Aufbauseminar für Fahranfänger: Wann droht es?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Aufbauseminar: Was hat es mit der Führerschein-Nachschulung auf sich?

Fahranfänger müssen zum Aufbauseminar. Zum Punkteabbauseminar müssen Fahrer außerhalb der Probezeit
Fahranfänger müssen zum Aufbauseminar. Zum Punkteabbauseminar können Fahrer außerhalb der Probezeit.

Bei Verkehrsverstößen in der Probezeit kann ein Aufbauseminar angeordnet werden. Dazu reicht es schon, wenn der Fahranfänger zum ersten Mal einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen hat. Zusätzlich dazu wird die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert.

Bei diesem Aufbauseminar wird in Gesprächen und mittels einer Beobachtungsfahrt die Fahrweise des Betroffenen bewertet und anschließend mit diesem ausgewertet, um ihn letztendlich zu einem besseren Verkehrsverhalten zu entziehen. Durchfallen kann man bei dem Seminar nicht, sofern man alle Sitzungen fristgerecht absolviert.

Doch was kostet ein Aufbauseminar eigentlich? Wie läuft es ab? Und worin besteht eigentlich der Unterschied zum Fahreignungsseminar (auch bekannt als “Punkteabbauseminar”)? Diesen Fragen widmet sich der folgende Ratgeber und liefert Ihnen weitere Auskünfte rund um das Thema “Aufbauseminar und Nachschulung beim Führerschein.”

Ausführliche Informationen zum Punkteabbauseminar für Verkehrsteilnehmer außerhalb der Probezeit finden Sie in unserem Ratgeber “Punkteabbau – So lässt sich der Punktestand reduzieren”.

FAQ: Aufbauseminar und Punkteabbauseminar

Was ist ein Aufbauseminar?

Ein Aufbauseminar wird angeordnet, wenn sich ein Fahrer in der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße geleistet hat. In dem Seminar selbst werden die jeweils begangenen Zuwiderhandlungen besprochen und Lösungen für ein rücksichtsvolleres Verhalten in der Zukunft erarbeitet. Es handelt sich bei dieser Führerschein-Nachschulung nicht um eine Prüfung, weshalb es auch nicht ums Bestehen oder Durchfallen geht. Lediglich die Teilnahme ist erforderlich.

Was kostet die Teilnahme an einem Aufbauseminar?

Normalerweise liegen die Kosten für ein Aufbauseminar zwischen 250 und 500 Euro. Es empfiehlt sich, die Angebote verschiedener Fahrschulen zu vergleichen.

Wann ist ein Aufbauseminar zum Punkteabbau möglich (Punkteabbauseminar)?

Das Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer (ASP) wurde 2014 abgeschafft. Sie können aber an einem Fahreignungsseminar (FES) teilnehmen, um Ihre Punkte zu reduzieren. Dies geht jedoch nur, wenn Sie maximal fünf Punkte in Flensburg angesammelt haben. Außerdem können Sie durch die Teilnahme lediglich einen einzigen Punkt abbauen und auch das nur alle fünf Jahre.

Mussten/Müssen Sie ein Aufbauseminar absolvieren?

Was ist ein Aufbauseminar?

Prinzipiell lassen sich drei verschiedene Arten von Seminaren im Bereich der Verkehrssicherheit definieren:

  • Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
  • besonderes Aufbauseminar bei Vergehen zusammen mit Alkohol und/oder Drogen (besonderes ASF)
  • Fahreignungsseminar (FES) für Nicht-Führerscheinneulinge (auch bekannt als “Punkteabbauseminar”)
Eine Nachschulung wird oft in der Probezeit bei Verkehrsverstößen angeordnet.
Eine Führerschein-Nachschulung in der Probezeit wird bei vielen Verkehrsverstößen angeordnet, aber nicht bei allen.

Dieser Ratgeber beschäftigt sich vorrangig mit dem Aufbauseminar in der Probezeit für Fahranfänger (kurz ASF) sein. Die Teilnahme hieran wird laut StVO verordnet, wenn ein Fahranfänger innerhalb der Probezeit zum ersten Mal entweder einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen hat.

Durchgeführt wird das Seminar von einer dazu lizenzierten Fahrschule. Im Rahmen des ASF-Seminar werden unter anderem die Fehler der Teilnehmer besprochen und zukünftige Lösungswege solcher Situationen aufgezeigt.

Das Seminar muss innerhalb einer bestimmten, von der Verwaltungsbehörde festgelegten Frist komplett durchgeführt werden. In der Regel liegt diese bei acht Wochen. Nimmt der Fahranfänger nicht an der Nachschulung für den Führerschein teil, erfolgt in der Regel eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Neuerteilung ist dann erst möglich, wenn die Bescheinigung über die Teilnahme am ASF vorgelegt wird.

Eine Anordnung für besondere Aufbauseminare erfolgt immer dann, wenn Fahranfänger ein Fahrzeug unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steuern.

