Aufbauseminar für Fahranfänger: Wann droht es?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Aufbauseminar: Was hat es mit der Führerschein-Nachschulung auf sich?

Fahranfänger müssen zum Aufbauseminar. Zum Punkteabbauseminar müssen Fahrer außerhalb der Probezeit
Fahranfänger müssen zum Aufbauseminar. Zum Punkteabbauseminar können Fahrer außerhalb der Probezeit.

Bei Verkehrsverstößen in der Probezeit kann ein Aufbauseminar angeordnet werden. Dazu reicht es schon, wenn der Fahranfänger zum ersten Mal einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen hat. Zusätzlich dazu wird die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert.

Bei diesem Aufbauseminar wird in Gesprächen und mittels einer Beobachtungsfahrt die Fahrweise des Betroffenen bewertet und anschließend mit diesem ausgewertet, um ihn letztendlich zu einem besseren Verkehrsverhalten zu entziehen. Durchfallen kann man bei dem Seminar nicht, sofern man alle Sitzungen fristgerecht absolviert.

Doch was kostet ein Aufbauseminar eigentlich? Wie läuft es ab? Und worin besteht eigentlich der Unterschied zum Fahreignungsseminar (auch bekannt als “Punkteabbauseminar”)? Diesen Fragen widmet sich der folgende Ratgeber und liefert Ihnen weitere Auskünfte rund um das Thema “Aufbauseminar und Nachschulung beim Führerschein.”

Ausführliche Informationen zum Punkteabbauseminar für Verkehrsteilnehmer außerhalb der Probezeit finden Sie in unserem Ratgeber “Punkteabbau – So lässt sich der Punktestand reduzieren”.

FAQ: Aufbauseminar und Punkteabbauseminar

Was ist ein Aufbauseminar?

Ein Aufbauseminar wird angeordnet, wenn sich ein Fahrer in der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße geleistet hat. In dem Seminar selbst werden die jeweils begangenen Zuwiderhandlungen besprochen und Lösungen für ein rücksichtsvolleres Verhalten in der Zukunft erarbeitet. Es handelt sich bei dieser Führerschein-Nachschulung nicht um eine Prüfung, weshalb es auch nicht ums Bestehen oder Durchfallen geht. Lediglich die Teilnahme ist erforderlich.

Was kostet die Teilnahme an einem Aufbauseminar?

Normalerweise liegen die Kosten für ein Aufbauseminar zwischen 250 und 500 Euro. Es empfiehlt sich, die Angebote verschiedener Fahrschulen zu vergleichen.

Wann ist ein Aufbauseminar zum Punkteabbau möglich (Punkteabbauseminar)?

Das Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer (ASP) wurde 2014 abgeschafft. Sie können aber an einem Fahreignungsseminar (FES) teilnehmen, um Ihre Punkte zu reduzieren. Dies geht jedoch nur, wenn Sie maximal fünf Punkte in Flensburg angesammelt haben. Außerdem können Sie durch die Teilnahme lediglich einen einzigen Punkt abbauen und auch das nur alle fünf Jahre.

Mussten/Müssen Sie ein Aufbauseminar absolvieren?

Was ist ein Aufbauseminar?

Prinzipiell lassen sich drei verschiedene Arten von Seminaren im Bereich der Verkehrssicherheit definieren:

  • Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
  • besonderes Aufbauseminar bei Vergehen zusammen mit Alkohol und/oder Drogen (besonderes ASF)
  • Fahreignungsseminar (FES) für Nicht-Führerscheinneulinge (auch bekannt als “Punkteabbauseminar”)
Eine Nachschulung wird oft in der Probezeit bei Verkehrsverstößen angeordnet.
Eine Führerschein-Nachschulung in der Probezeit wird bei vielen Verkehrsverstößen angeordnet, aber nicht bei allen.

Dieser Ratgeber beschäftigt sich vorrangig mit dem Aufbauseminar in der Probezeit für Fahranfänger (kurz ASF) sein. Die Teilnahme hieran wird laut StVO verordnet, wenn ein Fahranfänger innerhalb der Probezeit zum ersten Mal entweder einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen hat.

Durchgeführt wird das Seminar von einer dazu lizenzierten Fahrschule. Im Rahmen des ASF-Seminar werden unter anderem die Fehler der Teilnehmer besprochen und zukünftige Lösungswege solcher Situationen aufgezeigt.

Das Seminar muss innerhalb einer bestimmten, von der Verwaltungsbehörde festgelegten Frist komplett durchgeführt werden. In der Regel liegt diese bei acht Wochen. Nimmt der Fahranfänger nicht an der Nachschulung für den Führerschein teil, erfolgt in der Regel eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Neuerteilung ist dann erst möglich, wenn die Bescheinigung über die Teilnahme am ASF vorgelegt wird.

