Trägt immer der Auffahrende die Schuld am Auffahrunfall?
Letzte Aktualisierung am: 29. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Ist die Schuldfrage bei einem Auffahrunfall immer eindeutig?
Das Verkehrsrecht ist komplex, umfangreich und lässt viele spezifische und besondere Fälle zu. Einfache Weisheiten, wie „Wer auffährt, hat immer Schuld“, können aus diesem Grund maximal als grobe Orientierung dienen – keinesfalls aber als allgemeingültige Lösung.
In der Tat verteilt sich bei einem Auffahrunfall die Schuld keineswegs immer gemäß diesem Satz. Der Vordermann kann genauso verantwortlich für den Zusammenstoß sein wie der Auffahrende.
Dieser Artikel beleuchtet die Schuldfrage beim Auffahrunfall ausgiebig. Verschiedene Szenarien, welche zu diesem Unfalltypus führen und deren Schadensregulierung werden vorgestellt. Zudem finden Sie zur Orientierung einige Urteile zum Thema.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Zur Schuldfrage beim Auffahrunfall
Sehr häufig hat der Auffahrende keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden eingehalten und kam daher nicht rechtzeitig zum Stehen.
Aufgrund von Erfahrungswerten gilt bei einem Rechtsstreit die Vermutung, dass der Auffahrende nicht genügend Abstand eingehalten oder aufgrund einer Unaufmerksamkeit zu spät gebremst hat (Anscheinsbeweis). Streiten sich die Unfallbeteiligten über die Schuldfrage, muss der Auffahrende diese Vermutung durch Beweise widerlegen.
Bremst der Vordermann ohne Grund, begeht er damit selbst einen Verkehrsverstoß (§ 4 I 2 StVO) und trägt damit zumindest eine Teilschuld. Auch ein Rückwärtsrollen oder -fahren des Vordermanns kann diesen Anscheinsbeweis widerlegen.
Welche Verkehrsregeln werden beim Auffahrunfall missachtet?
Der Satz „Wer auffährt, hat Schuld“ basiert auf dem sogenannten Anscheinsbeweis: Eine auf Erfahrungswerte basierende Beweisführung. Gemäß § 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt:
(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.
Auf diesem Grundsatz stützt sich der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall: Kam es zur Kollision, lag Seitens des Auffahrenden offenbar eine Pflichtverletzung vor. Doch ganz so einfach ist auch bei einem Auffahrunfall die Schuldfrage nicht geklärt.
Auffahrunfall im fließenden Verkehr: Wer hat Schuld?
Hat der Auffahrende zu wenig Abstand zum Vordermann eingehalten oder fuhr er zu schnell, ist die Schuldfrage meist einfach geklärt: Dies sind die klassischen Fälle, die Schuld liegt hier beim Hintermann.
Doch was, wenn der Vorausfahrende plötzlich und unerwartet bremst? An dieser Stelle kommt es darauf an, ob dafür ein Grund vorliegt.
Läuft beispielsweise ein Kind oder ein großes Tier über die Straße, ist die Bremsung gerechtfertigt und die Schuld an dem Unfall liegt beim Auffahrenden. Der vordere Fahrer verhinderte durch das Bremsmanöver nämlich ein größeres Übel.
Bremst der Vordermann allerdings ohne Grund, verstößt er gegen § 4 der StVO. Der Paragraph hält nämlich weiterhin fest:
(1) […] Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte beispielsweise am 2. März 2006 in einem Urteil, dass plötzliches und grundloses Bremsen zur Teilschuld an dem Auffahrunfall führt.
Ein „zwingender Grund“ liegt dann vor, wenn durch die Bremsung eine Gefahr für Leib und Leben des Fahrers oder ein hoher Schaden vermieden wird.
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Auf ein stehendes Auto aufgefahren: Wie sieht es mit der Schuldfrage aus?
Kollidiert jemand mit einem stehenden Auto und verursacht einen Auffahrunfall, ist er doch sicherlich schuld? Immerhin bewegte sich das Fahrzeug des Unfallgegners nicht einmal. Doch selbst in dieser Situation greift die Regel „Wer auffährt, hat Schuld“ nicht immer.
Wurde das Auto beispielsweise ohne ausreichende Beleuchtung oder Sicherung auf der Straße abgestellt, kann auch der Halter des entsprechenden Fahrzeuges teilweise haften.