Die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES-Seminar – ehemals ASP-Seminar) wiederum erlaubt es jedem Autofahrer einmal in fünf Jahren , einen Punkt abzubauen. Dabei darf der Fahrer aber maximal fünf Punkte in Flensburg haben. Liegt der Punktestand bereits zwischen sechs und sieben Punkten, erfolgt eine Verwarnung. Das Punkteabbauseminar kann auch dann noch besucht werden, hat allerdings keinen Einfluss mehr auf den Punktestand des Autofahrers. Alle Werte, die noch darüber liegen, führen direkt zu einem Entzug der Fahrerlaubnis.

Wer muss zu einem Aufbauseminar?

Die Probezeit für Fahranfänger beträgt in der Regel zwei Jahre. Wer während dieser Zeit einmal einen A-Verstoß oder zweimal einen B-Verstoß begeht, muss zur Führerschein-Nachschulung.

So genannte A-Verstöße gelten als schwer, hingegen sind B-Verstöße weniger schwerwiegende Vergehen. Die folgende Tabelle nennt Beispiele für A- und B-Verstöße.

A-VerstoßB-Verstoß
Missachtung des RechtsfahrgebotsUnerlaubte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
Überschreiten der Geschwindigkeit (Probezeitmaßnahme greift jedoch erst bei einer Überschreitung von mehr als 20 km/h)Behinderung oder Gefährdung von Personen beim Abbiegen oder von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
Verstoß gegen Promillegrenze (0,0)Verbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
Missachtung von AmpelnTermin zur HU um mehr als acht Monate überzogen
Telefonieren bzw. Hantieren mit einem elektronischen Gerät während des FahrensMissbrauch von Kennzeichen
UnfallfluchtNutzung von abgefahrenen Reifen
Nichtbildung oder unzulässige Nutzung einer Rettungsgasse
Falsches Verhalten an Fußgängerüberwegen
Nötigung (Drängeln, Lichthupe)
Verletzung der Vorfahrt (inklusive Gefährdung Dritter)
Unzulässiges Überholen
Wenden und Rückwärtsfahren auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraße
Falsches Verhalten an Bahnübergängen
Falsches Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen
Zu dichtes Auffahren
Falsches Verhalten bei Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Einsatzhorn
Beim Führerschein mit 17 ohne Begleitperson gefahren
Fahren ohne Kfz-Zulassung

Ein Punkteabbauseminar (FES-Seminar) hingegen wird niemals angeordnet. Vielmehr gibt es verschiedene Mahnstufen, die zur Teilnahme bewegen sollen:

  • Bei einem bis drei Punkte werden Autofahrer lediglich benachrichtigt, dass sie ein FES-Seminar belegen können, um einen Punkt abzubauen.
  • Die ersten Mahnung im Punktesystem trifft bei vier bis fünf Punkten ein. Auch hier ist es Autofahrern noch erlaubt, in einem Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen.
  • Die vorletzte Mahnung erteilt das Straßenverkehrsamt, sobald das Konto sechs oder sieben Punkte aufweist. Dieses hat dann allerdings keine Auswirkungen auf das Register in Flensburg.
  • Die dritte Mahnung und damit die Mitteilung über den Entzug der Fahrerlaubnis erhalten Autofahrer mit acht oder mehr Punkten.

Aufbauseminar für Fahranfänger – Kosten und Dauer

Für Fahranfänger sind die zeitlichen und finanziellen Aufwendungen für die Teilnahme an einem Aufbauseminar verständlicherweise von zentraler Bedeutung.

Generell sind Fahrschulen für die Durchführung der Führerschein-Nachschulung zuständig. Die Kosten variieren dabei oft stark, denn im Endeffekt kann die jeweilige Fahrschule den Preis selber festlegen. In der Regel liegen die Kosten zwischen 250 bis 500 Euro. (Dazu kommt das Bußgeld für das jeweilige Vergehen, welches der Bußgeldtabelle zu entnehmen ist. Außerdem wird eine Verwaltungsgebühr von 25 bis 30 Euro fällig, welche an die entsprechende Behörde zu entrichten ist.)

Die eigentliche Dauer des Aufbauseminars beläuft sich auf wenige Tage oder Wochen. Meist finden die vier Sitzungen und die obligatorische Fahrprobe innerhalb von zwei bis maximal vier Wochen statt.

Bis die Anordnung hierzu aber überhaupt erteilt wird, können mehrere Monate vergehen. In der Regel brauchen die Behörden drei Monate, bis die entsprechenden Schreiben beim Fahranfänger eintreffen.

Deutlich günstiger als ein ASF-Seminar ist das Punkteabbauseminar. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 100 und 200 Euro. Auch hier hängt der Preis letztendlich immer von der jeweiligen Fahrschule ab.

Die vier Sitzungen werden in der Regel in einem kurzen Zeitraum von maximal drei Wochen durchgeführt.

Halten Sie die Kosten für ein Aufbauseminar für zu hoch?

Ablauf des Aufbauseminars für Fahranfänger (ASF)

Alle Aufbauseminare in der Probezeit bestehen aus jeweils vier Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt. Die Fahrt dauert dabei rund 30 Minuten und wird zwischen der ersten und zweiten Sitzung abgehalten. Die Sitzungen selber haben jeweils einen Umfang von 135 Minuten.