Eine Anordnung für besondere Aufbauseminare erfolgt immer dann, wenn Fahranfänger ein Fahrzeug unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steuern.

Die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES-Seminar – ehemals ASP-Seminar) wiederum erlaubt es jedem Autofahrer einmal in fünf Jahren , einen Punkt abzubauen. Dabei darf der Fahrer aber maximal fünf Punkte in Flensburg haben. Liegt der Punktestand bereits zwischen sechs und sieben Punkten, erfolgt eine Verwarnung. Das Punkteabbauseminar kann auch dann noch besucht werden, hat allerdings keinen Einfluss mehr auf den Punktestand des Autofahrers. Alle Werte, die noch darüber liegen, führen direkt zu einem Entzug der Fahrerlaubnis.

Wer muss zu einem Aufbauseminar?

Die Probezeit für Fahranfänger beträgt in der Regel zwei Jahre. Wer während dieser Zeit einmal einen A-Verstoß oder zweimal einen B-Verstoß begeht, muss zur Führerschein-Nachschulung.

So genannte A-Verstöße gelten als schwer, hingegen sind B-Verstöße weniger schwerwiegende Vergehen. Die folgende Tabelle nennt Beispiele für A- und B-Verstöße.

A-VerstoßB-Verstoß
Missachtung des RechtsfahrgebotsUnerlaubte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
Überschreiten der Geschwindigkeit (Probezeitmaßnahme greift jedoch erst bei einer Überschreitung von mehr als 20 km/h)Behinderung oder Gefährdung von Personen beim Abbiegen oder von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
Verstoß gegen Promillegrenze (0,0)Verbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
Missachtung von AmpelnTermin zur HU um mehr als acht Monate überzogen
Telefonieren bzw. Hantieren mit einem elektronischen Gerät während des FahrensMissbrauch von Kennzeichen
UnfallfluchtNutzung von abgefahrenen Reifen
Nichtbildung oder unzulässige Nutzung einer Rettungsgasse
Falsches Verhalten an Fußgängerüberwegen
Nötigung (Drängeln, Lichthupe)
Verletzung der Vorfahrt (inklusive Gefährdung Dritter)
Unzulässiges Überholen
Wenden und Rückwärtsfahren auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraße
Falsches Verhalten an Bahnübergängen
Falsches Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen
Zu dichtes Auffahren
Falsches Verhalten bei Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Einsatzhorn
Beim Führerschein mit 17 ohne Begleitperson gefahren
Fahren ohne Kfz-Zulassung

Ein Punkteabbauseminar (FES-Seminar) hingegen wird niemals angeordnet. Vielmehr gibt es verschiedene Mahnstufen, die zur Teilnahme bewegen sollen:

  • Bei einem bis drei Punkte werden Autofahrer lediglich benachrichtigt, dass sie ein FES-Seminar belegen können, um einen Punkt abzubauen.
  • Die ersten Mahnung im Punktesystem trifft bei vier bis fünf Punkten ein. Auch hier ist es Autofahrern noch erlaubt, in einem Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen.
  • Die vorletzte Mahnung erteilt das Straßenverkehrsamt, sobald das Konto sechs oder sieben Punkte aufweist. Dieses hat dann allerdings keine Auswirkungen auf das Register in Flensburg.
  • Die dritte Mahnung und damit die Mitteilung über den Entzug der Fahrerlaubnis erhalten Autofahrer mit acht oder mehr Punkten.

Aufbauseminar für Fahranfänger – Kosten und Dauer

Für Fahranfänger sind die zeitlichen und finanziellen Aufwendungen für die Teilnahme an einem Aufbauseminar verständlicherweise von zentraler Bedeutung.

Generell sind Fahrschulen für die Durchführung der Führerschein-Nachschulung zuständig. Die Kosten variieren dabei oft stark, denn im Endeffekt kann die jeweilige Fahrschule den Preis selber festlegen. In der Regel liegen die Kosten zwischen 250 bis 500 Euro. (Dazu kommt das Bußgeld für das jeweilige Vergehen, welches der Bußgeldtabelle zu entnehmen ist. Außerdem wird eine Verwaltungsgebühr von 25 bis 30 Euro fällig, welche an die entsprechende Behörde zu entrichten ist.)

Die eigentliche Dauer des Aufbauseminars beläuft sich auf wenige Tage oder Wochen. Meist finden die vier Sitzungen und die obligatorische Fahrprobe innerhalb von zwei bis maximal vier Wochen statt.

Bis die Anordnung hierzu aber überhaupt erteilt wird, können mehrere Monate vergehen. In der Regel brauchen die Behörden drei Monate, bis die entsprechenden Schreiben beim Fahranfänger eintreffen.

Deutlich günstiger als ein ASF-Seminar ist das Punkteabbauseminar. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 100 und 200 Euro. Auch hier hängt der Preis letztendlich immer von der jeweiligen Fahrschule ab.

