Zieht ein Auffahrunfall immer ein Bußgeld nach sich?
Letzte Aktualisierung am: 28. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Häufig ist ein zu geringer Abstand der Auslöser für einen Auffahrunfall
Im dichten Feierabendverkehr kommt es oft zu Auffahrunfällen. Von einem solchen Unfall wird gesprochen, wenn ein Fahrzeug mit einem anderen kollidiert, welches sich in die gleiche Richtung bewegt. Auch wenn ein Auto auf ein stehendes Fahrzeug auffährt, handelt es sich um einen Unfall dieser Art. Auslöser gibt es viele, laut Angaben der ADAC-Unfallforschung haben jedoch Abstandsfehler die größte Bedeutung in diesem Zusammenhang.
Nach einem solchen Unfall ist das richtige Vorgehen wichtig. Sichern Sie die Unfallstelle ab und leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe und verständigen den Notruf. Vor allem, wenn es zu einem Personenschaden oder erheblichen Sachschäden kam, sollten Sie im Anschluss die Polizei informieren.
Die Polizei nimmt den Unfall auf, befragt Zeugen und macht Fotos vom Unfallort. Unfallverursacher machen sich dann häufig Gedanken darüber, ob auf den Auffahrunfall ein Bußgeld folgt. Wir verraten Ihnen, was in diesem Zusammenhang wichtig ist.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Bußgeld nach einem Auffahrunfall
Nein, je nach Einzelfall kann ein Auffahrunfall ein Bußgeld mit sich bringen, das muss aber nicht immer der Fall sein.
Ein Grund für ein Bußgeld kann beispielsweise starkes Bremsen ohne triftigen Grund darstellen. Aber auch zu geringer Abstand, der einen Unfall auslöst, kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Auch das ist vom Einzelfall abhängig. Wird eine fahrlässige Körperverletzung angenommen, kann das als Straftat gewertet und eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben.
Bußgeldkatalog: Der Auffahrunfall und seine Folgen
Unter gewissen Umständen und je nach Einzelfall kann ein Auffahrunfall ein Bußgeld nach sich ziehen. Der folgende Bußgeldkatalog zeigt, welche Sanktionen drohen können:
Auslöser für den Auffahrunfall | Bußgeld in € | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Sie bremsten als Vorausfahrender stark ohne zwingenden Grund. | 30 | ||
Sie ermöglichten einem Omnibus des Linienverkehrs nicht das Abfahren von einer gekennzeichneten Haltestelle. | 30 | ||
Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall. | 35 | ||
Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das abbremsende Fahrzeug auf. | 35 | ||
Sie schnitten beim Wiedereinordnen nach dem Überholen Andere. Es kam zum Unfall. | 35 | ||
Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. | 35 | ||
Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl ein anderes Fahrzeug mit geringem Abstand vor Ihnen fuhr. | 35 | ||
Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war. | 35 | ||
Sie stellten außerhalb einer geschlossenen Ortschaft das Fahrzeug unbeleuchtet auf der Fahrbahn ab. | 35 | ||
Sie fuhren als Beteiligter an einem Verkehrsunfall mit geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite, so dass es zu einem weiteren Verkehrsunfall kam. | 35 | ||
Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug. | 35 | ||
Sie beleuchteten Ihr liegen gebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit der vorgeschriebenen Lichtquelle. | 75 | 1 | |
Sie scherten zum Überholen aus, ohne auf das überholende Fahrzeug zu achten, so dass es zum Unfall kam. | 110 | 1 | |
Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. | 110 | 1 | |
Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse. | 120 | 1 | |
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. | 145 | 1 | |
Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. | 145 | 1 | |
Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeuges ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise. | 200 | 2 | (1 Monat)1 M |
Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. | 200 | 1 |
Bußgeld bei einem Auffahrunfall: Der Einzelfall entscheidet
Ob Sie nach einem Auffahrunfall mit einem Bußgeld rechnen müssen, hängt von der jeweiligen Situation ab. Es kommt, wie die obige Tabelle zeigt, darauf an, welche Art von Verstoß den Unfall ausgelöst hat. Stellt die Polizei eine leichte Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr fest, ist in der Regel lediglich ein Verwarngeld zu zahlen. Das ist etwa der Fall, wenn Sie als Vorausfahrender ohne zwingenden Grund so stark bremsen, dass der Hintermann nicht mehr reagieren kann und Ihnen dann auffährt.
Bei schwereren Verstößen wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Je nach Einzelfall drohen zusätzlich Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Ein Beispiel: Nach einem Auffahrunfall wird ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro angeordnet, wenn der Fahrer den Unfall auslöste, weil er während der Fahrt sein Smartphone benutzte. Zusätzlich bekommt er zwei Punkte in Flensburg und muss ein Fahrverbot von einem Monat absitzen.
Auffahrunfall: Führt eine fahrlässige Körperverletzung zu einem Bußgeld?
Oft geht ein Auffahrunfall glimpflich aus und es ist lediglich ein Blechschaden zu beklagen. Es kann jedoch auch dazu kommen, dass bei einem solchen Unfall ein Beteiligter verletzt wird. Dann steht häufig der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Raum.
Doch wann liegt diese vor? Zum einen muss eine Person beim Unfall verletzt worden sein. Zum anderen muss der Unfallverursacher die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben. Ein Beispiel: Ein Autofahrer hat während der Fahrt sein Smartphone benutzt, deshalb zu spät bemerkt, dass sein Vordermann bremst und hat in Folge dessen einen Auffahrunfall verursacht. Dabei hat sich der Unfallgegner ein Schleudertrauma zugezogen.
Viele Personen fragen sich, ob nach einem solchen Auffahrunfall ein Bußgeld fällig wird. Grundsätzlich lässt sich Folgendes sagen: Nimmt die Polizei an, dass eine fahrlässige Körperverletzung vorliegt, wird kein Bußgeld-, sondern ein Strafverfahren eingeleitet. Dem Fahrer wird nämlich keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vorgeworfen. Wird eine Klage erhoben, kommt es zur Verhandlung vor Gericht.