Ist das Ausbremsen im Straßenverkehr eine Straftat?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 26. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bei Dränglern auf die Bremse treten?

Müssen Autofahrer mit Sanktionen rechnen, wenn sie einen Drängler ausbremsen?
Müssen Autofahrer mit Sanktionen rechnen, wenn sie einen Drängler ausbremsen?

Die vom Gesetzgeber definierten Verkehrsregeln zur Straßenbenutzung sollen sicherstellen, dass alle Verkehrsteilnehmer geordnet und sicher an ihr Ziel kommen. Allerdings kann sich die gemeinsame Nutzung der Verkehrswege auch zu einem regelrechten Kampf entwickeln. Dies gilt insbesondere auf der Autobahn, wenn verschiedene Fahrertypen aufeinandertreffen.

Vor allem Drängler sind häufig eine Belastung und gefährden zudem auch die Verkehrssicherheit. Aus diesem Grund stellen sich betroffene Autofahrer nicht selten die Frage, ob es sinnvoll ist, Fahrzeugführer, die zu dicht auffahren, durch Ausbremsen in die Schranken zu verweisen.

Doch was genau ist unter „ausbremsen“ zu verstehen? Ist ein solches Fahrmanöver in Deutschland erlaubt oder droht ein Bußgeld? Kann eine Nötigung beim Ausbremsen auf der Autobahn vorliegen? Und besteht die Möglichkeit, diese Fahrweise zur Anzeige zu bringen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Fragen zum Ausbremsen

Was ist unter “ausbremsen” zu verstehen?

Bremsen Sie Ihr Fahrzeug plötzlich und ohne erkennbare Notwendigkeit ab, um das hinter Ihnen fahrende Kfz ebenfalls zum Bremsen zu bringen, wird von “ausbremsen” gesprochen.

Darf ich einen Drängler ausbremsen?

Nein. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) untersagt Fahrern von Kraftfahrzeugen das plötzliche Bremsen, wenn dafür kein triftiger Grund vorliegt. Das gilt auch, wenn der hinter Ihnen Fahrende Sie bedrängt. Hält er zudem den nötigen Sicherheitsabstand nicht ein, kann eine plötzliche Bremsung Ihrerseits fatale Konsequenzen haben.

Welche Sanktion droht, wenn ich jemanden ausbremse?

Geht mit Ihrem Verhalten eine Gefährdung einher, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Verursachen Sie einen Unfall, erhöht es sich auf 30 Euro.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Thema „Ausbremsen“

Tatbestand Bußgeld
Sie bremsten als Vorausfahrender ab, ohne dass dafür ein Grund bestand. Es kam zu einer Gefährdung des nachfolgenden Verkehrsteilnehmers.
20 €
Sie bremsten als Vorausfahrender ab, ohne dass dafür ein Grund bestand. Es kam zu einem Unfall. 30 €

Video: Was sollten Sie zum Ausbremsen wissen?

Alle Informationen zum Ausbremsen finden Sie auch in unserem Video.
Alle Informationen zum Ausbremsen finden Sie auch in unserem Video.

Dürfen Sie andere Verkehrsteilnehmer ausbremsen?

Die StVO untersagt das Ausbremsen im Straßenverkehr.
Die StVO untersagt das Ausbremsen im Straßenverkehr.

Von „ausbremsen“ ist die die Rede, wenn ein Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr plötzlich und ohne eine erkennbare Notwendigkeit die Geschwindigkeit reduziert, um damit ein nachfolgendes Fahrzeug zu einer Vollbremsung zu zwingen. Nicht selten wird ein solches Fahrmanöver als „erzieherische Maßnahme“ gegen Drängler eingesetzt bzw. in Erwägung gezogen.