Die vier Sitzungen werden in der Regel in einem kurzen Zeitraum von maximal drei Wochen durchgeführt.

Halten Sie die Kosten für ein Aufbauseminar für zu hoch?

Ablauf des Aufbauseminars für Fahranfänger (ASF)

Alle Aufbauseminare in der Probezeit bestehen aus jeweils vier Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt. Die Fahrt dauert dabei rund 30 Minuten und wird zwischen der ersten und zweiten Sitzung abgehalten. Die Sitzungen selber haben jeweils einen Umfang von 135 Minuten.

Die Sitzungen finden für gewöhnlich als Gruppengespräche statt. Beim ersten Treffen stellen sich alle Teilnehmer vor und die Fahrschule schafft eine lockere, aber dennoch fokussierte Umgebung für alle Beteiligten. Die Teilnehmer berichten dann von ihren Fehlern und schildern ihre Erwartungen an das Aufbauseminar. Zudem charakterisiert die Fahrschule einen guten Fahrer und stellt das weitere Programm vor. Danach erfolgt zumeist die Beobachtungsfahrt. Dieses ist ausdrücklich keine Prüfung, sondern soll leichte Fehler und Unaufmerksamkeiten offenbaren. Hinterher sprechen Fahrlehrer und -schüler ausgiebig über die Fahrt und werten diese gemeinsam aus.

In der darauffolgenden zweiten Sitzung sprechen die Teilnehmer gemeinsam über die Fahrten. Zudem wird generell über gefährliche Situationen berichtet und geklärt, wie diese zu verhindern sind.

Beim vorletzten ASF-Treffen wird das Verkehrsrecht näher erläutert. Zudem werden die Themen Disko-Unfälle und Alkohol am Steuer besprochen. In der vierten und somit letzten Sitzung erhalten die Fahranfänger Informationen darüber wie es mit ihrer Probezeit weitergeht. Zudem erfolgt ein Rückblick auf das Seminar, der dazu verhelfen soll, das Gelernte wirklich zu verinnerlichen.

Übrigens: Viele Fahrschulen bieten die Führerschein-Nachschulung auch in Form von Einzel- statt Gruppensitzungen an. Dadurch wird das Aufbauseminar jedoch oft auch teurer.

Was sind besondere Aufbauseminare?

Besonderes Aufbauseminar bei Alkohol und Drogen
Bei Delikten mit Alkohol und Drogen wird ein besonderes Aufbauseminar angeordnet

Wenn Fahranfänger während der Probezeit mit Alkohol oder Drogen im Blut erwischt werden, so ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar Pflicht. Der Gesetzgeber definiert den Zeitpunkt, zu dem ein solches besonderes Aufbauseminar fällig wird, sehr genau. So heißt es in §36 Besondere Aufbauseminare nach §2 Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes wie folgt:

(1) Inhaber von Fahrerlaubnissen auf Probe, die wegen Zuwiderhandlungen nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes an einem Aufbauseminar teilzunehmen haben, sind, auch wenn sie noch andere Verkehrszuwiderhandlungen begangen haben, einem besonderen Aufbauseminar zuzuweisen.

Die Teilnehmer eines solchen Seminars untersuchen gemeinsam, welche Gewohnheiten zu ihren Alkohol- oder Drogenfahrten geführt haben. Zudem finden sie heraus, wie sich die Gewohnheiten überhaupt entwickeln konnten. Oftmals entdecken die Teilnehmer starke Zusammenhänge zwischen ihrer Lebensgestaltung und dem Umgang mit bzw. Konsum von Alkohol oder Drogen. Wer häufig trink, tut dies in der Regel nicht zufällig. Negative Gefühle werden im Rahmen des Seminars zumeist als Ursache für den Konsum und damit auch für die Fahrten genannt. Nur wer es schafft, diesen Gefühlen ohne Alkohol oder Drogen zu begegnen, kann dauerhaft als fahrtüchtig eingestuft werden.

In den Kursen wird daher untersucht, welche Verhaltensweisen zu den Fahrten geführt haben. Oft sind diese unbewusster Natur und den Teilnehmern nicht auf Anhieb ersichtlich. Auf dieser Grundlage wird es den Teilnehmern dann ermöglicht, Lösungen für ihre Probleme zu finden und so künftigen Alkohol- oder Drogenfahrten vorzubeugen.

Insgesamt dauert das besondere Aufbauseminar zehn Stunden. Dabei sind diese auf drei Termine innerhalb von zwei Wochen verteilt. Fahranfänger erhalten zum Abschluss eine Bescheinigung ihrer Teilnahme, die sie der entsprechenden Behörde vorlegen müssen.

Entscheidet sich ein Fahranfänger gegen die Teilnahme an einem solchen Seminar, so muss er fest damit rechnen, dass er seinen Führerschein nicht wiedererlangen wird.