Die Sitzungen finden für gewöhnlich als Gruppengespräche statt. Beim ersten Treffen stellen sich alle Teilnehmer vor und die Fahrschule schafft eine lockere, aber dennoch fokussierte Umgebung für alle Beteiligten. Die Teilnehmer berichten dann von ihren Fehlern und schildern ihre Erwartungen an das Aufbauseminar. Zudem charakterisiert die Fahrschule einen guten Fahrer und stellt das weitere Programm vor. Danach erfolgt zumeist die Beobachtungsfahrt. Dieses ist ausdrücklich keine Prüfung, sondern soll leichte Fehler und Unaufmerksamkeiten offenbaren. Hinterher sprechen Fahrlehrer und -schüler ausgiebig über die Fahrt und werten diese gemeinsam aus.

In der darauffolgenden zweiten Sitzung sprechen die Teilnehmer gemeinsam über die Fahrten. Zudem wird generell über gefährliche Situationen berichtet und geklärt, wie diese zu verhindern sind.

Beim vorletzten ASF-Treffen wird das Verkehrsrecht näher erläutert. Zudem werden die Themen Disko-Unfälle und Alkohol am Steuer besprochen. In der vierten und somit letzten Sitzung erhalten die Fahranfänger Informationen darüber wie es mit ihrer Probezeit weitergeht. Zudem erfolgt ein Rückblick auf das Seminar, der dazu verhelfen soll, das Gelernte wirklich zu verinnerlichen.

Übrigens: Viele Fahrschulen bieten die Führerschein-Nachschulung auch in Form von Einzel- statt Gruppensitzungen an. Dadurch wird das Aufbauseminar jedoch oft auch teurer.

Was sind besondere Aufbauseminare?

Besonderes Aufbauseminar bei Alkohol und Drogen
Bei Delikten mit Alkohol und Drogen wird ein besonderes Aufbauseminar angeordnet

Wenn Fahranfänger während der Probezeit mit Alkohol oder Drogen im Blut erwischt werden, so ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar Pflicht. Der Gesetzgeber definiert den Zeitpunkt, zu dem ein solches besonderes Aufbauseminar fällig wird, sehr genau. So heißt es in §36 Besondere Aufbauseminare nach §2 Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes wie folgt:

(1) Inhaber von Fahrerlaubnissen auf Probe, die wegen Zuwiderhandlungen nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes an einem Aufbauseminar teilzunehmen haben, sind, auch wenn sie noch andere Verkehrszuwiderhandlungen begangen haben, einem besonderen Aufbauseminar zuzuweisen.

Die Teilnehmer eines solchen Seminars untersuchen gemeinsam, welche Gewohnheiten zu ihren Alkohol- oder Drogenfahrten geführt haben. Zudem finden sie heraus, wie sich die Gewohnheiten überhaupt entwickeln konnten. Oftmals entdecken die Teilnehmer starke Zusammenhänge zwischen ihrer Lebensgestaltung und dem Umgang mit bzw. Konsum von Alkohol oder Drogen. Wer häufig trink, tut dies in der Regel nicht zufällig. Negative Gefühle werden im Rahmen des Seminars zumeist als Ursache für den Konsum und damit auch für die Fahrten genannt. Nur wer es schafft, diesen Gefühlen ohne Alkohol oder Drogen zu begegnen, kann dauerhaft als fahrtüchtig eingestuft werden.

In den Kursen wird daher untersucht, welche Verhaltensweisen zu den Fahrten geführt haben. Oft sind diese unbewusster Natur und den Teilnehmern nicht auf Anhieb ersichtlich. Auf dieser Grundlage wird es den Teilnehmern dann ermöglicht, Lösungen für ihre Probleme zu finden und so künftigen Alkohol- oder Drogenfahrten vorzubeugen.

Insgesamt dauert das besondere Aufbauseminar zehn Stunden. Dabei sind diese auf drei Termine innerhalb von zwei Wochen verteilt. Fahranfänger erhalten zum Abschluss eine Bescheinigung ihrer Teilnahme, die sie der entsprechenden Behörde vorlegen müssen.

Entscheidet sich ein Fahranfänger gegen die Teilnahme an einem solchen Seminar, so muss er fest damit rechnen, dass er seinen Führerschein nicht wiedererlangen wird.

So heißt es im eben bereits zitierten §36 Besondere Aufbauseminare nach §2 Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes weiter:

(2) Ist die Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem besonderen Aufbauseminar teilgenommen hat.

Ablauf des Punkteabbauseminars (FES-Seminar)

Ein Punkteabbauseminar: Ablauf des Seminars
Das Punkteabbauseminar hat einen vorgegebenen Ablauf

Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ersetzt das Fahreignungsseminar

im Rahmen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems ab 1. Mai 2014 das bisherige Aufbauseminar, das nur von Fahrlehrern durchgeführt wurde, und die verkehrspsychologische Beratung.

