Auf Sicht fahren – Bedeutung und richtige Geschwindigkeit
Letzte Aktualisierung am: 25. Oktober 2024
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FAQ: Auf Sicht fahren
Der Begriff ist sowohl für den Straßen- als auch den Schienenverkehr relevant und beschreibt den Umstand, dass der Führer eines Fahrzeugs sich durch Hinsehen absichert, ob die Strecke vor ihm gefahrlos befahren werden kann (anstatt sich z. B. allein auf Ampelsignale zu verlassen).
Generell müssen Sie sich beim Fahren immer auch mit den eigenen Augen absichern, ob die Strecke vor Ihnen sicher ist. Auf Sicht zu fahren, bedeutet aber auch, Ihre Geschwindigkeit anzupassen. Im öffentlichen Straßenverkehr dürfen Sie nämlich nur so schnell fahren, dass Sie bei einer Bremsung noch innerhalb des Bereichs anhalten können, den Sie mit den Augen erfassen. Bei Dunkelheit bedeutet das z. B., dass Sie noch in dem Abschnitt zum Stehen kommen müssen, den Ihre Autoscheinwerfer erhellen.
Damit ist gemeint, dass Sie in der Lage sind, auf der Hälfte der übersehbaren Strecke zu stoppen, falls es nötig ist. Das ist in der Regel nur durch eine erhebliche Reduzierung der Geschwindigkeit zu erreichen. Das Fahren auf halbe Sicht kommt auf schmalen Fahrbahnen zum Einsatz, wo entgegenkommende Fahrzeuge aufgrund der geringen Straßenbreite gefährdet werden könnten.
Inhaltsverzeichnis:
So funktioniert Fahren auf Sicht
Wenn Sie im öffentlichen Straßenverkehr fahren, müssen Sie sich fast immer an irgendeine Geschwindigkeitsbegrenzung halten: Entweder wird diese von einem Verkehrsschild vorgegeben oder die StVO schreibt sie für diese Art von Straße vor. Lediglich auf der Autobahn gilt für Autos kein generelles Tempolimit.
Aber nicht mal dann dürfen Sie immer so schnell fahren, wie Sie wollen. Denn es gibt noch eine andere Grundregel, die sich auf die erlaubte Geschwindigkeit auswirkt: das Fahren auf Sicht. Die Vorschrift dazu findet sich in § 3 Abs. 1 Satz 4 der StVO wieder und besagt:
Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Wenn Sie am helllichten Tag und bei schönstem Sonnenschein über die Autobahn fahren und diese so gerade verläuft, dass Sie viele hundert Meter weit vorausschauen können, ist es also kein Problem, das Gaspedal ordentlich durchzudrücken. Wenn Ihre Sicht aber beeinträchtigt ist – sei es durch Nebel, Regen, Dunkelheit oder einfach nur durch einen unübersichtlichen Streckenverlauf –, müssen Sie Ihre Geschwindigkeit so anpassen, dass Sie bei einem plötzlichen Bremsmanöver noch in dem Bereich zum Stehen kommen, den Sie einsehen können.
Sind Sie also nachts unterwegs, dürfen Sie nur so schnell fahren, dass Sie noch in dem Abschnitt bremsen können, der von Ihren Scheinwerfern erhellt wird. Eine Ausnahme von dieser Vorschrift besteht auf der Autobahn: Gemäß § 18 Abs. 6 StVO sind Sie hier bei Nacht nicht verpflichtet, auf Sicht zu fahren, wenn mindestens eine der beiden Bedingungen erfüllt ist:
- Sie können die Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs klar erkennen und es besteht ein ausreichender Sicherheitsabstand zu ihm.
- Der Verlauf der Fahrbahn sowie mögliche Hindernisse sind dank Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und fremdem Licht (wie etwa Ihrer Fahrzeugbeleuchtung) gut zu erkennen.
Auf halbe Sicht fahren – Vorsicht an Engstellen
Die StVO kennt auch das Fahren auf halbe Sicht. (§ 3 Abs. 1 Satz 5 StVO). Es kommt dort zur Anwendung, wo die Fahrbahn so schmal ist, dass entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten. An solchen Stellen dürfen Sie nur so schnell fahren, dass Sie im Notfall auf der Hälfte der übersehbaren Strecke zum Stehen kommen können.
Aber warum ist es hier nötig, auf halbe Sicht zu fahren? Stellen Sie sich vor, Sie fahren auf einem Waldweg. Er ist so schmal, dass zwei Fahrzeuge nur unter erheblicher Vorsicht aneinander vorbeifahren können. Weil der Weg nicht geradeaus verläuft, sondern viele Kurven macht, können Sie zudem nur 50 Meter weit voraussehen. Nun nehmen wir an, Ihnen kommt plötzlich ein anderes Fahrzeug entgegen: Weil Sie etwas schneller unterwegs sind, brauchen Sie einen langen Anhalteweg und kommen erst nach genau 50 Metern zum Stehen. Gerade genug, um nicht mit dem anderen Auto zusammenzustoßen, oder?
Falsch gedacht! Denn Sie müssen berücksichtigen, dass der andere Fahrer in der gleichen Situation steckt wie Sie: Er muss Ihr Auto entdecken, entsprechend reagieren und die Bremsung durchführen. Demzufolge hat natürlich auch er einen Anhalteweg. Und während er diesen zurücklegt, kommt er Ihnen permanent entgegen. Deshalb stehen Ihnen eben nicht die vollen 50 Meter zur Verfügung, um gefahrlos anzuhalten. Um nicht miteinander zu kollidieren, müssen Sie beide nach spätestens 25 Metern zum Stehen kommen – also nach der Hälfte der Strecke, die Sie einsehen können. Genau das bedeutet es, auf halbe Sicht zu fahren.