So heißt es im eben bereits zitierten §36 Besondere Aufbauseminare nach §2 Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes weiter:

(2) Ist die Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem besonderen Aufbauseminar teilgenommen hat.

Ablauf des Punkteabbauseminars (FES-Seminar)

Ein Punkteabbauseminar: Ablauf des Seminars
Das Punkteabbauseminar hat einen vorgegebenen Ablauf

Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ersetzt das Fahreignungsseminar

im Rahmen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems ab 1. Mai 2014 das bisherige Aufbauseminar, das nur von Fahrlehrern durchgeführt wurde, und die verkehrspsychologische Beratung.

Das Seminar umfasst zwei Teile, eine verkehrspsychologische Maßnahme und eine Maßnahme aus dem verkehspädagogischen Bereich. Letztere wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Dabei sind die Inhalte relativ frei wählbar und hängen von den Vergehen der jeweiligen Fahrer ab. Das generelle Ziel ist es aber, das Gefahrenbewusstsein zu sensibilisieren und Verhaltensalternativen aufzuzeigen. Die Maßnahme umfasst zwei Module mit einer Länge von jeweils 90 Minuten. Dabei sind Einzelteilnahmen oder Gruppen von bis zu sechs Teilnehmern möglich.

Die verkehrspsychologische Maßnahme wird durch speziell geschulten Verkehrspsychologen durchgeführt. Den Teilnehmern soll ein individueller Weg zur Vermeidung des in der Vergangenheit riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt werden. Dabei sollen eben diese ausgearbeiteten Strategien im Alltag erprobt werden. Die Erfahrungen besprechen Psychologe und Teilnehmer dann gemeinsam. Insgesamt finden zwei Sitzungen mit einer Dauer von jeweils 75 Minuten statt. Gruppengespräche sind hierbei nicht vorgesehen.

Was ist eine MPU?

Die Bezeichnungen MPU, Punkteabbauseminar und Aufbauseminar werden oft verwechselt oder gar synonym verwendet. In den obigen Abschnitten ist bereits deutlich geworden, dass FES-Seminare (ehemals ASP-Semianre) und ASF-Seminare klar voneinander abzugrenzen sind. Im Folgenden soll nun gezeigt werden, was eine MPU ist und wann diese angeordnet wird.

Zuständig für die MPU ist die Fahrerlaubnisbehörde. Dabei gibt es zahlreiche und sehr unterschiedliche Situationen, in denen die Anordnung einer MPU vollzogen werden kann. In der Regel geschieht dies immer dann, wenn Zweifel an der Eignung einer Person zur Führung von Kraftfahrzeugen bestehen. In der Praxis ist die Anordnung der Beibringung eines MPU-Gutachtens nach § 13 Faherlaubnisverordnung immer dann zwingend, wenn eine Person ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einem Promillewert von 1,6 oder mehr geführt hat. Das gilt ausdrücklich für alle Verkehrsteilnehmer, also auch für Fahrradfahrer. Eine MPU kann aber auch dann angeordnet werden, wenn Autofahrer wiederholt mit geringeren Mengen Alkohol im Blut (über 0,5 Promille) angehalten und kontrolliert wurden.

Teilweise müssen sich auch solche Personen einer MPU unterziehen, die noch gar keinen Führerschein haben. So heißt es in § 2 Absatz 8 StVG:

(8) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Bewerbers begründen, so kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass der Antragsteller ein Gutachten oder Zeugnis eines Facharztes oder Amtsarztes, ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr innerhalb einer angemessenen Frist beibringt.

Einerseits können diese Bedenken entstehen, weil der Fahranfänger vorbestraft ist und somit nicht über die nötige geistige Reife verfügt. Andererseits sind auch solche Personen betroffen, die aufgrund bestimmter körperlicher Eigenschaften nicht dazu in der Lage sein könnten, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Aufbauseminar und MPU
Bei wiederholten Verstößen mit Alkohol und Drogen wird kein Aufbauseminar angeordnet, sondern oft eine MPU.

Zudem ist es möglich, dass die MPU beantragt wird, wenn ein Autofahrer seinen Führerschein wiedererlangen möchte. Das ist besonders dann der Fall, wenn dieser aufgrund von Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, entzogen wurde. Auch Fahranfänger, denen während der Probezeit ein Farhverbot erteilt wurde, können zur MPU gebeten werden. Verkehrssünder, die mehr als 8 Punkte in Flensburg haben, müssen unter Umständen auch eine MPU absolvieren, um ihre Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.

Zu guter Letzt sind solche Fälle zu erwähnen, in denen es zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz kommt. Laut §14 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) kann auch hier eine MPU angeordnet werden.