Das Seminar umfasst zwei Teile, eine verkehrspsychologische Maßnahme und eine Maßnahme aus dem verkehspädagogischen Bereich. Letztere wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Dabei sind die Inhalte relativ frei wählbar und hängen von den Vergehen der jeweiligen Fahrer ab. Das generelle Ziel ist es aber, das Gefahrenbewusstsein zu sensibilisieren und Verhaltensalternativen aufzuzeigen. Die Maßnahme umfasst zwei Module mit einer Länge von jeweils 90 Minuten. Dabei sind Einzelteilnahmen oder Gruppen von bis zu sechs Teilnehmern möglich.

Die verkehrspsychologische Maßnahme wird durch speziell geschulten Verkehrspsychologen durchgeführt. Den Teilnehmern soll ein individueller Weg zur Vermeidung des in der Vergangenheit riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt werden. Dabei sollen eben diese ausgearbeiteten Strategien im Alltag erprobt werden. Die Erfahrungen besprechen Psychologe und Teilnehmer dann gemeinsam. Insgesamt finden zwei Sitzungen mit einer Dauer von jeweils 75 Minuten statt. Gruppengespräche sind hierbei nicht vorgesehen.

Was ist eine MPU?

Die Bezeichnungen MPU, Punkteabbauseminar und Aufbauseminar werden oft verwechselt oder gar synonym verwendet. In den obigen Abschnitten ist bereits deutlich geworden, dass FES-Seminare (ehemals ASP-Semianre) und ASF-Seminare klar voneinander abzugrenzen sind. Im Folgenden soll nun gezeigt werden, was eine MPU ist und wann diese angeordnet wird.

Zuständig für die MPU ist die Fahrerlaubnisbehörde. Dabei gibt es zahlreiche und sehr unterschiedliche Situationen, in denen die Anordnung einer MPU vollzogen werden kann. In der Regel geschieht dies immer dann, wenn Zweifel an der Eignung einer Person zur Führung von Kraftfahrzeugen bestehen. In der Praxis ist die Anordnung der Beibringung eines MPU-Gutachtens nach § 13 Faherlaubnisverordnung immer dann zwingend, wenn eine Person ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einem Promillewert von 1,6 oder mehr geführt hat. Das gilt ausdrücklich für alle Verkehrsteilnehmer, also auch für Fahrradfahrer. Eine MPU kann aber auch dann angeordnet werden, wenn Autofahrer wiederholt mit geringeren Mengen Alkohol im Blut (über 0,5 Promille) angehalten und kontrolliert wurden.

Teilweise müssen sich auch solche Personen einer MPU unterziehen, die noch gar keinen Führerschein haben. So heißt es in § 2 Absatz 8 StVG:

(8) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Bewerbers begründen, so kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass der Antragsteller ein Gutachten oder Zeugnis eines Facharztes oder Amtsarztes, ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr innerhalb einer angemessenen Frist beibringt.

Einerseits können diese Bedenken entstehen, weil der Fahranfänger vorbestraft ist und somit nicht über die nötige geistige Reife verfügt. Andererseits sind auch solche Personen betroffen, die aufgrund bestimmter körperlicher Eigenschaften nicht dazu in der Lage sein könnten, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Aufbauseminar und MPU
Bei wiederholten Verstößen mit Alkohol und Drogen wird kein Aufbauseminar angeordnet, sondern oft eine MPU.

Zudem ist es möglich, dass die MPU beantragt wird, wenn ein Autofahrer seinen Führerschein wiedererlangen möchte. Das ist besonders dann der Fall, wenn dieser aufgrund von Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, entzogen wurde. Auch Fahranfänger, denen während der Probezeit ein Farhverbot erteilt wurde, können zur MPU gebeten werden. Verkehrssünder, die mehr als 8 Punkte in Flensburg haben, müssen unter Umständen auch eine MPU absolvieren, um ihre Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.

Zu guter Letzt sind solche Fälle zu erwähnen, in denen es zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz kommt. Laut §14 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) kann auch hier eine MPU angeordnet werden.

Eine MPU ist also nicht gleichzusetzen mit einem Punkteabbauseminar oder einem Aufbauseminar. Vielmehr ist die Untersuchung eine Ergänzung zu den vorgestellten Seminaren. In fast allen weiter oben beschriebenen Fällen ist die Anordnung einer MPU möglich. In der Regel sind Fahranfänger aber nur bei schweren Vergehen in Verbindung mit Alkohol betroffen oder bei Verstößen, die nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar stattfinden.

Fazit zu Aufbauseminar und Punkteabbauseminar

Das Gesetz sieht im Bereich von Aufbauseminaren für Fahranfänger relativ klare Regelungen vor. Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen hat, muss zwingend zu einem solchen Aufbauseminar. Die Dauer liegt bei rund zwei bis vier Wochen, die Kosten schlagen mit 250 bis 500 Euro zuzüglich Bußgeld und Verwaltungsgebühr zu Buche. Dabei werden grundlegende Verhaltensweisen erneut trainiert, die StVO näher betrachtet und eine Probefahrt durchgeführt.

Punkteabbauseminare sind hingegen nie verpflichtend. Sie können aber hohen Punktezahlen in Flensburg und somit einem Entzug des Führerscheins vorbeugen.

Von den Seminaren abzugrenzen ist die MPU. Diese wird eigenständig und unabhängig verordnet. Allerdings kann es in einigen Fällen vorkommen, dass Seminar und MPU verpflichtend durchgeführt werden müssen, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Das ist besonders bei Wiederholungstaten oder schwerwiegenden Vergehen der Fall.