Dabei gerät im Eifer des Gefechts leicht in Vergessenheit, welche Gefahr mit dem Ausbremsen anderer Verkehrsteilnehmer einhergeht. Denn gerade beim Drängeln liegt eine Unterschreitung des gesetzlichen Mindestabstands vor, sodass das rechtzeitige Anhalten unter Umständen nicht möglich ist. Der Vorausfahrende nimmt durch das Ausbremsen somit ein Auffahrunfall in Kauf, der im schlimmsten Fall zu einer Massenkarambolage führt.

Besonders dramatisch können die Folgen sein, wenn Sie mit einem Pkw einen Lkw ausbremsen. Denn durch das deutlich höhere Gewicht des Gütertransporters verlängert sich auch der Bremsweg. Lässt sich eine Kollision in einem solchen Fall nicht mehr vermeiden, müssen vor allem die Insassen des abbremsenden Pkw um ihre Gesundheit fürchten.

Aufgrund dieser weitreichenden Folgen, ist das unbegründete Abbremsen und somit das Ausbremsen anderer Fahrzeuge in Deutschland untersagt. In § 4 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt es dazu:

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Doch wie sollten Sie sich bei einem Drängler verhalten? Zuerst sollten Sie Ruhe bewahren und sich nicht zu einer riskanten Kurzschlusshandlung verleiten lassen. Zudem sollten Sie den Drängler nicht bei einem möglichen Überholvorgang behindern oder ihn anderweitig provozieren. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, den Fahrer bei der Polizei zu melden. Hierfür sollten Sie sich das Kennzeichen sowie Merkmale zum Fahrzeug und zum Fahrer merken.

Nötigung im Straßenverkehr? Was fürs Ausbremsen als Strafe droht!

Unter bestimmten Umständen kann es sich beim Ausbremsen um eine Straftat handeln.
Unter bestimmten Umständen kann es sich beim Ausbremsen um eine Straftat handeln.

Wie der Auszug aus der StVO zeigt, ist das Ausbremsen anderer Fahrzeuge in Deutschland nicht erlaubt und stellt somit eine Ordnungswidrigkeit dar. Hierfür muss aber zumindest eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrsteilnehmers vorliegen. Welche Sanktionen in einem solchen Fall für eine grundlose Reduzierung der Geschwindigkeit drohen, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog.

Dieser sieht mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro vor. Ereignet sich durch dieses Fahrmanöver ein Unfall, erhöht sich die Geldsanktion auf 30 Euro. Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, dass das Ausbremsen als Nötigung im Straßenverkehr gewertet wird und somit eine Straftat vorliegt.

Allerdings definiert der Gesetzgeber in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) konkrete Bedingungen für eine Nötigung. Auf der Autobahn kann das Ausbremsen unter Umständen als eine Gewaltanwendung gewertet werden, da bei diesem Vorgang ein physisches Hindernis errichtet wird, dass den Nachfahrenden zu einer Handlung – dem Abbremsen – nötigt.

Ob in einem Einzelfall tatsächlich eine Nötigung vorliegt, muss das zuständige Gericht bewerten. Dieses bestimmt auch, was dem Verkehrssünder für das Ausbremsen auf der Autobahn als Strafe droht. Denn laut StGB ist entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich.

Möchten Sie eine Anzeige wegen Ausbremsen erstatten, ist dies bei der Polizei möglich. Dafür sollten Sie sich – ebenso wie bei Dränglern – neben dem Kennzeichen auch Merkmale des Fahrzeugs sowie des Fahrers einprägen. Hilfreich können zudem Zeugenaussagen sein.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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12 Kommentare

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  1. Celina
    Am 5. April 2023 um 18:00

    Darf ich einen Autofahrer der hinter mir am Handy ist ausbremsen oder ihm ein warnblinklicht geben?
    Ich bin mittlerweile echt genervt von den Menschen die Unachtsam im Verkehr sind und habe auch selber Sorge, das mir jemand drauf fährt weil er nicht aufpasst.

