ihre Ansprüche und Rechte an das Unternehmen abgeben. Im Nachhinein können Sie selbst keine Klage einreichen und keine Schadensersatzforderungen mehr an den Audi-Konzern stellen. Je nach Anbieter bemängelt die Stiftung Warentest außerdem geringe Mängel hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen bei manchen Anbietern.
Trotzdem sei dies eine durchaus geeignete Option, um die Schadensersatzansprüche gegen den Konzern geltend zu machen. Allerdings sind viele Ansprüche bereits am 31.12.2018 verjährt. Alle Betroffenen, die bis dahin auf eine Klage verzichtet haben, können dann nicht mehr damit rechnen, entschädigt zu werden. Ob Ihnen ggf. dennoch eine Entschädigung zusteht und Sie wegen Ihrem Audi-Diesel eine Klage lohnt, kann ein Anwalt für Sie prüfen.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit bewerte ich Sie nicht, weil ich das noch nicht kann; Ich habe offene Fragen.
Ist es noch möglich unseren AUDI A 4, Erstzulassung 2007 in die Sammelklage aufzunehmen?
Von der VW Sammelklage, eingereicht im Klageregister beim Bundesamt für Justiz in Bonn weiß
ich, dass die Einreichung einer Klage auch nach dem 31.12.2018 noch möglich ist, und zwar
bis zum Tag vor der 1.Gerichtsverhandlung. Können Sie mir eine Auskunft geben?
Mit freundl.Grüßen
Renate Berendes