Im Video: Wann droht Ihnen ein Aufbauseminar?

Alles Wichtige zum Aufbauseminar finden Sie in diesem Video!
Alles Wichtige zum Aufbauseminar finden Sie in diesem Video!

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (122 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

103 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Fabian
    Am 1. Februar 2019 um 16:40

    Hallo zusammen,

    ein Führerscheinneuling innerhalb seiner Probezeit hat heute eine Owi-Anzeige wegen Handy am Steuer erhalten, ist jedoch ab kommenden Donnerstag für 3 Monate im Ausland unterwegs. Wie kann er sich mit der Behörde in Verbindung setzen, um einen Aufschub für das Aufbauseminar zu erhalten? Was kann er machen, damit während der 3 Monate keine Fristen aus dem Ruder laufen? Danke im Voraus.

    Gruß! Fabian

  2. E36fahrer
    Am 28. Dezember 2018 um 5:24

    Ich darf bei einer Anordnung eines Aufbauseminares meinen Führerschein behalten wenn dies in der festgelegten Frist bestritten wird und kein weiteres Fahrverbot besteht, richtig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2019 um 18:33

      Hallo E36fahrer,

      das trifft in der Regel zu.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Kai
    Am 16. Dezember 2018 um 22:37

    Hallo,
    Ich bin seit dem 4.12.18 aus meiner verlängerten Probezeit raus, bekam nun aber ein Blitzerbescheid woraus hervorgeht, dass ich am 26.10.18 Außerorts 110 in einer 80er Zone gefahren bin. Worauf sollte ich mich einstellen?

  4. Hakam A.
    Am 12. Dezember 2018 um 20:54

    Hallo,
    Ich wurde vor ca. 2 Jahren mit mehr als 21 KM/h geblitzt, ich bekam ein Punkt, der Probefahrt wurde auch auf 2 Jahre verlängert und ich habe einen Aufbauseminar besucht .
    Gestern bin ich von der Polizei kontrolliert , mein sohn (5 jahre) hat sich nicht angeschnallt und ich soll eine Strafe in Höhe von 60Euro und einen Punkt bekommt werden , das hat die Polizei mir mitgeteilt .
    Hinweis: die Polizei hat die Daten meines Sohnes eingetragen.
    Was wird mir dann passieren?
    Soll ich einen Rechtsanwalt einschalten?

  5. Hassan
    Am 29. November 2018 um 3:57

    Hallo,
    A few months ago i have gotten 1 point and have participate to advance seminar. Also for the secound time, last week i got 2 point. Must i take part to advance seminar again or not?
    Thanks

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2018 um 17:09

      Hello Hassan,

      normally, the seminar is obligatory after the first point in the probationary period. After the third traffic violation, which is categorizised as “A”, the the administration will generally cancel the licence.

      The Team of bussgeldkatalog.org

  6. Juri
    Am 15. November 2018 um 23:07

    Ich bin mit einem Fahrrad über eine rote Ampel gefahren und bin noch in der Probezeit , muss ich ein aufbauseminar machen ?

  7. Till
    Am 19. Oktober 2018 um 13:29

    Hallo Bussgeldkatalog-Team,
    Ich wurde 2 wochen vor ablauf der probezeit von sehr weit entferneten polizisten gesehen, wie ich mit dem fahrrad über eine rote Fahrradampel gefahren bin (die Kreuzung war leer da nachts).
    Habe die Strafe schon bezahlt und keinen (!) Punkt bekommen da es nur eine Fahrrad- & Fußgängerampel war.
    Trotzdem soll jetzt meine Probezeit verlängert werden und ich muss ein Aufbauseminar besuchen.
    Ist dem so oder gibt es ein Unterschied zwischen Autoampelanlagen und Rad-& Fußgängerüberwege?`LG TIll

  8. Johanna
    Am 15. Oktober 2018 um 15:19

    Hallo

    ich bin in der Probezeit und habe Anfang des Jahres ein Aufbauseminar besuchen müssen.
    Vor zwei Monaten habe ich wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung noch einen Punkt bekommen.

    Nun ist noch ein Brief gekommen, dass ich jetzt schon wieder einen Punkt bekommen habe.

    Ergo: 3 Punkte in der Probezeit

    Bin ich jetzt meinen Führerschein los?
    Wenn ja wie lange?
    Kann ich dem mit einem Punkteabbauseminar entgegenwirken?

    Gruß Johanna

  9. Basti
    Am 14. Oktober 2018 um 1:56

    Hi hatte ca 4 monate vor ende der probezeit einen unfall.
    Habe aber jetzt nach ende der probezeit ein schreiben bekommen das ich an einem aufbauseminar teilnehmen muss und meine Probezeit verlängert wird. Können die das so einfach noch rückwirkend veranlassen oder hätte ich die anordnung wären der Probezeit erhalten müssen?