Eine MPU ist also nicht gleichzusetzen mit einem Punkteabbauseminar oder einem Aufbauseminar. Vielmehr ist die Untersuchung eine Ergänzung zu den vorgestellten Seminaren. In fast allen weiter oben beschriebenen Fällen ist die Anordnung einer MPU möglich. In der Regel sind Fahranfänger aber nur bei schweren Vergehen in Verbindung mit Alkohol betroffen oder bei Verstößen, die nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar stattfinden.

Fazit zu Aufbauseminar und Punkteabbauseminar

Das Gesetz sieht im Bereich von Aufbauseminaren für Fahranfänger relativ klare Regelungen vor. Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen hat, muss zwingend zu einem solchen Aufbauseminar. Die Dauer liegt bei rund zwei bis vier Wochen, die Kosten schlagen mit 250 bis 500 Euro zuzüglich Bußgeld und Verwaltungsgebühr zu Buche. Dabei werden grundlegende Verhaltensweisen erneut trainiert, die StVO näher betrachtet und eine Probefahrt durchgeführt.

Punkteabbauseminare sind hingegen nie verpflichtend. Sie können aber hohen Punktezahlen in Flensburg und somit einem Entzug des Führerscheins vorbeugen.

Von den Seminaren abzugrenzen ist die MPU. Diese wird eigenständig und unabhängig verordnet. Allerdings kann es in einigen Fällen vorkommen, dass Seminar und MPU verpflichtend durchgeführt werden müssen, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Das ist besonders bei Wiederholungstaten oder schwerwiegenden Vergehen der Fall.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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102 Kommentare

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  1. lili
    Am 23. Mai 2023 um 15:50

    Moin, ich habe jemandem die Vorfahrt genommen und gehöre zu der Kategorie A und muss ein Aufbausiminar absolvieren 4 mal 135 Minuten und 30 Minuten Fahrt, das Problem an der ganzen Sache der Brief kam erst nach einem Jahr. Meine Frage ist jetzt ob so etwas verjährt oder nicht?

  2. Tom
    Am 17. Mai 2022 um 15:04

    Ich habe den Führerschein auf Probe. Ich bin zum ASF angemeldet, da ich zu schnell war. Jetzt bin ich mit Mischkonsum am Steuer erwischt worden. Einen Bescheid habe ich noch nich über dieses Vergehen.
    Macht das ASF noch Sinn ? Oder auf jeden Fall das ASF machen und dann anschließend das wahrscheinlich angeordnete Alfa ?
    Danke

  3. Ramacher
    Am 29. April 2022 um 6:45

    ich hätte eine frage wegen zu schnellen fahren in der probezeit wurde ich zu einem aufbau seminar verpflichtet leider hatte ich das geld dafür nicht
    um es in der vorgegebenen zeit zu absolvieren daruf hin wurde mein führerschein eingezogen solange bis ich dieses aufbauseminar erfolgreich abgeschlossen habe bekommt man den führerschein zurück die damalige mitarbeiterin vom tüv bei der ich meinen führerschein abgegeben habe sagte mir das es keine verjährungsfrist dafür gibt und sobald ich erfolgreich das seminar gemacht habe bekomme ich ihn sofort wieder wie das leben so spielt durch arbeitslosigkeit und drei bandscheiben vorfälle sind min 12 jahre vergangen ich hatte die 400 euro gebühr in dieser zeit einfach nicht
    jetzt meine frage ich muss die wiedererteilung meines führerscheins beantragen danach bekommt man 6-8 wochen post wo drin steht was man zu machen hat um ihn wiederzubekommen in meinem fall im prinzip die erfolgreiche teilnahme an diesem aufbauseminar gilt dies auch nach so langer zeit noch man kann ja nichts dafür wenn man das geld nicht hat für das seminar

  4. Klotz
    Am 31. Januar 2022 um 11:13

    Hallo

    Habe auch ein Aufbauseminar erhalten und 4 Sitzung eingehalten. Nun wurde ich positiv auf Covid19 getestet und kann nicht zur letzten Sitzung.
    Muss ich nun alles neu bezahlen und neue Termine tätigen oder wie läuft das ab wenn man positiv ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Madlen

  5. Sandjar H
    Am 10. Oktober 2021 um 13:09

    Guten Tag, ich habe eine kurze Frage. Ich bin Fahranfänger und muss jetzt ein Aufbauseminar machen und meine Frage ist, ob ich während des Aufbauseminar mein Führerschein abgeben muss. Im Brief steht nichts von Abgabe und im Internet steht auch nichts davon.

  6. Johnny
    Am 21. Juni 2021 um 21:22

    Hallo, ist ein erlöschen der Betriebserlaubnis mit Gefährdung ein A oder ein B Verstoß?

