Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone: Welche Ausnahmen gelten wann und wo?
Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Es ist Fahrzeugen, die nicht über eine bestimmte Umwelt-Plakette verfügen, nicht erlaubt, in Umweltzonen einzufahren. Widersetzt sich ein Fahrer dieser Regel im Verkehr, kann er sich auf ein Bußgeld von 80 € einstellen. Doch gibt es auch eine Ausnahmegenehmigung, womit die Umweltzone doch befahren werden darf – auch ohne entsprechende Plakette?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone
Zu den Fahrzeugen, die ohne Umweltplakette in eine Umweltzone fahren dürfen, gehören unter anderem Arzt- und Krankenwagen, die sich im Einsatz befinden, Diplomatenfahrzeuge und bestimmte Oldtimer. Weitere Fahrzeuge, die Umweltzonen ohne entsprechende Plakette befahren dürfen, finden Sie hier.
Um ohne Umweltplakette in eine Umweltzone zu fahren, benötigen Sie in der Regel eine Sondergenehmigung. Ohne Sonder- oder Ausnahmegenehmigungen, können bestimmte Fahrzeuge oder auch Personengruppen in eine Umweltzone fahren. Dazu zählen beispielsweise Polizei- und Feuerwehrautos. Ärzte, die sich im Dienst befinden sowie schwerbehinderte Menschen dürfen ebenfalls ohne Sondergenehmigung in eine Umweltzone fahren. Allen anderen ist dies untersagt.
Es ist möglich, sein Dieselauto mit einem Partikelfilter nachzurüsten. Die Kosten belaufen sich dabei auf etwa 700 bis 1000 €.
Es gibt verschiedene Stufen von Umweltzonen. Mehr dazu erfahren Sie hier. Verfügen Sie nicht über die erforderliche Umweltplakette und über keine Ausnahmegenehmigung, darf die Umweltzone nicht befahren werden. Tun Sie dies dennoch, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Bußgeld von 80 € rechnen.
Video zur Umweltplakette
Wer bekommt eine Ausnahmegenehmigung für eine Umweltzone?
Es ist unter Umständen möglich, ohne entsprechende Umweltplakette in eine Umweltzone zu fahren. Eine Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone erhalten unter anderem schwerbehinderte Menschen. Diese Personengruppe ist jedoch nicht die einzige Ausnahme, die ohne Umweltplakette in die entsprechenden Gebiete fahren darf. Dazu zählen zum Beispiel Mitarbeiter des Lieferverkehrs, Anwohner der Umweltzonen und jene, die eine Umweltzone durchqueren müssen, um ihren Wohnort zu erreichen. Weitere Ausnahmen sind unter Umständen möglich, wenn eine Sondergenehmigung vorliegt. Die Umweltzone (von den Ausnahmen abgesehen) allerdings ohne Umweltplakette und ohne Ausnahmegenehmigung zu befahren, ist nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Verschiedene Stufen von Umweltzonen
- Stufe – grüne, gelbe und rote Umweltplakette: Fahrzeuge mit grüner, gelber und roter Plakette dürfen die Umweltzone befahren
- Stufe – grüne und gelbe Umweltplakette: Fahrzeuge mit grüner und gelber Plakette dürfen die Umweltzone befahren
- Stufe – grüne Umweltplakette: Lediglich Fahrzeuge mit grüner Plakette dürfen die Umweltzone befahren
Welche Stufe in welcher Stadt oder in welchem Bezirk gilt, entscheiden die jeweiligen Städte selbst.
Wo bekomme ich eine Ausnahmegenehmigung für eine Umweltzone?
Ihr Fahrzeug hat keine Plakette, Sie möchten aber dennoch in eine Umweltzone fahren? Manche Ausnahmen, die wir Ihnen weiter oben bereits genannt haben, erlauben das. Liegen jedoch keine der obenstehende Ausnahmen vor – die Umweltzone darf also nicht befahren werden – muss eine Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone beantragt werden. Dieser Antrag kann zumeist in der jeweiligen Stadt in der Stadtverwaltung oder beim Landratsamt gestellt werden.
Welche Fahrzeuge dürfen ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in eine Umweltzone fahren?
Nicht jedes Fahrzeug muss über eine Umweltplakette verfügen, um in ein entsprechendes Gebiet fahren zu dürfen. Eine Ausnahmeregelung für die Umweltzone erlaubt bestimmten Fahrzeugen die Durchfahrt. Hierzu zählen:
- Kranken- und Arztwagen, die sich im Einsatz befinden
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- Kraftfahrzeuge, die von schwerbehinderten Personen gefahren werden oder diese befördern
- Diplomatenfahrzeuge
- Bestimmte Oldtimer mit einem entsprechenden H-Autokennzeichen
- Arbeitsmaschinen
- Fahrzeuge, die Sonderrechte haben, wie zum Beispiel Einsatzfahrzeuge der Polizei und Feuerwehr oder Müllfahrzeuge
- Mobile Geräte und Maschinen
- Zivilfahrzeuge, die sich im Dienst der Bundeswehr befinden
- Zwei– und dreirädrige Krafträder
- Fahrzeuge ausländischer Truppen, die sich aufgrund der militärischen Zusammenarbeit auf deutschen Straßen befinden
Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone: Wohnmobil
Ohne Umweltplakette in eine Umweltzone mit dem Wohnmobil fahren? Eine Ausnahme wird gemacht, wenn Sie über eine Ausnahmegenehmigung verfügen. Voraussetzungen hierfür sind also – wie bei den anderen Ausnahmen auch – vorerst einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zu stellen. Anschließend muss diese natürlich genehmigt werden.
Das Fahren in Umweltzonen, ohne Umweltplakette und ohne jegliche Sonder- oder Ausnahmegenehmigung, sind – wie schon erwähnt – nicht erlaubt. Hier gilt für das entsprechende Fahrzeug ein striktes Fahrverbot.
Also für jede Stadt einen extra-Antrag stellen? Da fallen mir nur serh unhöfliche Worte zu ein…
Ach, behindert sein hat ja soooo viele Vorteile im Straßenverkehr *Ironie off*