  10. Armand
    Am 7. September 2018 um 10:58

    Hallo, ich wurde im März in der Stadt (50 erlaubt) geblitzt. Ich fuhr 77 Kmh. Ich habe den Brief bekommen, dass es sich um einen A-Verstoß handelte. Dafür habe ich 97,- bezahlt und mir wurde einen Punkt abgezogen. 6 Monate danach, erst gestern habe ich einen anderen Brief bekommen, wo es drauf stand, dass ich zum einer Aufbauseminar teilnehmen muss. Kann ich an dieser Stelle sagen, dass es sich verjährt hat? da es mehr als 3 Monate gedauert hat?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 11:54

      Hallo Armand,

      nein. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig. Es ist normal, dass die Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar erst später erfolgt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Kevin.A
    Am 30. Juli 2018 um 23:17

    Hallo ich hatte einen Autounfall wo ich irgendwie in die andere Spur gekommen bin und frontal gegen ein anderes Auto geknallt bin es gab Personen und Blechschaden zu dem befinde ich mich in der verlängerten Probezeit ich habe schon ein Aufbau Seminar gemacht wo mit muss ich da rechnen ? Ich kann mich an den Unfall nicht errinern verliere ich mein Führerschein ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. September 2018 um 12:11

      Hallo Kevin A.,

      Ihre genauen Sanktionen können wir leider nicht vorhersagen – auch nicht, ob Ihnen Ihre fahrerlaubnis entzogen wird. Sie müssen im Mindesten mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Jana
    Am 1. Juli 2018 um 18:19

    Hallo,ich hatte am Freitag einen Auffahrunfall.Ich näherte mich einer Ampel doch wurde durch die tiefstehende Sonne geblendet und habe nicht gesehen das der vordermann bremste.Da ich den Vordermann immer näher kamm,habe ich leicht abgebremst um den Sicherheitsabstand wiederherzustellen.Doch dann sah ich das der Vordermann stark abbremste.Ich habe natürlich auch stark gebremst,doch leider bin ich der Person aufgefahren,weil ich durch die Sonne einfach so geblendet war.Die Person aus dem Vorderen Wagen,erlitt 20 minuten später einen schock und wurde auch vom RTW mitgenommen.Verletzt war sie aber nicht.Ich befinde mich noch in der Probezeit.Womit muss ich jetzt Rechnen?Was kommt auf mich zu?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2018 um 9:08

      Hallo Jana,
      welche Sanktionen Ihnen drohen, hängt davon ab, welcher Verstoß dem Unfall zugrundliegt. Daher ist uns eine Einschätzung nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Monika D.
    Am 26. Juni 2018 um 12:37

    Hallo,
    folgende Situation: Mein Sohn (seit Februar Führerschein auf Probe) ist im April mit mehr als 21 km/h geblitzt worden. Vergehen zugegeben, Sache läuft, wir rechnen mit einem Aufbauseminar. Gestern abend hatte er nun einen Unfall mit einem Fahrradfahrer, er hat ihm die Vorfahrt genommen, konnte ihn aufrgund extremer Bankettenbegrünung nicht sehen. Polizei hat den Unfall aufgenommen. Aussage des Polizisten…1 Punkt plus 180 Euro Strafe. Das würde ja nun eine MPU bedeuten, da 2 A-Verstöße oder? Stellt sich zudem die Frage, muss er dann beides machen…Aufbauseminar und MPU oder nur die MPU, weil das letzte Vergehen zählt? Muss er den FS während der MPU Phase abgeben? Er hat zudem einen Treckerführerschein, weil er seine Ausbildung in der Landwirtschaft macht. Darf er den via Sonderantrag behalten, damit er die Ausbildung zu Ende machen kann? Wie lange zieht sich das alles und mit welchen Kosten muss er rechnen?
    Vielen Dank im Voraus.
    Beste Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 14:40

      Hallo Monika,

      der zweite A-Verstoß innerhalb der Probezeit zieht in der Regel keine MPU nach sich. Vielmehr wird Ihr Sohn kostenpflichtig verwarnt und er erhält eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Jasmin
    Am 9. Juni 2018 um 16:27

    Hallo ich würde angehalten weil ich und mein Kind nicht angeschnallt waren,habe Bußgeld von 65€bekommen und 2 Punkte war aber schon einmal zum Aufbauseminar weg fahrerflucht bin noch in der Probezeit.
    Mir wird aber jetzt nicht mein Führerschein weg genommen oder?
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 16:46

      Hallo Jasmin,

      es handelt sich hierbei um keine A- bzw. B-Verstöße, weshalb in der Regel keine Auswirkungen auf die Probezeit zu erwarten sein sollten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Bernd
    Am 7. Juni 2018 um 13:12

    Sehr geehrte Damen und Herren.