  7. Frank64
    Am 9. Juni 2021 um 0:15

    Hallo. Ich wurde geblitzt in einer 30er Zone mit letztendlich 48km/h, also 18km/h zuviel. Kosten: 35,-
    Meine Frage: da ich in der Probezeit bin (noch 17 Monate), handelt es sich hier um einen B-Verstoß und sollte mir dies nochmals in den nächsten 17 Monaten passieren, muss ich zum Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre?
    Danke und VG

  8. Bernd F
    Am 6. Mai 2021 um 1:10

    Ich habe vom Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten ein Schreiben erhalten das ich ein Aufbauseminar für den Führerschein besuchen soll. Mein Wohnort ist Berlin-Grünau,. Können sie mir mitteilen wo ich in BERLIN so ein Seminar besuchen kann.
    Mit freundlichen Grüßen Bernd

  9. Silke N
    Am 3. Mai 2021 um 19:16

    Mein Sohn hat ein Aufbauseminar angefangen, die ersten 2 Stunden absolviert und auch die Fahreinheit. Dann ist er an Corona erkrankt und konnte die zwei letzten Stunden nicht mehr besuchen, da er auf Anordnung des Gesundheitsamtes ja in Quarantäne geschickt wurde. Nun muss er allen Ernstes das ganze Seminar nochmal machen und auch die Kosten nochmal zahlen, weil man das Seminar in einem Block machen muss. Da frage ich mich schon was er hätte tun sollen, positiv die Quarantäne brechen und trotzdem hingehen oder was? Nein er hat alles korrekt gemeldet und auch nachgewiesen dass er in Quarantäne ist und wird jetzt doppelt bestraft.

    Meine Frage, gibt es da keine Ausnahmeregel, wenn ein Teilnehmer das Aufbauseminars ohne Selbstverschulden nicht beenden kann? Es gab bestimmt doch auch vor Corona Situationen, dass ein Teilnehmer nicht das Seminar beenden konnte (z.B. aufgrund “Höherer Gewalt” oder z.B. einer Krankheit)?

  10. Niclas
    Am 5. August 2020 um 10:38

    Hallo, darf man während einem Aufbauseminars weiterhin Autofahren oder wird hierbei zusätzlich ein Fahrverbot ausgesprochen?
    LG Niclas

  11. Jochen
    Am 3. Juli 2020 um 1:50

    Hallo,

    ab wieviel Punkten, muss ein Aufbauseminar gemacht werden?
    Nach dem alten System waren es nach 15 Punkten.

    Viele Grüße
    Jochen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2020 um 9:56

      Hallo Jochen,

      das Aufbauseminar ist lediglich für Fahranfänger Pflicht, die einen ersten A- oder bereits den zweiten B-Verstoß in der Probezeit begangen haben.

      Sofern Sie sich auf das Punkteabbauseminar (Fahreignungsseminar) beziehen: Zur Teilnahme besteht keine Pflicht. Betroffene können jedoch bei einem Punktestand von maximal 5 bei Teilnahme einen Punkt abbauen (einmal alle 5 Jahre).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Rae
    Am 11. Mai 2020 um 17:08

    Hello

    I had to complete the aufbauseminar by May 11, However, because of coronavirus everything was closed and I still haven’t been able to start the classes although I paid the fahruschule and the money to the government. What should happen now that I am still not able to complete the classes?

    Kind Regards
    Rae

  13. Nadja
    Am 1. April 2020 um 19:04

    Sehr geehrtes Team vom Bußgeldkatalog,

    Ich bin letzte Woche außerorts, anstatt vorgeschriebenen 70 km/h, nach Abzug der Toleranz, noch 93 km/h gefahren. Außerdem befinde ich mich noch in der Probezeit. Normalerweise kann ich mich jetzt auf einen Punkt in Flensburg, 70€ Bußgeld, und ein Aufbauseminar gefasst machen, korrekt? Allerdings sind es ja „nur“ 3 km/h nach der Toleranzgrenze, deswegen frage ich mich, ob es nicht noch Ausnahmen gibt, wie mehr Bußgeld zu bezahlen oder etwas anderes? Kennen Sie sich damit aus, oder wissen Sie wie da die Chancen stehen?

    Vielen Dank im Voraus.
    LG

  14. Fayez
    Am 17. März 2020 um 18:13

    Wo kann man sich über solche Situationen hierzulande beklagen ? und in welchem Gericht ?