  2. Detlev N.
    Am 3. September 2022 um 9:17

    Bremsen als Nötigung zu bezeichnen, ist ein weiterer Beweis für die Hirnkrankeit unserer Justiz.
    Wenn der Hintermann zu dicht auffährt, ist dies eine vermeidbare Gefährdung durch den Hintermann.
    Wenn der Bedrängte daraufhin seinen Abstand zu seinem Vordermann durch Bremsen über den vorgeschriebenen halben Tachowert hinaus erhöht, verringert dies die Gefährdung. Die Bremsung darf dabei natürlich nicht zu stark erfolgen.

    Beispiel:
    5 Meter Abstand bei jeder Geschwindigkeit oberhalb von 30 (dreißig) km/h. Der Hintermann kracht dem Vordermann bei dessen Vollbremsung mit einer Differenzgeschwindigkeit von ca. 30 km/h ins Heck, bevor der Hintermann seinen Fuß überhaupt aufs Bremspedal bewegt hat.
    Ich bin Physiker und habe entsprechede Rechnungen vor Jahrzehnten angefertigt.

    Ohne Beweisvideo sollten die Behörden solche Anzeigen schlicht ablehnen.
    Ich habe in 7 von 7 Fällen durch meine ständig laufende Kamera alle 7 Anzeigen erfolgreich widerlegen können.
    Darunter befanden sich auch 2 Anzeigen von der Polizei.

    Anzeigeerstatter (Psychopathen) erhöhen ihr Selbstwertgefühl, wenn sie anderen Leuten Schaden zufügen.
    Normalen Menschen (mir) ist der Aufwand für eine Anzeige im Straßenverkehr viel zu groß.

    • Jochen
      Am 16. Juli 2023 um 22:08

      Physiker als normale Menschen zu bezeichnen halte ich für abwegig!

      Quelle: bin Physiker

  3. Runkel
    Am 23. Dezember 2021 um 2:00

    Guten Tag,

    heute Nachmittag hatte ich ein erschreckendes erlebnis bei welchem mich ein Herr zunächst auf der zufahrt zur autobahn angefangen hat auszubremmsen und folgen Genötigt hat das Tempo weiter zu drosseln bzw Auszuweichen um einen auffahrunfall zu vermeiden.

    Wieso er dies tat ist mir absolut schleicherhaft, er ist erst im davor liegenden kreisel (autobahnauffahrt Niederweimar Richtung Marburg) vor mir aufgetaucht, da wir aus verschiedenen richtungen gekommen sind.
    Er ist bis auf ca 40 Khm runter gegangen und hat dann auf der Autobahn, auf welcher sich keine weiteren Fahrzeuge in sichtweite befanden, direkt auf die linken Spur gewechselt. Dort hat er dann etwas mehr gas gegeben (ca 100kmh). Zunächst war ich hinter Ihm (mit ausreichend abstand) und habe erwartet, dass er die Fahrbahn wechselt, sodass ich überholen kann. Da er immer wieder abgebremst und mich so auch zum bremsen gezwungen hat, wobei der abstand stetig kleiner wurde und es fast zu einen aufprall gekommen ist, bin ich auf die rechte fahrbahn asugewichen. Ich wollte nicht rechts überholen, also habe ich das tempo weiter gedrosselt (ca 70 kmh – weiterhin keine anderen Autos in sichtweite – weder vor noch hinter uns). Nach ca 10 km ist er von der Autobahn (abfahrt Marburg Mitte) runtergefahren, wobei er offensichtlich einhändig führ und mich mit dem Handy vermeindlich gefilmt hat. Zumindest hat er das Handy vertikal gehaöten und mein vorbeifahren mit einer schwenkbewegung verfolgt.