    Mein Sohn ist 4 Wochen vor Ablauf der Probezeit durch 2 Polizisten mit noch rollendem Fahrzeug mit dem Handy gesehen worden. Nun kommt der Bescheid, dass es sich um einen A-Verstoß handelt und ein Aufbauseminar erfolgen muss.
    Besteht hier die Chance dies noch abzuwenden – nachdem es kurz vor der Probezeitende war? Ist es möglich mit Einspruch die Rechtsgültigkeit nach hinten zu schieben? Ist es überhaupt ein A-Verstoß?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bernd

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2018 um 15:56

      Hallo Bernd,

      das Benutzen eines Handys am Steuer ist ein A-Verstoß. Entscheidend ist, wann der Verstoß begangen wurde – nicht, wann die Rechtskraft eintritt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Darnell
    Am 7. Mai 2018 um 13:01

    Hallo, ich habe vor 2 Jahren die Neuerteilung bei der Führerschein stelle beantragt.
    Ich bekam Post in dem mir bestimmte Voraussetzungen genannt wurden um meinen Führerschein wieder zu bekommen.
    Zum einen ein Aufbauseminar, eine MPU und ich soll die Theoretische und Praktische Prüfung ablegen.

    Da ich das Finanziell damals nicht konnte ignorierte ich das schreiben erst einmal bis ich das Geld beisammen habe.

    Nun ist der Zeitpunkt gekommen wo ich sagen kann ich kann aus Finanzieller Sicht los legen, muss ich nun erneut zur Führerschein stelle und die Neuerteilung beantragen oder gilt das gleiche wie vor 2 jahren. Denn der Antrag für die Neuerteilung kostet 150€ die ich mir gerne Sparen würde?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:04

      Hallo Darnell,

      bitte wenden Sie sich an die Führerscheinstelle. In der Regel muss erneut ein Antrag gestellt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. MQ
    Am 4. Mai 2018 um 5:25

    Hallo zusammen,

    ich habe in der Probezeit einen THC Verstoß getaetigt

    Habe die Auflage fuer die MPU bekommen – Termin naechste Woche.

    Muss ich das Aufbauseminar vor Abschluss der MPU abhalten, oder ist dies noch anschl. moeglich?

    Woher bekomme ich serioese Anbieter?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Mai 2018 um 15:45

      Hallo,
      das Aufbauseminar ist in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist zu absolvieren. Diese ist in der Anordnung vermerkt. Das Aufbauseminar wegen Drogen muss bei einem anerkannten Verkehrspsychologen erfolgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Farid
    Am 17. April 2018 um 21:28

    Hallo,

    ich wollte fragen womit ich bei 103 km/h (nach Toleranzabzug) in einer 80er Zone auf der Autobahn rechnen muss?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2018 um 15:57

      Hallo Farid,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h auf der Autobahn müssten Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt rechnen. Weitere Informationen zur Geschwindigkeitsüberschreitung finden Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Khedir m.
    Am 3. April 2018 um 10:10

    Guten tag ich hab beim linksabbiegen denn vordermann der auch links abgebogen ist die vorfahrt genommen da man es wegen der sonne so schlecht gesehen hatte hatte aber nie was andres als straftat womit muss ich rechnen ich hab mich halt nur selber verletzt da ich roller fahrer war

  20. tahar
    Am 24. März 2018 um 4:02

    guten tag
    Ich wäre auserorts mit 80 km/h geblitzt dort war 50km/h und bin noch beim Probezeit nach dem ich habe eine Strafe bekomen auch Mann muss aufbauseminar nebenbei machen leider habe ich nicht gemacht und ich habe meine Führerschein abgegeben.ich wollte nur wissen was ich kann tun damit wieder haben

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. April 2018 um 16:17

      Hallo Tahar,

      bitte kontaktieren Sie die zuständige Führerscheinstelle, um sich zu informieren, was Sie machen können. Konsultieren Sie ggf. einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  21. Alshouli
    Am 19. März 2018 um 19:15

    Ich habe heute einen Post bekommen ,und es geht um das aufbauseminar
    Ich muss den Führerschein für ein Monat abgeben
    Würde fragen,wenn ich das Seminar jetzt nicht machen will, also ich würde es danach machen , darf das sein ??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 12:58

      Hallo Alshouli,

      wenden Sie sich diesbezüglich an die Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Paul G.
    Am 3. März 2018 um 18:47

    Hallo,
    Ich wurde kürzlich mit 26 zu viel gelasert – 3kmh = 23 kmh zu viel, gibt es Ausnahmen wenn der gelaserte kurz vor dem ende seiner Probezeit ist bzw. eine Aussage nicht verneint hat ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2018 um 12:14

      Hallo Paul,

      entscheidend ist der Tag, an welchem der Verstoß stattfand. Ausnahmen werden nicht gemacht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Spedy
    Am 28. Februar 2018 um 19:01

    Guten Tag,
    ich hab mal eine frage ich wurde in meiner probezeit angehalten wegen telefonieren Bußgeld habe ich schon bezahlt 100€+ Gebühren. Heute bekomme ich die Anordnung des Aufbauseminares!! Ist das kein B Verstoß? Und wie wird das entschieden ob das ein A oder B Verstoß ist?
    Vielen Dank für eine Antwort

  24. Michael
    Am 16. Januar 2018 um 12:46

    Hallo,

    ich habe einen Bescheid wegen unangepasster Geschwindigkeit und anschließendem Abkommen von der Fahrbahn bekommen. (Bußgeld 100€ + Gebühren). Zählt dies als A-Verstoß (ich war ja noch innerhalb der erlaubten Geschwindigkeit)?
    Vielen Dank für eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Februar 2018 um 16:35