    Danke im Voraus !
    Fayez

  15. Fayez
    Am 17. März 2020 um 17:55

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin Fayez [Adresse von der Redaktion entfernt]
    ich bin seit 2015 in Deutschland und habe ich einen deutschen Führerschein seit 2019, das heißt bin ich jetzt in der Probezeit, außerdem hatte ich einen syrischen Führerschein seit 2005, aber leider konnte ich nicht umgeschrieben, weil der nicht gültig war, vor ein paar Monaten fuhr ich mein Auto mit 82 km/h in einer Straße mit 60km/h in der Autobahn, deswegen habe ich 1 Punkt verloren, dann bezahlte ich 2 Strafen eine mit fast 100 € dann eine mit 25 € .
    jetzt habe ich einen Brief von Flensburg bekommen, in dem ich an einem Aufbauseminar teilnehmen muss, oder mein Führerschein wird entzogen !!!!
    das Problem ist, dass Seminar 420 € hier in Siegen Wittgenstein kostet, und zweites Problem ist, dass meine Probezeit bis 2023 verlängert wird.
    Auf der einer Seite, ich kann besser als der Trainer der Fahrschule fahren, da ich nicht nur mein Führerschein seit 2005 ist, sondern auch habe ich an vielen Control & Defensive Driving Kurse bei internationalen Unternehmen und Firmen in Syrien teilgenommen, wie wird das Seminar meine Erfahrung verbessern? das ist Skandal, wenn man 420 € für einen unnützlichen Kurs bezahlt.
    Darüber hinaus habe ich niemals Alkohol während meiner Fahrt getrunken oder bevor…. und kein Drogen genommen…
    warum muss ich an einem Seminar teilnehmen?
    sagen Sie mir bitte Ihre Meinung dafür?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. März 2020 um 8:37

      Hallo Fayez,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h ist ein A-Verstoß. A-Verstöße sind schwerwiegende Regelmissachtungen, weswegen für Fahrer in der Probezeit im Anschluss ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit angeordnet wird. Im Aufbauseminar sollen dann z. B. Lösungen für rücksichtsvolleres Fahren erarbeitet werden. Nehmen Sie an dem Aufbauseminar nicht teil, führt dies zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Tunahan K.
    Am 6. Februar 2020 um 13:24

    Hallo,
    Ich habe vor einem Jahr meinen Führerschein abgegeben, da ich einen aufbauseminar machen sollte weil ich mit dem Fahrrad über rot gefahren bin, den ich aber nicht gemacht habe. Nun hieß es als ich meinen Führerschein abgegeben hab dass ich ihn zurück bekomme wenn ich den aufbauseminar absolviert habe, jedoch war von einer frust nicht die Rede. Meine Frage lautet nun ob es in diesem Fall eine Frist gibt, oder ob ich nun nach knapp einem Jahr den aufbauseminar machen kann um mein Führerschein wieder zu kriegen.

  17. Antonio
    Am 19. Januar 2020 um 13:02

    Hallo, wie lange dauert es nachdem ich das Aufbauseminar absolviert habe, bis ich mein/e Führerschein/Fahrerlaubnis wiederbekomme?

  18. Patrick
    Am 29. August 2019 um 8:01

    Hallo ich wurde mit zu wenig Abstand auf der Autobahn geblitzt und muss jetzt ein Aufbauseminar machen.
    Jetzt habe ich zwei Fragen:
    1. Was passiert wenn ich ein einem Termin Krank oder nicht im Land bin und nicht erscheinen kann gibt es eine Möglichkeit wie ich meinen Führerschein nicht verliere?
    2. Was passiert wenn ich in meiner verlängerten Probezeit einen B-Verstoß habe?

    Vielen Dank

    Patrick

  19. Dashti
    Am 13. August 2019 um 20:19

    Hallo
    Ich bin 25 Geschwindigkeit in außerort schnell gefahren und habe ich ein strafe 98€ schon bezahlt.
    Heute habe ich ein Berief wegen Seminar bekommen da steht dass ich 8 Stunden Tehorisch und 30 Minuten praktisch machen sollen. Ich bin in Probezeit und ich weiß nicht wie viel kostet ist. Können Sie mir Info geben.

  20. Tom
    Am 27. Juli 2019 um 0:18

    Hallo,

    Ich habe das Bedenken, das ich innerorts bei wohl erlaubten 50 km/h laut tacho 80 kmh gefahren bin. Hinter mir der Fahrer hat gedrangelt, demzufolge konnte ich nicht bremsen sonst wäre ein Unfall passiert. Ich weiß nicht zu 100 Prozent ob ich geblitzt wurde, aber falls dies der Fall ist, womit muss ich rechnen? Habe noch knapp 1 Jahr probezeit

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juli 2019 um 8:42

      Hallo Tom,
      bei einer Geschwindikgeitsüberschreitung von 30 km/h innerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einen Punkt vor. Darüber hinaus handelt es sich dabei um einen A-Verstoß, der beim ersten Mal ein Aufbauseminar nach sich zieht und die Probezeit um zwei Jahre verlängert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Mislina
    Am 19. Juli 2019 um 13:28

    Hallo, ich bin vor (bald) einem Jahr außerorts in einer 80er Zone 110 gefahren und habe innerhalb von drei Monaten die Post von der Behörde bekommen. Habe das Bußgeld gezahlt und ein Punkt in Flensburg habe ich bereits auch. Damals war ich noch in der Probezeit.
    Nun aber nach fast einem Jahr bekomme ich heute die Post, ich solle demnächst ein Aufbauseminar machen.
    Ich verstehe nicht wieso ich nach soo langer Zeit erst mit einer zweiten Post so eine Aufforderung bekomme! Ich dachte wenn nach drei Monaten keine Post mehr kommt, fällt der Urteil?

    Bitte um Hilfe…

  22. Maria
    Am 24. Mai 2019 um 23:45

    Hallo ich habe eine kleine Frage hab ich ein aufbauseminar absolviert und zwei Wochen später geblitzt mit 85 kmh beim 70 in außerorts was jetzt passiert bitte antworten Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2019 um 13:25

      Hallo Maria,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 21 km/h gilt nicht als A-Verstoß. Somit drohen keine weiteren Probezeit-Maßnahmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Marian
    Am 24. Mai 2019 um 21:24

    Hallo
    Meine Fragen ich habe eine aufbauseminar absolviert. letzte Woche geblitzt in außerorts mit 85 kmh bei 70 was kann jetzt passiert nur Strafe oder andere Probleme bitte antworten Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2019 um 13:30

      Hallo Maria,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 21 km/h gilt in der Probezeit nicht als A-Verstoß. Somit drohen keine weiteren Probezeit-Maßnahmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Lisa
    Am 22. Mai 2019 um 21:05

    550 Euro Aufbauseminar

  25. Anna
    Am 18. April 2019 um 17:29

    Hallo, ich bin 20 Tage vor dem Ablauf meiner Probezeit, mit 21km/h zu schnell, außerorts geblitzt worden. Was erwartet mich jetzt und mit welchen Kosten ist da verbunden?
    Freundliche Grüße!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2019 um 17:17

      Hallo Anna,

      in der Regel die Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar. Möglicherweise rettet Sie aber der Toleranzabzug.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Mina
    Am 15. März 2019 um 5:04

    Hallo,
    mein Freund ist noch in der Probezeit, überfuhr eine rote Ampel und wurde vom Ampelblitzer erfasst.
    Worauf muss er sich einstellen? Und wie läuft das ganze ab? Das Auto mit dem er geblitzt wurde ist auf meinen Vater angemeldet, ich selber fahre den Wagen und mein Freund hat sich das Auto für den Abend geliehen als er geblitzt wurde. Die Post wird mein Vater logischerweise erhalten, aber wie verläuft das andere alles? Muss man in dem Schreiben was man bekommt genau angeben wer zu dem Zeitpunkt gefahren ist etc, oder bezieht sich die Strafe auf meinen Vater bzw den Fahrzeughalter?
    Es ist ja durch das Blitzerfoto sicher, dass es keine weibliche Person war (ich, die das Auto sonst fährt) bzw das es mein Vater es war, da es vom Alter und Aussehen nicht passt.

    Ich bitte um aufklärung, bin wirklich ahnungslos wie sowas abläuft.

    Danke!

  27. Sven V
    Am 2. März 2019 um 22:01

    Hallo,
    Ich wurde letztens leider Außerorts mit 25 km/h zu schnell geblitzt. Ich bin noch in der Probezeit was kann auf mich zukommen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2019 um 17:01

      Hallo Sven,

      das ist ein A-Verstoß. Darauf folgt die Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre und die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Robin
    Am 19. Februar 2019 um 17:30

    Hallo
    Ich wurde letztens leider Außerorts mit 47 km/h zu schnell geblitzt. Tolerantabzug ist schon mit drin. Mit welchen Konsequenzen muss ich nun rechnen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Februar 2019 um 18:45

      Hallo Robin,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41-50 km/h außerorts erwarten Sie ein Bußgeld von 160 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. HK
    Am 11. Februar 2019 um 2:18

    Moin, ich habe letztes Jahr im Sommer ein aufbausiminar besucht , nun wurde ich vor 1 Monat geblitzt (erlaubt waren 50 , bin 77 gefahren) , habe nun einen Brief bekommen , darin steht das ich ein Fahrverbot bekomme, wie Lange geht dieses Fahrverbot ( 2-A verstoß )? 1 Monat oder …?

  30. Fabian
    Am 1. Februar 2019 um 16:40

    Hallo zusammen,

    ein Führerscheinneuling innerhalb seiner Probezeit hat heute eine Owi-Anzeige wegen Handy am Steuer erhalten, ist jedoch ab kommenden Donnerstag für 3 Monate im Ausland unterwegs. Wie kann er sich mit der Behörde in Verbindung setzen, um einen Aufschub für das Aufbauseminar zu erhalten? Was kann er machen, damit während der 3 Monate keine Fristen aus dem Ruder laufen? Danke im Voraus.

    Gruß! Fabian

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