    Wie kann ich mich Verhalten um in dieser Situation keine weitere gefährdung darzustellen und mich gleichzeitig nicht wehrlos unterzuordnen.
    Ich empfinde das Als eine extreme gefährdung und würde gerne in zukunft rechtlich dagegen vorgehen. Mein handy Ist mit dem auto verbunden und in einer halterung neben den radio angebracht. Kann ich während des vorgangs, ohne regeln zu verletzen die Polizei kontaktieren, wenn ich dabei über die Freispürechanlage agiere? Wird dann irgendetwas gemacht oder ist denen das egal? Filmen kann ich ja offensichtlich nicht gefahrlos, wie kommt es dann also zu Beweismaterial wenn auch dash-cams nicht erlaubt sind und keinen beifahrer habe? Bin ich da wirlihc absolut machtlos?
    Ich bin mir über den zustand des Jungen Mannes nicht bewusst, vermute aber, dass er unter drogen-einfluss stand oder anderweitig verstört war sodass er, auf was auch immer, überreagiert hat.
    Das ist bei weitem nicht das erste mal, dass derlei passiert und auch freunde beschreiben regelmäßig ähnliche probleme mit autofahren in dem Stadtumfeld. Was aknnich also tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2022 um 11:14

      Hallo Runkel,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Eva
    Am 1. Dezember 2021 um 21:08

    Hallo Richter,

    einer ist mir sehr nah aufgefahren weshalb ich schneller gefahren bin als erlaubt in einer 50, Wechsel zu 60er Zone plötzlich 70. Ich hab vor schreck gebremst, der Typ hat mich angehubt und überholt und ich hab dann zurück gehubt.
    Plötzlich macht der vor mir eine Vollbremsung und ist ausgestiegen und hat mich angeschrien.

    Ich hab Angst,dass der Typ mich jetzt anzeigt obwohl doch er mich bedrängt hat. Oder ist es dann falsch wenn man 70 fährt aber 60 ist und dann bremst. Leider war das etwas ruckartig weil ich ihn halt ständig im Spiegel angeschaut hab, bis ich das gemerkt hab.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Dezember 2021 um 11:54

      Hallo Eva,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Friedmann
    Am 13. Februar 2021 um 17:48

    Hallo Richter,
    ich habe die gleiche Situation vor Kurzem gehabt. Haben Sie einen Ansatz wie man das beweisen kann, dass die Anschuldigungen falsch sind?
    Eine Antwort wäre toll. Lieben Dank.

  6. Sanaa
    Am 18. Oktober 2019 um 3:52

    Hallo
    Ich habe ein mal vor dem bus extra ausbremsen gemacht und der Busfahrer hat ein klage gegen mir gemacht.
    Vorfahrt war für bus und habe ich nicht aufgepasst
    Busfahrer hat gehupt nicht normal,hat er mir genervt damit ich ausbremsen gemacht habe.
    In diesem Fall was bekomme ich ?

    • piti
      Am 29. September 2022 um 12:14

      Unfassbar, wieso nimmst Du eigentlich am Straßenverkehr teil wenn Du offensichtlich aus psychologischer Sichtnicht dafür in Frage kommst

  7. Richter
    Am 10. Oktober 2019 um 15:19

    Werte Damen und Herren
    Mich hat ein PKW Fahrer angezeigt, weil ich ihn Rechts überholt und dann Ausgebremst haben soll. Leider habe ich von diesem Vorgang nichts mitbekommen, so das ich nicht weiß was eigentlich mein Fehlverhalten ist. Wie soll ich mich in diesem Fall verhalten? Vielen Dank für ihren Rat. Mit freundlichen Grüßen. Richter

    • Detlev N.
      Am 3. September 2022 um 11:27

      Machs so wie ich. Seit 1996 fahre ich stets mit laufender Kamera. Heute gibt es diese Dashcams bereits komplett für ca. 100 €. Die DSGVO (Verbrecherschutz) verbietet zwar dauerhafte Aufzeichnungen, aber Gerichte lassen in der Regel diese Videos als Beweis zu.
      Ich konnte so bereits alle 7 gegen mich gerichtete Strafanzeigen erfolgreich widerlegen. In fast allen Fällen bewiesen die Videos zudem, dass die Anzeigeerstatter mich gefährdet und genötigt hatten. In 2 der Fälle gaben die Anzeigeerstatter (Psychopathen) sogar fälschlicher Weise an, ich hätte nicht sie sondern dritte genötigt.

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