Hallo, ich bin auf einer 2-spurigen Bundesstraße unterwegs und diese führt auf eine Ampelkreuzung zu. Geschwindigkeit wird durch Beschilderung reduziert von 100 auf 70 und nach kurzer Zeit auf 50 ( Ortsschild ). Aus 2 Spuren werden 3 wegen Linksabbieger an der Ampel. Die Ampel steht auf rot was aus der Ferne gut zu erkennen ist. Ich wechsle von der rechten Spur auf die Linksabbiegerspur. Der Hintermann fährt auf. Zum Glück nur Stossstange angekratzt. Er war aber zuvor weit genug entfernt das ein Wechsel der Fahrspur ungefährlich war. Er ist der Meinung das ich schuld hätte 😳
Hallo heute auf der Autobahn (Ö-zweispurig ) bin ich auf der linken Spur gefahren, dabei ist mir dauerhaft ein auto aufgefahren, ich hab einmal schon bremsen müssen da ich den Sicherheitsabstand zum vorderen Mann sonst nicht Einheiten könnte. Da würde es schon knapp das er auf mich knallte.
Er hat dann eine Kurze Zeit eine Ruhe gegeben und schlussendlich fuhr er mir wieder extrem auf. Ich musste stärker bremsen, da ich durch seine dränglerei, schneller wurde und ich sonst den Sicherheitsabstand zum Vordermann nicht einhalten konnte.
Nun ist folgendes passiert, wärend meines Bremsvorgang, beschleunigte er sichtlich und musste klarerweise ausweichen Richtung Leitplanke. Er touchierte die Leitplanke und fuhr weiter. Ich und er kollidierten nicht. Nur er mit der Leitplanke.
Meine Frage hab ich durch diesen Unfall teilschuld oder generell schuld? Bitte um Hilfe
Hallo Alessandro
Wann eine Teilschuld bzw. generelle Schuld vorliegt, kann nur ein Anwalt einschätzen, denn wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben.
– Die Redaktion
Hallo,
ich bin mit dem Rad jemandem hinten drauf gefahren, der eine Vollbremsung gemacht hat, weil vor ihm jemand den Weg plötzlich blockiert hat, indem er an einem parkenden Auto auf seiner Seite noch “vorbeigehuscht” ist, statt selbst dort zu bremsen. Bin ich als Auffahrender dann der Dumme oder könnte die Person, welche vorbeigehuscht ist, eine Teilschuld bekommen? (Zu klären wäre noch, ob man dort überhaupt parken darf und wenn nicht, ob diese Person auch noch belangt werden könnte…)
Schöne Grüße
Hallo,
mir ist heute folgendes passiert: Zweispurige Straße geradeaus und eine weitere Linksabbiegerspur an der Kreuzung ein Stück vor mir. Ich Wechsel die Spur von der rechten in die linke Geradeausspur, die Ampel an der Kreuzung schaltet auf gelb, dann legt einer auf der rechten Spur eine Vollbremsung hin und der Hintermann musste ihm ausweichen und zog bremsend auf meine Spur. Da auf der Linksabbiegerspur Autos standen konnte ich dann nicht weiter ausweichen und bin ihm aufgefahren.
Ich habe den Schaden vorn rechts, der unfallgegner hinten links, was ebenfalls darauf schließen lässt, dass er direkt vor mir auf meine Bahn zog.
Dabei dürfte ich doch schuldfrei ausgehen. Ich hätte ja eigentlich nichts tun können um den Unfall zu vermeiden?! Lieg ich da richtig?
Und wer trägt dann eigentlich die Schuld, der ausweichende oder der an der gelben Ampel eine voll in die Eisen geht?
Wie sieht es rechtlich aus wenn ich mein Motorrad abbremse und nach links blinke um dort in eine hofeinfahrt zu fahren und mir dann jemand hinten rein rauscht?
Die Person die mir hinten rein ist meinte ich habe eine Teilschuld, aber mehr als Blinken und mich links einordnen kann ich doch nicht tun?
Hallo, ich bin einem Transporter hinten draufgefahren , weil er plötzlich stark gebremst hat , ich hab auch direkt gebremst bin aber trotzdem mit ihm kollidiert. Bei mir ist nur das Nummernschild beschädigt und bei ihm waren ein paar kratzer oder spuren vom Kennzeichen, nix eingedellt oder sonstiges die Polizei haben wir nicht gerufen. Der Transporter war ein Firmenwagen und der Fahrer nur ein Angestellter. Haben nun beide eine Teilschuld oder muss ich den schaden direkt der Versicherung melden ?
mfg Baum
Ich war an der roten Ampel am stehen vor mir war dieser ein Golf und vor dem Golf waren noch andere 2-3 Autos, alle sind vor dem Golf losgefahren als es grün wurde ist dann auch der Golf losgefahren ich hab gesehen er fährt los und bremst plötzlich ja und dann bin ich ihn rein gefahren ich verstehe nicht wieso der einfach bremst ist doch klar das ich auch los fahre und der Bremst einfach 😡 Wer wäre den schuld dann
Hallo Schani,
das kommt auf die genauen Umstände an. Wenden Sie sich an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
mir ist beim links Abbiegen, rechts hinten einer drauf gefahren.
In einer langgezogenen Rechtskurve, kurz vor Ende der Kurve mußte ich links Abbiegen,was erlaubt ist,
ich stand und daraufhin knallt mir einer hinten rechts rein.
Im Polizeibericht steht er als Unfallverursacher und mußte auch 35€ Verwarnungsgeld bezahlen.
Nun behauptet der Ursacher ich hätte nicht geblinkt, was ich aber dort immer tue.
Ist dies relevant ? und könnte er mir nun ne Teilschuld reindrücken ?
Normal ist die Schuldfrage doch eindeutig oder ?
mfg hansi
Hallo Hansi,
Schuldfragen können wir grundsätzlich nicht klären, da wir keine Behörde sind und uns hierzu die nötigen Informationen fehlen. Um Ihnen eine Teilschuld anzulasten, müsste die betroffene Person Beweise gegen Sie hervorbringen können.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ist die Rechtslage, wenn mein Vordermann plötzlich bremst, ich rauf fahre, er den Rückwärtsgang einlegt und erneut gegen mein Auto fährt? “Er hätte die Kreuzung frei räumen wollen”.
Danke!
Hallo,
wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und müssen Sie an einen Anwalt für Verkehrsrecht verweisen. Dieser kann die Lage kompetent einschätzen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
hallo
ich bin jemanden aufgefahren unmittelbar hinter einer kurve hat ein fahrzeug gehalten wegen glätte
ich bin durch die kurve langsam gefahren und als ich das stehende fahrzeug sah bin ich auf die bremse gegangen die nicht richtig funktioniert hat wegen der glätte auch wenn es nicht glatt gewesen wäre
wäre ich drauf gefahren da er so nah an der kuve stand es war ausserhalb und es ist dort 70kmh erlaubt
der fahrer hat gesagt er ist angehalten wegen dem auto das ihn entgegen kam
wer hat schuld ? lg
Hallo Jacqueline,
wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und dürfen deshalb keine Aussagen über die Schuldfrage machen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie diesbezüglich beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich war auf der Autobahn auf der linke Spur unterwegs, als der Transporter vor mir plötzlich aus unerklärlichem Grund bremste und ich voll auf ihr drauf fuhr, obwohl ich genügend Abstand hatte. Mein Auto berührte in leicht und nun muss ich 2000€ zahlen.
Auf der Autobahn war kein Verkehr, leider habe ich keine weiteren Zeugen.
Er meinte bei seiner Aussage, dass er verkehrsbedingt gebrembst hatte, jedoch kann ich mir nicht erklären wieso jemand eine Vollbremse hinlegt, obwohl es eine gerade Strecke war, das heißt er hätte den ‘Stau’ ja früh genug erkannt.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn der Vordermann einen Bremsassitenten hat, der zu einer massiven Verkürzung der Reaktionszeit und damit des Bremsweges führt, der dann zu einem Auffahrunfall führt, da der Hintermann keinen Assistenten hat? (Anmerkung: mir gerade gestern so passiert!)! Danke für hilfreichen Rat!
Hallo Axel,
da es dazu noch keine expliziten Neuerungen gibt, ist davon auszugehen, dass auch in diesem Fall vorerst der Auffahrende lauf Anscheinsbeweis Schuld hat. Jedoh muss die Polizei den Unfallort sorgfältig evaluieren und eventuelle Zeugenaussagen aufnehmen. An dieser Stelle können Sie Ihre Vermutung mitteilen.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe eine Frage…
Ich bin einem Autofahrer vor mir aufgefahren.
Der hat plötzlich gehalten, weil der Autofahrer, vor ihm, höflichkeitshalber jemanden aus der Seitenstrasse (keine Vorfahrtsrtasse) vor lassen wollte.
Trage ich die alleinige Schuld oder trägt der freundliche Fahrer, “zwei Autos vor mir,” eine Mitschuld?
Können sie mir Auskunft geben?
Vielen Dank
Ihre Cerstin R.
Hallo Christin R.,
Ihren Beschreibungen nach sollte der erste Autofahrer tatsächlich eine Mitschuld haben. Genaue Auskünfte können wir jedoch nicht geben, da wir die Situation nicht im Detail kennen und dies einen geschulten Gutachter bedarf.
Das Team von bussgeldkatalog.org