      Hallo Michael,

      in der Regel zählen Ihre Verstöße als ein A-Verstoß. Für nähere Informationen können Sie die Bußgeldstelle kontaktieren.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  25. Alex W.
    Am 14. Januar 2018 um 3:15

    Hallo,

    Ich hatte einen Auto Unfall ohne Personenschaden, ich habe beim linksabbiegen dem entgegendkommenden die Vorfahrt genommen und er ist mir hinten rechts ins Auto gefahren. Die Polizisten meinten vor Ort noch das ich mit einem Bußgeld von 85 € rechnen solle. Da ich noch in der Probezeit bin frage ich mich was mit meinem Führerschein ist da ich zwingend das auto brauche um zur arbeit zu kommen. Das ist das erste mal das ich auffällig geworden bin.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 15:23

      Hallo Alex W.,

      eventuell wird die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Saskia
    Am 12. Januar 2018 um 9:57

    Hi
    Hab mal eine Frage. Mir wurde die Fahrerlaubnis für 6 Monate entzogen wegen Unfallflucht( Sachschaden von ca 3000 Euro). Ich bin zu dem Zeitpunkt nicht mehr in der Probezeit gewesen, muss ich dann MPU oder auch so ein Aufbauseminar machen. Oder wie bekomme ich mein Führerschein wieder?
    MFG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 14:22

      Hallo Saskia,

      wenn es sich um ein Fahrverbot handelt, bekommen Sie den Führerschein normalerweise ohne Weiteres zurück.
      Wenn es sich um einen Fahrerlaubnisentzug handelt, könnte die Behörde eine MPU verlangen, wenn der Antrag auf Wiedererteilung gestellt wird.
      Ein Aufbauseminar ist nur bei Fahrern in der Probezeit möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Elias
    Am 2. Januar 2018 um 18:34

    Hallo,
    ich bin in der Probezeit von einem A1 Führerschein. Bin in einer 60er Zone mit 90 geblitzt worden. Mit was für einer Strafe muss ich jetzt rechnen?

    • Günter
      Am 22. Februar 2018 um 22:35

      Es ist billiger über Punktehandel und soll auch legal sein. Pro Punkt bekommt man das für 250€

      • bussgeldkatalog.org
        Am 26. März 2018 um 11:02

        Hallo Günther,

        nein, das ist er nicht. Punktehandel und dessen Versuch ist illegal und zieht hohe Sanktionen nach sich.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Januar 2018 um 10:28

      Hallo Elias,

      Sie werden sich im Mindesten auf 100 Euro Bußgeld und einen Punkt einstellen müssen. Außerdem wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Diese Angaben sind ohne Gewähr.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  28. johnson
    Am 23. Dezember 2017 um 19:25

    hallo guten tag ich habe gestern kontrolliert bei der polizei das ich habe meine handy in hand und fahren aber ich telefonieren nicht nur das handy war in hand.ich weiß nicht was strafe bekomm ich,und ich bin in probezeit seit lezte monat

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 16:52

      Hallo johnson,

      wenn keine anderen Verstöße vorliegen, hat ein B-Verstoß erst einmal keine weiteren Auswirkungen außer einem Bußgeld.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

  29. Ben
    Am 4. Dezember 2017 um 12:08

    Wenn ich meinen Führerschein entzogen bekomme und ein aufbauseminar machen muss, bekomme ich meinen Führerschein dann wieder, bevor ich das aufbauseminar gemacht habe?

    • Günter
      Am 22. Februar 2018 um 22:38

      was bringt dir so ein Aufbauseminar? Viele machen das und fahren dann wieder schnell, dann ist Punktehandel günstiger ohne Seminar und legal soll es auch sein.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Dezember 2017 um 17:10

      Hallo Ben,

      handelt es sich lediglich um ein Fahrverbot oder um die Entziehung der Fahrerlaubnis? Bei einem ein- bis dreimonatigen Fahrverbot erhalten Sie den Führerschein nach Ablauf der Frist wieder ausgehändigt. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis müssen Sie die Sperrfrist abwarten und müssen danach eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Die Führerscheinstelle kann die Wiedererteilung an gewisse Voraussetzungen knüpfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Sophia S.
        Am 7. November 2018 um 2:55

        Hallo bei einer Erziehung der Fahrerlaubnis, bedeutet das dann, das ich meinen kompletten Führerschein neu beantragen muss? Oder hat das damit nichts zu tun? Ich weiß nämlich nicht was ich hab. Musste ihn 3 Monate abgeben und jetzt neu beantragen und ein Aufbauseminar machen.

  30. michelle
    Am 17. Oktober 2017 um 10:45

    guten tag
    mein freundich wurde auserorts mit 80 km/h geblitzt dort war 50km/h erlaubt womit muss er rechnen
    man muss dazu sagen das vorher 100 km/h war und dann 80 km/h
    lieben dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 12:51

      Hallo Michelle,

      in solch einem Fall werden in der Regel ein Punkt und 80 Euro Bußgeld plus Bearbeitungsgebühren fällig. Befindet er sich in der Probezeit, wird zudem die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar muss absolviert werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar